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    Arbeitsamt AG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.04.02 14:21:20 von
    neuester Beitrag 22.04.02 15:27:58 von
    Beiträge: 6
    ID: 579.517
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      schrieb am 22.04.02 14:21:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn das ein privates Unternehmen wäre, so wäre es sicherlich interessant !

      Einnahmen p. Monat:

      35 Mio Arbeitnehmer, 2.700,- EUR Durchschnittsverdienst, davon 8,5% Beutrag
      = 8.032.500.000

      Ausgaben: 4,3 Mio Arbeitslose

      Davon 65% (2,8 Mio)Arbeitslosenhilfe i.H.v. 60-67 % vom letzten Netto
      => Netto ca. 1.700, davon 63,5% (Durchschnitt)
      = 1080,- EUR mal 2,8 Mio = 3.024.000.000

      + 1,5 Mio Arbeitslosenhilfe (50% vom letzten Netto)
      => 1,5 Mio mal 850,-( 50% v. 1.700) EUR
      = 1.275.000.000


      Verwaltungskosten: i.d.R max 5,0% von den Einnahmen (bei schlecht arbeiteten Unternehmen, in dieser Grössenordnung normalerweise deutlich weniger)
      = 151.000.000

      Abschlusskosten (Vermittlungsprovision für neu geworbene Kunden)
      = 0,-

      + geschätzte Aufwendung für KV / RV beiträgen für whärend der Arbeitslosenzeit

      Einnahmen/ Ausgaben:

      8.032.000.000 Ein
      ./. 3.024.000.000 Arbeitslosengeld
      ./. 1.275.000.000 Arbeitslosenhilfe
      ./. 151.000.000 Verwaltungskosten
      ./.ca.2.150.000.000 Kosten für Zahlung an KV / RV Beiträgen
      whärend der Arbeitslosigkeit (12% KV +
      einen Teil der RV)
      _______________________________________________

      Gewinn vor Steuer p. Monat 1.432.000.000,-

      Auch wenn die Rechnung etwas daneben liegen sollte, so zeigt sich doch, dass nur ca. 53 % von den Einnahmen an die Versicherten direkt ausgezahlt werden. Ganz schön schlechtes Ergebniss.

      Also wenn schon Jemand von AL-Kürzung redet, so sollte in mind. gleichem Verhältniss der Zwangsversicherungsbeitrag gesenkt werden.

      Gruss

      mpk
      Avatar
      schrieb am 22.04.02 14:28:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Vielleicht bilden die Rücklagen für dein Arbeitslosengeld?

      Gruß
      RZZ
      Avatar
      schrieb am 22.04.02 14:36:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nehme ich gerne wenn es mal soweit ist. Hab schliesslich sehr lange Zeit ziemlich viel einbezahlt (die letzten Jahre immer nur den Höchstsatz).

      Da wird mir im Fall der Arbeitslosigkeit also nichts "geschenkt", sondern lediglich eine vertragliche Versicherungsleistung ausbezahlt.

      Würde ebensogerne natürlich auf die Kohle verzichten. Dann sollen die Jungs von den Behörden jedoch auch auf meinen Versicherungsbeitrag verzichten.

      Gruss

      mpk
      Avatar
      schrieb am 22.04.02 14:41:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung liegt doch bei "nur" 6,5 %, wo hast du denn die 8,5 her :D
      Avatar
      schrieb am 22.04.02 14:50:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      und schon wird aus dem Gewinn ein Verlust :eek::eek:

      Arbeitsamt AG strong sell :laugh::laugh::laugh:

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      Avatar
      schrieb am 22.04.02 15:27:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Da hab ich mich wohl einfach vertan mit den 8,5%.

      Verlust ist jedoch ein wichtiges Kriterium um am Neuen Markt Anleger zu finden. Oder kauft Ihr etwa Aktien von Unternehmen welche einen Gewinn ausweisen ? Gääähn, so was ist doch langweilig, einfach out...!

      Ausserdem soll doch die AL-Hilfe bald wegfallen.

      Denke dennoch, dass die schon jetzt einen Gewinn machen, bzw. machen könnten:

      Da die Arbeitslosen welche Geringverdiener waren überwiegen, und somit die "guten" Beitragszahler viel einzahlen, während auf der anderen Seite die meisten nicht den Durchschnitt des Gesamt-Netto-AL-Geldes bekommen.


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