Frage zum Verlustvortrag - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.05.03 12:48:13 von
neuester Beitrag 27.07.03 17:12:19 von
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Kann man Spekulationsgewinne nur mit Verlusten des Vorjahres verrechnen, oder mit allen Verlusten der Vergangenheit?
Habe 2000/2001 Verluste gemachte und möchte etwaige Gewinne 2003 gerne verrechnen.
Falls die neue Pauschalversteuerung in Kraft treten sollte, bleiben die Verlustvorträge dann auch noch erhalten?
Danke!!
Habe 2000/2001 Verluste gemachte und möchte etwaige Gewinne 2003 gerne verrechnen.
Falls die neue Pauschalversteuerung in Kraft treten sollte, bleiben die Verlustvorträge dann auch noch erhalten?
Danke!!
Gewinne lassen sich mit den Verlustvorträgen gegenrechnen- egal aus welchem Jahr der VV ist.
Wenn die Speku-Verluste 2000 und 2001 vom Finanzamt festgestellt wurden, kannst du sie mit nachfolgenden Gewinnen verrechnen.
Die Pauschalbesteuerung kommt nicht.
Die Pauschalbesteuerung kommt nicht.
"Kann man Spekulationsgewinne nur mit Verlusten des Vorjahres verrechnen, oder mit allen Verlusten der Vergangenheit?"
Der Verlustrück trag ist allerdings nur in das Vorjahr zulässig. Nur der Verlustvor trag ist unbeschränkt möglich.
Der Verlustrück trag ist allerdings nur in das Vorjahr zulässig. Nur der Verlustvor trag ist unbeschränkt möglich.
Vielen Dank für Eure Antworten!
@ NATALY
mein Sohn hat im April 2003 Steuererklärungen für 2001 und 2002 abgegeben, in denen nur Verluste aus priv. Veräußerungsgeschäften erklärt wurden -Einkünfte waren nicht vorhanden.
Jetzt schickt das Finanzamt nur eine "Festsetzung und Abrechtung" für 2002. Zu den Verlusten aus 2001 hat sich das Finanzamt nicht geäußert.
Er hatte angenommen, dass auch die Verluste aus 2001 noch anerkannt werden, denn die Abgabefrist für diese Verluste war doch noch nicht abgelaufen.
Danke im voraus für die Aufklärung.
mein Sohn hat im April 2003 Steuererklärungen für 2001 und 2002 abgegeben, in denen nur Verluste aus priv. Veräußerungsgeschäften erklärt wurden -Einkünfte waren nicht vorhanden.
Jetzt schickt das Finanzamt nur eine "Festsetzung und Abrechtung" für 2002. Zu den Verlusten aus 2001 hat sich das Finanzamt nicht geäußert.
Er hatte angenommen, dass auch die Verluste aus 2001 noch anerkannt werden, denn die Abgabefrist für diese Verluste war doch noch nicht abgelaufen.
Danke im voraus für die Aufklärung.
Es kann sein, dass für 2001 noch was kommt.Wartet doch noch 1-2 Wochen.
Hallo Nataly,
was meinst du was noch kommt ?
soweit ich weiss is nix besonderes zu erwarten in den nächsten tagen/wochen/monaten - jedenfalls nicht von einem höheren gericht.
grüsse
michael
was meinst du was noch kommt ?
soweit ich weiss is nix besonderes zu erwarten in den nächsten tagen/wochen/monaten - jedenfalls nicht von einem höheren gericht.
grüsse
michael
Ich meinte damit, dass vom Finanzamt noch der Bescheid für 2001 kommt.
@ Nataly
Danke für die Antwort. Wenn ich das richtig verstehe, heisst das doch, dass die Frist für das Einreichen für 2001 noch nicht abgelaufen war.
Gruß
Danke für die Antwort. Wenn ich das richtig verstehe, heisst das doch, dass die Frist für das Einreichen für 2001 noch nicht abgelaufen war.
Gruß
Hier meine erfahrungen mit dem Verlustvortrag:
Für das Jahr 2001 habe ich Verluste angegeben, aber keinen Bescheid "über die gesonderte Festellung blablabla..." erhalten. Mein Steuerberater war sich unsicher, was da zu tun sei, ich habe deshalb einfach auch nichts getan.
Für das Jahr 2002 habe ich wieder Verluste erklärt, und diesmal kam ohne weitere Aufforderung der Bescheid. Ich habe daraufhin beim Finanamt angerufen und nachgefragt, was mit den Verlusten von 2001 los sei. Die Sachbearbeiterin meinte, da sei wohl etwas schief gelaufen, ein Bescheid für 2001 würde nachgereicht werden. Den habe ich dann auch eine Woche später erhalten.
Nochmals eine Woche später kam ein weiterer Bescheid über die Summe der Verluste aus 2001 und 2002. Somit ist nach meinem Verständins jetzt alles ok.
Fazit: Bei Unklarheiten einfach mal beim Finanzamt anrufen. In der Regel beißen die dort keinen.
Für das Jahr 2001 habe ich Verluste angegeben, aber keinen Bescheid "über die gesonderte Festellung blablabla..." erhalten. Mein Steuerberater war sich unsicher, was da zu tun sei, ich habe deshalb einfach auch nichts getan.
Für das Jahr 2002 habe ich wieder Verluste erklärt, und diesmal kam ohne weitere Aufforderung der Bescheid. Ich habe daraufhin beim Finanamt angerufen und nachgefragt, was mit den Verlusten von 2001 los sei. Die Sachbearbeiterin meinte, da sei wohl etwas schief gelaufen, ein Bescheid für 2001 würde nachgereicht werden. Den habe ich dann auch eine Woche später erhalten.
Nochmals eine Woche später kam ein weiterer Bescheid über die Summe der Verluste aus 2001 und 2002. Somit ist nach meinem Verständins jetzt alles ok.
Fazit: Bei Unklarheiten einfach mal beim Finanzamt anrufen. In der Regel beißen die dort keinen.
Zu #11: Es entspricht auch meiner eigenen Erfahrung, dass mit dem Verlustvortrag häufig was schief läuft. Schließe mich dem Ratschlag von quotiks an (man kann natürlich auch schreiben).
Zu #10: Falls für deinen Sohn überhaupt eine Frist bestehen sollte, dann würde sie für 2001 am 31.12.2003 ablaufen.
Zu #10: Falls für deinen Sohn überhaupt eine Frist bestehen sollte, dann würde sie für 2001 am 31.12.2003 ablaufen.
@ quotiks und NATALY
danke für die Infos
danke für die Infos
@ quotiks und NATALY
nach freundlicher Rückfrage hat das Finanzamt jetzt die Bescheide für 2001 geschickt (sogar mit einer Entschuldigung).
Nochmals danke
nach freundlicher Rückfrage hat das Finanzamt jetzt die Bescheide für 2001 geschickt (sogar mit einer Entschuldigung).
Nochmals danke
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