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    Steuern/Immobilie - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.10.03 09:35:31 von
    neuester Beitrag 22.10.03 21:57:34 von
    Beiträge: 10
    ID: 787.506
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      Avatar
      schrieb am 20.10.03 09:35:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      @all

      Wenn ich für meine Eltern ein Haus kaufe und dieses dann an
      sie vermiete, kann ich diese Ausgaben steuerlich geltend
      machen und wenn ja wie und in welcher Höhe?

      Ich bin selbständig!!

      Use
      Avatar
      schrieb am 20.10.03 10:11:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja, am besten den Steuerberater fragen!

      Gruß lowkatmai;)
      Avatar
      schrieb am 20.10.03 10:23:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Mit Deinen Angaben - keine konkrete Aussage möglich.

      Du kannst, neben der AfA auch mögliche Schuldzinsen geltend machen, aber nur wenn Du "Die Hälfte der ortsüblichen Miete" verlangst, in voller Höhe.

      Da es in der rechtssprechung Änderungen gibt, empfehle ich eher 75% der ortsüblichen Miete ...

      CU

      MB :)
      Avatar
      schrieb am 20.10.03 11:00:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Mirbel

      Was für Angaben brauchst du denn von mir?

      Use
      Avatar
      schrieb am 20.10.03 12:18:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      na, wenn Du schreibst, konkret, dann solltest Du alle Daten wie z.B. zvE, Miete, Schuldzinsen, Baujahr des Hauses etc. schreiben.

      :)

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      Avatar
      schrieb am 20.10.03 13:00:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      @use

      a) ob: ja wenn mindestens 50% der ortsübliche Miete verlangt wird, können die Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
      Angeblich besser 75%, darunter Nachweis der Gewinnerzielungsabsicht erforderlich.

      b) wie: über die Steuererklärung Einkunftsart V+V

      c) in welcher Höhe: Notarkosten, Abschreibung, sonst. Werbungskosten. Evtl. auch Schuldzinsen.
      Einkünfte - Ausgaben = Überschuss
      Der wird positiv wie negativ mit dem sonstigen zu versteuerenden Einkommen verrechnet
      Avatar
      schrieb am 20.10.03 13:04:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 20.10.03 14:18:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Mirbel

      Schuldzins 4,40 %

      Miete ca. 1000 €

      Baujahr 1983

      Muß Heizung, Bad, Dachverlängerung, usw gemacht werden!!

      Kosten ca. 160.000 €

      Use
      Avatar
      schrieb am 20.10.03 15:03:44
      Beitrag Nr. 9 ()
      Sodala ....

      Die Sollzinsen (ohne Tilgung - schau daß´d die Tilgung separat regelst)

      7.040,00 €

      Afa (nicht aus 160.000 € gerechnet, da für die "Herstellungskosten" als Grundlage für die Afa nicht alles herangezogen werden kann - bräuchte noch konkretere Info´s)

      2.600,00 €


      Deine Mieteinnahmen (eher 75% der OÜ)

      12 x 1000 = 12.000,00 €

      => Erhöhung des zvE um 2.360,00

      Die Renovierung kannst evtl. im Anschaffungsjahr (Höhe kann ich nun wirklich nicht beruteilen, als Werbungskosten sofort geltend machen)

      MB
      :)
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 21:57:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ja kannst Du. Allerdings musst Du die Einnahmen auch versteuern. Deine Eltern müssen eine Miete von mindestens 50% der üblichen Ortsmiete zahlen, damit die Ausgaben zu 100% angesetzt werden können. Alles was unter 50% bezahlt wird kann man nur anteilige Kosten ansetzen.

      Kosten sind alle Aufwendungen, die Du im Rahmen Deiner Vermietung ausgibst. Z.B. auch die anteiligen Kosten beim Erwerb des Hauses (Notar- und Gerichtskosten, Grunderwerbsteuer jeweils im Verhältnis mit Haus und Grundstück aufteilen), Zinsen für das Darlehen, welches für das Haus anfallen, alle möglichen Betriebskosten etc.

      Denk dran, das Haus muss zu 100% vermietet sein um alle Kosten anzusetzen.

      Hoffe ich konnte Dir helfen ;)

      Gruß André :þ


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