BRAIN FORCE SOFTWARE: Neue Kapitalerhöhung für weitere Zukäufe - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.03.04 15:59:11 von
neuester Beitrag 13.03.04 13:03:15 von
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Mit einem aktuellen KUV von ca. 0,35 gemessen am Umsatz von ca. 68 Mio für 2004 ist Brain Force Software im Vergleich zur Konkurrenz (KUV 1 bis 1,5) massiv unterbewertet.
Die derzeit laufende Kapitalerhöhung wird für den Zukauf eines Softwareunternehmens verwendet.
Mit der für den April angesetzten zweiten Kapitalerhöhung und eines weiteren Zukaufs werden Umsatzträume von 150 Mio Euro für 2005 realistisch.
WirtschaftsBlatt. Brain Force braucht - kurz nach einer eben platzierten Kapitalerhöhung - wieder Geld für eine Akquisition. Das IT-Unternehmen will sich auf einer ausserordentlichen Hauptversammlung (ao. HV) am 14. April eine weitere Finanzspritze absegnen lassen. Bis zu 3,62 Millionen neue Aktien sollen ausgegeben werden.
Dabei scheint es Brain Force-CEO Helmut Fleischmann eilig zu haben. Denn am 11. Juni findet ohnehin die ordentliche HV statt.
Offensichtlich hat Brain Force überraschend ein interessantes Angebot erhalten. Das IT-Unternehmen hat sich erst Mitte Jänner auf einer ao. HV eine Kapitalerhöhung um 2,42 Millionen auf 7,25 Millionen Aktien genehmigen lassen. Diese Tranche wurde zu drei Euro je Aktie platziert, bringt daher 7,26 Millionen Euro. " Die Kapitalerhöhung war deutlich überzeichnet" , sagt IR-Sprecher Martin Kögel. Dieser Kapitalbedarf wurde mit einer Akquisition begründet, die keinen Aufschub bis Sommer erlaube.
Hier dürfte Brain Force kurz vor der Vertragsunterzeichnung stehen. " Hätten wir im Jänner gewusst, dass jetzt eine weitere Möglichkeit besteht, hätten wir das natürlich anders gemacht" , merkt Kögel zum HV-Marathon an.
(mf)
© WirtschaftsBlatt Verlag AG
Die derzeit laufende Kapitalerhöhung wird für den Zukauf eines Softwareunternehmens verwendet.
Mit der für den April angesetzten zweiten Kapitalerhöhung und eines weiteren Zukaufs werden Umsatzträume von 150 Mio Euro für 2005 realistisch.
WirtschaftsBlatt. Brain Force braucht - kurz nach einer eben platzierten Kapitalerhöhung - wieder Geld für eine Akquisition. Das IT-Unternehmen will sich auf einer ausserordentlichen Hauptversammlung (ao. HV) am 14. April eine weitere Finanzspritze absegnen lassen. Bis zu 3,62 Millionen neue Aktien sollen ausgegeben werden.
Dabei scheint es Brain Force-CEO Helmut Fleischmann eilig zu haben. Denn am 11. Juni findet ohnehin die ordentliche HV statt.
Offensichtlich hat Brain Force überraschend ein interessantes Angebot erhalten. Das IT-Unternehmen hat sich erst Mitte Jänner auf einer ao. HV eine Kapitalerhöhung um 2,42 Millionen auf 7,25 Millionen Aktien genehmigen lassen. Diese Tranche wurde zu drei Euro je Aktie platziert, bringt daher 7,26 Millionen Euro. " Die Kapitalerhöhung war deutlich überzeichnet" , sagt IR-Sprecher Martin Kögel. Dieser Kapitalbedarf wurde mit einer Akquisition begründet, die keinen Aufschub bis Sommer erlaube.
Hier dürfte Brain Force kurz vor der Vertragsunterzeichnung stehen. " Hätten wir im Jänner gewusst, dass jetzt eine weitere Möglichkeit besteht, hätten wir das natürlich anders gemacht" , merkt Kögel zum HV-Marathon an.
(mf)
© WirtschaftsBlatt Verlag AG
Bitte den Link hereinstellen. Danke.
Greetinxx Heinerle2
Greetinxx Heinerle2
@Heinerle2
Kann die Aussage von primas bestätigen, denn ich habe den Zeitungsartikel aus dem Wirtschaftsblatt direkt vor mir liegen und am Vormittag war der Artikel auf der Wirtschaftsblatt- Website.
Du kannst ihn jetzt aus dem Archiv nachlesen(ist allerdings kostenpflichtig)
http://boerse.wirtschaftsblatt.at/archiv/
lg, lav.
Kann die Aussage von primas bestätigen, denn ich habe den Zeitungsartikel aus dem Wirtschaftsblatt direkt vor mir liegen und am Vormittag war der Artikel auf der Wirtschaftsblatt- Website.
Du kannst ihn jetzt aus dem Archiv nachlesen(ist allerdings kostenpflichtig)
http://boerse.wirtschaftsblatt.at/archiv/
lg, lav.
Schon wieder eine Kapitalerhoehung
Bin mal raus und warte ab.
Die ueberschwemmen ja den Markt mit Aktien
Bin mal raus und warte ab.
Die ueberschwemmen ja den Markt mit Aktien
Brain Force Software AG
Wien
Einladung
zu der am Mittwoch, den 14. April 2004 um 15.30 Uhr im Gebäude der PwC PricewaterhouseCoopers GmbH,
A-1030 Wien, Erdbergstraße 200
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre mit folgender
T a g e s o r d n u n g:
1.Beschlussfassung über Ermächtigung des Vorstan-des, innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch das Grundkapital in einer oder mehreren Tranchen um bis zu weitere EUR 3.626.091,-- durch Ausgabe von bis zu 3.626.091 Stück neuer, auf Inhaber lautender Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, und zwar jeweils mit oder ohne Aus-schluss des Bezugsrechtes der Aktionäre im Falle von Bar- und/oder Sacheinlagen und/oder der Aus-gabe von Aktien an Dienstnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen, zu erhöhen und den Ausgabebetrag sowie die Ausgabebedin-gungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen; sowie Beschlussfassung über die Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu be-schließen; sowie Beschlussfassung über die ent-sprechende Änderung der Satzung in § 5 (geneh-migtes Kapital).
2.Beschlussfassung über Änderung der Satzung in § 13 (Stimmrecht, Beschlüsse, Vorsitz) Abs 1 Satz 1, sodass dieser lautet wie folgt: "Die Hauptver-sammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 20 % des Grundkapitals vertreten sind."
Der Bericht des Vorstands gemäß §§ 170 Abs 2 iVm 153 Abs 4 AktG zum möglichen Bezugsrechtsaus-schluss beim genehmigten Kapital liegt zur Einsicht der Aktionäre bei der Gesellschaft auf. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Ab-schrift des Berichts erteilt.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 12 der Satzung jene Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei einem österreichischen oder deutschen No-tar, bei der Hauptniederlassung einer Bank, die ihren Hauptsitz im Gebiet des Europäischen Wirtschaftsrau-mes hat, oder bei der Gesellschaft während der Ge-schäftsstunden bis spätestens Dienstag, den 6. April 2004, bis zur Beendigung der Hauptversammlung hin-terlegen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsge-mäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung bei anderen Kreditunternehmungen bis zur Beendigung der Haupt-versammlung im Sperrdepot gehalten werden. Die Hinterlegungsstellen haben die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzurei-chen.
Wien, im März 2004
Der Vorstand
der Brain Force Software AG,
A-1060 Wien, Gumpendorfer Straße 83
Tel.: +43 1 5 99 51 0
Fax: +43 1 5 99 51 13
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Wien
Einladung
zu der am Mittwoch, den 14. April 2004 um 15.30 Uhr im Gebäude der PwC PricewaterhouseCoopers GmbH,
A-1030 Wien, Erdbergstraße 200
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre mit folgender
T a g e s o r d n u n g:
1.Beschlussfassung über Ermächtigung des Vorstan-des, innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch das Grundkapital in einer oder mehreren Tranchen um bis zu weitere EUR 3.626.091,-- durch Ausgabe von bis zu 3.626.091 Stück neuer, auf Inhaber lautender Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, und zwar jeweils mit oder ohne Aus-schluss des Bezugsrechtes der Aktionäre im Falle von Bar- und/oder Sacheinlagen und/oder der Aus-gabe von Aktien an Dienstnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen, zu erhöhen und den Ausgabebetrag sowie die Ausgabebedin-gungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen; sowie Beschlussfassung über die Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu be-schließen; sowie Beschlussfassung über die ent-sprechende Änderung der Satzung in § 5 (geneh-migtes Kapital).
2.Beschlussfassung über Änderung der Satzung in § 13 (Stimmrecht, Beschlüsse, Vorsitz) Abs 1 Satz 1, sodass dieser lautet wie folgt: "Die Hauptver-sammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 20 % des Grundkapitals vertreten sind."
Der Bericht des Vorstands gemäß §§ 170 Abs 2 iVm 153 Abs 4 AktG zum möglichen Bezugsrechtsaus-schluss beim genehmigten Kapital liegt zur Einsicht der Aktionäre bei der Gesellschaft auf. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Ab-schrift des Berichts erteilt.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 12 der Satzung jene Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei einem österreichischen oder deutschen No-tar, bei der Hauptniederlassung einer Bank, die ihren Hauptsitz im Gebiet des Europäischen Wirtschaftsrau-mes hat, oder bei der Gesellschaft während der Ge-schäftsstunden bis spätestens Dienstag, den 6. April 2004, bis zur Beendigung der Hauptversammlung hin-terlegen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsge-mäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung bei anderen Kreditunternehmungen bis zur Beendigung der Haupt-versammlung im Sperrdepot gehalten werden. Die Hinterlegungsstellen haben die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzurei-chen.
Wien, im März 2004
Der Vorstand
der Brain Force Software AG,
A-1060 Wien, Gumpendorfer Straße 83
Tel.: +43 1 5 99 51 0
Fax: +43 1 5 99 51 13
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@lavanttal: Du hast gestern meinen Beitrag von aktienonline.at geklaut.
@#4: Solange Umsatz+Gewinn schneller steigen als die Aktienanzahl, ist alles ok. Mehr Aktien bringt auch mehr Liquidität. Und mehr Liquidität ist notwendig für Fondseinstiege.
Unicum
@#4: Solange Umsatz+Gewinn schneller steigen als die Aktienanzahl, ist alles ok. Mehr Aktien bringt auch mehr Liquidität. Und mehr Liquidität ist notwendig für Fondseinstiege.
Unicum
Im Platow vom Montag erscheint ein Artikel über Brain Force ("Big Deal") - nachdem die Aktie heute in deren Musterdepot aufgenommen wurde
Greetinxx Heinerle2
Greetinxx Heinerle2
@ Unicum
Du hast Recht, ich hab den Artikel von aktien-online.at hierher kopiert um ihn auch den deutschen Mitaktionären zur Verfügung zu stellen.
Ich habe nur eine Information verbreitet und nicht irgendein poetisches Gedankengut, das deiner Phantasie entsprungen wäre. Das wäre dann ein Plagiats- Vergehen.
Im allgemeinen ist es im Interesse desjenigen, der eine Information ins Internet stellt, daß sie von möglichst vielen Usern gelesen wird.
Ein Nick eignet sich schlecht zur Urheberbezeichnung.
Alles Ok, Unikum- und nichts für ungut..... :-)
Du hast Recht, ich hab den Artikel von aktien-online.at hierher kopiert um ihn auch den deutschen Mitaktionären zur Verfügung zu stellen.
Ich habe nur eine Information verbreitet und nicht irgendein poetisches Gedankengut, das deiner Phantasie entsprungen wäre. Das wäre dann ein Plagiats- Vergehen.
Im allgemeinen ist es im Interesse desjenigen, der eine Information ins Internet stellt, daß sie von möglichst vielen Usern gelesen wird.
Ein Nick eignet sich schlecht zur Urheberbezeichnung.
Alles Ok, Unikum- und nichts für ungut..... :-)
den Käse mit dem KUV gilt seit gut einen Jahr und sagt überhaupt nicht aus. Künzlich kann ich durch Subs immer Umsätze produzieren. Die Aktie fiel massiv gegen den Trend bei der letzte Übernahme. Gut NSE ist wohl auch aus Unwissenheit der Anleger und wegen Verwechslung mit der Mutter stark gestiegen. Aber die Mutter um die es hier geht eben nicht. Nun kommt die 2.KE in kurzer Zeit. Kann es nicht auch sein das hier unerwartete Probleme auftauchen. Warum sollten die KE zu 3 rausdrücken, wenn der Kurs viel zu niedrig und völlig unterbewertet wäre? Insider dürften wohl kaum Steigerungen erwarten. Dann sollte man besser Übernahmen anderweitig finanzieren. Die brauchen wohl dringend Geld. Zwei so kurz aufeinander folgende KE´s ohne ausreichend Erklärungen, gespickt mit Spekulationen von sog. Börsenbriefen, scheinen eher unseriös und gefährlich. besser abwarten und beobachten. Bisher lag ich mit brain gut und bin derzeit n bis auf einen kleine Position wieder raus. War gutes daytrader - mehr nicht. Bei den Umsätzen spricht viel dafür das bei hohen Abgabedruck der Kurs gepflegt wird.
@robikart:
Mit solchen unsinnigen Postings kannst Du den dir wohl davongelaufenen Kurs auch nicht mehr zurück holen.
Unicum, der sich für heute verabschiedet.
Mit solchen unsinnigen Postings kannst Du den dir wohl davongelaufenen Kurs auch nicht mehr zurück holen.
Unicum, der sich für heute verabschiedet.
@robikart
Als "Altaktionär" hätte ich mein Bezugsrecht sicher nicht in Anspruch genommen, wenn 3,50 Euro für die neuen Aktien
verlangt werden.
Es musste 100% sichergestellt sein, dass alles gezeichnet wird. Logisch oder?
Die meisten Altaktionäre konnten so "verbilligen".
Die meisten sind hier nämlich mit Durchschnittskursen von über 4 Euro dabei. Beko eingeschlossen.
Ganz sicher bin ich mir allerdings, dass demnächst ein "Big Deal" kommt.
Die Aktie wird abgehen und du wirst auch dabeisein(als Zuschauer)
Als "Altaktionär" hätte ich mein Bezugsrecht sicher nicht in Anspruch genommen, wenn 3,50 Euro für die neuen Aktien
verlangt werden.
Es musste 100% sichergestellt sein, dass alles gezeichnet wird. Logisch oder?
Die meisten Altaktionäre konnten so "verbilligen".
Die meisten sind hier nämlich mit Durchschnittskursen von über 4 Euro dabei. Beko eingeschlossen.
Ganz sicher bin ich mir allerdings, dass demnächst ein "Big Deal" kommt.
Die Aktie wird abgehen und du wirst auch dabeisein(als Zuschauer)
http://www.brainforce.com/investor/aktuell/pdf/prospekt_0220…
Für alle, die sich über BRAIN FORCE genauer informieren möchten....
Für alle, die sich über BRAIN FORCE genauer informieren möchten....
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