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    Hilfe !!!! Nachbarstreitigkeit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.11.02 20:33:12 von
    neuester Beitrag 09.12.02 22:20:25 von
    Beiträge: 21
    ID: 667.423
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      Avatar
      schrieb am 30.11.02 20:33:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      ich besitze seit Jahren eine Hofreite mit Nebengebäuden etc.
      Mein Nachbar bzw. dessen ehemaliger Besitzer baute vor Jahren an mein Nebengebäude. Dieses riss er nun vor ein paar Monaten ab. Erst als der Putz von den Wänden in meinem Nebengebäude abfiel ging ich der Sache nach. Mein Nebengebäude ist ganz durchnässt.
      Mein Nachbar vertritt die Meinung, dass ich selbst Schuld
      hätte, da mein Nebengebäude zu ihm hin keine Regenrinne hätte. Der damalige Baustil war so, dass ein
      Gebäude an das andere gebaut wurde und die Entwässerung
      zusammen abgeführt wurde.
      Einen Rechtsstreit möchte ich nach Möglichkeit vermeiden.
      Mich würde es aber trotzdem interessieren, wer Recht hat.
      Ich vertrete die Meinung, wenn mein Nachbar irgendetwas
      auf seinem Grundstück verändert, kann es nicht zu Lasten
      der Nachbarschaft gehen.
      Bitte nur ernstgemeinte Antworten.
      Vorab vielen Dank.
      Gruss
      Jarina
      Avatar
      schrieb am 30.11.02 21:00:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      In den Bundesländern gibt es Nachbarrechtsgesetze, die solche Dinge regeln. In welchem Bundesland wohnst du? Übrigens ist der Sachverhalt von dir nicht gerade leicht verständlich formuliert.
      Avatar
      schrieb am 30.11.02 21:07:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hey, vielen Dank für Deine Info. Ich wohne in Hessen.
      mfg
      Jarina
      Avatar
      schrieb am 30.11.02 21:33:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Liegt eine "Nachbarwand" vor?

      "Nachbarwand
      Im Falle der Nachbarwand ist der Eigentümer des Nachbargrundstücks nach den Bestimmungen der Nachbarrechtsgesetze der Länder berechtigt, an die Nachbarwand anzubauen, das heißt die Nachbarwand als Abschlusswand oder zur Unterstützung oder Aussteifung des von ihm zu errichtenden Bauwerks mit zu benutzen. Für den Fall, dass neu an die Nachbarwand angebaut wird, hat der anbauende Eigentümer dem anderen eine Vergütung – regelmäßig in Höhe des halben Wertes der Nachbarwand – zu zahlen. Ferner sind die Unterhaltungskosten für den gemeinsam genutzten Teil der Nachbarwand von beiden Grundstückseigentümern zu tragen. Die Einzelheiten regelt das jeweilige Nachbarrechtsgesetz.
      Der Abriss der Nachbarwand ist in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ohne Weiteres möglich, solange an die Nachbarwand noch nicht angebaut ist, es sei denn, der Eigentümer des Nachbargrundstücks zeigt binnen einer bestimmten Frist an, dass er die Nachbarwand ganz oder teilweise durch Anbau nutzen will. In Berlin und Brandenburg ist eine Beseitigung möglich, wenn der anbauberechtigte Nachbar nicht widerspricht. Dagegen ist in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen eine Beseitigung generell nur mit Einwilligung des Nachbarn möglich."
      http://www.h-u-w.de/_recht/01/02/r010201.htm.
      Avatar
      schrieb am 30.11.02 21:48:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Nataly,
      zunächst möchte ich mich für Deine Bemühungen vielmals
      bedanken.
      Prüfe eben ob es sich um eine Nachbarwand oder Grenzwand
      handelt. Ist nicht so einfach, das herauszufinden.
      An meinem Nebengebäude hat mein Nachbar sein Dach angebracht. In der Wand meines Nebengebäudes befinden sich
      Aussparungen in denen mein Nachbar das Gebälk seines jetzt abgerissenen Gebäudes angebracht hat. Andererseits hat
      mein Nachbar eine ca. 2 m hohe Bruchsteinwand direkt an
      meinem Nebengebäude stehen.
      Was nun ? Nachbar oder Grenzwand ??
      Bin echt rat + hilflos.
      Ich finde es toll , dass Du Dich so bemühst.
      Also nochmal vielen Dank.
      mfg Jarina

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      Avatar
      schrieb am 30.11.02 23:02:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      Mein Nachbar bzw. dessen ehemaliger Besitzer baute vor Jahren an mein Nebengebäude. Dieses riss er nun vor ein paar Monaten ab.

      Wie wurde denn das Dach entwässert, bevor der ehemalige Besitzer an Deine Nachbarwand angebaut hatte ?

      Hab ja von der Sache keine Ahnung, aber wenn er am Gebäudeteilen baulich verändernde Massnahmen durchgeführt hat, Aussparungen für Deckenbalken etc., dann muss "er" meiner Ansicht nach auch wieder dafür sorgen, dass nach Abriss der Schutz vor eindringender Feuchtigkeit wieder hergestellt wird, auch wenn eine Mitbenutzung der Wand im Bebauungsplan vorgesehen ist.

      Frag doch mal beim örtlichen Bauamt nach, wie die Bebauung an Nachbarwänden geregelt ist.

      Grüsse Percy
      Avatar
      schrieb am 30.11.02 23:06:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ähm sorry, einen Bebauungsplan wird es wohl in Deinem Fall nicht geben. Trotzdem, beim Bauamt nachfragen;).
      Avatar
      schrieb am 30.11.02 23:29:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo pcy,

      die eine Dachhälfte die zum Nachbar neigt, wurde seit
      ca. 100 jahren schon über das jetzt abgerissene Gebäude
      meines Nachbar entwässert.
      Ich will auf keinen Fall einen Rechtsstreit mit meinem
      Nachbar. Will das ganze im guten Regeln.
      Habe heute auf meine Kosten eine Fa. beauftragt die eine
      Regenrinne an meinem Gebäude anbringt. Entwässerung erfolgt dann ebenfalls auf meinem Grundstück.
      Die Mauer bzw. die Wand die der Nachbar noch stehen lies,
      ist derart uneben und hat Gefälle zu meinem Gebäude, sodass die Regenrinne nur etwa 70 % Wasser aufnehmen kann.
      Mich ärgert vielmehr die Art der Vorgehensweise.
      Nichts sagen, einfach nach 100 oder mehr Jahren ein Gebäude abreissen und dann erstmal abwarten.
      Zum Glück benutze ich mein Gebäude nur zu Abstellzwecken. Habe noch im Frühjahr 2002 sämtliche Wände, Decken etc,
      neu verputzt und gestrichen.
      Und nun läuft das Wasser regelrecht in mein Gebäude.
      Es ist derart nass geworden, dass sich der ganze Putz
      gelöst hat. Selbst der Fussboden ist nass.
      Mein Nachbar ist der Meinung, dass er auf seinem Grundstück abreissen kann was er will. Die Restmauer lässt er vermutlich so stehen.
      Mein Handwerker der heute die Sache besichtigt hat, konnte mir bestätigen, dass an meinem Nebengebäude niemals eine
      Regenrinne vorhanden bzw. geplant war.
      Es ist ein erheblicher Aufwand, im nachhinein eine Vorrüstung für die Regenrinne anzubringen.
      Für Deine Info vorab vielen Dank.
      mfg Jarina
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 22:47:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo,
      habe soeben den Lageplan bzw. Flurkarte in der Hand.
      Laut Zeichnung ist nur ein Strich zwischen beiden Gebäuden
      eingezeichnet. Es ist kein Abstand dazwischen bzw. eingezeichnet.
      Handelt es sich jetzt um eine Nachbarwand oder Grenzwand??
      Wäre schön wenn mir jemand behilflich sein könnte, da mein
      Nachbar mir heute angedroht hat, die Restmauer bzw. Wand
      zu entfernen. Die bis jetzt vorhandenen Schäden interessieren mein Nachbar überhaupt nicht, da er nach wie vor die Meinung vertritt selbst Schuld, wenn keine Regenrinne am Gebäude.
      Vielen Dank vorab.
      mfg Jarina
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 23:04:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      >Mein Nachbar ist der Meinung, dass er auf seinem Grundstück abreissen kann, was er will

      Bin Laie, aber das stimmt bestimmt nicht bei zusammenhängenden Gebäuden!
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 23:17:09
      Beitrag Nr. 11 ()
      Schade, wenn man solche Nachbarn hat. Obwohl ich dieses
      Jahr mein Nebengebäude kernsaniert habe aber demnächst
      dank Nachbar bald ein Schwimmbad haben werde, interessiert
      es den überhaupt nicht was aus meinem Gebäude wird.
      Habe wie schon in meinem Threads erwähnt, dass ich auf eigene Kosten eine Regenrinne anbringen lasse.
      Was soll man mit solchen Nachbarn machen??
      Avatar
      schrieb am 02.12.02 00:48:04
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ich bin zwar auch kein Rechtsexperte,aber an deiner Stelle würde ich mich sofort mal von einem Rechtsanwalt beraten lassen !!!
      Nachbarschaftsfrieden hin oder her,aber bei einer solchen Schadenhöhe sofort beim Anwalt unverbindlich beraten lassen !
      Wenn du recht hast,werden deine Schäden eh mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von der Haus und Grundbesitzer Haftpflicht Versicherung deines Nachbarn übernommen.

      Wenn dein Nebengebäudeentwässerung seit ca. 100 jahren schon über das jetzt abgerissene Gebäude deines Nachbar erfolgt ist,dann informiere dich auch mal über das Gewohnheitsrecht.
      Ich habe da mal so was gehört,dass nach 30 Jahren aus Gewohnheiten ein Rechsanspruch wird. (Kann aber auch Unsinn sein)

      Viele Grüsse

      Mysti
      Avatar
      schrieb am 02.12.02 09:50:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Jarina: Die Überlegungen von Mysti sind vernünftig. Hast du eine Rechtsschutzversicherung mit Eigentümer-Rechtsschutz?
      Avatar
      schrieb am 02.12.02 19:11:58
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo, vielen Dank für Eure Infos.
      Ich habe heute meine Rechtschutzversicherung über den
      Vorfall informiert und von denen bereits eine Deckungs-
      zusage erhalten.
      Mein Problem ist vielmehr das, dass ich mit meinen
      Nachbarn nicht vor Gericht ziehen möchte.
      Werd mich morgen beim Bauamt mal schlau machen.
      Vielleicht gibt es ja auch ein Schiedsgericht das die
      Angelegenheit so regeln kann.
      mfg und vielen Dank Jarina
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 23:26:42
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo,
      war heute mal in meiner Angelegenheit auf der Bauaufsichtsbehörde.
      Ein sehr netter Beamter stellte dann fest, dass der Abbruch
      Illegal war und im übrigen das Objekt meines Nachbarn unter
      Denkmalschutz steht. Mein Nachbar hätte eine Abrissgenehmigung benötigt.
      Der Beamte ( Abteilungsleiter) konnte mir aber nicht sagen
      ob es sich um eine Nachbarwand oder Grenzwand handelt.
      Er vermutete dass es sich um eine Stützmauer handeln könnte.Die wiederum aber nur ein Sachverständiger aber feststellen könnte.
      Der bis jetzt entstandene Sachschaden müßte seiner Meinung
      nach der Nachbar voll tragen.
      Empfehlung des Beamten; RA einschalten, evtl. Schiedsgericht, Gutachter beauftragen etc.
      Bauaufsicht schreitet erst dann ein, wenn mein Gebäude
      Risse bekommt oder sich senkt. Gutachten muss denen Vorliegen.
      Diesen Weg und diese Zeit hätte ich mir ersparen können.
      Dachte, dass der Beamte dies zumindest aufnimmt und der
      Sache auch nachgeht.
      Habe am kommenden Montag einen RA-Termin.
      mfg Jarina
      Avatar
      schrieb am 05.12.02 11:28:53
      Beitrag Nr. 16 ()
      "Diesen Weg und diese Zeit hätte ich mir ersparen können."

      Das finde ich nicht. Du hast doch wertvolle Info bekommen und eine Beurteilung der Rechtslage, die deine Position stützt.
      Avatar
      schrieb am 05.12.02 15:30:19
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hi Jarina!

      #15
      Die Risse kommen noch. Die grössten Schäden bei durchfeuchteten Bauteilen entstehen erst bei einsetzen von Frost.
      Meiner bescheidenen Meinung nach, ist die Wand vom Nachbarn "mitbenutzt" worden (Gebäudeabschluss, Stützwand zur Aussteifung der Gebäudeteile bzw. als Auflager für Deckengebälk o.ä.).

      Sieht gut aus für Dich! ;)

      Gruß Percy
      Avatar
      schrieb am 05.12.02 16:28:08
      Beitrag Nr. 18 ()
      Jarina, vielleicht hat dein Nachbar sein Nebengebäude abgerissen, weil es marode war. Ist deins wirklich noch so toll?
      Avatar
      schrieb am 05.12.02 22:40:27
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo,
      vielen Dank für Eure Unterstützung. Ich finde es ganz toll
      von Euch. Je mehr ich über die Angelegenheit nachdenke,
      komme auch ich zu dem Entschluss, dass mein Nachbar für
      die Schäden aufkommen muss.
      Trotzdem ist es mit riesigem Ärger verbunden.
      Die ganzen laufereien, Ra, Gutachter, Handwerker etc.
      Und das Verhältnis zu dem Nachbar wird vermutlich für immer gestört sein.
      Mein Nebengebäude ist in einem sehr guten Zustand.
      Schade, dass ich kein Foto einstellen kann.
      Nochmals vielen Dank
      Gruss Jarina
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 21:22:46
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hallo,
      war heute beim RA. Es ist überhaupt kein Thema, dass mein Nachbar für den Schaden aufkommen muss.
      Er hätte mich auf jeden Fall über den Abriss informieren müssen.
      Es wird jetzt ein SV-Gutachten ( über Gericht) gemacht.
      Die Mauer bleibt so wie es derzeit aussieht ( allerdings
      ist mein RA kein Gutachter) stehen.
      Mein Nachbar hat Sorge zu tragen, dass mir durch seinen
      eigenmächtigen Eingriff kein Nachteil entsteht.
      Da im übrigen auch noch Luftaufnahmen vorhanden sind, sieht
      mein RA, die Angelegenheit als klar an.
      Der Nachbar muss zahlen.
      Dafür wird es aber einen Streit auf immer geben.

      Gruss Jarina
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 22:20:25
      Beitrag Nr. 21 ()
      Mit so einem Dummdämel brauchst eh nicht Freund sein.


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