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    Aus Steuergründen bis 21.2. alle Gewinnpos. außerhalb der Spekufrist verkaufen! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.02.03 17:55:04 von
    neuester Beitrag 19.02.03 08:45:31 von
    Beiträge: 12
    ID: 698.131
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      schrieb am 18.02.03 17:55:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Am 21.2. nämlich ist der Stichtag für die Neuregelung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen. Danach werden 1,5% vom Verkaufserlös als Steuer pauschal abgezogen!
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 18:00:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Na außer ne SAP dürften kaum Gewinnpostionen in den Depots liegen.

      Waren es nicht 15% Pauschsteuer auf den Veräußerungsgewinn??

      Eichel wird sich dohc kaum mit1,5% Zufrieden geben oder?:laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 18:02:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hat wer von euch solche Positionen ?? Länger als ein Jahr im Depot UND noch im Plus??;)
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 18:04:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      vergesst den 21.2. - das wird nicht Gesetz, da die CDU nicht mitmacht.

      115
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 18:07:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Kristiansen,

      Beispiele: Osteuropa, Japan, Gold, €/$, diverse Aktien- und Index-Puts

      1,5% vom Verkaufserlös = 15% Gewinnsteuer bei 10% Rendite!

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      schrieb am 18.02.03 18:08:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Lohnt sich das nicht nur, wenn man die Position sowieso demnächst verkaufen will? Was ich damit sagen will, ist es nicht so, dass, wenn ich die Position länger halten will, ich nach dem Verkauf ja auch wieder kaufen muss. 2x Gebühren und beim endgültigen Verkauf fallen die Steuern trotzdem an.
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 18:27:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      @115,
      bin aber nicht bereit, mein Geld darauf zu verwetten - ohne Gewinnmöglichkeit!

      @Neonjäger,
      ob sich das im Einzelnen lohnt, muß natürlich jeder selbst ausrechnen. Ich zahle beispielsweise für An- und Verkauf zusammen 0,38%, was deutlich kleiner ist als 1,5%. Kaufst du noch vor dem 21.2. zurück, zahlst du auch später nur 1,5% vom Erlös und nicht 15% vom Gewinn.

      Du verdienst also 1,12% gegenüber dem Nichtstun.
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 18:34:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      Man kann es auch umgekehrt nutzen:

      Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Investition zu tätigen, sollte dies vor dem 21.2. tun. Nur dann ist seine Steuer auf max. 1,5% vom Erlös begrenzt. Gegenüber dem Steuersatz von 15% auf den Gewinn bei Kaufzeitpunkt nach dem 21.2. ein klarer Vorteil.

      Beispiel:
      Kauf für 10000 €, Verkauf für 13000€.

      Kauf vor dem 21.2.: Steuern von 0,015x13000€ = 195€ werden fällig.
      Kauf nach dem 21.2.: Steuern von 0,15*3000€ = 450€ werden fällig.
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 21:46:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      es geht auch so:
      die (wenigen) Gewinnpositionen werden vor dem Stichtag sicherheitshalber verkauft (steuerfrei, da länger als 1 Jahr gehalten) und unmittelbar danach (aber vor dem Stichtag) wieder gekauft (oder auch erst neue nachgekauft und dann alte verkauft - FIFO-Prinzip) und unterliegen damit der Altbesitz-Regelung, nur fällt später weniger Steuer an wg. des höheren Einstandspreises (gegenüber dem erstmaligen Kauf anno dunnemals). Alles andere wird gehalten (wg. Verlustvorträgen). Wie kannichdoch wird vor dem Tag X in summa mehr GEkauft als verkauft.
      MfG, Novalis1
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 23:00:10
      Beitrag Nr. 10 ()
      @kannichdoch #7

      Ich kann deiner Argumentation nicht ganz folgen. Wenn ich nach dem 21. 2. verkaufe, zahle ich auf alle bis 21.2. gekauften positionen 1,5% Steuern auf den Verkaufspreis. Also egal ob 10 jahre oder 10 Wochen im Depot, die Steuer ist die Gleiche. Deswegen bin auch der Meinung, dass es für Positionen, die man gedenkt länger zuhalten, ein Verkauf mit anschliessendem Zurückkaufen keinen Sinn hat.
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 23:18:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: siehe eigenheimzulage, vielleicht wirds ja mit der steuerreform auch nichts:D :D :D
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 08:45:31
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Neonjäger,
      du mußt berücksichtigen, daß nach einem Verkauf für eine neu eingegangene Position vor dem 21.2. zunächst min. 10% Gewinn anlaufen müssen, damit die 1,5% überhaupt fällig werden. Bei Gewinnen über 10% nach dem 21. hast du allerdings Recht. Dann macht es tatsächlich keinen Unterschied.


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