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    Neue Rot-Grüne Schweinereien für Mittelständler. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.11.02 13:46:46 von
    neuester Beitrag 27.11.02 14:20:03 von
    Beiträge: 12
    ID: 665.860
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      schrieb am 27.11.02 13:46:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Den Rot-Grünen steht das Wasser bis zum Hals.

      Die Rot-Grünen beabsichtigen die Abschaffung der Steuerabzugfähigkeit von Unternehmensverlusten bei Gesellschafterwechseln.

      Was sich so harmlos anhört hat für den Mittelstand unabsehbare Konsequenzen.

      Verluste, die ja meist in den Gründungsjahren auflaufen, können dann nicht mehr mit späteren Gewinnen verrechnet werden, wenn Gesellschafter ausscheiden oder wechseln.

      Davon betroffen sind Betriebsverkäufe und der Verkauf von Gesellschaftsanteilen.

      Die Folge: Die Mehrzahl der Klein- und Mittelbetriebe wird dadurch nahezu unverkäuflich.
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 13:57:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      na und.

      es gibt doch das sozialamt.:D
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 14:04:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ob so etwas durchgehen wird - Steuersubjekt ist immer das Unternehmen und nicht der Gesellschafter.

      Es ist sowieso ein Unding, Forschung und Entwicklung zu betreiben, wenn man in den Folgejahren die Verluste nicht mit den (hoffentlich) entstehenden Gewinnen verrechnen kann.
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 14:04:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      vielen dank an alle deutschen die rot-grün gewählt haben
      und uns österreicher vor diesen dreck bewahrt haben

      danke
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 14:07:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      #3: Gilt das nicht nur bei Kapitalgesellschaften? Die Mehrzahl der Unternehmen aus dem Mittelstand sind Personengesellschaften, keine GmbHs oder so...

      Sorry, bin kein Deutscher, kenne mich mit Eurem Steuerrecht nicht soooo aus..

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      schrieb am 27.11.02 14:09:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5

      Also die Vorträge haben meines Erachten immer die Gesellschaften (auch KGs). Aber beschwören würde ich das jetzt nicht mehr
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 14:13:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      quelle ?
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 14:13:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      Seht es endlich ein - die Rot/Grüne Brut möchte eine andere Republik. Das Grundgesetz schützt zwar den "Mantel" der Deutschland GmbH, wie man die GmbH ausgestaltet bleibt den gewählten Volksvertretern überlassen.
      Wichtig ist, dass jeder seine eigene Strategie entwickelt und Konsequenzen zieht - auch wenns schmerzt.
      So weitermachen halte ich für fatal !
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 14:13:59
      Beitrag Nr. 9 ()
      Der Plan betrifft sog. Mantelkäufe, bei denen der Erwerb des Verlustvortrages im Vordergrund steht. Das ist auch ein Missbrauch. Sollte der Geschäftsbetrieb im wesentlichen fortgeführt werden, dürfen auch die Verluste verrechnet werden.
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 14:15:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ist es nicht so, dass die Verluste immer an die Gesellschafter der Personengesellschaften "verteilt" werden, und diese die dann in Ihrer Steuererklärung angeben...???

      Weil eben nicht die KG oder GbR steuerpflichtig ist...? Sondern der einzelne GEsellschafter...??

      Sofern es sich um Kapitalgesellschaft handelt, hast Du sicherlich Recht. Da sind Eigentümerwechsel egal, weil die AG z.B. eine eigene Rechtsperson ist...
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 14:17:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      Das was hier von tradervick gepostet wird steht im Entwurf des Steuervergünstigungsabbaugesetz.

      Betrifft nicht KG`s. Da wird der Gewinn bei den Gesellschaftern direkt besteuert.
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 14:20:03
      Beitrag Nr. 12 ()
      Also bei der KG (und dann sicher auch bei allen anderen Personengesellschaften) wird im Prinzip das Ergebnis sofort im selben Jahr den Gesellschaftern zugerechnet, das ist so.


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