Was ist eigentlich mit der Distefora Holding passiert - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.03.04 16:08:26 von
neuester Beitrag 19.07.04 23:14:03 von
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Weiß eigentlich einer was mit der Disterfora Holding passiert ist.Ich habe nicht nachlesen können was mit dem Wert gemacht wurde.
hallo mrmotte
Danke für deinen hinweis.
Schade das es so gekommen ist.
Ich hätte mir leider von der distefora mehr erwartet.
Aber es kommt immer anders als man denkt.
schönen Gruß
beximimar
Danke für deinen hinweis.
Schade das es so gekommen ist.
Ich hätte mir leider von der distefora mehr erwartet.
Aber es kommt immer anders als man denkt.
schönen Gruß
beximimar
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH, HERR ROTTER ...
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH, HERR ROTTER ...
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH, HERR ROTTER ...
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH, HERR ROTTER ...
http://www.lawchannel.de/lawchannel/cont/channel/chann_full.…
Historischer Sieg für den Aktionärsschutz in Deutschland
München/Karlsruhe, 19. Juli 2004 - Mit einem heute verkündeten Urteil hat der Bundesgerichtshof eine neue Ära im Aktionärsschutz eingeleitet. Erstmals ist höchstrichterlich bestätigt, dass Aktionären Schadensersatzansprüche gegen Vorstände zustehen, wenn die Aktien aufgrund vorsätzlich falscher Unternehmensmitteilungen erworben wurden.
Seit Dezember 2000 führte die Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE einen Musterprozess im Fall Infomatec. Gegenstand des Verfahrens sind Schadensersatzansprüche gegen die ehemaligen Vorstände der Infomatec AG im Zusammenhang mit der Veröffentlichung fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen. Das LG Augsburg gab bundesweit erstmals dieser Musterklage statt. Das OLG München hob die Entscheidung wieder auf.
Das heute verkündete Urteil verpflichtet die ehemaligen Vorstände der Infomatec AG, Schadenersatz an den Musterkläger zu zahlen. Veröffentlicht ein Vorstand eine Ad-hoc-Mitteilung, von der er weiß, dass sie falsch ist, sieht der Bundesgerichtshof darin eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB).
"Der Zweite Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit dieser Entscheidung Rechtsgeschichte geschrieben. Das heutige Urteil stärkt nicht nur die Aktionärsrechte, sondern den Finanzplatz Deutschland insgesamt" kommentiert Rechtsanwalt Klaus Rotter.
"Wir sind glücklich, dass Aktionäre nun Schadensersatz bekommen, wenn Vorstände sie vorsätzlich täuschen, aber auch stolz, denn es ist letztlich auch ein Erfolg unserer Prozessstrategie", so Rotter weiter.
Klaus Rotter erläutert dazu: "Seit vielen Jahren haben Anleger versucht, Vorstände persönlich haftbar zu machen. Erst unsere Strategie, deren Eckpfeiler die Gutachtenseinholung eines renommierten Lehrstuhls, die Abtretung der Schadenersatzansprüche an einen Dritten zur Erlangung der Zeugenstellung und schließlich hunderte Stunden umfassender Klagevorbereitung sind, hat zu diesem Erfolg geführt. Insgesamt hat unsere Kanzlei fast 5000 Juristenstunden in die Fallbearbeitung investiert."
An diesem Urteil werden sich alle Zivilgerichte bei ähnlich gelagerten Verfahren orientieren, beispielsweise bei MLP, EM.TV, ComROAD, CPU-Software AG, Sunburst, Refugium, Phenomedia, Pixelnet, Ision, Ceyoniq, Metabox, Biodata, und Advanced Medien.
"Wir werden nun mit Nachdruck für die geschädigten Aktionäre gegen die verantwortlichen Vorstände in diesen Fällen vorgehen." kündigt Rotter an.
ROTTER RECHTSANWÄLTE
Susanne Heck, PR Manager
Luise-Ullrich-Str. 2
82031 Grünwald
Tel.: 089-649845-14
Fax: 089-649845-40
heck@rotter-rechtsanwaelte.info
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