Frage zum Erbrecht - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.08.03 17:07:35 von
neuester Beitrag 25.08.03 00:29:00 von
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Hallo,
angenommen die Eltern vereben zu Lebzeiten ihren Kindern zu gleichen Teilen ein Grundstück. Welches Anrecht besteht dann z.B. bei einer Scheidung oder dem Todesfall eines Kindes für die Schwiegersöhne/töchter an dieser Immobilie?
Vorausgesetzt ist die Eheform der Zugewinngemeinschaft.
Danke
angenommen die Eltern vereben zu Lebzeiten ihren Kindern zu gleichen Teilen ein Grundstück. Welches Anrecht besteht dann z.B. bei einer Scheidung oder dem Todesfall eines Kindes für die Schwiegersöhne/töchter an dieser Immobilie?
Vorausgesetzt ist die Eheform der Zugewinngemeinschaft.
Danke
Hallo,
keiner da, der dazu etwas sagen könnte?
Danke
keiner da, der dazu etwas sagen könnte?
Danke
Wer sollte zu Lebzeiten der Eltern vom Inhalt des Testamentes erfahren?
@Kroebel
soll das jetzt zu Lebzeiten verschenkt (a) werden oder im Todesfall vererbt (b) ?? irgendwie hast Du das unklar formuliert, was Du wissen willst.
Schenkungen bleiben bei Scheidung außerhalb des Zugewewinnausgleichs.
Bei Todesfall bin ich nicht sicher.
bei Todesfall kommts natürlich auch auf das testament des Kindes an. Oder evtl. gibt es Rückfallklauseln der Eltern.
Wenn keine, geht es wohl m.E. in die Erbmasse, wird aber auch beim Zugewinnausgleich im Todesfall rausgerechnet.
soll das jetzt zu Lebzeiten verschenkt (a) werden oder im Todesfall vererbt (b) ?? irgendwie hast Du das unklar formuliert, was Du wissen willst.
Schenkungen bleiben bei Scheidung außerhalb des Zugewewinnausgleichs.
Bei Todesfall bin ich nicht sicher.
bei Todesfall kommts natürlich auch auf das testament des Kindes an. Oder evtl. gibt es Rückfallklauseln der Eltern.
Wenn keine, geht es wohl m.E. in die Erbmasse, wird aber auch beim Zugewinnausgleich im Todesfall rausgerechnet.
Hi,
war vielleicht nicht präzise genug.
Grundstück ist schon überschrieben, dh verschenkt.
Kann man zu Lebzeiten nichts "vererben"?
Die Kernfrage ist welchen Anspruch der Schwiegersohn(tochter) bei einer Scheidung hat oder ob das beschenkte Kind alleine Zugriff auf das Grundstück hat.
Grüsse
war vielleicht nicht präzise genug.
Grundstück ist schon überschrieben, dh verschenkt.
Kann man zu Lebzeiten nichts "vererben"?
Die Kernfrage ist welchen Anspruch der Schwiegersohn(tochter) bei einer Scheidung hat oder ob das beschenkte Kind alleine Zugriff auf das Grundstück hat.
Grüsse
Bei Scheidung hat die EX keinen Anspruch auf das dem Kind (Ehemann) geschenkte Grundstück.
Bei Tod des Kindes (Ehemann) und wenn kein Testament vorliegt und die Ehe besteht, ist die Ehefrau Teil einer Erbengemeinschaft. Falls Sie Geld sehen will, kann Sie veranlassen, daß das Grundstück verkauft bzw. versteigert wird.
Bei Tod des Kindes (Ehemann) und wenn kein Testament vorliegt und die Ehe besteht, ist die Ehefrau Teil einer Erbengemeinschaft. Falls Sie Geld sehen will, kann Sie veranlassen, daß das Grundstück verkauft bzw. versteigert wird.
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