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    Entführtes Kind In Deutschland weniger WERT als Entführer! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.11.04 10:04:36 von
    neuester Beitrag 21.11.04 21:56:15 von
    Beiträge: 121
    ID: 927.902
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      schrieb am 20.11.04 10:04:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Was sind wir für eine Verlogene Gesellschaft geworden, wenn ein entführtes Kind weniger WERT ist als der Entführer welche der Kripo das Versteck nicht preisgeben will.

      Wir sollten AUFSCHREIEN :cry:und den Polizeichef unterstüzen statt zu verurteilen.

      Freitag, 19. November 2004, 18.09 Uhr
      Nach dem Beginn des Prozesses um polizeiliche Folterdrohungen gegen den Mörder Magnus Gäfgen ist Frankfurts Polizeichef Harald Weiss-Bollandt in die Kritik geraten. SPD und Grüne verlangen von Innenminister Volker Bouffier (CDU), die Rolle des Polizeichefs aufzuklären. Er stehe im Verdacht, das Vorgehen seines wegen Verleitung zur Nötigung angeklagten Stellvertreters Wolfgang Daschner gebilligt zu haben, erklärte der SPD-Abgeordnete Günther Rudolph.
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 10:10:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Ankläger sollten diese Angelegenheit mal unter dem Gesichtspunkt betrachten,als wäre es um das Schicksal ihres Kindes dabei gegangen.
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 10:14:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das Land der Täterschützer:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 10:21:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ekelhaft.
      Aber was will man von Politikern verlangen, die
      sich aus ehemaligen Terroristenvereinigungen gegründet haben.

      Dieses Pack war schon immer gegen die Polizei.
      Und jetzt sitzen Sie am Hebel.
      Die sind ganz schön durchtrieben und schlau.

      Das ganze ist schon sehr peinlich.
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 10:29:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Da hat sich ja wieder unser Hinterhoflynchkommando versammelt.

      In unserem Staat gibt es [offiziell] GottseiDank keine Folter.
      Wer als Staatsvertreter mit Folter droht oder diese anwendet macht sich strafbar.
      Und dies muss auch mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft werden.

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      Avatar
      schrieb am 20.11.04 10:36:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich hätte diesen Bastard gefoltert bis er die Frau verflucht hätte die ihn geboren hat.
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 10:38:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      :confused::confused: zu #5

      sagst Du das auch wenn DEIN Kind entführt wurde und der Entführer NICHT reden will :confused::confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 10:38:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hannez,

      es gab keine Folter. Es gibt einen unter Langeweile leidenden Mörder, raffende Anwälte und eine beschäftigungstherapeutische Mentalität der Justiz.

      Einstellen den Zirkus und die Polithinterbänkler sollen sich ein anderes Thema suchen:laugh:

      Glück auf
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 10:39:55
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hannez,ich wünsche dir,das du einmal in die Situation der Eltern kommst :mad:
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 10:41:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9 Schalt mal den Kopf zwischen die Ohren:eek:
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 10:44:53
      Beitrag Nr. 11 ()
      Was die Eltern in einem solchen Fall empfinden und unternehmen steht auf einem anderen Blatt.
      Aber der Staat darf nicht zum Erfüllungsgehilfen privater Rachegedanken gemacht werden. Er hat sich an unsere Gesetze zu halten.
      Sonst wären wir wieder im Mittelalter, w:o allerdings eh die meisten in diesem Thread zu leben scheinen, gell?
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 10:48:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      DASCHNER-PROZESS

      Kriminalbeamter bestreitet Folterdrohungen

      Zu Beginn des Prozesses um Folterdrohungen im Fall Gäfgen hat der angeklagte Vernehmungsbeamte abgestritten, dem Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler Gewalt angedroht zu haben. Er habe vielmehr "eindringlich an das Gewissen" von Magnus Gäfgen appelliert, das Versteck des Kindes preiszugeben.



      Frankfurt am Main - Der wegen Nötigung angeklagte Kriminalbeamte Ortwin E. sagte vor dem Frankfurter Landgericht, er habe Magnus Gäfgen die Leiden des entführten Kindes vorgehalten und ihn so mit psychologischen Mitteln zur Preisgabe des Verstecks gebracht. Er habe Gäfgen gesagt, dass dieser Jakob nie vergessen werde. Er habe immer wieder auf den Jura-Studenten eingeredet, "weil es mir um das Leben des Kindes ging", berichtete E. Er habe Gäfgen die Bilder eines panischen, angsterfüllten Kindes vor Augen geführt und ihn eindringlich gefragt: "Ist er verletzt? Ist er geknebelt? Hat er zu essen und zu trinken?" Es habe nur wenige Minuten gedauert, bis Gäfgen gesagt habe, dass die Leiche Jakobs unter einem Steg an einem See im Vogelsberg liege.

      Der Beamte räumte ein, an Gäfgen weitergegeben zu haben, dass in der Polizeiführung überlegt werde, Zwang oder ein Wahrheitsserum anzuwenden. Das Geständnis sei dadurch zustande gekommen, dass E. hartnäckig an das Gewissen Gäfgens appelliert habe. Der wegen Anstiftung zu schwerer Nötigung und Amtsmissbrauchs angeklagte frühere Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner erinnerte an die Situation der Fahnder. Ihm sei es ausschließlich darum gegangen, in einer verzweifelten Lage das Leben der Geisel zu retten. Er habe davon ausgehen müssen, dass der Junge zu diesem Zeitpunkt wegen starker Unterkühlung und Flüssigkeitsmangels in akuter Lebensgefahr geschwebt habe. Er habe den Beamten beauftragt, dem festgenommenen Magnus Gäfgen mit "unmittelbarem Zwang" oder einem Wahrheitsserum zu drohen, sagte Daschner. Mit "Folter" habe das nichts zu tun. Eine Maßnahme von dieser Intensität sei zu keinem Zeitpunkt geplant gewesen. Der "unmittelbare Zwang" sei in den Polizeigesetzen klar definiert, die Gleichsetzung mit Folter sei absurd. Der Vernehmungsbeamte bestätigte das: "Von Folter oder ähnlich schwer wiegenden Maßnahmen war nie die Rede."


      Keine Rückendeckung vom Innenministerium
      :confused: warum nicht :confused:

      Aus Daschners Sicht gab es zum damaligen Zeitpunkt nur zwei Alternativen: "Entweder nachdrücklich und notfalls mit Androhung unmittelbaren Zwangs auf den Tatverdächtigen einzuwirken, um das Leben des entführten Kindes zu retten, oder auf weitergehende Maßnahmen zu verzichten und damit den qualvollen Tod des Kindes, der in wenigen Stunden zu erwarten war, billigend in Kauf zu nehmen", sagte der 61-Jährige. "Es war für mich nicht vorstellbar, die Vollendung eines Mordes an einem entführten Kind unter staatlicher Aufsicht zuzulassen." Er hätte sich sonst der unterlassenen Hilfeleistung oder Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht, meinte er.



      Er wurde bedroht im Schlimmsten Fall, aber das Kind wurde umgebracht :cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 10:49:37
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hier muss Abschreckung her.

      Todesstrafe mit öffentlicher Hinrichtung, damit den anderen Verbrechern der Schrecken in die Glieder fährt.

      Ob ein Verbrecher langsam oder schnell verreckt, ist mir so was von egal.

      Hauptsache er ist weg.
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 10:55:15
      Beitrag Nr. 14 ()
      #11

      Es gibt eine Umkehrung der Täter- und Opferrolle. Ein Mörder stilisiert sich zum Opfer, gefällt sich in der Rolle und die veröffentlichte Meinung fördert das.

      Das kann es nicht sein:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 10:56:41
      Beitrag Nr. 15 ()
      Der Mörder

      Mörder Magnus Gäfgen: Beichte nach der Drohung







      Avatar
      schrieb am 20.11.04 11:00:29
      Beitrag Nr. 16 ()
      @gueldner
      Dass Fromme schon immer gerne gefoltert haben, ist bekannt.

      @hessenbach

      Deine verleumderische Hetze ist entlarvend!

      "Die Folter ist laut Artikel 5 der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen verboten:

      "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden."

      Dasselbe Verbot wird in Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention wiederholt:

      "Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden."

      Das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist rechtlich von größerer Bedeutung, da es - anders als die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen - klagbare Rechte begründet, die von jedermann vor dem Gerichtshof der Menschenrechtskonvention geltend gemacht werden können.

      Das Folterverbot wird durch verschiedene Bestimmungen des deutschen Straf- und Strafprozessrechts abgesichert. So verbietet § 357 StGB es Vorgesetzten, ihnen untergebene Beamte zu rechtswidrigen Taten zu verleiten oder auch nur solche zu dulden. Ferner sind Aussagen, die unter der Androhung von Folter erpresst werden, im Gerichtsverfahren nicht verwertbar (§ 136a StPO)."
      (Auszug http://de.wikipedia.org/wiki/Folter)

      Als hätte diese Regierung das Folterverbot eingeführt. :rolleyes:
      Es ist eine ethische Übereinkunft aller zivilisierten Länder.
      Wer sich auf das Niveau Saddam Husseins oder der Islamisten begeben will und sich dabei wohl fühlt, kann das ja machen.
      Aber nicht in Deutschland!! :mad:
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 11:00:35
      Beitrag Nr. 17 ()
      Wenn dies so wäre, dann wäre ein Mörder vogelfrei und hätte keinerlei Rechte mehr. Dies ist nicht so in einer Zivilisation wie der unseren, gell?
      Auch du bist in der falschen Zeit geboren, du forderst das Mittelalter oder eher noch die Steinzeit zurück.
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 11:04:12
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hesselbach und V12 sind unsere Baumschulabsolventen, von denen kannst du keine differenzierte Meinung zu solch einem Thema erhalten. Leider.
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 11:06:52
      Beitrag Nr. 19 ()
      @Hannez ... d`accord ...

      natürlich tut mir in diesem Fall der Täter nicht leid ...
      und als Vater eines entführten Kindes wäre mir natürlich auch jedes Mittel recht ...
      Ich verurteile die Tat des Kindermörders aufs Schärfste, ja aufs Allerschärfste !
      und ich wünsche ihm für den Rest seines lebens NICHTS GUTES, ganz im Gegenteil

      ... aber:

      Wir haben das Gewaltmonopol dem Staat übergeben ... und der soll pfleglich damit umgehen ...

      man weiss aus Erfahrung ... aus der eigenen Geschichte und aus anderen Ländern, dass auch von Unschuldigen schon Geständnisse durch Folter erzwungen wurden ...
      Im Prinzip kann man durch Folter von über 90 Prozent aller Menschen jedes Geständnis erzwingen !
      Wer weiss wie Inquisition und Hexenjagd ablief, kann ein Lied davon singen.

      Dazu kommt noch etwas anderes ...
      Ich verurteile Daschner nicht menschlich ... und auch nicht moralisch ... von dem gericht muss er aber verurteilt werden ... ... bis jetzt ist Androhung von Gewalt und Gewaltausübung bei Polizeiverhören verboten ...
      Zu dem zeitpunkt als Daschner das tat, war es in jedem fall verboten. Er hat sich als Bürger dieses Staates zum Einen ... als Polizeibeamter im Besonderen ... strikt an die Gesetze zu halten !

      Kein Weg zurück ins Mittelalter !
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 11:31:45
      Beitrag Nr. 20 ()
      "Christliche" Barbarei unter dem Kreuz:
      Folterkeller für "Hexen" in der Alten Burg Penzlin:

      Avatar
      schrieb am 20.11.04 11:39:33
      Beitrag Nr. 21 ()
      hannez,

      du verwechselst hier was grundsätzliches.

      das Arschloch stand als Täter fest !!!!!-- es ging nur noch um das Versteck !!!!

      wie kann man da ruhig bleiben, wenn vor mir diese Sau sitzt und anderswo u.U. ein Kind stirbt, nur weil er nicht reden will.

      das ist ja nicht zum Aushalten.

      und wenn das dein Kind ist und du verhören würdest, dann möchte ich dich und deine Frau mal sehen.

      da würde das Reden bald aufhören.

      ich bin auch gegen Gewalt - aber dem Kerl hätte ich langsam die Eier abgeschnitten.

      Hochachtung vor dem Polizisten !!!!

      kassier--:mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 11:59:02
      Beitrag Nr. 22 ()
      #21
      Falsch! Das Arschloch stand NACH der Gewaltandrohung als Täter fest! Das Gericht hat alle seine Geständnisse für ungültig erklärt, da sie unter Folterandrohung erzielt waren!!! Das ist Fakt !
      Und ebenfalls Fakt ist: Es wird, falls man die Maßnahme des Folterns akzeptiert, immer unschuldige Opfer treffen!! Deshalb reduziert sich bei dieser ganzen Diskussion eigentlich alles auf die eine Frage: Bin ich bereit, auch mal Unschuldige zu foltern in der Absicht, evtl. andere Unschuldige zu retten?
      Jeder, der diese Frage bejaht (jedem seine Meinung), darf aber dann nicht jammern, wenn jemand (oder auch er selber) unschuldig Opfer einer solchen Maßnahme wird...

      Erschreckend, wie schnell manche die rechtsstaatlichen Grundsätze über Bord werfen (würden).
      Regeln sind dazu da eingehalten zu werden, DAS ist " Rechtsstaat" weil man sich immer drauf verlassen kann!
      Und wenn einer einem Folter androht dann wird er verknackt, und das ist auch recht so, scheissegal, wem er das androht, das Gesetz ist nämlich blind und auch das gehört so.
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 12:06:23
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hannez
      Du bist ja ein ganz schlauer oder gescheiter egal wie man es nennen will.Dir ist es lieber das es keine Folter in Deutschland gibt.Dafür holst Du aber in kauf das Kinder zu Tode gefi..t werden.Traurig traurig.
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 12:12:42
      Beitrag Nr. 24 ()
      Dr.E

      Es geht um die Anklägerposition eines Mörders und diverser Hilfsdienste dafür:mad: von Justiz, Medien und ungefragten Politikern:mad:

      Der Typ hat nicht einmal eine gebrochene Nase, wurde nicht an den Füssen aufgehängt, sah keine Nadeln unter den Fingernägeln, wurde nicht an die Stromversorgung angeschlossen.

      Und er heult:rolleyes: klagt an:mad: macht sich wichtig:mad:

      Das ist die Umkehrung der Täterrolle:mad: der Aufstand der SozPäds in dieser Gesellschaft, ausgelebte Idiotenfreiheit.
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 12:14:14
      Beitrag Nr. 25 ()
      #24
      Ob Vollzug stattfand oder nicht ist VOLLKOMMEN irrelevant !!!
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 12:20:14
      Beitrag Nr. 26 ()
      Vollzug ist sicher so irrelevant, wie der Typ überflüssig. Gibts für den kein offenes Fenster:confused:
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 12:20:41
      Beitrag Nr. 27 ()
      Na da haben wir es ja wieder.

      Alle spielen sich auf, als wären Sie beim Verhör dabeigewesen.
      Wart Ihr schon mal bei solch einem Verhör?
      Nein?
      Ok, dann Ruhe bitte.

      Hannez, was ich von den Ex Terroristen die heute in der Regierungsbank sitzen halte, kann Ihnen doch egal sein.

      Viele gewaltbereite Demonstranten sitzen heute in unserer
      Volksvertretung. Sowas nennt sich auch späte Rache.
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 12:21:21
      Beitrag Nr. 28 ()
      #25 dann ist also deiner Meinung nach die "Ankündigung einer Straftat" schon eine solche ??
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 12:28:38
      Beitrag Nr. 29 ()
      #28 hier der zugehörige Gesetzestext:



      § 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten

      (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

      1. einen der in § 125a Satz 2 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Fälle des Landfriedensbruchs,


      2. einen Mord, Totschlag oder Völkermord (§§ 211, 212 oder 220a),

      3. eine schwere Körperverletzung (§ 226),

      4. eine Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,

      5. einen Raub oder eine räuberische Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255),

      6. ein gemeingefährliches Verbrechen in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3, des § 316a Abs. 1 oder 3, des § 316c Abs. 1 oder 3 oder des § 318 Abs. 3 oder 4 oder

      7. ein gemeingefährliches Vergehen in den Fällen des § 309 Abs. 6, des § 311 Abs. 1, des § 316b Abs. 1, des § 317 Abs. 1 oder des § 318 Abs. 1

      androht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      (2) Ebenso wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wider besseres Wissen vortäuscht, die Verwirklichung einer der in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten stehe bevor.
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 12:30:34
      Beitrag Nr. 30 ()
      Die Gutmenschen lassen sich vor den Karren spannen:mad: ganz praktisch und konkret, nicht allgemein und abstrakt:eek:
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 12:30:59
      Beitrag Nr. 31 ()
      in deutschland wird bereits die planung einer straftat bestraft.

      ich kenne einen fall wo sich zwei kollegen nur so aus spass in einem cafe gedanken über einen bankraub machten,ob und wie sich sowas lohnen könnte und überhaupt...nur so angeregt durch irgend einen film der im tv lief.
      am nebentisch lauscht zufällig ein bulle in zivil...


      beide 12 monate auf bewährung wegen vorbereitung einer straftat und bilden einer kriminellen vereinigung,etc.
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 12:35:31
      Beitrag Nr. 32 ()
      § 241 StGB lautet:

      (1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

      (2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 12:37:38
      Beitrag Nr. 33 ()
      #29 danke
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 12:39:21
      Beitrag Nr. 34 ()
      Dann gabs noch die selbsternannte moralische Instanz:laugh: die Zeit ihres Lebens zum eigenen Vorteil log. Vor Koks und Diensten von Menschenhändlerringen, während der Ermittlungen und dessen Einkommen dann bei der unvermeidlichen Verurteilung gering war.

      Wie relativ ist Moral:confused:
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 12:41:27
      Beitrag Nr. 35 ()
      Wenn man den Mörder schon mal kennt der schweigt und nicht reden will.Wo liegt das Problem wenn man dem Folter androht?Ihr Gutmenschen denkt mal alle darüber nach was für Szenen sich da abspielen wenn ein Kind den Tod vor seinen Augen sieht gefesselt vergewaltigt wird.Was für schwere Stunden das bis zum Tode sein müssen.Schämt euch alle die diese Schweinerei mit dem Polizisten für richtig halten.
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 12:42:30
      Beitrag Nr. 36 ()
      #28
      Wenn ich Dir androhen würde Dich umzubringen - würdest Du mich deswegen belangen ? ;)
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 12:43:32
      Beitrag Nr. 37 ()
      Hoppla - war bereits beantwortet...
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 12:51:27
      Beitrag Nr. 38 ()
      Technostud ist einer der wenigen, die das Porblem ansatzweise auf den Punkt gebracht haben.

      Zu dem zeitpunkt als Daschner das tat, war es in jedem fall verboten. Er hat sich als Bürger dieses Staates zum Einen ... als Polizeibeamter im Besonderen ... strikt an die Gesetze zu halten

      Ich denke wir alle sind uns darüber einig, dass Gesetze bestehen, die die Androhung von Gewalt bei polizeilichen Vernehmungen verbieten (§ 136a StPO).

      Daschner hat gegen diese gesetzliche Bestimmung verstoßen. Sie ist nicht nur eine x-beliebige Bestimmung, sonder eine grundlegende Säule unseres Rechtsstaats. Wer einmal eine Ausnahme macht, wird vor weiteren Ausnahmen nicht gefeit sein. Soll man sich bei einer so wichitgen Norm eine Aufweichung erlauben???

      Das war allerdings die berufliche Komponente!

      Bedeutsamer ist die private Ansicht, nämlich die des Bürgers Dashner.
      Hätte dies Verhör nicht auf der Polizeistation stattgefunden und wäre Daschner kein Polizeibeamter gewesen, hätte er in Notwehr/Nothilfe gehandelt. Das Verhalten wäre daher rechtmäßig gewesen.
      Oder anders formuliert - wer aus dem Board hier hätte Daschner in einem solchen Fall nicht Beifall gespendet, hätte man daraufhin den kleinen Jacob lebend gefunden????

      Auch der Vater von Jacob hätte gegen den Mörder Gewalt anwenden dürfen. Leider ist er verpflichtet die Polizei einzuschalten - unerlaubte Selbsthilfe ist das Schlagwort.
      Dies führt in Konsequenz dazu, dass kraft "hoheitlichen Gewaltmonopols" effektive Mittel nicht mehr anwendbar sind. Der Vater wird um sein Recht, sein Kind zu beschützen gebracht.

      Der Zwiespalt ist also klar: rechtsstaatliche Grundsätze vs. Selbsthilferecht/Notwehr und effektive Gefahrenabwehr bei dem allerhöchsten Rechtsgut (das Leben) unserer Gemeinschaft.

      Das Gericht hat also über die Frage zu entscheiden, ob es eine Art übergesetzlichen Notstand für Beamte gibt, die in bestimmten Situationen auf ihre bürgelichen Rechte zurückgreifen dürfen. (daher die Anspielung auf Technostuds Posting)

      Doch selbst wenn das Gericht Daschner für schuldig zu befinden hat, dürfte seine Schuld nur sehr gering sein. Womöglich wird er nur eine Geldstrafe bekommen, ggf. ist sogar seine weitere berufliche Zukunft nicht in unmittelbarer Gefahr.

      So sehr man sich einen Freispruch für Daschner auch wünscht, es gibt keinen Grund Mitleid mit Daschner zu haben. Er ist Polizeibeamter und kennt das geltende Recht sehr gut. Wenn er zu solchen Maßnahmen greift, muss er sich auch über die Folgen im Klaren sein. Wenn er bestraft wird, so war dies für ihn zumindest absehbar.

      Es bleibt dann nur seine Courage zu bewundern. Ich bin froh, dass es solche Leute wie Daschner gibt. In einer Gesellschaft wie der unseren sind die meisten doch eh nur auf das eigene Wohl bedacht. Daschner hat gezeigt, dass es Wichtigeres gibt, als die eigene Karriere und das berufliche Fortkommen. Hoffentlich wird es nie dazu kommen, dass irgendein Beamtenarsch seine eigene Unanfechtbarkeit über das Leben eines Kindes stellt. Eine hohe Bestrafung durch das Gericht könnte eine solche Tendenz fördern. Allein aus diesem Grund bete ich, dass Daschner nur eine kleine Geldstrafe aufgebrummt bekommt:)
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 12:51:36
      Beitrag Nr. 39 ()
      #36 ichliebeeinfachefragen

      da du ja nicht im öffentlichen Interesse stehst :p

      ergo : 100€ Geldbuße zur Einstellung des Verfahrens zahlbar an amnestie international und ( ) Monate Fahrverbot
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 12:52:41
      Beitrag Nr. 40 ()
      Ja ja immer zu lesen im Strafgesetzbuch steht dies und jenes.Hat noch keiner kapiert das es im Kapitalismus,
      Kommunismus war es genau so, nur Gesätze für die Dummen gibt.
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 12:59:41
      Beitrag Nr. 41 ()
      Der Entführer und Mörder gehört standrechtlich erschossen!;) Wieso noch Geld in einem langwierigen Prozess für den Ausgeben??:look: Kostet uns nur unnötig Kohle!:)
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 13:19:15
      Beitrag Nr. 42 ()
      Kniebbeisser,

      scheint also wichtig zu sein, ob der Mörder auf der Straße, oder auf dem Bürgersteig gefoltert wurde? Welchen Stellenwert hat denn das Leben eines Kindes?
      Einen hohen, wenn es "formaljuristischen" Ansprüchen gerecht wird?
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 13:19:23
      Beitrag Nr. 43 ()
      :cry::cry: Die Welt betrügt und will betrogen sein, so sagte es mal mein Hausarzt :cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 13:22:22
      Beitrag Nr. 44 ()
      Das es gerade im Gesundheitswesen viele Betrüger gibt, ist bekannt... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 13:23:38
      Beitrag Nr. 45 ()
      s
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 13:26:17
      Beitrag Nr. 46 ()
      @Waldsperling

      Genau das werden unsere Richter zu klären haben. Egal wie die Entscheidung ausfallen wird - Kritik und Revision zum BGH und u.U. BVerfG sind vorprogrammiert ;)
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 13:56:22
      Beitrag Nr. 47 ()
      In der Phase,als dem Mörder Gewalt angedroht wurde,war die Wahrscheinlichkeit doch sehr hoch,dass das Leben des Kindes gerettet werden kann.
      An die Gewaltgegner stellen sich für mich dann diese Fragen:
      1.Wie hätte man den Aufenthaltsort ansonsten schnellstmöglich in Erfahrung bringen können,ohne den Mörder unter Druck zu setzen ??
      2.Was ist verhältnismässiger,eine gebrochene Nase oder ein Menschenleben ??

      @Hannez,sei bitte nicht sauer,wenn ich auf Deinen Nonsens nicht näher eingehe,schliesslich bin ich ja kein Therapeut.
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 13:59:30
      Beitrag Nr. 48 ()
      Die meisten Verbrecher dürften über eine gebrochene Nase wohl nur müde lächeln. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 14:00:25
      Beitrag Nr. 49 ()
      In der Phase,als dem Mörder Gewalt angedroht wurde, war noch überhaupt nicht klar, dass er tatsächlich der Entführer ist. Und DAS ist bei der ganzen Diskussion doch wohl der Knackpunkt !!!
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 14:03:16
      Beitrag Nr. 50 ()
      @Dr.Ecksau (#49)

      Doch. Die Ermittler waren sich absolut sicher, dass nur G. als Entführer in Betracht kam!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 14:04:45
      Beitrag Nr. 51 ()
      #50,so habe ich das auch verstanden,dass der Mörder zu diesem Zeitpunkt bereits entlarvt war.
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 14:06:23
      Beitrag Nr. 52 ()
      Es scheint in Deutschland viele Folterfans zu geben:

      "FOLTERVORWÜRFE GEGEN BUNDESWEHR

      Abu Ghureib in Coesfeld

      Die Staatsanwaltschaft Münster ermittelt gegen einen Hauptmann und 17 Unteroffiziere einer in Coesfeld stationierten Ausbildungskompanie der Bundeswehr. Sie sollen Untergebene mit Stromstößen gequält haben.



      Hamburg - Nach Informationen des SPIEGEL sollen die Unteroffiziere, fast alle im Rang eines Feldwebels, zwischen Juni und September dieses Jahres viermal mit Rekruten zum Abschluss der Grundausbildung ein grausames Spiel gespielt haben - eine so genannte Geiselbefragung.

      Auf Nachtmärschen seien die jungen Soldaten in einen Hinterhalt gelockt, überfallen, mit Kabelbinder gefesselt und auf einem Lastwagen - über die Köpfe graue Stiefelbeutel gestülpt - in die Kaserne gekarrt worden. Dort, in einem Dusch- und einem Kellerraum, hätten sie kniend vor einer Wand verharren müssen und seien mit Wasser bespritzt worden.

      Zwei Soldaten sollen mit Stromstößen, die die Induktionsspannung eines Feldfernsprechers lieferte, "im Hals-, Leisten- und Bauchbereich" gequält worden sein. Die Ermittler haben auch Hinweise darauf, dass die Exzesse gefilmt und fotografiert wurden, ein Bild soll einen Rekruten mit entblößtem Unterleib zeigen.

      Computer und andere Datenträger wurden beschlagnahmt, die Auswertung läuft. 16 Beschuldigte sind bereits vom Dienst suspendiert. Solch "grobe Pflichtwidrigkeiten", die wohl einmalig seien, rührten "an Grundlagen unseres Dienstes", sagte der Kommandeur des zuständigen Heerestruppenkommandos in Koblenz, Generalmajor Ernst Heinrich Lutz. "Die gesamte Rechtsordnung ist geschädigt worden, Menschen wurden Objekte." Das Wehrstrafgesetz sieht für die Delikte Haftstrafen von bis zu fünf Jahren vor. "

      http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,328920,00.h…
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 14:08:24
      Beitrag Nr. 53 ()
      #50
      Wo fängt für Dich "sich sicher sein" an ? Bei 80% Wahrscheinlichkeit ? 70% ? Auf gut Glück, und dabei hoffen, dass er es tatsächlich ist?

      Ich wiederhole: Das Gericht hat alle seine Geständnisse für ungültig erklärt, da sie unter Folterandrohung erzielt waren!!!
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 14:10:10
      Beitrag Nr. 54 ()
      #51
      Wenn es so gewesen wäre, hätte ich auch nichts gegen Daumenschrauben (wenn die Zeit davonläuft um ein Leben zu retten) ;)
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 14:19:05
      Beitrag Nr. 55 ()
      #53,ohne Frage,in diesem Fall eine Wahrscheinlichkeit zu messen und rechtlich zu regeln ist wohl kaum möglich.
      Andererseits,in einem solchen Ausnahmefall,Gewalt bzw.Androhung von Gewalt gg.möglicherweise Unschuldige in Kauf zu nehmen,halte ich für diskussionswürdig.
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 14:34:58
      Beitrag Nr. 56 ()
      Andererseits mal als Gegenfrage:
      Angenommen, sie HÄTTEN dem Verdächtigen (und nichts anderes war er zu DIESEM ZEITPUNKT) die Nase gebrochen, und es hätte sich herausgestellt, dass er unschuldig ist ?!?

      Na DAS Geschrei hier hätte ich gerne erlebt! ;)

      Oder hättet ihr gesagt: Ach, der soll sich ned so ham! War ja schliesslich für eine gute Sache! Selber schuld, dass er sich verdächtigt verhält...
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 14:40:21
      Beitrag Nr. 57 ()
      @DrEcksau
      Es ging in dem Fall nicht um das Geständnis der Entführung, da war der Täter 100%ig!!! überführt, da er bei der Lösegeldübergabe festgenommen wurde und er diese Entführung auch gestanden hatte, nur die Ermordung des Jungen noch nicht.
      Die Drohung der Gewaltanwendung dient einzig dem Zweck, den Aufenthaltsort des Kindes zu ermitteln, da man aus der Sicht der Polizei den Entführer zwar 100%ig dingfest gemacht hatte, aber man immerhin noch hoffen konnte dass der Junge noch am Leben war und nicht in irgendeinem Loch umkommen würde. Das der kleine Jakob von Metzler schon tot war, wusste schließlich nur der verhaftete Entführer selber.
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 14:48:10
      Beitrag Nr. 58 ()
      #56,keine Frage,dass diese Konstellation natürlich die Ünglücklichste überhaupt sein könnte.Wie ich jedoch schon sagte,halte ich dies dennoch für diskussionswürdig.

      Im Falle einer Verurteilung von Daschner wird in Zukunft die Polizei zur Hilflosigkeit verdammt und damit sicher sofort das Todesurteil in einem vergleichbaren Fall gefällt.
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 14:50:17
      Beitrag Nr. 59 ()
      Das Gericht hat all seine Geständnisse für ungültig erklärt, da diese unter Gewaltandrohung erzielt wurden ;)

      D.h. zum Zeitpunkt der Gewaltandrohung hätte er genausogut nur ein unwissender Bote oder Trittbrettfahrer sein können !!!
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 14:53:49
      Beitrag Nr. 60 ()
      12er
      Wie gesagt: Mich stört lediglich die zeitliche Abfolge!

      Hätte er freiwillig und ohne Drohungen gestanden, und DANN nicht das Versteck preisgegeben - DANN habe ich durchaus nichts gegen eine ETWAS härtere Gangart !!!
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 14:54:42
      Beitrag Nr. 61 ()
      Streiche "habe" setze "hätte"
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 15:03:13
      Beitrag Nr. 62 ()
      Wie sich der Fall darstellt,war dann eben die "Wahrscheinlichkeit"sehr hoch,dass es sich um den Täter handelt.Wie schon erwähnt,diese zu messen bzw.zu reglementieren ist das entscheidende Problem.
      Nehmen wir mal an,das Kind hätte durch Daschners Handeln lebend geborgen werden können.
      Seine Entscheidung wäre dann lebensrettend gewesen.
      Wer wollte ihm dann einen Vorwurf machen ?? Hätte er andere Optionen gehabt,die zur Rettung geführt hätten ??
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 15:04:54
      Beitrag Nr. 63 ()
      #19 von technostud
      @Hannez ... d`accord ...

      :eek:
      Uiii, Techno und die Kackmaschine sind einer Meinung!
      Was ist denn da schiefgelaufen?
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 15:08:28
      Beitrag Nr. 64 ()
      #62
      Der Vorwurf wäre der gleiche geblieben, hätte sogar noch schwerer gewogen, weil das Kind ja noch gelebt hätte. Im JETZIGEN Fall gibt ihm wenigstens noch der Tod des Kindes "recht" - so traurig das auch ist...
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 15:09:37
      Beitrag Nr. 65 ()
      :rolleyes::cry:
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 15:12:58
      Beitrag Nr. 66 ()
      Klinke mich jetzt aus... Gehe mit den Kinners in den Wald - Moos sammeln für den Krippenbau. :)
      Wünsche allen noch eine schöne Diskussion.
      Schaue heute abend nochmal rein.

      CU :)
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 15:15:19
      Beitrag Nr. 67 ()
      19 von technostud 20.11.04 11:06:52 Beitrag Nr.: 15.153.752 15153752

      @Hannez ... d`accord ...

      natürlich tut mir in diesem Fall der Täter nicht leid ...
      und als Vater eines entführten Kindes wäre mir natürlich auch jedes Mittel recht ...
      Ich verurteile die Tat des Kindermörders aufs Schärfste, ja aufs Allerschärfste !
      und ich wünsche ihm für den Rest seines lebens NICHTS GUTES, ganz im Gegenteil


      ... aber:

      Wir haben das Gewaltmonopol dem Staat übergeben ... und der soll pfleglich damit umgehen ...

      man weiss aus Erfahrung ... aus der eigenen Geschichte und aus anderen Ländern, dass auch von Unschuldigen schon Geständnisse durch Folter erzwungen wurden ...
      Im Prinzip kann man durch Folter von über 90 Prozent aller Menschen jedes Geständnis erzwingen !
      Wer weiss wie Inquisition und Hexenjagd ablief, kann ein Lied davon singen.

      Dazu kommt noch etwas anderes ...
      Ich verurteile Daschner nicht menschlich ... und auch nicht moralisch ... von dem gericht muss er aber verurteilt werden ... ... bis jetzt ist Androhung von Gewalt und Gewaltausübung bei Polizeiverhören verboten ...
      Zu dem zeitpunkt als Daschner das tat, war es in jedem fall verboten. Er hat sich als Bürger dieses Staates zum Einen ... als Polizeibeamter im Besonderen ... strikt an die Gesetze zu halten !


      Kein Weg zurück ins Mittelalter !

      d`accord
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 15:22:13
      Beitrag Nr. 68 ()
      Wasch mich und mach mich nicht nass geht heute bei Christiane Sabinsen in die Endrunde:cry:
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 15:26:35
      Beitrag Nr. 69 ()
      Friseuse,das trifft´s auf den Punkt.;)
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 16:08:25
      Beitrag Nr. 70 ()
      Hat sich einer der Folter-Befürworter mal überlegt, was wäre,
      wenn der Gefolterte sich anschließend als UNSCHULDIG herausstellt ??
      Oder woher wißt ihr das VORHER ganz genau ??
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 16:29:16
      Beitrag Nr. 71 ()
      Wer befürwortet denn Folter:confused:

      Hier geht es um den Auftritt eines Mörders:mad: der gern den Ankläger spielt:rolleyes: und eines Beamten:rolleyes: der so blöd ist:rolleyes: eine Aktennotiz zu schreiben:eek:
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 18:06:00
      Beitrag Nr. 72 ()
      @Dr Ecksau

      Zur "Sicherheit" der Beamten:
      1. Eine 100 % Sicherheit kann man nie haben. Selbst nach einer Verurteilung aufgrund eines freiwilligen Geständnisses und eindeutigen Indizien (vgl. Schauspieler Kaufmann)

      2. Die Ermittler waren sich aufgrund objektiver und subjektiver Anhaltspunkte sehr sicher, den Täter vor sich zu haben.
      Obejktive Hinweise:
      - Gaefgen hatte das Geld abgeholt. Er drehte Runden um seine Verfolger abzuschütteln, dann ist er nach Hause gefahren. Bei den rechtmäßigen Verhören hat er sich in Widersprüche verheddert ("zufällig gefunden" etc).
      - Dann gab er zu, "etwas mit der Entführung" zu tun zu habe. Auch hier verwickelte er sich in Widersorüche. Er meinte er hätte das Geld nur für Freunde abgeholt. Die von ihm benannten Freunde hatten aber alle ein stichhaltiges Alibi - was man in kürzster Zeit beweisen konnte. Auch erneute Namensnennungen erwiesen sich als falsch.
      - In Gaefgens Wohnung wurde das Geld gefunden
      - Gaefgen hatte bereits einen Flug ins Ausland gebucht und befand sich zur Zeit des Zugriffs auf dem Weg zum Flughafen
      - Auf auf Täter gab es absolut keinen Hinweis. G. war die einzige Spur!!!!


      Subjektive Hinweise:
      - Vernehmungspersonen entwickeln ein Gefühl dafür, ob Informationen zurück gehalten werden (frag mal Deine Frau, ob sie erkennt, wann Du ihr etwas verschweigst ;))

      Quelle:
      http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,328346,00.html

      Zu Deinem Argument der "ungültigen Aussage":
      Wie von mir beschrieben, liegt eindeutig ein Verstoß gegen § 136 A StPO vor. Das bedeutet, dass die Aussagen zur Ermittlung der Strafbarkeit von G. nicht verwendet werden dürfen.
      Bei dem hier diskutierten Thema stellt sich aber nicht die Frage, ob man solche Aussagen verwerten darf, sondern ob solche Methoden zur Rettung eines Kindes angewandt werden dürfen.
      Konkret: Wolh jeder hier im Thread geht davon aus, dass Daschner "gefoltert" hat. Der Täter ist durch das Verwertungsverbot geschützt. Viel mehr noch, durch das Verwertungsverbot sind die Ermittler sehr viel weitgehender in der Pflicht, das sie andere Beweise vorlegen müssen. Bereits ein Verwertungsverbot eines Beweismittels kann aber dazu führen, dasss ein Täter frei gesprochen werden muss. Insoweit sind also rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt.

      Eine andere Frage ist aber, inwieweit sich Daschner schuldig gemacht hat. Das hat mit einem Beweisverwertungsverbot rein gar nichts zu tun! Das ist eine Frage des Strafrechts (und nicht wie das Beweisverwertungsverbot eine der StPO).
      Es handelt sich also um eindeutig zu trennende Rechtsfragen.
      Und deswegen kann man durchaus zweierlei Meinung sein.
      Man kann sagen, auch Polizisten dürfen Leben retten - auch unter Androhung von Zwang. Dem Gesetz ist so eine Entscheidung nicht fremd - schließlich ist der "finale Rettungsschuss" unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
      Oder man kann der Meinung sein, Polizisten haben nicht das Recht, sich auf Notwehr/Nothilfe zu berufen. Dann muss man von einem strafbaren Verhalten Daschners ausgehen. Alles weitere ist einer Frage der Strafzumessung ;)
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 18:17:19
      Beitrag Nr. 73 ()
      #71 von einer Frisöse
      "Wer befürwortet denn Folter :confused: "

      Dazu ein paar Zitate diese Threads (falls du lesen und auch verstehen kannst :rolleyes: )

      "Ich hätte diesen Bastard gefoltert bis er die Frau verflucht hätte die ihn geboren hat."

      "Todesstrafe mit öffentlicher Hinrichtung
      Ob ein Verbrecher langsam oder schnell verreckt, ist mir so was von egal."

      " aber dem Kerl hätte ich langsam die Eier abgeschnitten."

      "Der Typ hat nicht einmal eine gebrochene Nase, wurde nicht an den Füssen aufgehängt, sah keine Nadeln unter den Fingernägeln, wurde nicht an die Stromversorgung angeschlossen."

      "Wo liegt das Problem wenn man dem Folter androht?"

      "Der Entführer und Mörder gehört standrechtlich erschossen! Wieso noch Geld in einem langwierigen Prozess für den Ausgeben?? Kostet uns nur unnötig Kohle!"
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 18:21:24
      Beitrag Nr. 74 ()
      Beim PISA-Test war das wohl größte Problem, dass Deutsche zwar was lesen konnten, aber nix von dem Gelesenen verstanden haben!
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 18:27:34
      Beitrag Nr. 75 ()
      Für solche Mörder wäre die Todesstrafe noch eine der mildesten Strafen.Wenn ich was zu sagen hätte wäre das Urteil Schwerstarbeit in einem Uranbergwerk oder so ähnlich.
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 18:30:56
      Beitrag Nr. 76 ()
      Lass mich raten.
      Du kommst aus Texas und heisst Bush ?:mad:
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 18:50:37
      Beitrag Nr. 77 ()
      #78
      Du willst damit doch nicht etwa sagen, dass Atomkraftnutzung menschenunwürdig ist. :confused:

      ;)
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 18:52:04
      Beitrag Nr. 78 ()
      @Pinto war natürlich gemeint
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 19:02:36
      Beitrag Nr. 79 ()
      Nein ich komme nicht aus Texas.In Rumänien war es z.B. üblich das Schwerverbrecher Mörder Vergewaltiger im Donaudelta auch bei 10 Grad Celsius Wassertemperatur
      bis zum Bauch im Wasser Schilf schneiden mussten.
      Warum nicht? In Rumänien gab es weder Todesstrafe noch Lebenslang.Aber die 20Jahre reichten.Die wenigsten sahen
      noch einmal die Freiheit.
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 19:12:07
      Beitrag Nr. 80 ()
      #79
      dann geh bitte dorthin zurück!
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 19:14:30
      Beitrag Nr. 81 ()
      Es könnte durchaus möglich sein das Du mir in wenigen Jahren folgen würdest.
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 19:24:36
      Beitrag Nr. 82 ()
      Ich war vor gut 10 Tagen in Temesvar.Letztes mal 1996
      konnte man sich in Temesvar kaum frei bewegen ohne angeböbelt zu werden.Jetzt ist Temesvar Zigeunerfrei oder lassen sie sich nicht mehr so blicken.Ich fragte den Taxichauffeur wo die alle sind?Sagte er mir die sind doch alle bei Euch im Westen.Temesvar ist Partnerstadt von Karlsruhe.
      Der Büergermeister von Temesvar kann perfekt deutsch.
      Die Rumänen sind stolz auf ihn das er hart durchgeriffen
      und die Stadt gesäubert hat.
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 21:20:28
      Beitrag Nr. 83 ()
      Hat sich eigentlich schon mal jemand von euch Täterschützern gefragt wie schweirig Polizeiarbeit ist?

      Der verteidigende Anwalt hat es doch leicht.
      Sitzt an seinem Schreibtisch, ein Obsttellerchen, etwas zu trinken bei sich. Vielleicht sogar Musikberieselung.
      Angenehm temperiert.
      Und er breitet alle Akten vor sich aus. Kennt beide Seiten.
      Berichte von beiden Seiten zum Fall.
      Oh wie einfach.
      Klar das dabei nur Dummgeschwätz herauskommt.

      Ganz anders der Polizist.
      Kurz vor dem Zugriff. Irgendwo in einem Auto.
      In Sekunden muß er entscheiden : Ist das jetzt harmlos, oder ist das eine Straftat? Ist das der Täter?
      Oder bei dem hier zugrunde leigenden verhör.
      Der leitende Ermittler glaubt des Entführten Leben retten zu können. Vielleicht kommt sogar etwas an gefühlen durch. Ein Bild vor Augen; der kleine Junge wie er ängstlich, weinend iregdnwo wartet.

      Na und dann passieren auch Dinge, die nicht 100% gesetzeskonform sind.
      Und an diejenigen die jetzt wieder einwerfen :
      Läßt der Ermittler sich von Gefühlen beeinflussen, ist er fehl am Platz, denen sei gesagt :

      Halt den Mund , Theoretiker, Hochschulabsolvent, Dummschwätzer!
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 21:32:38
      Beitrag Nr. 84 ()
      83
      Und hat auch schon einmal einer von euch "Folterbefürwortern" etwas weiter als bis zu dem Brett vor seinem Kopf gedacht ???
      Ist doch soo einfach. Wenn es dieses mal erlaubt sein sollte, dann dauert es nicht lange, bis der nächste, in euren Augen, "mitfühlende, menschliche und ach so verständnissvolle" Ermittler in seinem Fall sagt, wenn der das durfte, dann darf ich das auch!! Dann kommt der nächste , und so weiter.. Und wo ist dann die Grenze?? denn bald wird dann auch mit Folter gedroht, um eine Vergewaltigung zu verhindern, als nächstes dann, um eine Erpressung zu verhindern - oder aufzuklären !!Enden wird es dann beim Falschparken.
      Wo also ist die Grenze?? und wer legt die fest ???

      Wir haben eine Grenze !!!! Es ist nirgendwo erlaubt!!!!
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 21:37:43
      Beitrag Nr. 85 ()
      84 = Theoretiker!
      Und sowas spricht bei mir von Brett vorm Kopf.

      Es erstaunt mich wieviel Elemente es hier an Board gibt, die
      die Verteidigung der Polizei so aggresiv beantworten.

      Das lernt man also, wenn man Abitur hat, und womöglich danach studiert hat.

      Entweder extrem besserwisserisch und wichtigtuerisch
      herüberkommen. ( BWL, Wirtschaft)

      Oder gegen alls was von oben kommt. ( Jura,SozPäd..)
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 22:12:22
      Beitrag Nr. 86 ()
      @ 83, @ 85 @ karl

      erst "legalisieren" wir die folter in deutschland und nebenher brennen (wiedermal) andere gotteshäuser (aktuelle moscheen) in deutschland.

      egal wie, ich persönlich bin nicht bereit, die errungenschaften von 65 jahren demokratie und deren gesetzgebung wegen einer (noch so tragischen) straftat aufzugeben. wers dennoch tut, macht nix anderes, als sich mit denen auf dieselbige stufe zu stellen.

      ansys1
      ps: für dein schubladendenken: dipl. ing. und inzwischen langjähriger praktiker ;)
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 22:20:46
      Beitrag Nr. 87 ()
      86...

      wo ist denn jetzt bitte der Zusammenhang zu brennenden Moscheen?

      ich fasse es nicht!
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 22:38:57
      Beitrag Nr. 88 ()
      Noch`n paar Praktiker:

      "Der Fall Greg Ford:
      US-Militär will Wachmann mundtot machen

      Weit vor Bekanntwerden des Folterskandals von Abu Ghuraib hat der 49jährige Greg Ford schwere Vorwürfe wegen Misshandlungen im Irak erhoben. In einem Gefängnis der Stadt Samarra soll es während seiner Dienstzeit zu Übergriffen gegen irakische Häftlinge gekommen sein. Er habe in mehreren Fällen Gefangene wiederbeleben müssen, sagte Ford gegenüber Medien aus. Seine eigenen Vorgesetzten schienen sich für seine Vorwürfe nicht zu interessieren. Schlimmer noch. Sie wollten den Reservisten der Nationalgarde offenbar mundtot machen. Nachdem er von Folter in dem US-Gefängnis berichtet hatte, wurde er aus dem Irak abgezogen, um psychiatrisch untersucht zu werden – offenbar mit dem Ziel, ihn für verrückt erklären zu lassen. Spiegel TV-Reporter Helmar Büchel berichtet."
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 22:48:46
      Beitrag Nr. 89 ()
      Armes Deutschland !
      Alle Rechte für die Verbrecher und keine Rechte für die Opfer !
      Wo leben wir eigentlich ?
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 22:51:18
      Beitrag Nr. 90 ()
      Noch was aus der Praxis:

      "BUNDESWEHR-SKANDAL

      General bestätigt Foltervorwürfe

      Die Bundeswehr hat einen Bericht des SPIEGEL bestätigt, wonach Ausbilder der Truppe Untergebene unter anderem mit Stromschlägen gequält haben sollen."

      Wie weit sind wir eigentlich schon?? :confused: :eek:

      @Hesselbach, du kannst wie die Amis versuchen, uns den Mund zu verbieten, in Psychiatrie kriegst du uns aber nicht so leicht!
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 22:59:03
      Beitrag Nr. 91 ()
      Nochwas, studiert seid Ihr.
      Schlau daherschreiben könnt Ihr auch.
      Nur lesen, damit haperts.

      Wo steht das ich Folter befürworte?Ich bin wohl falsch verstanden worden.
      Hier geht es um den Täterschutz.
      Und, bitte, ein Schlag in die Schnauze beim Verhör ist noch keine Folter.
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 23:06:15
      Beitrag Nr. 92 ()
      #85
      Das ist keine Theorie, sondern die Realität!!! Nur daß ihr das mal wieder nicht sehen wollt.
      Und ich muß dich leider enttäuschen, ich hab weder Abitur /Studiert und bin auch gegen alles , was von ober kommt - das seit doch wohl eher ihr, sonst würdet ihr hier nicht so dumm daherreden.
      Es ist nun mal so, daß die aufgestellten Regeln nicht nach Lust und Laune zu ändern sind, so sehr sich das manche auch im Einzelfall wünschen.
      #89
      Wo leben wir ???
      In einem Land, in dem in den letzten knapp 60 Jahren nicht zig Unschuldige von Staatswegen vom Leben zum Tod befördert wurden.

      Und an beide, meine Frage aus #84 steht immer noch :
      Wo ist die Grenze und wer legt die fest ???
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 23:13:02
      Beitrag Nr. 93 ()
      Nachtrag zu #92
      bin auch gegen alles Da fehlt das NICHT !!!
      Richtig ist :
      Bin auch NICHT gegen alles, was von oben kommt.

      #91
      Achso, ein Schlag in die Fresse ist keine Folter ???

      Wo fängt denn die bei dir an??
      Beim Haut abziehen??
      Mann, seit ihr bescheu...t
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 23:21:22
      Beitrag Nr. 94 ()
      :rolleyes::rolleyes: Mit diesem Thread habe ich wohl eine Nerv getroffen :rolleyes::rolleyes:

      Macht nur so weiter, es muß alles rauß was sonst nicht rauß darf.:rolleyes::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 01:00:09
      Beitrag Nr. 95 ()
      Bei Folterung denkt ihr Gutmenschen immer an Irak oder Jahrhunderte zurück wo bis zum Tode gefoltert wurde.Vor 35 Jahren wurde sogar in der Schule gefoltert.Ich glaube man kann es schon Folter nennen wenn man mit einer Daumendicken Rute bis sie zu Bruch ging versohlt wurde.Und wenn man sich zu Hause beklagte(es gab ja immer ein Hintergrund)
      gab es wieder saures.
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 01:31:59
      Beitrag Nr. 96 ()
      soweit ich mich erinnere hatte er schon gestanden!!! auch das sich das entführte kind in einem "gefängniss" ohne luftzufuhr befindet. da zählt bekanntlich jede minute!!!!

      täterschützer sind nicht besser als der täter selbst!!!
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 08:35:32
      Beitrag Nr. 97 ()
      #96
      Auch Du seist an die Postings #59 und #60 erinnert! ;)
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 09:14:09
      Beitrag Nr. 98 ()
      moin

      @ karl @87

      zum beispiel moschee:
      es geht doch in dieser diskussion um demokratische grundsätze, oder wie hoch/ tief bei jedem einzelnen die hemmschwelle sitzt, diese umzuschmeissen. ich wollts daran hochziehen.

      schönen sonntag allen :look:
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 11:05:56
      Beitrag Nr. 99 ()
      bei solchen themen solltet ihr immer die anonymität des internet bedenken......

      wer weiß, woher der user hannez postet...........??????

      vielleicht hat er ja selbst kinder auf dem gewissen und im knast freien zugang zum internet?

      also immer schön vorsichtig sein.
      man weiß nie,mit wem man sich unterhält.

      cf
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 11:21:18
      Beitrag Nr. 100 ()
      # 96 Holzkopf
      "täterschützer sind nicht besser als der täter selbst!!!"

      Dann will ich mich mal auf dein Niveau herablassen, und behaupte mal :

      Folterbefürworter wie du sind solche, die auch selber alles nur mit prügeln,schlagen + foltern lösen konnen + wollen !!

      Ist das jetzt dein Niveau ???
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 11:21:58
      Beitrag Nr. 101 ()
      clownfisch,

      der User Savant / hannez postet aus dem Institut für Humangenetik und weiß, dass andere User die gleichen Erbanlagen wie Kindermörder und Kinderquäler besitzen.

      Was er nicht weiß ist, dass User ihn persönlich kennen.
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 12:07:41
      Beitrag Nr. 102 ()
      Danke, Clownfisch und Waldsperling für eure freundliche Aufmerksamkeit. Ja, ich arbeite u.a. am Institut für Humangenetik im Neuenheimer Feld in Heidelberg und ab und zu entkommen uns misslungene Experimente aus dem Labor, die sich dann lustige Namen geben und im I-net posten.
      Aber ihre Halbwertszeit ist kurz und ihr intellektuelles Potential auf Halbaffen Niveau, also besteht keine Gefahr.

      Andererseits, wenn ihr 2 heute noch nach hause kommt, gibts für jeden eine Banane, versprochen!
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 13:32:40
      Beitrag Nr. 103 ()
      Könntet ihr hier mal sachlich bleiben ? :rolleyes:

      Wenn sich meine Kleine im Kindergarten mit anderen Kindern streitet herrscht ein höheres Niveau als hier !!! :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 13:43:45
      Beitrag Nr. 104 ()
      Hätte auch noch eine Frage an unsere Gutmenschen hier im Board und zwar.
      Warum darf ein Polizeibeamter nicht, was z.B. ein Verteidigungsminister darf.Was ich in der Sache noch viel schlimmer fände als Folter.

      Es wurde ein Gesetz vor geraumer Zeit abgesegnet das z.B. der Verteidigunsminister ein entführtes Flugzeug mit Ziel Bundestag oder andere Symbole im Notfall zum Absturz
      bringen darf.Was ist jetzt schlimmer.Einem Menschen Folter androhen wo man schon weiss das er der Täter war oder leichtfertig den Tod von 200 unschuldigen Menschen im Flugzeug in Kauf zu nehmen,bloß das der Bundestag nicht einstürtzt und vielleicht einige Politiker ums Leben kommen.Was ist jetzt wichtiger;der Tod von Metzler+
      200 Passagiere oder die Zerstörung des Bundestages und möglicherweise einiger toten Politiker dort drinnen?
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 14:05:16
      Beitrag Nr. 105 ()
      #104
      Gegenfrage an alle "Schlechtmenschen" hier. (hab ich schon 2x gestellt, aber ist wahrscheinlich zu hoch für euch)
      Wer zieht die Grenzeß und vorallem, wo ??
      In diesem Fall, wo es um 1 Menschenleben ging, ist also ein "bißchen" Folter erlaubt ?
      Bei der Entführung z.B. eines Busses darf es dann schon ein wenig mehr sein ??? wieviel mehr ???
      Wenn es sich um ein Flugzeug dreht, kann man ruhig bis zum Tod foltern??
      Und wenn eine Stadt in Gefahr ist??
      1x foltern je 1000 Einwohner ???
      Und wer darf das dann alles entscheiden ???

      Mann, seht ihr denn echt nicht die Gefahr, hier einen Dammbruch auszulösen ???

      #104
      Zu "deinem" Flugzeug !!
      Hab ich das etwa als richtig dargestellt ???

      Für alle.
      Es gibt eben mal Regeln für die zivilisierte Welt, sein es "unsere" Gesetze oder intern. Abkommen z.B. die UN-Menscherechtscarta. Wer sie unterschrieben hat, hat sich gefälligst dran zu halten, und nicht nach gutdünken mal ja und mal nein.
      Und wer das nicht begreifen will, soll meinetwegen nach Afrika auswandern, da gibt es noch genug Länder, die seinen "Vorstellungen" entsprechen!!
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 14:06:41
      Beitrag Nr. 106 ()
      #16

      Was mußt du eigentlich ständig an den Religionen rummeckern du komischer Wurstlgirgl.

      Geh mal wieder in die Kirche und bete um deinen Verstand.:D
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 14:37:11
      Beitrag Nr. 107 ()
      JACKYONE
      Meine Meinung ist die,dass es richtig war wie der Polizeibeamte gehandelt hat.Da er aber gegen das Gesetz verstoßen hat soll er still und leise ein Prozess bekommen
      mit freisprechung und das wars.Mein Gott wer will schon Folter im Gesetz.Dann würde vielleicht so mancher Polizeibeamte auf die Idee kommen jemanden mit in die Zelle zu nehmen bloß weil er eine andere Farbe hat oder nicht sein Dialekt spricht usw.Aber es muss auch ausnahmen geben wie in diesem Fall natürlich mit Freispruch.
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 15:32:53
      Beitrag Nr. 108 ()
      Sind wir doch froh, daß es noch solche Polizeibeamten gibt,
      bei denen das Schicksal des Opfers Priorität hat und die zu
      dessem Schutz und Rettung engagiert vorgehen.
      Der Großteil der Polizei hat nämlich bereits an der rauhen
      Wirklichkeit kapituliert, was leider durch diesen Prozess
      wohl auch für diesen Beamten zu befürchten steht, so er denn
      nicht gleich aufgrund des zu befürchtenden Urteils aus dem
      Polizeidienst entfernt wird.
      Schade, daß sich die Opfer (so sie denn die Tat überleben)
      in Hilfsgemeinschaften (Weißer Kreis) organisieren müssen,
      während bei in der Öffentlichkeit das Wohlergehen des Täters
      im Vordergrund steht.

      Armes Deutschland ...
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 15:35:03
      Beitrag Nr. 109 ()
      Pinto
      Da kommen wir uns ja schon sehr nahe.
      Mein Gott wer will schon Folter im Gesetz.Dann würde vielleicht so mancher Polizeibeamte auf die Idee kommen jemanden mit in die Zelle zu nehmen bloß weil er eine andere Farbe hat oder nicht sein Dialekt spricht usw.

      Das ist doch genau das, was ich die ganze Zeit sage.Man kann und darf in einem Rechtsstaat ( der wir ja sein wollen), sowas nicht mit Gesetz regeln. Es darf schlicht und einfache KEINE Folter ( wie der einzelne das auch immer auslegt) geben !!!

      Zurück zu diesem Fall. wenn das Gericht Folter, oder die Anordnung dazu ) feststellt, darf es keinen Freispruch geben. Weil dann der nächste Fall nicht lange auf sich warten läßt.
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 17:14:08
      Beitrag Nr. 110 ()
      Wer ein Kind entführt und ermordet, um sich mit dem Lösegeld nen neuen Daimler zu kaufen, gehört m.E. lebenslang in die Klapsmühle gesperrt (Für die Folterfans: Selbstverständlich ohne Betäubungsmittel).
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 17:35:52
      Beitrag Nr. 111 ()
      Ihr redet neben einander vorbei.

      Die einen stemmen sich gegen Folter, weil sie Angst haben, dass es dadurch zur Aussageerpressung kommen kann.
      Aussageerpressung ist und bleibt in Deutschland nicht verwertbar. D.h. wenn es zur Androhung von Gewalt kommt, dann ist diese Aussage nicht verwertbar. Das war auch im Fall Gaefgen der Fall. Auf seine Aussage bei der Polizei konnte seine Verurteilung nicht gestützt werden.

      Die anderen sehen Folter als gerechtfertigt an, weil sie das Leben des Kindes schützen wollen. Ein solches Handeln ist für den Privatmann nicht strafbar, weil er in Notwehr/Nothilfe handelt. Es stellt sich daher allein die Fragen weshalb ein Privatmann so handeln darf, ein Polizist aber nicht....

      Es handelt sich also um zwei verschiede Problemkreise. Wieso streitet ihr euch deswegen?
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 18:49:23
      Beitrag Nr. 112 ()
      Eigentlich ist alles klar:

      1.) Jeder will das entführte Kind schützen

      2.) Keiner will das gefoltert wird

      3.) Wenn gegen 2.) verstoßen wird, MUSS es ein Gerichtsverfahren geben um Mißbrauch zu unterbinden.

      Also läuft alles bestens, oder ??
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 18:52:54
      Beitrag Nr. 113 ()
      richtig
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 19:33:45
      Beitrag Nr. 114 ()
      A M E N ! ! !
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 21:11:59
      Beitrag Nr. 115 ()
      Wer hat das getan ?



      Wer hat das getan,
      wer hat das gemacht,
      wer hat all die Kinder
      umgebracht.?

      Ich kann mit Worten gar nicht wieder -
      geben, was Kinder in solchen Situationen
      mussten erleben.

      Kinder eingeschlossen in dunklen Räumen
      in kleinen Kisten immer wach
      keine Zeit zum Träumen, immer Angst
      jeden Tag und jede Nacht.
      bis sie werden umgebracht.

      So grausam ist das Leben so
      grausam ist der Mensch,
      noch schlimmer ist solch ein Tod.

      Kind zu sein ist gar nicht leicht,
      immer verfolgt - Eltern in Trauer
      mir überkommt es, welch ein Schauer.

      Hilflos mit Tränen in den Augen,
      blind vor Wut und Hass.
      gegenüber dem Kinderschänder
      - das Leben ist schon krass.

      Sie leben unter uns, noch nicht
      gesichtet, verstecken sich hinter
      einer Fassade, hinter Vorhängen,
      wenn es sein muss hinter einem
      Lächeln. Damit du sie nicht entdeckst.

      Was muss in einem Menschen
      vorgehen, in solch einem kranken
      Gehirn -
      nur leider steht es ihnen nicht auf
      der Stirn, sonst hätten wir sie bereits
      gefunden, sie hinter Gitter gebracht.

      Dann wäre für unsere Kinder nie wieder
      Nacht.

      Jährlich verschwinden 36.000 Kinder Europaweit
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 21:19:51
      Beitrag Nr. 116 ()
      Wenn die Eltern keine Arbeit haben, sozial am Ende sind, spürt es oft das Kind.
      Kinder unter sich sind hart und unberechenbar, naiv und ehrlich, doch das ist
      nicht weiter gefährlich.
      Steigende Gewalt in den Familien, ausgelöst durch Arbeitslosigkeit und fehlenden
      Perspektiven, spürt so das Kind die folgende Verrohung, welches anfängt mit einer
      Drohung, endet meist mit Folter und Gewalt.

      ...................... Kindesfolter........................

      Misshandelt und gepeinigt, von deinem eigen
      Fleisch und Blut, du warst für einen Moment
      nicht nach dem Willen deiner Eltern, sie
      verspürten nur noch Wut.

      So klein und unerfahren wie du bist, verstehst
      du sie auch nicht.

      Wolltest doch nur toben, frei sein wie ein Kind,
      doch zur Strafe bekommst du Schläge und verstehst
      noch nicht mal deren Sinn.

      Wirst an Händen und Füßen gefesselt und weißt
      nicht wie dir geschieht.

      Endlos lange wirst du geschlagen, unvorstellbare
      Schmerzen - kaum zu ertragen. Blutergüsse,
      Schwellungen heiße Glut auf deiner Haut,
      du bist der Ohmacht nahe, dein Körper will sich
      wehren, doch die blutigen Fesseln zerspringen nicht.

      Um dich herum wird alles Dunkel, kannst vor lauter
      Tränen nichts mehr sehn, deshalb beschließt du in
      deinen jungen Jahren, schon in den Himmel zu gehen.

      Deine Peiniger können nicht genug bekommen, im Wahn
      prügeln sie endlos lange auf dich ein, dein Herz hat
      aufgehört zu schlagen, obwohl es ist so klein.

      Doch in Zukunft brauchst du diese Menschliche
      Gewalt nicht mehr zu spüren, du bist jetzt endlich frei.

      Frei wie es ein Kind nur sein kann.

      Und Gott hält dich in seinen Armen und da wo du jetzt
      bist, wird dir auch niemals Gewalt widerfahren.
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 21:28:45
      Beitrag Nr. 117 ()
      Jojodingsda, du hast das Thema nicht kapiert!
      Lass dich mal wieder für ein paar Tage
      sperren oder geh gleich zu OP! :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 21:46:43
      Beitrag Nr. 118 ()
      Hallo HetfieId,

      die Dingsda wie Du sie nennen würdest, sind schon etwas älter, aber da Du der Einzige bist, der sich dazu bis jetzt geäusert hat, (wie auch immer) könnte ich ja auch mal ausschweifen und evtl. von Dir einen Beitrag in welcher Form auch immer dazu heraus kitzeln. Wichtig ist,
      das Kindesfolterung und dergleichen im Keim erstickt werden, denn wir alle sind Opfer der Geselschaft und deren
      Vorstellungen vom Ablauf des Lebens! Wir werden Diktiert,
      zu Sklaven gemacht, der Verstand setzt aus, uns fehlt vor lauter Stress die Zeit für uns selbst, um in uns hinein zu horchen. Lieber Hetfield, sage mir bitte was gut und böse ist! Du weißt es doch sicherlich. Danke im voraus schonmal für Deine Antwort!

      jojo


      Vorwort oder auch Nachwort!


      Wir alle bekommen Täglich aus den Medien und aus der Presse Informationen, über die Geschehnisse aus dem Leben .

      Es hat mich zutiefst berührt was mit Julia, Tom und dem Jungen aus der Familie Metzler
      geschehen ist.

      Ich habe es satt hilflos mit anzusehen, deshalb schreibe ich darüber ich lehne mich auf
      in welcher Form auch immer es ist ein Schritt nach vorne es beendet dieses Drama zwar nicht aber es könnte ein Anstoß für uns alle sein, das in den Griff zu bekommen Ich bin für eine harte Strafe was Kindesmisshandlung und Tötung angeht. Eine sehr harte Strafe.

      Ich befasse mich mit Tabuthemen, ich wage das auszusprechen, was andere nur denken
      und Totschweigen.

      Der Mensch ist das schlimmste „Tier“ auf Erden er wird sich eines Tages selbst zerstören
      immer strebend nach Macht und Reichtum immer unzufrieden mit dem was er hat, und
      natürlich mit sich selbst.

      Egoistisch, blind und immer das falsche Ziel vor Augen. Was wir unseren Kindern mit in die Zukunft geben, ist ein Verbrechen. Schulden, Armut, Arbeitslosigkeit keine Hoffnung auf eine Zukunftsperspektive. Kriminalität und Selbstzerstörung werden das Ende einläuten.

      Jetzt mag es noch unbegreiflich erscheinen, was sich nach unserem Ableben alles ereignen
      wird. Aber was geht es uns an wenn, wir nicht mehr sind. Dann bekommen wir davon auch nichts mit. Lass die anderen doch selbst Ihre Zukunft gestalten, das geht uns doch nichts mehr an, wird wohl der eine oder andere sagen. Nur das wir unseren Kindern nicht einen vernünftigen Weg dafür bereiten, sollte doch wohl jedem klar sein.

      Die Zukunft ist ein ungeschriebenes Blatt es ist das was wir daraus machen.
      Nur was tun wir um unseren Kindern eine Sorgenfreie Zukunft zu schaffen? Was wir schaffen sind Menschen die Menschen töten und Foltern. Das fängt schon im Kindergarten an, dann geht es weiter auf dem Schulhof usw.

      Jetzt müssen wir handeln alle Schulden erlassen und von vorne anfangen
      das wäre schon mal ein Schritt in die richtige Richtung.

      Ein Mensch hat vorgeschlagen die Schulden der armen Länder zu erlassen.
      Er hat es verstanden, wurde aber erst mal ausgelacht.

      Wir alle sind nur zu Gast auf dieser Welt wir beuten sie aus verpesten sie
      und hinterlassen nur Chaos.
      Die Frage lautet ganz einfach > Was geschieht mit den Generationen die
      nach uns kommen. Es ist unsere Pflicht die Welt und das Leben welches
      sich darauf befindet zu schützen.

      Es wird Zeit das wir die Weichen für ein besseres Leben stellen. !
      ich könnte endlos darüber schreiben aber bis hier sollte es jeder verstanden haben.
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 21:52:00
      Beitrag Nr. 119 ()
      Es geht hier nicht um Kindesfolterung
      sondern um die Androhung der Folter für Kindesentführer
      durch die Polizei! Les doch einfach mal den Thread durch!:rolleyes:
      Und sprich mich nie wieder an! :mad:
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 21:52:58
      Beitrag Nr. 120 ()
      jojobada,

      klasse Postings.

      Völlig richtig.

      Auf Kindestötung müsste die Todesstrafe stehen.

      Ohne Wenn und Aber.
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 21:56:15
      Beitrag Nr. 121 ()
      Hallo HetfieId,

      sei nicht so böse, ich weiß viel mehr über
      dich als du selbst glaubst das es andere wissen. Du hast Dein wahres ich schon längst gezeigt!

      .....


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