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    Frage zum Erbrecht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.08.03 17:07:35 von
    neuester Beitrag 25.08.03 00:29:00 von
    Beiträge: 6
    ID: 766.680
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      schrieb am 20.08.03 17:07:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      angenommen die Eltern vereben zu Lebzeiten ihren Kindern zu gleichen Teilen ein Grundstück. Welches Anrecht besteht dann z.B. bei einer Scheidung oder dem Todesfall eines Kindes für die Schwiegersöhne/töchter an dieser Immobilie?
      Vorausgesetzt ist die Eheform der Zugewinngemeinschaft.

      Danke
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 12:57:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,
      keiner da, der dazu etwas sagen könnte?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 14:25:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wer sollte zu Lebzeiten der Eltern vom Inhalt des Testamentes erfahren?
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 18:43:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Kroebel

      soll das jetzt zu Lebzeiten verschenkt (a) werden oder im Todesfall vererbt (b) ?? irgendwie hast Du das unklar formuliert, was Du wissen willst.

      Schenkungen bleiben bei Scheidung außerhalb des Zugewewinnausgleichs.
      Bei Todesfall bin ich nicht sicher.
      bei Todesfall kommts natürlich auch auf das testament des Kindes an. Oder evtl. gibt es Rückfallklauseln der Eltern.
      Wenn keine, geht es wohl m.E. in die Erbmasse, wird aber auch beim Zugewinnausgleich im Todesfall rausgerechnet.
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 19:13:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi,

      war vielleicht nicht präzise genug. :look:
      Grundstück ist schon überschrieben, dh verschenkt.
      Kann man zu Lebzeiten nichts "vererben"?
      Die Kernfrage ist welchen Anspruch der Schwiegersohn(tochter) bei einer Scheidung hat oder ob das beschenkte Kind alleine Zugriff auf das Grundstück hat.

      Grüsse

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      Avatar
      schrieb am 25.08.03 00:29:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Bei Scheidung hat die EX keinen Anspruch auf das dem Kind (Ehemann) geschenkte Grundstück.
      Bei Tod des Kindes (Ehemann) und wenn kein Testament vorliegt und die Ehe besteht, ist die Ehefrau Teil einer Erbengemeinschaft. Falls Sie Geld sehen will, kann Sie veranlassen, daß das Grundstück verkauft bzw. versteigert wird.


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