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    Firmenwagen - welche Kriterien stellt das FA? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.03.04 01:03:31 von
    neuester Beitrag 01.03.04 09:19:36 von
    Beiträge: 9
    ID: 828.039
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      Avatar
      schrieb am 01.03.04 01:03:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo allerseits,

      weiss jemand zufaellig, welche genauen Kriterien das FA gemeinhin an einen Firmenwagen stellt? Ein Freund sagte mir, es wuerden nur Neuwagen und Jahreswagen akzeptiert werden. Ich kann mir dies ansich nicht vorstellen, da ich ja auch mit jedem beliebigen privaten Fahrzeug geschaeftlich unterwegs sein darf und diese km dann anteilig an den Gesamtkosten steuerlich geltend machen kann. Dies beinhaltet uebrigens die Abschreibung!
      Ich moechte eine GmbH gruenden und mir fuer Geschaeftsfahrten im Bereich der Finanzdienstleistung einen ca. 3 Jahre alten Porsche 996 Coupe kaufen. Sieht jemand hier Bedenken, wenn ich diesen Wagen voll als Firmenwagen beim FA deklarieren moechte?

      Danke und Gruss,

      Steuer_inc.
      Avatar
      schrieb am 01.03.04 06:09:44
      !
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      Avatar
      schrieb am 01.03.04 08:10:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      bei handwerker kann auch schon ein benz M-Klasse probleme machen !!
      dat FA sagt die M-Klasse sei ein lifestyl auto ...:laugh: :laugh: :mad:
      In diesem Fall wurde einfach ein VW tour. gekauft LOL !!
      Avatar
      schrieb am 01.03.04 08:20:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Also ein 3 Jahre alter Porsche 996 ist bei GF im Bereich der Finanzdienstleistung sicher nicht mehr standardgemäß - und dann auch nur als Coupe - wenn ich Sachbearbeiter beim FA wäre würde ich mindestens das Cab vorschreiben ;-)



      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 01.03.04 08:32:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich habe gerade noch mal nachgelesen, Porsche 996 in der Finanzdienstleistung nur ab Baujahr 2002, dann auch nur als Cabrio.

      ;-)

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      Avatar
      schrieb am 01.03.04 08:36:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      wieviel kostet denn so ein 3-jähriger Porsche 996?

      Also als ich mich vor 14 Jahren mit meinem Großhandel selbstständig machte, da reichte erst einmal ein 8 Jahre alter Opel Ascona und den habe ich auch erst einmal 2-3 Jahre gefahren, bis meine Mitarbeiter (die alle durchweg bessere Autos fuhren) ankamen und fragten, wieso denn alle meine Wettbewerber dieses und jenes Auto (meistens E-Klasse) fahren könnten und ihr Chef nicht. Und da hatte ich auch schon ca. 3 - 4 Mio. DM Umsatz gemacht.

      Nun gut, dann war es an der Zeit, sich zu verbessern und ich kaufte mir für gut 20 TDM einen BMW 530i mit 250.000 km, den ich dann wiederrum ca. Jahre fuhr, bis der Motor nicht mehr so wollte, wie ich es wollte .

      Also, was will ich damit sagen: Man muß nicht gleich mit dem teuersten Auto anfangen, erste einmal muss man Geld verdienen. Und wenn Du auch gleich noch bei der Abzockertruppe AWD oder ähnliches anfängst, dann lies vorher mal diverse diesbezügliche Threads dazu durch, dann ist Dein Eigenkapital nämlich schnell weg und der Porsche auch und danach reicht es maximal noch für nen rostigen Kugelporsche (VW-Käfer).

      Und wenn bei mir jemand mit einem Porsche auf den Hof kommt und mir Fianzdienstleistungen verkaufen will, dann wäre ich doch arg argwönisch und würde wohl keinen Abschluss tätigen.

      Wenn es aber z.B. ein gepflegter 3er wäre, sagen wir ca. 5 Jahre alt, dann wäre mir das wesentlich sympathischer.


      Nur mal so meine Meinung


      kaufprima
      Avatar
      schrieb am 01.03.04 08:44:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      @kaufprima:

      Absolut faire Meinung. Nachvollziehbar, doch m.E. nur individuell richtig. Den Porsche wuerde ich mir ohnehin kaufen, doch durch die GmbH Gruendung sah ich Moeglichkeiten, ihn auch steuerlich geltend zu machen.
      Einen 2001er 996 Porsche Coupe bekommst Du fuer ca. 50.000 Euro in sehr gutem Zustand.

      Ich habe hier einmal einen alten Bericht von mir kopiert, der in diesem Zusammenhang interessant sein duerfte:

      "Nr.7:

      In einer aelteren Ausgabe von Finanztest war folgender Artikel enthalten (hier nur der erste Teil kopiert):



      TESTS aus STEUERN + RECHT FINANZtest 6/2003

      Autokosten
      Mehr als die Pauschale

      Autofahren wird immer teurer. Trotzdem tauschen wenige Berufstätige ihren Autoschlüssel gegen eine S-Bahn-Karte, etwa weil sie ihr eigenes Fahrzeug beruflich im Außendienst nutzen müssen. Oder Arbeitnehmer fahren mit einem Firmenwagen, den sie auch privat nutzen. In der Steuererklärung werden private Fahrten mit dem Firmenwagen oder die berufliche Nutzung des eigenen Fahrzeugs gerne pauschal angegeben. Doch es kann sich lohnen, ein Fahrtenbuch zu führen und die Fahrten einzeln nachzuweisen.

      FINANZtest rechnet an mehreren Beispielen vor, wann es sich lohnt, die tatsächlichen Kosten für den Privatwagen zu ermitteln und wann ein Firmenwagen die bessere Alternative ist.


      - - Im Folgenden war die Moeglichkeit beschrieben, auch bei einem Privatwagen die Abschreibungskosten beim FA geltend zu machen und zwar ueber die Umrechnung der Gesamtkosten im Verhaeltnis "geschaeftlich gefahrene km" / "gesamt gefahrende km" auf Kosten pro geschaeftlich gefahrenen km.

      Sehr vereinfachtes Bsp.:

      Anschaffungskosten des privaten PKW:
      50.000 Euro

      Abschreibungskosten im ersten Jahr:
      8333 Euro (1/6 vom Gesamtbetrag)

      Nebenkosten im ersten Jahr zusammgefasst:
      (Garagenanmietung,Inspektionen,Zinskosten,etc.)
      2000 Euro

      gesamt gefahrene km im ersten Jahr:
      30.000 km

      geschaeftlich gefahrene km im ersten Jahr:
      15.000 km

      Hieraus ergibt sich folgender abzugfaehiger Betrag beim Finanzamt:

      10333 Euro Kosten -> 0.344 Euro pro Km (statt 0.30 Pauschale von Finanzamt)

      0.344 * 15.000 (gesch. gef. km) -> 5160 Euro von Steuer absetzbar. (statt 4500 Euro bei Anwendung der Pauschale)


      Insofern ist es egal, ob PKW zum Privatvermoegen oder Geschaeftsvermoegen zaehlt, Abschreibungen auf Anschaffungskosten sind immer (!) moeglich.


      Gruss."
      Avatar
      schrieb am 01.03.04 09:00:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich bin leider diesbzgl. nicht auf dem Laufenden. Wurde die km-Pauschale von 0.30 Euro bereits gesenkt? Galt dies nur fuer Pendler-Fahrten von und zur Arbeit oder auch fuer Geschaeftsfahrten?

      Gruss.
      Avatar
      schrieb am 01.03.04 09:19:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      @steuer_inc

      1. Wird ein KFZ mit einem Anschaffungspreis von rd. 100T€ bei einer neugegründeten GmbH vom FA vorneweg mal äusserst kritisch beurteilt werden. Es sollten auf absehbare Zeit zumindestens angemessene Umsätze und Erträge vorhanden sein. Hängt vom individuellen Einzelfall ab.

      2. Wenn Du eine Aufteilung von privaten/geschäftlichen Kosten wie in #7 vornehmen willst, dann musst Du ein Fahrtenbuch führen. Das sagt sich leichter als es ist (GF, die das mal gemacht haben wissen was ich meine).

      3. Du hast die Möglichkeit ein angemessenes Fahrzeug in der GmbH laufen zu lassen (Abschreibung, Kosten etc. dort) und die Privatnutzung mit 1% vom Listenneupreis p.m. privat zu versteuern. Also Listenneupreis 100T€ = 12T€ privat zu versteuern.

      Grüße K1


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