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    Erbschaftsteuer und Immobilie - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.03.02 00:04:54 von
    neuester Beitrag 14.03.02 14:59:36 von
    Beiträge: 7
    ID: 565.536
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      Avatar
      schrieb am 14.03.02 00:04:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      An alle Steuererxperten oder ähnlich bewanderte Personen.

      Wenn man eine Immobilie erbt, von einem Menschen, mit welchem man in keinster Weise verwandt ist, welche Steuer fällt da an und wie hoch sind die Freibeträge?

      Wie wird der Wert der Immobilie berechnet, bzw. auf was wird die Steuer berechnet?

      Wie hoch ist hier die zu zahlende Erbschaftsteuer
      a.) bei einer vermieteten Immo? oder

      b.) bei einer selbstgenutzten, die jetzt dann leer steht?

      Gibt es da einen Unterschied?

      Bis wann muss diese Steuer dann bezahlt sein?

      Muss diese bezahlt werden, wenn man verkauft oder sofort nach der Erbschaft?

      Für eine kurzfristige Info bin ich schon jetzt sehr dankbar.


      Gruß Naguli
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 06:50:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Freibetrag 5.200 Euro
      Erbschaftsteuer wird fällig, wenn die Erbschaft anfällt.
      Wert des bebauten Grundstückes ist das 12,5-fache der im
      Durchschnitt der letzten drei Jahre erzielten Nettojahres-
      kaltmiete. Evt. Abschlag wegen Alter des Gebäudes oder
      Mindestwertansatz (Wert des Grund und Bodens)

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 09:11:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ steueragent

      Danke für die schnelle Antwort.

      Und wie viel Steuer von diesem Wert muss man dann bezahlen?

      Ist es bei Immobilien nicht so, dass nicht der aktuelle Verkehrswert zu Grunde gelegt wird?

      Danke im voraus.

      Naguli
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 09:59:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nein - es wird nicht der Verkehrswert sondern der sogenannte Einheitswert als Berechnungsgrundlage genommen.

      Ansonsten gilt (so) :
      12,5-fache der im Durchschnitt der letzten drei Jahre erzielten Nettojahreskaltmiete.
      Evt. Abschlag wegen Alter des Gebäudes oder Mindestwertansatz (Wert des Grund und Bodens.

      ... und Du mußt so viele Steuern bezahlen, wie diese über Deinem pers. Freibetrag liegen -> siehe Ebschaftssteuerklassen (wieviel % Du zahlen mußt über dem jeweligen Freibetrag)
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 13:46:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      Heißt das dann, dass ich alles was über dem Freibetrag liegt, mit meinem persönlichen (evtl. Spitzensteuersatz)
      Steuersatz versteuern muss?

      Naguli

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      Avatar
      schrieb am 14.03.02 14:59:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      in dem Bereich fehlt Dir anscheinend wirklich die Erfahrung bzw. die Kenntnisse !

      gab´s denn wenigstens schon TOTE ???
      damit sich dieser ganze hypothetischer Kram auch lohnt ??? ;-) / ;-(

      Also natürlich wird der "Rest" nicht mit Deinem pers. Steuersatz versteuertd, sondern nach dem %-Satz der jeweiligen Ebschaftssteuerklassen !!!

      Gib doch Erbschaft etv. mal bei www.google (dt. Seiten) ein,
      dann hast Du die Übersicht ... Freibetrag ist abhängig von Verwandschaftsgrad etc.

      Darüberhinaus gibt es auch noch andere Freibeträge bspw. TDM 20.000 pauschal !!! für Begräbniskosten, Versorgungsbeträge etc.

      Das Beste bei Immos ist vorherige Schenkung (alle 10 Jahre jeweiliger Freibetrag !) oder Überschreibung mit bspw. Nutznießrechten für den dann ehemaligen Eigentümer !

      Wer erbt zahlt meistens Steuern drauf !
      Wenn Du alledings Kind bist, hast Du einen Freibetrag von DM 400.000 der mit einer Immo nebst Bargeld, wertpapieren etc. schnell ausgeschöpft ist !

      Gruß XYZ
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 14:59:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      in dem Bereich fehlt Dir anscheinend wirklich die Erfahrung bzw. die Kenntnisse !

      gab´s denn wenigstens schon TOTE ???
      damit sich dieser ganze hypothetischer Kram auch lohnt ??? ;-) / ;-(

      Also natürlich wird der "Rest" nicht mit Deinem pers. Steuersatz versteuertd, sondern nach dem %-Satz der jeweiligen Ebschaftssteuerklassen !!!

      Gib doch Erbschaft etv. mal bei www.google (dt. Seiten) ein,
      dann hast Du die Übersicht ... Freibetrag ist abhängig von Verwandschaftsgrad etc.

      Darüberhinaus gibt es auch noch andere Freibeträge bspw. TDM 20.000 pauschal !!! für Begräbniskosten, Versorgungsbeträge etc.

      Das Beste bei Immos ist vorherige Schenkung (alle 10 Jahre jeweiliger Freibetrag !) oder Überschreibung mit bspw. Nutznießrechten für den dann ehemaligen Eigentümer !

      Wer erbt zahlt meistens Steuern drauf !
      Wenn Du alledings Kind bist, hast Du einen Freibetrag von DM 400.000 der mit einer Immo nebst Bargeld, wertpapieren etc. schnell ausgeschöpft ist !

      Gruß XYZ


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