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    Frage Sozialrecht/Pflegefälle - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.06.02 09:26:32 von
    neuester Beitrag 04.06.02 10:06:35 von
    Beiträge: 2
    ID: 594.082
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      Avatar
      schrieb am 04.06.02 09:26:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Morgen!

      Bitte haut mich nicht, weil ich wieder eine Frage an euch

      habe.

      Folgende Problematik:

      wenn in einer Stieffamilie die Stiefmutter in ein

      Pflegeheim gehen muß, müssen dann die Stiefkinder (nicht

      adoptiert) dafür bezahlen, resp. können in Regreß

      genommen werden?

      Wenn aber der leibliche Vater in ein Pflegeheim muß,

      dieses aber nicht ganz durch Pflegeversicherung und Rente

      abgedeckt werden kann, werden die Kinder

      zahlungspflichtig, oder? Bis zu welchem Betrag (richtet

      sich nach den Düsseldorfer Tabellen, richtig?) kann das

      Sozialamt verlangen, die Altersvorsorge der Kinder

      abzuschmelzen?

      Wäre toll, wenn sich einer auskennen würde. Mir raucht

      langsam der Kopf, u.U. bin ich auch zu blöd.

      Grüße,

      GS300
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 10:06:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Vielleicht muß man ja gar nicht in ein teueres Pflegeheim.
      Häusliche Pflege ist oft BESSER und BILLIGER !
      Der medizinische Part wird vom Pflegedienst und Hausarzt erledigt, der Rest von der Familie und/oder bei Bedarf von einer Haushaltshilfe. Das bezahlt die Kasse, bei anerkannter Pflegestufe.
      Mitlerweile kann man solche auch aus dem Ostblock LEGAL beschäftigen. Der Vorteil ist: sie lebt 24-Stunden mit im Haushalt (Deutsche wollen nach 8 Std. nachhause *g*). Ist dann auch steuerlich absetzbar. (Hierzu Steuerberater fragen).
      Wir haben einen Kontaktservice im Internet eingerichtet:
      http://www.nursejob.de
      Vielleicht hilft das? Schöne Grüße, K


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