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    GbR - Fragen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.08.04 22:21:24 von
    neuester Beitrag 24.08.04 23:21:44 von
    Beiträge: 10
    ID: 895.331
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      Avatar
      schrieb am 19.08.04 22:21:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      angenommen ich gründe mit einem Freund privatschriftlich eine GbR

      - wie kann ich diese dann gegenüber Dritten nachweisen (für den Wareneinkauf zur Anerkennung als "Händler"? Kann ich mir einen Gewerbeschein ausstellen lassen, der auf die GbR lautet?

      - Inwieweit ist die Buchführung bei Neugründungen verpflichtend? Gibt es eine bestimmte Umsatzgrenze ab der Buch geführt werden muss oder einen bestimmten Zeitraum nach dem mit der Buchführung begonnen werden muss oder ist dies ab Gründung nötig?

      - Muss die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung von einem Steuerberater erstellt werden?

      - Welche Art von Steuern fallen an, ausser die persönliche Einkommensteuer je nach Gewinnverteilungsverhältnis im GbR - Vertrag auf den evtl. Gewinn

      - ab wann geht man von einem kaufmännisch geführten Betrieb aus bzw. ab wann sollte aus der GbR eine OHG werden?

      - ist bei der Namenswahl ein Familienname & Familienname GbR in Ordnung?

      - Wo muss dieser Firmenname mit dem Zusatz GbR auch tatsächlich angegeben werden? Kann auch nur der Firmenname ohne die Rechtsform angegeben werden?

      - Ab wann besteht Umsatzsteuerpflicht?

      Desweiteren noch eine Frage zum Gewerbeschein - gibt es für die "Tätigkeitsbereiche" die man darauf eintragen lässt irgendwelche vorformulierten Branchen etc. oder muss denkt man sich da selbst etwas aus?

      Vielen Dank für euere Antworten.
      Avatar
      schrieb am 19.08.04 23:00:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kannst du wenigstens ohne Anleitung arbeiten ?
      Avatar
      schrieb am 19.08.04 23:20:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      >>Kannst du wenigstens ohne Anleitung arbeiten ?>>

      Warum sollte er? Wo er doch alle Anderen schön für sich arbeiten lassen kann - während er bischen poppen übt - mit Anleitung?

      Hittfeld
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 06:05:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Naja,
      ich will es nicht so drastisch ausdrücklen, wie meine "Vorschreiber", aber Du scheinst wenig bis keine Ahnung vom deutschen Rechtsrahmen zu haben, dringende Empfehlung: kauf Dir zum Thema Unternehmensgründung ein gutes Buch oder besuch ein Seminar bei der IHK oder wo auch immer, bzw. lass dich umfassend beraten, kann sonst u.U. teuer werden.....
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 09:01:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ 1
      na dann will ichs mal versuchen:
      - ab zum ordnungsamt und gewerbe anmelden.

      - gewerbeanmeldung dient als nachweis, außerdem wenn du mit dem ausland geschäfte machen willst, bekommst du vom finanzamt eine umsatzsteuer identnummer, die dient dann auch als nachweis.

      - in der offiziellen bezeichnung muß mindestens 1 name mit vorname erscheinen

      - die anmeldung wird dann automatisch zum zuständigen finanzamt weitergeleitet. die senden dir einen fragebogen zu. am besten ist du suchst dir eine steuerfachkraft die beim ausfüllen hilft oder aber gehst mit dem bogen zum finanzamt, man solls nicht glauben, aber manchmal sind die dort recht nett.

      - umsatzsteuer fällt immer an.

      - die einnahme- überschußrechnung kannst du alleine machen,
      am besten du kaufst dir eine günstige kaufmännische software, gibt schon gute unter 100,--Euro

      - die tätigkeitsbereiche immer so allgemein wie möglich halten, z.b. "handel mit waren aller art"

      so, nun der schon gepostete rat:
      ab zur IHK die helfen weiter.

      gruß und viel erfolg
      gopa

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      Avatar
      schrieb am 20.08.04 14:40:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Und laß Dir vielleicht mal das mit der Haftung näher erklären...
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 19:45:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Danke das hat mir schon sehr weitergeholfen.

      Mittlerweile weiß ich auch, dass eine OHG erst ab EUR 500.000,00 Umsatz nötig ist, wenn der Geschäftszweck nicht nur vorübergehender Natur ist.

      Ist eine Name ala "Nachname & Nachname GbR" in Ordnung?
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 20:35:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      ja
      Avatar
      schrieb am 24.08.04 19:48:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      kann man den Gewerbeschein auf die "GbR" ausstellen lasen nach Vorlage des Gesellschaftervertrags?
      Avatar
      schrieb am 24.08.04 23:21:44
      Beitrag Nr. 10 ()
      Nein,

      aber ihr klingt sehr motiviert zielstrebig. Schickt doch mal ne BM was ihr so vor habt, vielleicht kann man in der einen oder anderen sache ins geschäft kommen.

      Gruß Kai


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