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    Dieses Urteil ist eine Frechheit! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.11.01 12:19:18 von
    neuester Beitrag 25.11.01 11:19:24 von
    Beiträge: 19
    ID: 501.587
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      schrieb am 08.11.01 12:19:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Zwar noch nicht rechtskräftig, aber damit es wohl leider zu rechnen (s.u.)

      Dieses Urteil widerspricht meinem Rechtsempfinden völlig. Es ist heutzutage möglich, den Nutzern alles Mögliche vorzugauckeln, wenn sie Programme aus dem Internet laden, vor dem Start kann man sich die Funktionsfähigkeit von Software ja nicht "ansehen". Einige installieren sich sogar von alleine, wenn man nicht ensprechende Sicherheitsstufen gesetzt hat! Zudem gibt es mittlerweile Viren, die problemlos die Fähigkeit haben, 0190-Verbindungen unbemerkt aufzubauen! Dass man für die 0190-Telekomsperre auch noch 15 DM zahlen muss, ist ebenfalls reine Abzocke. Der 16jährige ist vielleicht unvorsichtig gewesen, aber die Mutter tut mir leid! Welche Mutter kann schon genau überwachen bzw. überhaupt verstehen, was der Sohn da so am PC treibt, v.a. wenn die Wählsoftware auch noch falsche Angaben macht! Für jedes noch so kleine Depot ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich, aber in diesem offensichtlich sogar betrügerischen Fall geht das mal so eben mit zwei, drei Mausklicks!

      Telefongesellschaften müssten gezwungen sein, automatisch Obergrenzen für verdächtig hohe Summen festzulegen, bzw. durch geeignet Mittel überdeutlich kenntlich zu machen (Sprachansage beim Telefon, Displayanzeige beim Internet), wieviele Geld man gerade ausgibt.

      Das Schlimme ist: Ab nächstem Jahr wird es Service-Nummern geben, deren Minutenpreis unbegrenzt(!) festgelegt werden kann (bisher max. 3,60 pro Minute). So kann es dann theoretisch passieren, dass man 18000 DM innerhalb einiger Stunden verliert.

      MfG Freetimetrader

      -----

      Durch Wählprogramme verursachte Kosten müssen bezahlt werden

      Durch 0190-er Wählprogramme - so genannte Dialer - verursachte Telefon- und Internetgebühren müssen bezahlt werden. Das teilt die Verbraucher-Zentrale Sachsen in Leipzig unter Hinweis auf ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichtes Berlin mit (Az.: 18.O.63/01). Das gelte auch, wenn es sich bei den Programmen um sittenwidrige und offenbar verlogene Angebote handelt, und die Software, die den Internetzugang unbemerkt auf eine teure 0190-Nummer schaltet, von einem Minderjährigen installiert wurde.

      In dem verhandelten Fall hatte der 16-jährige Sohn einer allein erziehenden Mutter ein Wählprogramm namens "High Speed Connector" installiert. Das Programm sollte angeblich die Verbindung schneller machen. Die Telefon-Gesellschaft Berlikomm stellte der Mutter später rund 18 000 Mark in Rechnung. Sie muss nun zahlen, so das Urteil.

      Tipp der teltarif-Redaktion: Jede(r), der nicht alleine im Haus wohnt und damit seinen oder ihren Telefonanschluss zu 100 Prozent kontrollieren kann, sollte 0190-x-Nummern durch seinen Anschlussanbieter sperren lassen. Die Kosten für diese Rufnummernsperre betragen zum Beispiel bei der Deutschen Telekom einmalig 15 Mark. Die Sperre kann problemlos per Telefon über die Hotline der Telekom unter der kostenlosen Rufnummer 0800-330 1000 beantragt werden.

      Quelle: Telefon-Newsletter Nummer 45/01 vom 08.11.2001 www.teltarif.de
      Avatar
      schrieb am 08.11.01 12:31:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      da hilft am besten der DSL-Anschluß. Da geht mit 0190-....
      gar nichts mehr.
      Avatar
      schrieb am 08.11.01 12:37:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      @freetimetrade
      Das Problem ist natürlich bekannt. Abhilfe schafft bei mir der Smartsurfer von WEB.DE. Der prüft vor der Einwahl die Nummer und bemerkt auch, wenn die Nummer im Fluge verändert wird. Dann trennt er die Verbindung! Warum jedoch Windows selbst, oder die tollen Programme z.B. von AOL und Telekom so eine Prüfung nicht beinhalten ist mir nicht klar! Eine Fireall kann evtl auch Abhilfe schaffen! Aber: Wenn`s passiert ist, ist`s leider zu spät. Vor Gericht sieht man dumm aus, und die Telekom und diverse Andere machen den Reibach!
      Noddi
      Avatar
      schrieb am 08.11.01 12:39:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Schweinerei das Urteil
      Avatar
      schrieb am 08.11.01 12:46:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo noddi. Smartsurfer kenne ich, ein etabliertes Produkt, welches sich aber auf den ersten Laien-Blick vermutlich nicht wesentlich von einem unseriösen unterscheidet.

      Da ich recht PC-erfahren bin, glaube ich auch nicht, dass mir so etwas wie dem 16jährigen schnell passieren wird, aber im Allgemeinen wird in der Rechtssprechung zum Verbraucherschutz doch immer davon ausgegangen, dass der Kunde hinreichend über das jeweilige Produkt oder die jweilige Dienstleistung informiert worden sein muss, sonst sind Kaufverträge generell ungültig (siehe Urteile zu AGB, Preisgestaltung, Kostendarstellung). Daher finde ich es absolut unlogisch, warum im Telekomsektor solche Wildwestmethoden auch noch die Absegnung der Gerichte finden.

      :(

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      Avatar
      schrieb am 08.11.01 12:47:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wenn die Fakten so sind, wie Du Sie geschildert hast, dann wird dieses Urteil kaum Bestand haben. Ein Vertrag (Ob Kauf- Werk- oder Werkliefervertrag) ist eine zweiseitige Willenserklärung. Das heisst für mich, ich muss vorher wissen auf was ich mich einlasse. Wenn mir eine 0190er Nummer untergejubelt wird, ohne das ich vorher darüber informiert werde, dann ist das schlichtweg Betrug.
      Denke daher, dass die Fakten die Du genannt hast nicht vollständig sind.
      Avatar
      schrieb am 08.11.01 12:49:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo gernDabei, bitte beachte, dass ich aus einem bekannten Newsletter (vollständig) zitiert habe!

      MfG
      Avatar
      schrieb am 08.11.01 12:59:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das solche Dinge passieren ist ganz unbeabsichtigt.

      Wie wäre es denn, wenn 0190er Nr. einer Freischaltung
      bedürfen meinetwegen mit entsprechender Freischaltungsgebühr.

      Leider wird Aron Sommer dies nicht zulassen.
      Avatar
      schrieb am 08.11.01 13:05:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      Im Namen des Volkes ?

      Das zeigt sich mal wieder, daß es unter den Richtern mehr
      und mehr Beamte gibt, die vielleicht die Interessen des
      Großkapitals vertreten, nicht aber die des Volkes.

      Welches Urteil findet heute schon die Unterstützung des Volkes?

      Und um solche Schwachköpfe fürstlich durchzufüttern,
      muß das Volk auch noch horende Steuern bezahlen.

      Es wird Zeit, eine volksnahe Institution zu schaffen, die
      den Richtern mal auf die Finger guckt (haut).

      Außerdem sollte Richter, die ein bestimmtes Maß an Fehlurteilen
      überschreiten genau so gefeuert werden können, wie jeder
      andere auch.

      dt

      P.S. Telekom: Strong sell !
      Avatar
      schrieb am 08.11.01 13:10:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      @freetimetrader
      "Hallo noddi. Smartsurfer kenne ich, ein etabliertes Produkt, welches sich aber auf den ersten Laien-Blick vermutlich nicht wesentlich von einem unseriösen unterscheidet."
      Diesen Satz verstehe ich nicht. Meinst Du damit, Smartsurfer sei unseriös? Wenn ja, warum?
      @gerndabei
      Das mit den Verträgen ist so eine Sache. Es ist ja nicht so, dass diese 0190-Nummer ganz ohne Kommentar untergejubelt wird. Man muss diese Aktion bestätigen!!!! Also von daher weiß man vorher, wenn man richtig hinschaut, was dort geschieht. Das Problem ist, dass man nicht so genau hinschaut und lieber schnell klickt! Ich habe letztens Online einen Versicherungsvertrag abgeschlossen. Nicht nur für mich, sondern auch für meine Frau! Nur durch einen Klick! Ich bekomme weder einen Antrag zur Unterschrift, noch die letzlich genauen Versicherungsdaten zugeschickt. Irgendwann kommt einfach eine Police ins Haus! Finde ich auch nicht so toll.
      Noddi
      Avatar
      schrieb am 08.11.01 13:18:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      @noddi: Nein, keineswegs! Ich meinte damit nur, dass die Beschreibungen des Produktes (z.B. Kosten sparen durch intelligente Einwahl) an sich noch relativ nichtssagend sind. Auch das Programm dieses 16jährigen hat sicher seine Vorzüge geschickt dargestellt. Entscheidend ist aber, was bei der Benutzung passiert (vom älteren Smartsurfertool weiß man halt, dass es ok ist.) Daher muss bei solchen Einwählprogrammen umso mehr darauf geachtet werden, dass der Benutzer genaustens informiert wird, auf was er sich da einlässt (insbesondere Kostenentwicklung).

      Abgesehen davon halte ich "Einwählprogramme", die 18000 DM an Kosten verursachen, sowieso schon für sittenwidrig.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 08.11.01 13:25:03
      Beitrag Nr. 12 ()
      @noddi

      Ich hatte mir vor 1 1/2 Jahren einen Trojaner eingefangen,
      der mehrfach eine 0190 Nummer unbemerktvon mir anwählte.
      Erst die Rechnung bzw. der Einzelnachweis brachte es an den Tag;
      manuell angewählt meldete sich ein Modem oder FAX.
      Die aufgrund dessen angefallenen Gebühren beliefen sich auf ca. 700,--DM, die Hälfte übernahm die Telekom.

      Sperren der Nummer ist das sicherste.

      Bleibt die Frage, warum ein Arbeitsaufwand < 1 Min mit 15,00DM zu Buche schlägt.
      Avatar
      schrieb am 08.11.01 13:31:03
      Beitrag Nr. 13 ()
      an noddi

      Hast Du wirklich diesen Vertrag unwidersprochen akzeptiert? Woher hatten die denn Deine Adresse?
      Also nur so ein Klick kann es ja nicht gewesen sein.
      Das Problem für diese Anbieter ist aber nach wie vor, dass Sie belegen müssen, mit Dir und nicht z. B. mit Deinem minderjährigen Sohn den Vertrag geschlossen zu haben.
      In dem hier vorgetragenen Fall erstaunt mich dann auch, dass das Gericht hier nicht den Taschengeldparagraphen berücksichtigt hat. Ein Minderjähriger darf nur Rechtsgeschäfte machen, die im Rahmen seines Taschengeldes liegen. Da sind 18000 DM doch wohl etwas drüber. Dies alles nun auf die Aufsichtspflicht der Eltern abzuwälzen ist mir zu einfach. Die hier gemachten Vorschläge hinsichtlich zeitlicher Begrenzung oder Höchstkosten wäre da nicht schlecht. Bin mal gespannt wie es in der nächsten Instanz aussieht.
      Avatar
      schrieb am 08.11.01 13:52:05
      Beitrag Nr. 14 ()
      @gerndabei
      Der Vorgang war folgender: Ich hatte mir ein KFZ-Angebot ausrechnen lassen. Da ich schon einige Angebote von anderen Versicherungen in schriftlicher Form vorliegen hatte, wollte ich auch dieses (gute) Angebot schriftlich, also offiziell haben. Das geht nur über den Button "ZUM ANTRAG". Ich musste also einen Antrag ausfüllen. Ich ging wirklich davon aus, dass ohne meine Unterschrift kein Vertrag zustande kommt. Aber von wegen. Der Antrag ist in Wirklichkeit ein VERTRAG, und ich wußte noch nicht mal, welche Daten nun letztendlich zum Tragen kommen!!! Irgendwann schicken die mir die Versicherungspolice zu. Wann das ist, sagt mir auch keiner. Wenn mir die Bedingungen dann nicht gefallen, kann ich innerhalb von 14 Tagen kündigen. Das ist alles schon schlimm. Aber die Krönung ist, dass ich für meine Frau ebenfalls ein Angebot eingeholt und den Antrag ausgefüllt habe. Damit hat meine Frau ebenfalls einen Vertrag abgeschlossen, ohne überhaupt etwas davon zu wissen. Sie hat noch nicht mal geklickt!!! Toll, oder? Das ist kein Unsinn! So etwas gibt es wirklich! Ich führe zur Zeit eine rege Diskussion mit der Firma! Die Diskussion kann nur über Internet bzw. E/Mail geführt werden, Post und Telefon geht nicht!! Schaut mal nach bei der "HUK24"!
      Noddi
      Avatar
      schrieb am 08.11.01 16:07:15
      Beitrag Nr. 15 ()
      So was wie den Smartsurfer von Web.de hat T-Online auch in der neuen Software 4.0 integriert. Nennt sich Verbindungsassistent und überwacht alle DFÜ-Verbindungen. Auch wenn man zum einwählen nicht die T-Online Software verwendet. Bei einer 0190er Nummer schlägt das Teil automatisch Alarm.

      Ansonsten muß ich mal sagen man kann nicht für jede Blödheit der Leute die Telefonfirma verantwortlich machen. Wenn es hier jemanden zu verklagen gilt, dann denjenigen, der den Dialer angeboten hat und den Löwenanteil der 18.000,- DM kassiert hat. Dem ließe sich ein Betrug vorwerfen, aber nicht der Telefonfirma. Insofern ist das Urteil berechtigt. Wenn ich einen Schaden habe muß ich auch den Schädiger verklagen. Wenn ich durch ein Bremsversagen einen Autounfall erleide verklage ich ja auch nicht den Hersteller des Autoradios oder des Scheibenwischermotors.

      Dako
      Avatar
      schrieb am 08.11.01 16:39:09
      Beitrag Nr. 16 ()
      Es ist schon traurig, dass T-Online für so etwas 4 Versionen braucht! Wie ich bereits gepostet habe: Mir ist es noch nie passiert, dass diese DFÜ-Verbindung unter der Hand zusammengebaut und aktiviert wurde. Ich habe immer den Hinweis bekommen, dass jetzt die DFÜ-Verbindung geändert und aufgebaut wird, und das die Minute 3,63 kostet. Sollte dieser Hinweis nicht kommen, wäre die ganze Angelegenheit absolut illegal. Es gibt aber bestimmt noch andere Möglichkeiten, dieses zu verhindern. Man kann bestimmt die ISDN-Anlage so programmieren, dass diese Nummern nicht durchgelassen werden. Mein Siemens-Telefon kann das auf jeden Fall! Man ist also nicht ganz machtlos als Mutter oder Vater!
      Noddi
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 12:30:05
      Beitrag Nr. 17 ()
      Interessanter aktueller Artikel, mit dem Thema eng verwand! (Quelle: http://www.onlinekosten.de) Für mich selbst habe ich übrigens schon lange beschlossen, niemals Dialer-Programme zu verwenden, da auch Angelegenheiten wie Datenschutz, illegale Nutzerspionage und Virenanfälligkeit bei diesen Tools immer eine relativ große Gefahr darstellen, niemand kann in die Programme, die eine kostenpflichtige Verbindung ins Internet herstellen und damit den PC offen für die Außenwelt machen, reinsehen. Wer z.B. als Provider kein Call-by-Call über das Dfü-Netzwerk zulässt, wird halt ignoriert.

      Sex-Dialer-Irrtum: surfdirect verspricht Entschädigung

      Mittwoch, den 14.11.01 16:04

      aus dem Bereich Provider

      Nachdem gestern nachmittag für einige Stunden ein Sex-Dialer auf der Website des Internet-Providers surfdirect zum Download stand, ist dieser mittlerweile durch den korrekten Dialer ersetzt worden, mit dem sich für 2,39 Pf/min surfen lässt. Den Geschädigten wurde auch umgehend eine Entschädigung versprochen.

      Der Umgang mit Sex-Dialern ist für die Firma Vartex, die sich neben surfdirect hauptsächlich mit der Vermarktung von Erotik-Inhalten beschäftigt, nichts ungewöhnliches. Man habe lediglich zwei Tools verwechselt. Mit einem "Schmuddelimage" möchte man aber nicht in Kontakt gebracht werden. Als Betreiber des Erotik-Channels für GMX, fühle man sich als seriöser Anbieter.

      Entschädigung erhält, wer sich bei surfdirect meldet


      Geschädigte werden meist erst mit Erhalt der nächsten Telekom-Rechnung bemerken, dass sie für 3,63 DM/min statt für 2,39 Pf/min im Internet gesurft sind. Und auch dann werden sie auf den ersten Blick nicht feststellen können, wer diese exorbitanten Kosten verursacht hat. Der Name surfdirect wird auf der Rechnung nämlich nicht auftauchen.

      Dies liegt aber nicht daran, dass der Sex-Dialer seine Herkunft verschleiern will. 0190er-Nummern werden auf der Rechnung derart anonymisiert, damit die Ehefrau nicht bemerkt, welch ein Filou ihr Mann doch ist. Die Höhe des Rechnungsposten ist aber eindeutig, so dass das Nudelholz dann doch droht.

      Eine Beschwerde bei der Deutschen Telekom wird schließlich eine teure 01805er-Nummer oder die Postanschrift von surfdirect zutage bringen. Wer aber so den Weg zu surfdirect gefunden hat, wird seine Kosten erstattet bekommen. Zur Entschädigung werde surfdirect sogar das Doppelte drauflegen, so Andreas Bach von surfdirect gegenüber onlinekosten.de. Wer diesen Beschwerde-Weg allerdings nicht findet, bleibt auf seinen hohen Kosten sitzen. Die Deutsche Telekom ist bei der Eintreibung der Schuld bekanntlich unerbittlich.

      Wie hoch ist der Schaden?


      Andere Reaktionsmöglichkeiten stehen surfdirect auch kaum offen. Denn das Kind liegt schon längst im Brunnen. Allerdings hätte man mit einer offeneren Informationspolitik rechnen können. In der Stellungnahme auf der eigenen Website ist zum Beispiel kein Hinweis auf die hohen Kosten für denjenigen zu finden, der irrtümlich den Sex-Dialer benutzt.

      Gegenüber onlinekosten.de sprach surfdirect auch von nur wenigen Downloads und einer kurzen Zeit, die der Sex-Dialer auf den eigenen Seiten zur Verfügung stand. Nachweislich geizt surfdirect aber mit den korrekten Zahlen. Onlinekosten.de liegen mehr Lesermails vor, als es angeblich Downloads gegeben haben soll. Wie hoch der Schaden nun wirklich ist, wird wohl nicht bekannt werden.

      Trotz dieser Panne bei surfdirect sieht onlinekosten.de sich aber nicht veranlasst, vor diesem Internet-Provider zu warnen. Als technische Plattform wird mediaWays genutzt, was auf eine Einwahl ohne weitere Probleme hoffen lässt. Auch die Preise sind annehmbar und werden laut surfdirect vielleicht bis Ende des Jahres noch weiter sinken.
      (pgi)
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 12:48:32
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ich nutze WatchConnect. Kostenlos runterzuladen auf der Seite vom Stern.
      Zeigt mir an welche Nr. die Verbindung herstellt.

      :)
      F.

      PS: Urteil ist typisch für deutsche Richter. Weltfremd, verblödet, technikfeindlich (man kennt sich nicht aus und will sich nicht informieren).
      Klassischer Fall von Täterschutz und Opferverhöhnung.
      Avatar
      schrieb am 25.11.01 11:19:24
      Beitrag Nr. 19 ()
      Unglaublich!! Bitte beachtet vor allem die fett gedruckten Sätze...

      Neuer Sex-Dialer umgeht 0190-Sperre (www.onlinekosten.de)

      Mittwoch, den 21.11.01 15:38

      Neues von der Schmuddelfront der Sex-Dialer wissen die Kollegen von trojaner-info.de zu berichten. Onlinekosten.de berichtete bereits vor einigen Monaten über die Abzocke der 0190-Anbieter, aber aus gegebenem Anlaß wollen wir Ihnen diese neuste Information der Kollegen natürlich nicht vorenthalten.

      Nur scheinbar sicher

      Durch Artikel und Warnungen in den verschiedensten Publikationen sind die Internet-User mittlerweile auf der Hut, wenn es um sogenannte "Highspeed-Zugänge" zum Internet geht, wie sie sich mittlerweile fast auf jeder Erotikseite finden lassen. Bekanntlich verursachen die meisten dieser Dialer Kosten in Höhe von 3,63 DM pro Minute, indem sie die eigene DFÜ-Verbindung unterbrechen und überschreiben. Der ahnunglose Nutzer surft dann ständig zum Abzockpreis, was leicht in Rechnungen von einigen tausend Mark resultieren kann.

      Die Rückkehr der Abzocker

      In den meisten Fällen lassen Anwender Ihren Telefonanschluss durch den Netzanbieter (in den meisten Fällen die Deutsche Telekom) dahingehend sperren, daß keine Verbindungen mehr zu 0190-Rufnummern möglich sind. Bisher war das die beste und wohl auch sicherste Methode, um sich auch bei einer versehentlichen Installation eines solchen Dialers, vor hohen Telefonrechnungen zu schützen. Doch dieser Schutz wurde seit kurzem ausgehebelt. Wie ein Internet-User der Webseite www.trojaner-info.de berichtete, existiert aber mittlerweile eine Dialer-Software, die auch eine Einwahl zu einem Tarif in Höhe von 3,63 DM je Minute trotz aktivierter "0190-Sperre" ermöglicht.

      Üble Software

      Diese Software richtet wie die meisten Dialer auch, eine neue DFÜ-Verbindung ein. Die Einwahlnummer ist allerdings so ohne weiteres nicht zu erkennen und wird lediglich mit einer "0" unter der Option "Rufnummer" in den Einstellungen gekennzeichnet. Die Einwahl ist über die neu erstellte DFÜ-Verbindung oder die eigentlichen Dialersoftware möglich. In jedem Fall wird auch stets die Dialersoftware bei Verbindungsaufbau gestartet.

      Der Schutz versagt

      Die bekannten Schutzprogramme wie SmartSurfer von web.de oder der 0190-Warner von Mirko Böer erkennen weder die Einwahlnummer, noch geht eine Warnung von diesen Programmen bei der Anwahl durch den Dialer aus. Somit sind beide Programme zumindest gegen diesen Dialer machtlos, da eben nur die angegebene Einwahlnummer "0" angezeigt wird.

      Von Nummern

      Die Programme versagen aus dem Grund, da der Dialer keine 0190-Verbindung aufbaut, sondern eine Verbindung mit der Vorwahl 0193.. erstellt. Dieser Vorwahlbereich ist für Onlineprovider gedacht, die auch die Nutzungsgebühren selber festlegen können. Im hier vorliegenden Fall sind es ebenfalls 3,63 DM pro Minute wie bei vielen 0190-Dialern.

      Momentan kein Gegenmittel

      Es wäre jetzt vermessen eine Warnung nur an die Internet-User auszugeben, die ab und zu einmal eine Erotikseite im Internet besuchen. Denn mittlerweile verbergen sich solche Dialer auch durchaus auf scheinbar normalen Seiten. Jüngstes Beispiel war hier der Sex-Dialer von Surfdirect, den ahnungslose User sich von der Webseite des Anbietes auf den heimischen PC installierten. Doch statt der angebenen 2,39 Pfennig pro Minute, war man auch hier mit 3,63 DM pro Minute unterwegs. Allerdings war dies keine böse Absicht des Anbieters, nach Angaben eines Sprechers der Firma handelte es sich lediglich um ein Versehen. Es kann also jedem Nutzer eines herkömmlichen Internet-Zugangs passieren, dass er sich aus welchen Gründen auch immer einen solchen Dialer auf den PC lädt und das ohne es zu wissen oder zu wollen.

      Ratschläge

      Man kann momentan nur allen Internet-Nutzern die sich noch über ein Modem oder ISDN einwählen raten, die DFÜ-Verbindung öfter auf unbekannte Einträge zu überprüfen. Ist man auf einen solchen gestoßen, sollte man die Daten zuerst sichern und den Eintrag dann entfernen. Der Grund der Sicherung ist mehr als einleuchtend, denn sollten sich auf der nächsten Telefonrechnung Einwahlen zum Abzock-Tarif wiederfinden, können sie im Fall der eigenen Beweisführung sehr wichtig werden. Es ist zu befürchten, daß die Zahl derartiger Dialer in Zukunft noch zunehmen wird. Die Sex-Abzocker sehen darin offenbar eine letzte Möglichkeit, doch wieder an das Geld des ahnungslosen Internet-Surfers zu gelangen.

      Wichtiges Update:

      Der Autor des "0190-Warners", Mirko Böer hat auf die neue Bedrohung umgehend reagiert. Wie uns ein aufmerksamer Leser mitteilte, bietet Böer auf seiner Homepage nun eine neue Version des Programms zum Download an. Diese erkennt nun auch eine 0193-Vorwahl und gibt eine Warnung bei Erkennung der Rufnummer "0" aus. Das Programm wird auf der Webseite von Mirko Boer zum Download angeboten. Onlinekosten.de rät allen interessierten Lesern die noch über Modem oder ISDN ins Internet gehen, daß Programm sicherheitshalber zu installieren, damit keine unangenehmen Überraschungen auf der nächsten Telefonrechnung vorzufinden sind.


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