Widerrufsrecht bei online-verträgen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.04.02 13:50:49 von
neuester Beitrag 25.04.02 18:04:30 von
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Frage an Juris: Gilt bei Abschluss eines Jahres-Abo´s von Börsenbriefen automatisch ein Rücktrittsrecht von 7 Tagen?
In den AGBGs (von warrant-letter) ist nichts davon erwähnt.
Danke für Info!
smw755
In den AGBGs (von warrant-letter) ist nichts davon erwähnt.
Danke für Info!
smw755
Im Fernabgabegesetz stehts drin.
Es gibt je nach Produkt verschiedene Regelungen.
http://www.fernabsatzgesetz.de/datenbank/index.php3?shg=4
Gruß
Es gibt je nach Produkt verschiedene Regelungen.
http://www.fernabsatzgesetz.de/datenbank/index.php3?shg=4
Gruß
Vielen Dank - das habe ich gesucht!
mfG smw755
mfG smw755
das Fernabsatzgesetz gilt seit dem 1.1.2002 nicht mehr.
§312 BGB Widerrufs- und Rückgaberecht : Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach §355 zu
§355:ohne Begründung,in Textform innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer vollziehen;
zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung
Beste Grüsse
TC
§355:ohne Begründung,in Textform innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer vollziehen;
zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung
Beste Grüsse
TC
§ 312 d Abs. 4 BGB (Fassung ab 1.1.2002):
"Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen ...
3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten."
"Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen ...
3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten."
Wenn der Börsenbrief eine Zeitschrift ist,hat smw755 Pech.
Große Schuldrechtsreform bringt wichtige Änderungen für Verlage
Berlin, 29.10.2001 - Am 11. Oktober hat der Deutsche Bundestag das Schuldrechts-Reformgesetz verabschiedet. Das Gesetz führt zu der größten Reform des deutschen Vertragsrechts seit dem Jahre 1900.
Positiv für VDZ-Mitgliedsverlage: Im Zuge der Reform wird bei Zeitschriften-Abonnements, die einen Wert von bis zu 200 € aufweisen und von Endverbrauchern per Postkarte bestellt werden, das bisher bestehende Widerrufsrecht des Verbrauchers abgeschafft. Der Verbraucher ist in den genannten Fällen zukünftig also nicht mehr über ein Widerrufsrecht zu belehren. Die bislang erforderliche zweite Unterschrift des Verbrauchers unter die Widerrufsbelehrung entfällt.
Des weiteren sind künftig Abonnements-Bestellungen eines Verbrauchers, die per E-mail vorgenommen werden, wirksam. Bisher war eine elektronische Signatur des Verbrauchers erforderlich. Einzige Voraussetzung ist, dass es dem Verbraucher auf der Webseite des Verlages ermöglicht wird, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzurufen und herunterzuladen oder auszudrucken. Damit wird der Online-Vertrieb von Zeitschriften, der in jüngerer Zeit immer größere Bedeutung gewonnen hat, wesentlich erleichtert – ein großer Erfolg für den VDZ.
Berlin, 29.10.2001 - Am 11. Oktober hat der Deutsche Bundestag das Schuldrechts-Reformgesetz verabschiedet. Das Gesetz führt zu der größten Reform des deutschen Vertragsrechts seit dem Jahre 1900.
Positiv für VDZ-Mitgliedsverlage: Im Zuge der Reform wird bei Zeitschriften-Abonnements, die einen Wert von bis zu 200 € aufweisen und von Endverbrauchern per Postkarte bestellt werden, das bisher bestehende Widerrufsrecht des Verbrauchers abgeschafft. Der Verbraucher ist in den genannten Fällen zukünftig also nicht mehr über ein Widerrufsrecht zu belehren. Die bislang erforderliche zweite Unterschrift des Verbrauchers unter die Widerrufsbelehrung entfällt.
Des weiteren sind künftig Abonnements-Bestellungen eines Verbrauchers, die per E-mail vorgenommen werden, wirksam. Bisher war eine elektronische Signatur des Verbrauchers erforderlich. Einzige Voraussetzung ist, dass es dem Verbraucher auf der Webseite des Verlages ermöglicht wird, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzurufen und herunterzuladen oder auszudrucken. Damit wird der Online-Vertrieb von Zeitschriften, der in jüngerer Zeit immer größere Bedeutung gewonnen hat, wesentlich erleichtert – ein großer Erfolg für den VDZ.
Kauf das Abo auf Pump und trete dann nach den Vorschriften zum Verbraucherkreditgeschäft zurück
Es trifft zu, dass ein Rücktritt nach den Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes nach wie vor möglich ist, dies ist aber den Leuten von warrant-letter auch aufgefallen; nach den AGB von warrant-letter ist der gesamte Abo-Preis bereits vor Beginn der Lieferung fällig.
Und wie wärs damit - einfach `ne Bank zur Finanzierung zwischenschalten
Oder noch besser: Aufehbung wegen WGG § 313
Begründung: Pleite! Liegt nicht in seiner Sphäre sondern in der Sphäre des Warrant Letters wegen falscher Empfehlungen
Begründung: Pleite! Liegt nicht in seiner Sphäre sondern in der Sphäre des Warrant Letters wegen falscher Empfehlungen
@Aufschlag: Du meinst wohl § 313 BGB (Fassung ab 1.1.2002) (Störung der Geschäftsgrundlage). Mit WGG meinst du sicher "Wegfall der Geschäftsgrundlage". Ich bin da skeptisch, ob smw damit durchkäme. Bei dem geringen Streitwert würden die Gerichtsgebühren im Fall des Unterliegens unverhältnismäßig hoch ausfallen.
#13 Richtig erkannt! Aber die Begründung ist doch gut
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