Neue Rot-Grüne Schweinereien für Mittelständler. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.11.02 13:46:46 von
neuester Beitrag 27.11.02 14:20:03 von
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Den Rot-Grünen steht das Wasser bis zum Hals.
Die Rot-Grünen beabsichtigen die Abschaffung der Steuerabzugfähigkeit von Unternehmensverlusten bei Gesellschafterwechseln.
Was sich so harmlos anhört hat für den Mittelstand unabsehbare Konsequenzen.
Verluste, die ja meist in den Gründungsjahren auflaufen, können dann nicht mehr mit späteren Gewinnen verrechnet werden, wenn Gesellschafter ausscheiden oder wechseln.
Davon betroffen sind Betriebsverkäufe und der Verkauf von Gesellschaftsanteilen.
Die Folge: Die Mehrzahl der Klein- und Mittelbetriebe wird dadurch nahezu unverkäuflich.
Die Rot-Grünen beabsichtigen die Abschaffung der Steuerabzugfähigkeit von Unternehmensverlusten bei Gesellschafterwechseln.
Was sich so harmlos anhört hat für den Mittelstand unabsehbare Konsequenzen.
Verluste, die ja meist in den Gründungsjahren auflaufen, können dann nicht mehr mit späteren Gewinnen verrechnet werden, wenn Gesellschafter ausscheiden oder wechseln.
Davon betroffen sind Betriebsverkäufe und der Verkauf von Gesellschaftsanteilen.
Die Folge: Die Mehrzahl der Klein- und Mittelbetriebe wird dadurch nahezu unverkäuflich.
na und.
es gibt doch das sozialamt.
es gibt doch das sozialamt.
Ob so etwas durchgehen wird - Steuersubjekt ist immer das Unternehmen und nicht der Gesellschafter.
Es ist sowieso ein Unding, Forschung und Entwicklung zu betreiben, wenn man in den Folgejahren die Verluste nicht mit den (hoffentlich) entstehenden Gewinnen verrechnen kann.
Es ist sowieso ein Unding, Forschung und Entwicklung zu betreiben, wenn man in den Folgejahren die Verluste nicht mit den (hoffentlich) entstehenden Gewinnen verrechnen kann.
vielen dank an alle deutschen die rot-grün gewählt haben
und uns österreicher vor diesen dreck bewahrt haben
danke
und uns österreicher vor diesen dreck bewahrt haben
danke
#3: Gilt das nicht nur bei Kapitalgesellschaften? Die Mehrzahl der Unternehmen aus dem Mittelstand sind Personengesellschaften, keine GmbHs oder so...
Sorry, bin kein Deutscher, kenne mich mit Eurem Steuerrecht nicht soooo aus..
Sorry, bin kein Deutscher, kenne mich mit Eurem Steuerrecht nicht soooo aus..
#5
Also die Vorträge haben meines Erachten immer die Gesellschaften (auch KGs). Aber beschwören würde ich das jetzt nicht mehr
Also die Vorträge haben meines Erachten immer die Gesellschaften (auch KGs). Aber beschwören würde ich das jetzt nicht mehr
quelle ?
Seht es endlich ein - die Rot/Grüne Brut möchte eine andere Republik. Das Grundgesetz schützt zwar den "Mantel" der Deutschland GmbH, wie man die GmbH ausgestaltet bleibt den gewählten Volksvertretern überlassen.
Wichtig ist, dass jeder seine eigene Strategie entwickelt und Konsequenzen zieht - auch wenns schmerzt.
So weitermachen halte ich für fatal !
Wichtig ist, dass jeder seine eigene Strategie entwickelt und Konsequenzen zieht - auch wenns schmerzt.
So weitermachen halte ich für fatal !
Der Plan betrifft sog. Mantelkäufe, bei denen der Erwerb des Verlustvortrages im Vordergrund steht. Das ist auch ein Missbrauch. Sollte der Geschäftsbetrieb im wesentlichen fortgeführt werden, dürfen auch die Verluste verrechnet werden.
Ist es nicht so, dass die Verluste immer an die Gesellschafter der Personengesellschaften "verteilt" werden, und diese die dann in Ihrer Steuererklärung angeben...???
Weil eben nicht die KG oder GbR steuerpflichtig ist...? Sondern der einzelne GEsellschafter...??
Sofern es sich um Kapitalgesellschaft handelt, hast Du sicherlich Recht. Da sind Eigentümerwechsel egal, weil die AG z.B. eine eigene Rechtsperson ist...
Weil eben nicht die KG oder GbR steuerpflichtig ist...? Sondern der einzelne GEsellschafter...??
Sofern es sich um Kapitalgesellschaft handelt, hast Du sicherlich Recht. Da sind Eigentümerwechsel egal, weil die AG z.B. eine eigene Rechtsperson ist...
Das was hier von tradervick gepostet wird steht im Entwurf des Steuervergünstigungsabbaugesetz.
Betrifft nicht KG`s. Da wird der Gewinn bei den Gesellschaftern direkt besteuert.
Betrifft nicht KG`s. Da wird der Gewinn bei den Gesellschaftern direkt besteuert.
Also bei der KG (und dann sicher auch bei allen anderen Personengesellschaften) wird im Prinzip das Ergebnis sofort im selben Jahr den Gesellschaftern zugerechnet, das ist so.
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