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    Frage zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.07.03 18:38:06 von
    neuester Beitrag 29.07.03 19:17:53 von
    Beiträge: 8
    ID: 759.087
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      schrieb am 29.07.03 18:38:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich bin heute in eine Strasse eingefahren und habe geparkt. Die Strasse ist mit dem Verkehrszeichen 250 StVO (Roter Kreis innen weiss = Verbot für Kfz aller Art) gekennzeichnet-daruter der Zusatz "Anlieger frei". Komme ich zurück klebt da eine Verwarnung ( Ordungsamt XY) mit dem Text: VZ 260 gesperrte Strasse + parken. Nun hat der gute Büddel sich im VZ geirrt (250 statt 260)- hat das Auswirkungen ?
      Und kann ich angeben, dass ich jemanden besucht habe und somit Anlieger war (natürlich niemanden angetroffen habe ?
      Der Amtsdiener hat hier einfach mal ins Grüne geschossen-vermutlich verwarnt der jeden Wagen der dort abgestellt wird
      - wahrscheinlich stecken da die Anwohner dahinter.
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 18:41:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Also irgendwie scheinen die W.O. User ständig Ärger im Straßenverkehr zu haben. :confused: :eek: :confused: :eek: :confused:
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 18:46:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      ...klar, die sind nicht nur an der Börse zu dämlich...
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 18:47:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ob Du´s glaubst oder nicht-es ist der erste Fetzen seit 9 Jahren der da meinen Turbo ziert, vermutl. von einem Provinzamtsdiener der in Rufbereitschaft nur für die Nachbarschaft da ist. Denn für viele Rentner gibt es nur Bildzeitung und aus dem Fenster gaffen !
      Ich zahls ja - kein Problem-mich interessiert nur das mit dem fehlerhaften Verkehrszeichen.
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 18:51:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ja ich kenne auch so einen Fall, der Freund von mir ist in einer Spielstr. zu schnell gefahren (nicht Schritttempo)und bekam eine Verwarnung (würde sagen mit Recht).
      Ca eine Stunde später spielten Kinder auf der Straßer und wurden von Anlieger sofort (wörtlich zum Teufel gejagt)nach fragen einer Politesse die in der nähe stand was das soll bekamen wir die Antwort sie habe weder was gesehen noch gehört und was wir eigentlich hier zu suchen hätten.

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      schrieb am 29.07.03 18:52:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      zahle 1 euro mehr und verlange dafuer das schild :)
      damit zwingst du die behoerde sich mit dem problem zu beschaeftigen und hast deinen spass
      ts ts
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 19:10:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      Odlo: wegen der Verschreibers (250 statt 260) kommst Du nicht davon, das ist ein Fall für § 42 VwVfG (offenbare Unrichtigkeiten). Du musst folgendes behaupten: Du wolltest deinem Bekannten, der in der Strasse wohnt etwas bringen oder von ihm etwas abholen. Er war leider nicht da. Du musstest ihn anrufen aber da dein Handy defekt war, suchtest Du eine Telefonzelle, deshalb hast du hier geparkt. Oder Du kannst nachweisen, dass Du leider etwas gehbehindert bist und Dir somit leider nicht zumutbar ist, 500m weit weg von deinem Bekannten zu parken. Soviel zur juristischen Seite. Meine persönliche Einschätzung: So ein Strafzettel ist immer ärgerlich aber Du bist ja wohl ein Gelegenheitstäter. Also zahle einfach, einmal kurz ärgern und das war es. Bedenke, dass ein Widerspruchsverfahren mit weitern Kosten verbunden ist, wenn Du nicht erfolgreich bist.
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 19:17:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7 - ich bezahle -so mache ich das. Danke für die Antwort.


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