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    Einkommenssteueerklaerung bei Umzug ins Ausland - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.01.03 23:28:50 von
    neuester Beitrag 13.01.03 00:47:37 von
    Beiträge: 5
    ID: 681.808
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      Avatar
      schrieb am 12.01.03 23:28:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe einal ein Frage an die Steuerexperten unter euch :

      Ich habe bis zum 30.01.2002 in Deutschland gearbeitet und bin dann nach Australien gezogen.

      Hier habe ich ab 02/2002 einen neuen Job angenommen. Die australische Steuererklaerung habe ich im Juli 2002 gemacht. Dabei wurde nur das australische Einkommen angegeben, das "Aussie" Steuerjahr endete am 30.06.2002.

      Auf meiner deutschen Steuerkarte ist nun immer noch das Gehalt vom Januar 2002, zudem sollte ich noch ein paar hundert Euro quellenbesteuerte Zinsen vom Fiskus zurueckbekommen.

      Wie laueft das nun mit der Einkommenssteuererklaerung fuer 2002 ab ?

      Wird mein ( ein ) Monatsgehalt in die komplette Jahressteuertabelle uebertragen und ich bekomme demnach einen wesentlichen Teil der Lohnsteuern wieder ? Oder evtl. wird das nur anteilig fuer einen Monat angerechnet ? Evtl habe ich bereits einen Fehler gemacht, da ich das deutsche Einkommen bei der australischen Steuerklaerung nicht angegeben habe ???


      Vielen Dank fuer Antworten !
      Gruesse aus Sydney
      Ngemelis
      Avatar
      schrieb am 12.01.03 23:56:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      es stellt sich die Frage, ob du deutscher Staatsbürger bist oder nicht.

      Sofern Du deutscher Staatsbürger bist, bist Du in Deutschland grundsätzlich einkommensteuerpflichtig mit Deinem Welteinkommen, also auch mit dem Einkommen aus Australien.

      Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden haben die meisten Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. Hierin ist geregelt, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat.

      In der Regel werden die australischen Einkünfte in Australien und die deutschen Einkünfte in Deutschland besteuert.

      Also musst Du für das Jahr 2002 in Deutschland eine Einkommensteuererklärung abgeben und dabei auch die australischen Einkünfte angeben. Diese Einkünfte bleiben in Deutschland zwar steuerfrei (da bereits in Australien versteuert), sie unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet, das die deutschen Einkünfte mit einem höheren Steuersatz besteuert werden.

      Beispiel:

      Die deutschen Einkünfte von EUR 20.000,00 = Steuersatz 25 % (angenommen).

      Die australischen Einkünfte betragen EUR 30.000,00. Wären diese Einkünfte in Deutschland zu versteuern, so ergäbe sich bei EUR 50.000,00 ein Steuersatz von 35 % (angenommen).

      Nun werden die deutschen Einkünfte von EUR 20.000,00 mit einem Steuersatz von 35 % besteuert.

      Da Du nur für einen Monat Einkünfte in Deutschland erzielt hast, wirst Du bei einer deutschen Einkommensteuererklärung aufgrund der Jahresfreibeträge ( die Dir in voller Höhe zustehen) den Großteil Deiner Steuern zurückbekommen.

      Tja, so ist das.

      Gruß
      Pewastb
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 00:21:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo!

      Ich denke, ich kann Dir helfen. Mein Fall war 2001 aehnlich. Ich hatte bis Ende 2001 noch deutsches Gehalt bezogen und bin dann in die USA gegangen.

      Ausfuehrliche Informationen findest Du unter:

      http://www.zschieschank.de/html/Auslandseinkommen.htm

      Schau Dir das Kapitel "Freistellungsmethode" genau an. Ich hatte im Anschreiben zur Einkommenssteuererklarung 2001 explizit erwaehnt, dass ich mein auslaendisches Gehalt nach der Freistellungsmethode beruecksichtigt wissen wollte:

      Originaltext: "Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bitte ich, die auslaendischen Einkuenfte als steuerfrei zu behandeln, da die Steuern bereits an die amerikanische Finanzbehoerde IRS abgefuehrt wurden, und stattdessen diese nur bei der Bemessung des Steuersatzes im Rahmen des Progressionsvorbehalts gemaess §32b Abs.1 Nr.3 EStG zu beruecksichtigen (Freistellungsmethode)."

      Dies hat funktioniert, ich hab sogar was zurueckbekommen.

      Bei der Freistellungsmethode werden deine Auslandseinkuenfte nur zur Bestimmung des persoenlichen Steuersatzes herangezogen, mehr nicht. Du musst keine Steuern auf die Einkuenfte zahlen, wenn sie schon versteuert wurden (Doppelbesteuerungsabkommen).

      Etwas schwierig ist das Ausfuellen der deutschen Steuerformulare, da Du den Gesamtbetrag der Auslandseinkuenfte sowohl im Mantelbogen als auch im Formular AUS eintragen musst.

      Wegen der australischen Steuererklaerung und dem "versehentlichen Vergessen" der deutschen Einkuenfte wuerde ich mir keine Sorgen machen, da der Vorgang wohl schon abgeschlossen ist.

      Ich hoffe, dass hilft dir weiter.

      Gruss,
      Volkmar (derzeit in den USA)
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 00:37:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Pewastb und Volkmar,

      vielen Dank fuer eure ausfuehrliche Antworten !

      Ich hatte ja geschrieben dass das australische Steuerjahr am 30.06 endet. Welche Unterlagen muss ich in Deutschland einreichen, damit mein australisches Einkommen belegt wird ? Reicht das Tax Statement per 30.06.und zusaetzlich noch die Gehaltsabrechnungen bis 31.12.2002 ?

      Viele Gruesse
      Ngemelis
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 00:47:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich wuerde nur die Gehaltsabrechnungen bis Ende 2002 beilegen (natuerlich nur als Kopien), dort muesste auch der Lohnsteuerbetrag aufgefuehrt sein, das sollte genuegen.

      Um die Gesamtsumme der Auslandsbezuege zu ermitteln, solltest Du eine Tabelle machen, in der die Monats-Betraege aufgelistet, zum Pay-Date in Euro umgerechnet und addiert werden. Den jeweilen Aus-Dollar/Euro-Umrechnungskurs kannst Du auf der EZB-Webpage finden und downloaden:

      http://www.bundesbank.de/stat/zeitreihen/listen/www_s332_b01…

      Gruss,
      Volkmar


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