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    Mietrecht: Laerm - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.12.02 22:32:31 von
    neuester Beitrag 16.12.02 13:02:09 von
    Beiträge: 5
    ID: 673.427
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      Avatar
      schrieb am 15.12.02 22:32:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe eine Frage zum Mietrecht:

      Mein Nachbar hat scheinbar Freude daran, Tueren - insbesondere seine Wohnungstuer - ohne Verwendung von Klinke oder Schluessel zu schliessen. D.h. er scheint sie regelrecht "zuzutreten" bzw. von aussen mit einer Art Karateruck zuzuwammsen. Nach knapp einem Jahr neben ihm klingeln mir mittlerweile die Ohren davon. Ermahnung fruchtet nicht.

      Frage: Was kann ich tun? Kann ich seinen Vermietern mit Mietminderung drohen wenn sie das nicht abstellen oder muss ich gegen Ihn vorgehen? Welche Frist muss ich evtl. setzen? In der Hausordnung ist Tuerenschlagen explizit als zu unterlassen aufgefuehrt.

      Gruss
      SunPlex
      Avatar
      schrieb am 15.12.02 23:01:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hab auch im letzten Jahr einen so "freundlichen" Nachbarn gehabt. Damals hat mir mein Vermieter empfohlen, diese Störungen zu protokollieren und (wichtig) auch von anderen Mitbewohnern gegenzeichnen zu lassen. Vor dieser Maßnahme den Störenfried über diese geplanten "Aufzeichnungen" schriftlich informieren (nach dem Motto letzte Chance das abzustellen). Dann gibt es eine Anzeige wegen wiederholter Ruhestörung - den Rest macht Dein Anwalt.
      Avatar
      schrieb am 15.12.02 23:07:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      @schromic
      Danke erstmal fuer die Info. Mit "seinen" Vermietern meine ich natuerlich "meinen" Vermietern, die aber vermutlich identisch sind. Ich werde morgen mal mit denen reden.
      Avatar
      schrieb am 16.12.02 02:00:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Probiers doch mal mit höflichem Bitten statt belehrender Ermahnung! Das kann Wunder wirken! ;)
      Avatar
      schrieb am 16.12.02 13:02:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Probiers doch mal mit Schlägen statt belehrender Ermahnung! Das kann Wunder wirken!


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