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    Kreditvermittlung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.06.03 15:28:26 von
    neuester Beitrag 18.07.03 22:49:51 von
    Beiträge: 12
    ID: 740.956
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      schrieb am 09.06.03 15:28:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann mir sagen, welche Voraussetzungen private Kreditvermittler haben muessen?

      - Gewerbeschein (welches Töätigkeitsfeld? freier Handelsvertreter?
      - welche Banken arbeiten mit Kreditvermittlern? jede?

      Fragen ueber Fragen...
      Avatar
      schrieb am 09.06.03 15:30:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      vergiss es, da gehste pleite
      Avatar
      schrieb am 09.06.03 15:31:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      ...als kunde oder vermittler? oder beides?
      Avatar
      schrieb am 09.06.03 15:32:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      türlich als Vermittler
      Avatar
      schrieb am 09.06.03 15:41:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Warum soll der Vermittler Pleite gehen ?

      kuckuck:confused:

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      schrieb am 09.06.03 15:50:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      he kurs,

      war in der branche von 1970-90.... war eine klasse zeit.
      zu meiner zeit:
      gewerbe -schein nach 34c
      AKB-Bank Hamburg
      WKV-Bank Nürnberg
      Baumeister-Frankfurt
      Allfinanz-Hannover
      NKK Göttingen

      Gruß

      Peter
      Avatar
      schrieb am 09.06.03 15:55:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      @peter003

      danke, was ist 34c ? aus dem hgb?

      gibts noch weitere dinge wie qualifikation, polizeiliches fuehrungszeugnis?

      wie sollte man kontakt zu diesen firmen aufnehmen? und wie hast du geworben?
      Avatar
      schrieb am 09.06.03 16:19:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ kurs

      du mußt das gewebe beim ordnungsamt anmelden,die prüfen deine bonität Bankauskunft,schufa,große auskunft bei kreditreform..usw..zu meiner zeit.

      der 34 c ist dein persilschein zum vermittlen von kredite jeder art,mußt du beim ordnungsamt bekommen,ich glaube eine prüfung ist heute pflicht.

      Peter

      bin jetzt offline.......
      Avatar
      schrieb am 09.06.03 17:45:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ kursnachoben

      Du brauchst eine Gewerbeerlaubnis na § 34 c der Gewerbeordnung. Zur Erlangung dieser Gewerbeerlaubnis ist die Beibringung eine polizeilichen Führungszeugnisses und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister erforderlich.

      Die entsprechenden Formulare bekommst du beim Ordnungsamt deiner Gemeinde.

      Außerdem mußt du in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse werden unterstellt, wenn du in den letzten 5 Jahren keine "eidesstattliche Versicherung" abgeben mußtest.

      Befähigungsnachweise für den Job werden nicht verlangt. Es findet auch keine Prüfung statt.

      Die Gewerbeerlaubnis nach 34 c ist erforderlich wenn du in eigenem Namen Kredite oder Immobilien vermitteln willst oder Bauträgermaßnahmen durchführen willst.

      Die Erlaubnis ist nicht gerade billig. Hat vor 25 Jahren in NRW schon 1.200,-- DM gekostet.

      Die Erlaubnis ist mit der Auflage verbunden, seinen Betrieb Jahr für Jahr von einem Wirtschaftsprüfer auf die Einhaltung der diversen, mit der Gewerbeerlaubnis verbundenen Pflichten überprüfen zu lassen.

      Gruß, goldless
      Avatar
      schrieb am 11.06.03 16:40:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      @kursnachoben

      lass dich nicht von negativdenkern, von deinem Vorhaben abhalten. bin seit 4 jahren vermittler(in Ö allerdings) arbeite aber auch in Bay. und Baden- Wür. Mit vermittlung alleine, da muss ich peter003 recht geben, wir es schwierig. du braucht konzepte mit denen du begeisterst. also fachwissen aneignen und du kannst gut davon leben.
      viel erfolg!

      ps.: in Ö musst du für das gewerbe schon eine prüfung ablegen. Für die prüfung braucht du 2 jahre berufserfahrung
      Avatar
      schrieb am 12.06.03 08:54:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      @realism:

      deine konzepte erahne ich schon:

      eigenheimfinanzierung über fremdwährung chf oder jpy, natürlich endfällig mit fonds und lv´s.
      Avatar
      schrieb am 18.07.03 22:49:51
      Beitrag Nr. 12 ()
      #9, so habe ich es auch kennengelernt: den 34c braucht man nicht, wenn man "scheinselbständig" für EINE Bank Kredite vermittelt. Erst, wenn man im eigenen Namen bzw. Fonds mit verkauft oder sich Immobiliengeschäften zuwendet, wird der 34c erforderlich.Ich glaube, das ist dann noch mal gestaffelt.

      Zur Eingangsfrage habe ich die Erfahrung gemacht, daß man heutzutage schon aus der Branche kommen muß, um einen akzeptablen Vertrag (mit Fixum, Kunden, Investzuschuß usw.) mit EINER Bank zu erhalten. Ansonsten kannst Du mit Deinem Kreditkunden wahrscheinlich zu jeder Bank gehen, dort darauf hinweisen, daß Du Auslagen hattest und die geben Dir dann ein paar EUR.
      (Die sie sich natürlich über einen Zinsaufschlag beim Kunden holen)

      Weil es zuletzt um das Problem "Konzepte" ging: kursnachoben glaube nicht, daß es reicht, sich in ein tolles Büro zu setzen und auf Kreditkunden zu warten ! Gutes Kreditgeschäft ist heute ein "Holgeschäft". Diejenigen, die heute von allein auf einen selbständigen Kreditvermittler zukommen, sind meistens Leute, die einen Liquiditätsengpaß mit weiteren Krediten zu überbrücken versuchen. Der Kreditvermittler hat dann oft die A...karte. Denn er betreibt natürlich einen gewissen Aufwand, um "seiner" Bank den Kunden schmackhaft zu machen. Die holt sich als erstes eine Schufa- oder Bankauskunft, und schon sind alle Messen gesungen... Außer Spesen nichts gewesen. :(

      Vielleicht ist es für kursnachoben ganz hilfreich, wenn an dieser Stelle ein paar Tipps gegeben werden, wie die "Konzepte" aussehen müssen, mit denen er die Premiumkunden gewinnen und seine Kredite auch vermitteln kann. Oder gibt es ein Forum, in dem so etwas diskutiert wird?


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