Bestandskräftigen Steuerbescheid ändern - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.10.03 12:19:06 von
neuester Beitrag 26.10.03 12:23:54 von
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Hallo zusammen ;o)
Danke Andre,
Ich hab mal etwas im Steuer-Kompass geblättert und evt. eine Lösung gefunden:
Nachträgliche Änderungen sind möglich nach §173 AO:
Ein Steuerbescheid kann aufgehoben oder geändert werden, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer Änderung der ursprünglich festgesetzten Steuer führen.
- Sie haben die Steuersparmöglichkeit nicht gekannt
(BFH-Urteil vom 29.7.1984)
- Sie haben vergessen dass Sie im damaligen Veranlagungszeitraum bestimmte Aufwendungen hatten
(FG Berlin vom 24.3.1987)
Aber
!!!!!!Alle Steuerbescheide werden dann noch genauer geprüft!!!
Michael
Danke Andre,
Ich hab mal etwas im Steuer-Kompass geblättert und evt. eine Lösung gefunden:
Nachträgliche Änderungen sind möglich nach §173 AO:
Ein Steuerbescheid kann aufgehoben oder geändert werden, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer Änderung der ursprünglich festgesetzten Steuer führen.
- Sie haben die Steuersparmöglichkeit nicht gekannt
(BFH-Urteil vom 29.7.1984)
- Sie haben vergessen dass Sie im damaligen Veranlagungszeitraum bestimmte Aufwendungen hatten
(FG Berlin vom 24.3.1987)
Aber
!!!!!!Alle Steuerbescheide werden dann noch genauer geprüft!!!
Michael
Vor den Finanzgerichten unterliegt der Steuerzahler in Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden in über 90 % aller Fälle.
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