GESTERN erwischt mit 1,08 Promille !!!! HILFE !!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.01.03 12:36:14 von
neuester Beitrag 08.01.03 23:16:47 von
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Gestern haben die Uns angehalten ! Beim Blasen kamen 1,08 Promille raus !!!
Was für eine Strafe gibt das und wie fällt eine Blutuntersuchung aus !! Ist der Alkoholwert im Blut höher oder niedriger als beim BLASEN ??
Wir wollten mit dem Taxi nach haus aber eine Bekannte meinte Sie hätte nichts getrunken und wolle fahren !! Weil wir das glaubten haben wir die fahren lassen !!
Dann kam die KONTROLLE und die böse Überraschung !!
Was für eine Strafe gibt das und wie fällt eine Blutuntersuchung aus !! Ist der Alkoholwert im Blut höher oder niedriger als beim BLASEN ??
Wir wollten mit dem Taxi nach haus aber eine Bekannte meinte Sie hätte nichts getrunken und wolle fahren !! Weil wir das glaubten haben wir die fahren lassen !!
Dann kam die KONTROLLE und die böse Überraschung !!
Natürlich ist die selber schuld aber man fühlt sich trotzdem verantwortlich !!!!
Hat die Dame wenigstens gut geblaaasen ?
mindestens 1 Jahr Führerscheinentzug und einige Scheine Strafe dazu noch Punkte Extra!!!!!!
wenns bei 1,08 Promille bleiben sollte, hat sie Riesenglück
ab 0,5 Promille:
Ordnungswidrigkeit
1 Monat Fahrverbot
250 € Geldbuße
4 Punkte
ab 1,1 Promille:
Straftat
mindestens 9 Monate Fahrerlaubnisentzug,
Geldstrafe 30 bis 60 Tagessätze
7 Punkte
(bei zusätzlich auffälligem Verhalten:
mindestens 12 Monate Fahrerlaubnisentzug,
Geldstrafe 45 bis 120 Tagessätze oder Freiheitsstrafe,
7 Punkte)
:
Möglicherweise nur vier Punkte und Geldbuße,
mehr z.B. unter
http://www.bmvbw.de/Bussgeldkatalog-.389.htm
http://automotor.compuserve.de/automotor/ratgeber/service/bu…
Trotzdem frohes neues,
tp.
mehr z.B. unter
http://www.bmvbw.de/Bussgeldkatalog-.389.htm
http://automotor.compuserve.de/automotor/ratgeber/service/bu…
Trotzdem frohes neues,
tp.
Wie kann man so doof sein !! Man kann doch das ganze Jahr besoffen fahren !! Nachmittags oder in der Woche, aber Silvester ?????? Wer so blöde ist, der muss den Schein am besten gleich 2 Jahre abgeben.
Danke für eure Antworten !!!!!!!
Die wahren sehr hilfreich !!
@BillyReina
Wie man so doof sein kann weiß ich nicht ! Vor allem uns zu erzählen man habe nichts getrunken und könne fahren. Aber vielleicht wollte die mal mit einem Benz fahren !!
War eine teure Fahrt !!
Die wahren sehr hilfreich !!
@BillyReina
Wie man so doof sein kann weiß ich nicht ! Vor allem uns zu erzählen man habe nichts getrunken und könne fahren. Aber vielleicht wollte die mal mit einem Benz fahren !!
War eine teure Fahrt !!
He, Leute,
Wenn Ihr alle (4, 5 oder 6???) im Auto um 3 Promille habt und Gebläse nicht auf die höchste Stufe eingeschaltet ist dann kriegt armes Mädel locker during 1/4h um die 1.00 Promille von eure Fahne.
Prost und Frohes Jahr
Mice
Wenn Ihr alle (4, 5 oder 6???) im Auto um 3 Promille habt und Gebläse nicht auf die höchste Stufe eingeschaltet ist dann kriegt armes Mädel locker during 1/4h um die 1.00 Promille von eure Fahne.
Prost und Frohes Jahr
Mice
1,08 o/oo am Alco-Testgerät geblasen und anschließend eine Blutprobe durch den Arzt entnommen ?
Dann besteht die Möglichkeit, daß der Wert sich noch aufbaut und über dem Alco-Testergebniss liegt. Die Grenze ist 1,09, d.h. bei einem Wert ab 1,10 o/oo beginnt die Verkehrsstraftat § 316 StGB mit den o.g. Folgen.
Wenn kein Blut entnommen wurde und mit einem gerichtsverwertbaren Alco-Testgerät gemessen wurde, dann bleibst bei den 1,08 o/oo.
Ob der Wert steigt oder nicht hängt mit dem Trinkende zusammen. D.h. Trinkende, 10 Minuten später Kontrolle ( z.B. 1,08 o/oo) und 20 Minuten später Blutprobe, so wird die Blutprobe sicherlich über 1,10 o/oo ausfallen, weil der Körper in diesem Zeitraum den noch im Verdauungstrackt befindlichen Alkohol ins Blut aufnimmt.
Dann besteht die Möglichkeit, daß der Wert sich noch aufbaut und über dem Alco-Testergebniss liegt. Die Grenze ist 1,09, d.h. bei einem Wert ab 1,10 o/oo beginnt die Verkehrsstraftat § 316 StGB mit den o.g. Folgen.
Wenn kein Blut entnommen wurde und mit einem gerichtsverwertbaren Alco-Testgerät gemessen wurde, dann bleibst bei den 1,08 o/oo.
Ob der Wert steigt oder nicht hängt mit dem Trinkende zusammen. D.h. Trinkende, 10 Minuten später Kontrolle ( z.B. 1,08 o/oo) und 20 Minuten später Blutprobe, so wird die Blutprobe sicherlich über 1,10 o/oo ausfallen, weil der Körper in diesem Zeitraum den noch im Verdauungstrackt befindlichen Alkohol ins Blut aufnimmt.
wurde denn blut entnommen?
hallo zusammen ,
ein Arbeitskolege wurde auch Neujahr erwischt ,
hatte len Lappen schon mal weg beim blasen (ups)hatte er 2,1 Promille.
Wie sicht den da di Rechtslage aus,respektivewas darfer für eine Strafe erwarten, würde mich über Antworten freuen.
ein Arbeitskolege wurde auch Neujahr erwischt ,
hatte len Lappen schon mal weg beim blasen (ups)hatte er 2,1 Promille.
Wie sicht den da di Rechtslage aus,respektivewas darfer für eine Strafe erwarten, würde mich über Antworten freuen.
#12
http://www.mandatspraxis.de/html/3_02_straftaten_rechtfolgen…
---
§ 316 StGB
Täter
Strafe
Nebenstrafe
a) fahrlässiger Ersttäter
bis 1,09 ‰
30 Tagessätze
Führerscheinsperre 8-9 Monate
bis 1,99 ‰
35 – 40 Tagessätze
Führerscheinsperre 9-10 Monate
bis 2,99 ‰
ab 45 Tagessätze
Führerscheinsperre mind. 12 Monate, bei Verdacht auf Alkoholabhängigkeit bis 24 Monate
ab 3,00 ‰
ab 55 Tagessätze
Führerscheinsperre mind. 18 Monate, bei Verdacht auf Alkoholabhängigkeit bis 24 Monate
b) vorsätzlicher Ersttäter
Erhöhung um 5-10 Tagessätze
Verlängerung der Sperrfrist um mindestens 2 Monate
c) Wiederholungstäter
Binnen 2 Jahre
3-4 Monate Freiheitsstrafe, Bewährung
Führerscheinsperre mindestens 2 Jahre
Nach 2-5 Jahren
Verdopplung der Geldstrafe nach a) und b),
Führerscheinsperre mindestens 18 Monate
---
wenn er wirklich 2,1‰ hatte, dann wird dein
freund ganz schoen lange s-bahn fahren...
GGG
http://www.mandatspraxis.de/html/3_02_straftaten_rechtfolgen…
---
§ 316 StGB
Täter
Strafe
Nebenstrafe
a) fahrlässiger Ersttäter
bis 1,09 ‰
30 Tagessätze
Führerscheinsperre 8-9 Monate
bis 1,99 ‰
35 – 40 Tagessätze
Führerscheinsperre 9-10 Monate
bis 2,99 ‰
ab 45 Tagessätze
Führerscheinsperre mind. 12 Monate, bei Verdacht auf Alkoholabhängigkeit bis 24 Monate
ab 3,00 ‰
ab 55 Tagessätze
Führerscheinsperre mind. 18 Monate, bei Verdacht auf Alkoholabhängigkeit bis 24 Monate
b) vorsätzlicher Ersttäter
Erhöhung um 5-10 Tagessätze
Verlängerung der Sperrfrist um mindestens 2 Monate
c) Wiederholungstäter
Binnen 2 Jahre
3-4 Monate Freiheitsstrafe, Bewährung
Führerscheinsperre mindestens 2 Jahre
Nach 2-5 Jahren
Verdopplung der Geldstrafe nach a) und b),
Führerscheinsperre mindestens 18 Monate
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freund ganz schoen lange s-bahn fahren...
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