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    GESTERN erwischt mit 1,08 Promille !!!! HILFE !!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.01.03 12:36:14 von
    neuester Beitrag 08.01.03 23:16:47 von
    Beiträge: 13
    ID: 678.252
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      Avatar
      schrieb am 01.01.03 12:36:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gestern haben die Uns angehalten ! Beim Blasen kamen 1,08 Promille raus !!!
      Was für eine Strafe gibt das und wie fällt eine Blutuntersuchung aus !! Ist der Alkoholwert im Blut höher oder niedriger als beim BLASEN ??

      Wir wollten mit dem Taxi nach haus aber eine Bekannte meinte Sie hätte nichts getrunken und wolle fahren !! Weil wir das glaubten haben wir die fahren lassen !!

      Dann kam die KONTROLLE und die böse Überraschung !!
      Avatar
      schrieb am 01.01.03 12:40:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Natürlich ist die selber schuld aber man fühlt sich trotzdem verantwortlich !!!!
      Avatar
      schrieb am 01.01.03 12:54:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hat die Dame wenigstens gut geblaaasen ? :p
      Avatar
      schrieb am 01.01.03 12:56:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      :( mindestens 1 Jahr Führerscheinentzug und einige Scheine Strafe dazu noch Punkte Extra!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 01.01.03 12:57:00
      Beitrag Nr. 5 ()

      :p :p :p

      wenns bei 1,08 Promille bleiben sollte, hat sie Riesenglück :cool: :cool:

      ab 0,5 Promille:
      Ordnungswidrigkeit
      1 Monat Fahrverbot
      250 € Geldbuße
      4 Punkte

      ab 1,1 Promille:
      Straftat
      mindestens 9 Monate Fahrerlaubnisentzug,
      Geldstrafe 30 bis 60 Tagessätze
      7 Punkte
      (bei zusätzlich auffälligem Verhalten:
      mindestens 12 Monate Fahrerlaubnisentzug,
      Geldstrafe 45 bis 120 Tagessätze oder Freiheitsstrafe,
      7 Punkte)
      :O :O :O :
      :cry: :cry: :cry:
      :mad: :mad: :mad:
      :D

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      Avatar
      schrieb am 01.01.03 12:59:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Möglicherweise nur vier Punkte und Geldbuße,

      mehr z.B. unter

      http://www.bmvbw.de/Bussgeldkatalog-.389.htm

      http://automotor.compuserve.de/automotor/ratgeber/service/bu…

      Trotzdem frohes neues,
      tp.
      Avatar
      schrieb am 01.01.03 13:02:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wie kann man so doof sein !! Man kann doch das ganze Jahr besoffen fahren !! Nachmittags oder in der Woche, aber Silvester ?????? Wer so blöde ist, der muss den Schein am besten gleich 2 Jahre abgeben.
      Avatar
      schrieb am 01.01.03 22:19:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      Danke für eure Antworten !!!!!!!

      Die wahren sehr hilfreich !!

      @BillyReina
      Wie man so doof sein kann weiß ich nicht ! Vor allem uns zu erzählen man habe nichts getrunken und könne fahren. Aber vielleicht wollte die mal mit einem Benz fahren !!

      War eine teure Fahrt !!
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 09:08:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      He, Leute,
      Wenn Ihr alle (4, 5 oder 6???) im Auto um 3 Promille habt und Gebläse nicht auf die höchste Stufe eingeschaltet ist dann kriegt armes Mädel locker during 1/4h um die 1.00 Promille von eure Fahne.
      Prost und Frohes Jahr
      Mice
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 13:19:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      1,08 o/oo am Alco-Testgerät geblasen und anschließend eine Blutprobe durch den Arzt entnommen ?

      Dann besteht die Möglichkeit, daß der Wert sich noch aufbaut und über dem Alco-Testergebniss liegt. Die Grenze ist 1,09, d.h. bei einem Wert ab 1,10 o/oo beginnt die Verkehrsstraftat § 316 StGB mit den o.g. Folgen.

      Wenn kein Blut entnommen wurde und mit einem gerichtsverwertbaren Alco-Testgerät gemessen wurde, dann bleibst bei den 1,08 o/oo.

      Ob der Wert steigt oder nicht hängt mit dem Trinkende zusammen. D.h. Trinkende, 10 Minuten später Kontrolle ( z.B. 1,08 o/oo) und 20 Minuten später Blutprobe, so wird die Blutprobe sicherlich über 1,10 o/oo ausfallen, weil der Körper in diesem Zeitraum den noch im Verdauungstrackt befindlichen Alkohol ins Blut aufnimmt.
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 17:13:17
      Beitrag Nr. 11 ()
      wurde denn blut entnommen?
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 18:04:39
      Beitrag Nr. 12 ()
      hallo zusammen ,
      ein Arbeitskolege wurde auch Neujahr erwischt ,
      hatte len Lappen schon mal weg beim blasen (ups)hatte er 2,1 Promille.
      Wie sicht den da di Rechtslage aus,respektivewas darfer für eine Strafe erwarten, würde mich über Antworten freuen.
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 23:16:47
      Beitrag Nr. 13 ()
      #12

      http://www.mandatspraxis.de/html/3_02_straftaten_rechtfolgen…

      ---

      § 316 StGB

      Täter
      Strafe
      Nebenstrafe

      a) fahrlässiger Ersttäter

      bis 1,09 ‰
      30 Tagessätze
      Führerscheinsperre 8-9 Monate

      bis 1,99 ‰
      35 – 40 Tagessätze
      Führerscheinsperre 9-10 Monate

      bis 2,99 ‰
      ab 45 Tagessätze
      Führerscheinsperre mind. 12 Monate, bei Verdacht auf Alkoholabhängigkeit bis 24 Monate

      ab 3,00 ‰
      ab 55 Tagessätze
      Führerscheinsperre mind. 18 Monate, bei Verdacht auf Alkoholabhängigkeit bis 24 Monate

      b) vorsätzlicher Ersttäter

      Erhöhung um 5-10 Tagessätze
      Verlängerung der Sperrfrist um mindestens 2 Monate

      c) Wiederholungstäter

      Binnen 2 Jahre
      3-4 Monate Freiheitsstrafe, Bewährung
      Führerscheinsperre mindestens 2 Jahre

      Nach 2-5 Jahren
      Verdopplung der Geldstrafe nach a) und b),
      Führerscheinsperre mindestens 18 Monate

      ---

      wenn er wirklich 2,1‰ hatte, dann wird dein
      freund ganz schoen lange s-bahn fahren... :D

      GGG


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