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    baV als Renditejäger - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.07.03 20:20:59 von
    neuester Beitrag 17.10.03 16:07:06 von
    Beiträge: 17
    ID: 751.409
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      Avatar
      schrieb am 08.07.03 20:20:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      bei uns in der Firma wirdüber die Einführung einer betrieblichen Altersversorgung gesprochen.
      Der Arbeitgeber will ein einheitliches System einführen.
      Welchen Weg haltet ihr für den richtigen?
      Uns wurde vorgestellt, dass wir auf den umgewandelten Betrag 5% Garantieverzinsung pro Jahr erhalten über eine Unterstützungskassenlösung.
      Was haltet ihr davon
      Avatar
      schrieb am 08.07.03 21:22:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      hi,
      bav ist generell super. u-kasse aber nicht. pensionskasse bei einem wirklich guten unternehmen ist gut.
      gruß luftpumpe
      Avatar
      schrieb am 09.07.03 01:05:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      gibt es irgendwo einen Vergleich der Pensionskassen?

      scb
      Avatar
      schrieb am 09.07.03 08:53:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      hallo,
      warum ist u-kasse nicht so gut.
      die pensionskasse ist aus meiner sicht lediglich ein vehicle, um eine versicheurng zu verkaufen. Wie sind denn die Renditen? denke müsste analog zur LV 3,25% bzw. bald 2,75% sein + Überschüsse.

      Bei der U-Kasse bekomme ich von meinem Arbeitgeber 5% garantiert.

      Wo liegen die Nachteile der U-Kasse?
      Und vorallem die Vorteile?
      gruß
      Avatar
      schrieb am 09.07.03 11:00:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      guten morgen,
      halte die pensionskasse auch für den besseren weg. vor allem, wenn ich daran denke, dass man ja evtl. auch mal den arbeitgeber wechselt (wechseln muss!). da liegen dann die vorteile klar bei der pensionskasse.
      punkte sind:
      flexibilität der beitragszahlung
      uk = gering pk = hoch
      kosten
      uk = unkalkulierbar wg. pleitenwelle (insolvenzsicherung)
      pk = keine
      handling
      uk = schwierig pk = einfach
      bei fragen oder vergleichsmaterial zu pk kann ich gern weiterhelfen, da ich mich beruflich damit jeden tag beschäftigen muss.
      gruss mbent

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      Avatar
      schrieb am 09.07.03 11:24:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      hallo,
      U-kass unflexibel Wieso?
      beitragsreduzierung , ERhöhung , aussetzung und Einmalbeiträge möglich.

      Bei aRbeitgeberwechsel bei dem neuen fortführbar als zweiter Vertrag.
      Es wird sowieso so kommen, das jemand mehrere Anwartschaften erwirbt.
      Warum unkalkulierbar? Pesnio0nskasse ist kollektivrechtlich während U-kasse individualrechtlich also keine Haftung für Pleiten anderer wie bei der PK.

      Rendite: PK Zillmertarife mit Rückkaufswerten
      U-kasse für Arbeitnehmer kostenfrei mit 5% garantieverzinsung

      Handling schwierig? Gehaltsumwandlung einfach übers internet ändern und wegschicken.

      wo liegen denn die wirklichen nachteile,habe noch keine gefunden.
      aber ne Menge Nachteile der PK ....nachschusspflicht,beitragsanpassungen...kollektivhaftung
      gruß
      Avatar
      schrieb am 09.07.03 12:19:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      RE: Ukasse Pkasse

      nervig ist es bei nem Arbeitgeberwechsel.


      SOM
      Avatar
      schrieb am 09.07.03 13:51:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      @6
      gut informierter (versicherungs-?) mitarbeiter, der antworten zu seinen fragen hat?
      w:o kommen wir denn da hin"!
      gruss mbent
      Avatar
      schrieb am 09.07.03 14:13:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      sorry aber habe noch nie eine Versicherung von Innen gesehen. Habe BWL studiert und daher predistiniert.
      habe mir auf grund der Gespräche selbst informiert und einfach das Gesetz in die Hand genommen.
      sorry wenn ich ihnen an den Karre fahre, doch ist mir das Wohl meiner Kollegen und natürlich auch mir wichtig.

      Aber umgekehrt: Es waren schon einige Versicherungsvertreter bei uns und die hatten es mit mir nicht einfach, da ich über das Gesetz ganz gut bescheid weiss nur kein Versicherungsvertreter das GEsetz kennt.

      PS: Bei einem Arbeitgeberwechsel wird entweder weitergeführt oder man kann sich Abfinden lassen innerhalb gewisser GRenzen.
      Avatar
      schrieb am 09.07.03 14:51:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      RE:

      Jo, im Schnitt wechseln Arbeitnehmer alle 4,8 Jahren Ihren Arbeitgeber.
      Die meisten Produkte der Ukasse und Pkasse sind von den Kosten her frontgeladen. Daher hat ein 25 Jähriger AN nur einen geringen Anspruch, wenn er nach 4 Jahren wechselt, und der neue AG diese Pkasse nicht aktzeptiert, oder eine andere hat oder nur die Direktversicherung durchführt.

      In vielen Brachen, macht sowas auf Grund der hohen Personalfluktuation kaum Sinn.

      M.E. eignet sich die Direktversicherung sehr gut, zumal auch hier noch die Möglichkeit der Steuerfreien Kapitalabfindung besteht.

      Ein älterer Arbeitnehmer der absehbar nicht mehr den AG wechselt, kann durchaus ne Ukasse oder Pkasse machen. ( i.S. des § 3.63 )

      In welcher konstellation wird denn die 5 % Garantieverzinsung dargestellt ?

      SOM
      Avatar
      schrieb am 09.07.03 18:42:04
      Beitrag Nr. 11 ()
      ich als Arbeitnehmer bekomme 5% auf meine umgewandelten Beiträge garantiert. Der Arbeitgeber wird bei der U-Kasse angemeldet.
      Thats it.
      Für mich als AN keine Kosten...vom 1. Tagist das Geld in meiner Anwartscahft und wird verzinst.

      Alle anderen Durchführungswege haben doch nur einen Sinn, die Paläste der Versicherungen größer zu machen.

      Bei der U-Kasse bleibt die Entgeltumwandlung beim Arbeitgeber. Nun könnteman sagen was ist wenn der Arbeigeber pleite geht und Insolvenz anmeldet? Dann springt der PSV ein. Also Insolvenzschutz meiner Anwartschaft durch den Pensionssicherungsverein.
      Also hier haben auch die Versicherunge ihren positiven Zweck.
      Und der ASrbeitgeber kann mit dem Geld wirtschaften.
      PS: das geht im Übrigen nicht mit eine Versicheurngsukasse sondern nur mit einer unabhängigen UKasse
      Avatar
      schrieb am 09.07.03 22:41:24
      Beitrag Nr. 12 ()
      @chwiecha
      GENAU, auf diesen kleinen PS-Zusatz habe ich gewartet(Zitat aus #11):
      PS: das geht im Übrigen nicht mit eine Versicherungsukasse sondern nur mit einer unabhängigen UKasse :D

      DAS HÄTTE GLEICH AM ANFANG STEHEN SOLLEN ;)

      UND, ich denke (denken kann man ja), Du kennst das ganze ganz gut - zu gut für einen Firmenmitarbeiter der das "nur" für seine Kollegen prüfen will und das Gesetz kennt :D Ich denke Du willst hier nur Werbung für eine U-Kasse machen ;) ABER ist ja auch EGAL, so haben wir hier wenigstens ein Thema :D
      P.S. auch unabhängige U-Kassen müssen das Geld anlegen, ich hoffe das geht nicht hier in Zockerwerte :confused:

      "STOPPs erhalten Euer Kapital"
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 12:44:02
      Beitrag Nr. 13 ()
      hallo,
      genau das mit der Geldanlage ist der feine unterschied. und ich kann hier gar keine werbung machen.
      wo wird das Geld angelegt? wieso geldanlage.
      das gheld bleibt beim arbeitgeber? ist dort am besten angelegt.
      zum beispiel um kreite zu tilgen.rendite ca.10% da die tilgung keine betriebsausgabenabzug geben.lediglich der zins.oder skonto vereinbaren von 2% auf 2wochen die Rendite kannsty du dann selbst anlegen.

      aber du hast dahingehend recht. wenn der arbeitgeber in die ukasse zahlen sollte (qwenn er will) wo legt die ukasse das geld an? als darlwehen im unternehmen zu einem frei vereinbarten zinssatz.
      gruss aus tenerife im urlaub!!!
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 13:17:38
      Beitrag Nr. 14 ()
      @chwiecha
      :cool: Na dann schönen Urlaub :cool:
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 11:40:32
      Beitrag Nr. 15 ()
      und habt ihr euch mittlerweile mal schlau gemacht, was ohne versicheungen alles möglich ist?
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 14:07:37
      Beitrag Nr. 16 ()
      diesen alten Thread muß ich jetzt doch noch einmal hochholen:

      Eine Reihe von Usern versucht hier, chwiecha an den Karren zu fahren und ignoriert dabei die mehrfach aufgezählten Vorteile der Unterstützungskasse.
      Die versicherungsgeführten U- und Pensionskassen haben nur einen Sinn: den Verkauf einer Lebensversicherungspolice;
      Ähnlich verhält es sich mit einer Direktversicherung

      Die freie Unterstützungskasse muß man erst begreifen, um ihre Vorteile zu erkennen. Daß ein Versicherungsmakler organisationsbedingt vor ihr die Augen verschließen muß und gebetsmühlenartig auf die Risiken hinweist, ist mir absolut klar. In der gegenwärtigen Situation, sowohl rechtlich als auch gesamtwirtschaftlich, sehe ich zur freien Unterstützungskasse überhaupt keine Alternative.

      Wenn ich es recht im Kopf habe, basieren die Heubeckschen Richttafeln auf einer Verzinsung von 5,5 %. Im Klartext: Bei einer AG-AN-Vereinbarung über eine Kapitalzahlung zum EA (65?) werden die umgewandelten Beträge unter Berücksichtung des Dotierungszeitraumes mit 5,5 % zurückgerechnet. Wendet der AN die Dotierungen selber auf, so sind sie für ihn ab dem ersten Tag anteilig des Verhältnis (aufgewendet) zu (Gesamtaufwendung) unverfallbar;

      Beispiel: vereinbarte Kapitalzahlung zum EA 65: 100.000
      Alter des ANs bei der Vereinbarung: 35 Jahre
      Verbleib im Betrieb: 10 Jahre (scheidet mit 45 Jahren aus)
      Sein Anspruch aus der Zusage: 10/30, d. h. 33.333 (dieser ist unverfallbar)

      Verbleib im Betrieb: 3 Jahre
      Sein Anspruch aus der Zusage: 3/30, d. h. 10.000

      Anders sieht die Sache aus, wenn der AG die Dotierungen vornimmt:

      gleiches Beispile wie oben: vereinbarte Kapitalzahlung zum EA 65: 100.000
      Alter des ANs bi der Vereinbarung: 35 Jahre
      Verbleib im Betrieb: 10 Jahre (scheidet mit 45 Jahren aus)
      Sein Anspruch aus der Zusage: 10/30, d. h. 33.333 (dieser ist unverfallbar)

      Verbleib im Betrieb: 3 Jahre
      Sein Anspruch aus der Zusage: Null (Unverfallbarkeit von 5 Jahren noch nicht erreicht)

      Es ist selbstredend, daß AG- und AN-dotierte Form beliebig kombinierbar sind.

      Daß die 5,5-%-ige Verzinsung bei Rückdeckung durch eine deutsche Lebensversicherungsgesellschaft nicht erreicht werden kann, macht verständlich, warum gerade die gesellschaftsgebundenen VersVertreter von der freien Unterstützungskasse abraten.

      Chwiecha hat mit seiner Argumentation ganz einfach recht.

      jodimin
      Avatar
      schrieb am 17.10.03 16:07:06
      Beitrag Nr. 17 ()
      hallo,
      danke für diesen sinnvollen Beitrag....
      einen wichtigen Aspekt hast du vergessen...im Bereich der Entgeltumwandlung findet gar keine Dotierung statt. Die Entgeltbestandteile verbleiben einfach als "Mitarbeiterdarlehen" im Unternehmen und erhöhen die Liquidität. Nur falls ein Steuerproblem besteht dotiert immer der AG in die Kasse und bekommt die Doteirung als Darlehen zurück....Die Ausfinanzierung erfolgt per Einmaldotierung am Ende der Anwartschaftzeit.
      Dadurch entstehen positive Liquiditätseffekte....

      viele grüße


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