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    01019 abzocke - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.12.04 00:15:40 von
    neuester Beitrag 14.01.06 19:32:58 von
    Beiträge: 29
    ID: 934.847
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      Avatar
      schrieb am 13.12.04 00:15:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      ... wer kennt sich aus?

      hallo zusammen!

      hat jemand erfahrung im umgang mit 01019 telefondienste bzw. mit deren inkassokanzlei ksp??

      mein fall: überhöhte forderungen aus 2001/2002 wegen falschtarifierung (01019/mogelcom hat mir per email und online günstige cbc-internettarife signalisiert, mir per telekom aber den teuren standardtarif in rechnung gestellt). alle widerrufe und kontaktversuche zwecklos sowohl bei 01019 telefondienste als auch bei ksp. die gehen auch auf umfängliche schreiben von mir nicht ein (bzw nur mit vorformulierten standardschreiben). jetzt drohen sie mit mahnbescheid, wenn ich nicht innerhalb abenteuerlich kurzer frist angemahnten Betrag MINUS 25% RABATT (Weihnachtsrabatt?) bezahle. Super seriös, oder? (wie die flapsigkeit der gesamten korrespondenz der gegenseite!!!).

      kennt jemand online rechtshilfe zu diesem thema oder kann sonstwie helfen??

      danke im voraus!

      gruß
      Avatar
      schrieb am 13.12.04 00:25:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich kann dir zwar nicht helfen, konnte aber bei Freenet ähnliche Erfahrungen sammeln. Unglaublich unseriös der Laden… Ich hab gezahlt gekündigt und alle Bekannten dazu angehalten auch zu wechseln. Webseiten die sich mit dem Thema beschäftigen, wurden von Mobilcom bzw. von Freenet geschlossen und die Betreiber verklagt.
      Avatar
      schrieb am 13.12.04 01:21:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn Du im Recht bist und das auch belegen kannst, musst Du nicht zahlen. Allerdings auf jeden Fall Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen.
      Bei www.teltarif.de gibt es massenhaft Kommentare zu dem Verein KSP, die anscheinend von fast allen "Telefondiensten" beauftragt werden.
      Avatar
      schrieb am 13.12.04 08:59:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Habe KSP - beauftragt durch mobilcom - in Zusammenhang mit der Kündigung eines 24-Monats-Vertrages für ein Handy kennengelernt.

      Die ignorieren wohl sämtliche Fakten der aktuellen Rechtssprechung incl. des BGB.

      Einfach kundig machen und Klartext sprechen ! Wende Dich evtl. mal an eine Verbraucherzentrale ! Bei mir hat`s geholfen.

      U.U. Dein Anliegen auch an die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Verbraucherservice in Bonn weiterleiten.

      Gruss sdtm
      Avatar
      schrieb am 13.12.04 09:34:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Is doch alles nicht so schwierig, Kinners...

      Gerichtlichen Mahnbescheid abwarten (FALLS der überhaupt kommt - oftmals nur Bluff...), dann innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen. DANN ist der "Ball wieder in der anderen Spielhälfte und die Gegenseite müsste KLAGEN (was m. E. aufgrund geringer Erfolgsaussichten und Kosten so gut wie nie passiert!!). Zu einem Verfahren käme es wohl sowieso erst in 6-18 Monaten (aufgrund der überlasteten Justiz).

      Also: NERVEN bewahren und abwarten.

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      Avatar
      schrieb am 13.12.04 10:20:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      http://abzocke.planetaclix.pt/home.htm

      Die Tricks von Freenet zu Geld zu kommen

      Freenet lässt nichts aus, um an frisches Geld zu kommen, soviel steht nach den vielen Berichten und Einträgen auf etlichen Webseiten fest.
      Der Provider versucht bereits seit 2000 mit diversen Maschen den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Als Fassade agiert Freenet als seriöser Internet-Provider, arbeitet aber hintenrum dreist mit Tricks.

      Das "Doppelt-Abkassieren"

      Aus vielen Foren ist es mittlerweile bekannt: Freenet will bereits beglichene Beträge zweimal kassieren. Der Provider schickt seinen Kunden, oder auch Ex-Kunden eine Rechnung über einen Betrag, der vor angeblich 8-12 Monaten noch nicht beglichen wurde. In Einzelfällen wurden auch schon Beträge angemahnt, die über eineinhalb Jahre zurückliegen. Bezahlt man diese nicht, wird durch ein Inkassobüro gemahnt, das ebenfalls eine Gebühr für sein Einschreiten sehen will.
      Die Mahnungen von Freenet und dem Inkasso-Büro werden auch gerne rückdatiert. Man hat eine 10-tägige Zahlungsfrist, erhält den Brief aber erst, nachdem schon 5 Tage verstrichen sind und meist auch noch das Wochenende bevorsteht. Da bleibt einem kaum Reaktionszeit; die Mahnschreiben werden dann auch noch mit einer Prise psychischem Druck verfeinert :"Vor einem ordentlichen deutschen Gericht können sie vor den von uns angekündigten Maßnahmen Schutz suchen!"

      Oft hört man von Betroffenen auch, dass statt einem Inkassobüro gleich die Anwaltskanzlei ksp mit der Geldeinziehung beauftragt wurde, die nach BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung) ebenfalls eine Rechnung schickt. Also bleibt es in vielen Fällen nicht mal bei dem zweifelhaften Betrag, sondern es machen sich ebenso Anwälte und Inkasso-Firmen mit diesen Tricks die Taschen voll.

      Einen Einspruch lässt Freenet nicht gelten bzw. ignoriert jegliche Versuche der Kontaktaufnahme! Beschwerdemails werden offenbar gleich gelöscht, reicht man auf dem Postweg schriftliche Beschwerden ein, hat Freenet diese nie bekommen (und wer ein Einschreiben mit Rückschein schicken will, überlegt sich, ob er nicht doch lieber gleich die geforderten Beträge bezahlt, weil schon die Portokosten sehr intensiv werden können). Als Beschwerde-Hotline hat Freenet hauptsächlich eine 0190-Nummer laufen, die 1,24 Euro/min. kostet. Da wird man dann 10 Minuten hingehalten, die Sachbearbeiterin kommt dann zu dem Schluss, dass man nicht weiterhelfen kann und die Forderung zurecht bestehe. Und schon wieder hat man 10 Euro verloren.
      Die gesetzlich vorgeschriebene 0800-Beschwerdenummer wird dazu genutzt, dem Anrufer einen Ansagetext vorzuspielen, dass die Leitungen besetzt sind und es wird wieder auf eine teurere Nummer verwiesen!

      Viele denken jetzt an dieser Stelle, dass sich anhand eines Einzelverbindungsnachweises das ganze doch einwandfrei nachweisen lasse. Irrtum! Nachweisen lässt sich das sicher, jedoch nicht einwandfrei. Auch hier versucht Freenet, sich abzusichern. Denn in den AGB steht unter Punkt 6.7, dass jeder Einzelverbindungsnachweis 10 Euro kostet. Eine Unverschämtheit und sicherlich auch rechtlich umstritten.

      Auch Überweisungsbelege oder Lastschriften bringen einen nicht weiter, denn für Freenet existieren diese einfach nicht, es sei denn sie schicken diese teuer per Einschreiben mit Rückschein.
      Aber auch nachdem sie den Beweis vorgelegt haben, sind sie vor Inkasso- und Anwaltspost noch lange nicht sicher.
      Bisher ist nur ein einziger Fall bekannt, wo Freenet einen Betrag zurücküberwiesen hat. Das ging aber erst, nachdem intensiv die Öffentlichkeit gesucht wurde.



      Der "Power-Tarif-Trick"

      Auch hier sind etliche betroffen. Diese Masche zieht aber trotzdem noch. Freenet bietet u.a. einen Standard-Tarif (2,9 Ct./min.) , sowie einen Power-Tarif (0,99 Ct./min.) an. Wer viel surft, nimmt natürlich das Angebot des Power-Tarifs gerne an, um Kosten zu reduzieren. Auf der Freenet-Seite kann man sich für den Power-Tarif anmelden. Nach ein paar Seiten gelangt man zu der Möglichkeit, eine Einwahlsoftware für den Power-Tarif downzuladen.
      Klickt man dann auf die Software baut diese eine Verbindung zu Freenet auf. Die Software zeigt ausdrücklich an, dass man mit dem Power-Tarif surft. In Wirklichkeit aber gilt weiter der Standard-Tarif. Den Power-Tarif muss man gesondert auf der Freenet-Homepage freischalten und eine Bestätigung von Freenet abwarten. Wer das nicht durchschaut, merkt erst auf der nächsten Telefonrechnung, was los ist. Eine Bestätigung erhält man oftmals nicht, Beschwerden werden auch hier konsequent ignoriert (wie es aussieht, sind oft ganze Postsäcke verschwunden).
      Um das ganze noch professioneller zu gestalten, wählt sich die Power-Tarif-Software mit einer anderen Nummer ein, so dass dem Kunden glaubhaft gemacht wird, er surfe nun zu dem günstigeren Tarif.

      Mittlerweile weist Freenet zwar auch auf der Anmeldeseite zumindest daraufhin, dass bis zur Freischaltung eines Power-Tarifs weiter der Standard-Tarif gilt (was vorher nicht der Fall war!). Nur gehen viele von der Annahme aus, dass der Power-Tarif schon mit dem Einwählen der neuen Software über die neue Einwahlnummer freigeschaltet und abgerechnet wird. Freenet täuscht mit dieser Software weiterhin nur vor, dass man mit dem Power-Tarif surft, und rechnet zu Wucher-Konditionen ab.
      Ein solches Abrechnungs-Wirrwarr legt kein anderer Provider an den Tag.


      Der "01019-Verschleierungs-Trick"

      Von vielen Usern wurden wir bereits aufmerksam gemacht, dass sie Mahnungen und Rechnungen erhalten haben, sie diese dem Absender aber nicht zuordnen konnten. Der Trick ist, dass viele gar nicht wissen, dass 01019 und freenet zusammenhängen.
      Wer sich über freenet einwählt, bekommt die Rechnung von der 01019 gmbh, und die Mahnung wieder von freenet, oder umgekehrt. Auch hier wird in erheblichem Umfang unberechtigt abkassiert. Ruft man dann bei der 01019 gmbh an, bekommt man dort zu hören, dass man ein eigenständiges Unternehmen sei und freenet ebenfalls; freenet behauptet dann dasselbe. Arbeiten tun beide aber offensichtlich zusammen. Auch vor der Mobilcom, die ja mittlerweile den Namen Mogelcom trägt, sei an dieser Stelle gewarnt! Denn die arbeitet auch intensiv mit der 01019 gmbh zusammen. Was genau die 01019 gmbh macht, lässt sich nicht durchschauen, denn normalerweise müssten freenet und mobilcom ihre Geschäfte selbst tätigen. Alle drei Unternehmen sitzen jedenfalls in Rendsburg-Büdelsdorf.
      Der Trick ist offenbar dazu da, den Kunden und die Öffentlichkeit gezielt zu verwirren und den Inkasso-Büros und der Anwaltskanzlei ksp neue "Kunden" zukommen zu lassen und sich ebenfalls die Konten mit Forderungen von Mobilcom und freenet zu füllen.
      Avatar
      schrieb am 13.12.04 15:27:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      an alle: vielen dank erstmal für die anregungen!

      ich habe ca. mrz. 04 der ksp auszugsweise meine korrespondenz mit freenet/01019/mogelcom per einschreiben zugeschickt wegen der 01019-abrechnungsbetrügerei von 08/01 bis ca. 03/02.

      im april kommt dann ein standardschreiben mit gedruckter unterschrift und anhängendem zahlschein über die angebl. hauptforderung ca. 80 EURO + BRAGO (ist das zulässig?) + auslagen , zinsen etc. insg. ca. 140 EURO.

      auf meine tel. reklamation in 04/03 hin teilt mir eine telefondame mit, das schreiben sei ein versehen u. gegenstandslos. auf meine frage hin, wer das schreiben unterschrieben habe, druckst die dame erst herum und teilt mir dann auf nochmalige nachfrage mit, das sei ein RA Bienholt gewesen.

      ein oder zwei wochen später erst kommt eine eingangsbestätigung meines einschreibens. dieses ist ebenfalls ein vordruck mit RA bienholts gedruckter unterschrift. ("...nach klärung der angelegenheit kommen wir unaufgefordert auf sie zurück..." etc.).

      ende november, also 8 (ACHT) Monate später kommt wieder ein schreiben von ksp:

      "Forderungtsangelegenheit der 01019 Telefondienste gegen Sie

      Sehr geehrter Herr...,

      in obiger Forderungssache hatten wir Sie mehrfach um Zahlung der offenen Forderung in Höhe von insgesamt EUR ...,.. gebeten.

      Bisher konnten wir keinen Zahlungseingang von Ihnen darauf feststellen.

      Um die Angelegenheit noch in diesem Jahr zum Abschluss zu bringen, ist unsere Mandantin einmalig bereit auf 25% der Gesamtforderung zu verzichten, wenn Sie den sich daraus ergebenden Betrag von EUR ...,..

      Innerhalb von 8 Tagen ab Datum dieses Schreibens

      mittels des beigefügten Überweisungsträgers ausgleichen.

      Sollten Sie hierauf nicht eingehen, wird das vorstehende Angebot hinfällig und wir werden unserer Mandantin empfehlen, ohne weitere Ankündigung gegen Sie das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Die dadurch entstehenden Kosten, die zusaätzlich von Ihnen zu tragen wärenb, stellen sich wie folgt dar:

      Gerichtskosten für den Mahnbescheid EUR 18
      Gebühr MAhnbescheid EUR 25
      Gebühr Vollstreckungsbescheid EUR 12,50
      Auslagenpauschale EUR 5,93
      Zusätzliche Kosten* [=Summe] 61,43

      Diese Kosten würden sich für den Fall der Durchführung des Prozessverfahrens NOCHMALS erhöhen.

      Daher raten wir Ihnen dringend, den mit diesem Schreiben angeforderten Betrag von derzeit EUR ...,.. fristgemäß zu zahlen.

      WIR HALTEN DEN VORGANG AU?ERGERICHTLICH FÜR AUSGESCHRIEBEN UND BITTEN SIE DESHALB VON WEITERER KORRESPONDENZ MIT UNS ABZUSEHEN.

      Mit freundlichen GRüßen

      Bienhold
      Rechtsanwalt"

      Soweit der im adressfeld und bei den zahlenangaben teilweise individualisierte vordruck. Gedruckte unterschrift. Rechtschreibfahler habe ich mit übernommen. alle fristangaben und drohgebärden soiwie der von mir groß geschriebenen passagen sind fett gedruckt.

      daraufhin habe ich die "kanzlei" wieder angerufen. eine telefondame, die anhand meines geburtsdatums mich identifizieren will (???), sagt mir, sie könne sich für dieses schreiben nur entschuldigen, das sei von selbst aus dem computer rausgekommen. nein, den rechtsanwalt müsse ich nicht sprechen, sie könne auch auskunft geben. nein das schreiben sei nicht gegenstandslos aber ein versehen (???). man werde auf mich wegen meines schreibens außergerichtlich auf mich zukommen, nein ,termin könne sie nicht sagen.

      Frage1 : wollen die einen mahnbescheid noch in diesem jahr rausschicken, weil verjährung droht?

      Frage2: ist dieses Verhalten (mehrere angebl versehentlich herausgeschickte schreiben mit eindeutig nötigendem inhalt) nicht strafbewehrt?

      gruß + danke nochmal für eure anregungen.
      Avatar
      schrieb am 13.12.04 15:32:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      Mann. Jetzt beruhig Dich endlich mal. Schau mein posting an und dann ist wohl gut....

      Wofür fragst Du uns denn heir...??
      Avatar
      schrieb am 13.12.04 15:35:55
      Beitrag Nr. 9 ()
      ...außerdem kannst Du Dir jedes Telefonat sparen.... red lieber mit ner Parkuhr.

      Wenn überhaupt nur schriftlich....
      nur schriftlich....
      nur schriftlich....
      nur schriftlich....
      nur schriftlich....
      nur schriftlich....
      nur schriftlich....
      nur schriftlich....
      nur schriftlich....
      nur schriftlich....


      ALLES NUR schriftlich....:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 14.12.04 21:32:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      ach so, bleibt noch nachzutragen:

      im web gibts viele foren und treffer zu 01019/ksp:

      beispielsweise

      www.dirk-hertfelder.de (komplett und aktuell)

      der vorher erwähnte www.teltarif.de ist sehr umfassendes forum, leider etwas chaotisch...

      ok, danke + ciao, ich halte euch auf dem laufenden
      Avatar
      schrieb am 26.12.04 11:40:26
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hier noch ein netter Link zum Thema:

      http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=8286


      Grüße

      DS
      Avatar
      schrieb am 26.12.04 18:37:36
      Beitrag Nr. 12 ()
      wie hat ein Einspruch auszusehen? Was ist zu beachten? (Form, Formulierung etc.)

      Beitrag von BaronvonHabsburg gefällt mir!!!
      Avatar
      schrieb am 02.01.05 22:30:18
      Beitrag Nr. 13 ()
      Kann BaronvonHabsburg nur zustimmen!!!

      Laßt die Halsabschneider doch mahnen; Mahnungen abheften und gut ist! Die wissen doch ganz genau daß bei 8 von 10 angeschriebenen Leuten dann das Pippi in der Hose bis zum Bauchnabel steht. :)

      Wenn man sich sicher ist, alles bezahlt und die Kündigungsfrist eingehalten zu haben - easy living! :cool:

      Motto: Bälle flachhalten und umgehend zurückspielen.

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 03.01.05 00:42:59
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich habs vor Jahren bei Moggelcom durchgezogen. War die selbe Masche.
      Hab einfach im Mahnbeschei Einspruch erhoben. Irgendwann kam ein Schreiben, daß sie auf ihre Forderungen verzichten.

      Ich geh davon aus,dass sie bei den massiven Drohungen (...zusätzliche Kosten..)über 95 % der angeblichen Forderungen reinbekommen.
      Avatar
      schrieb am 06.01.05 08:19:06
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ich hatte auch so einen Fall einer Doppelrechnung von 01019 Telefondienste und wurde von KSP angemahnt.

      Habe einfach meinen Anwalt eingeschaltet. Danach haben die es noch ein paar mal versucht, mit zur Zahlung zu drängen.

      Letztendlich muss mann hartnäckig auf seinem Standpunkt beharren und sich wehren. Dann geben die irgendwann Ruhe.
      Avatar
      schrieb am 06.01.05 13:35:24
      Beitrag Nr. 16 ()
      ich hatte die gleiche aktion mit freenet. bei mir ging es um den powertarif, der auch doppelt berechnet werden sollte. auf die ersten beiden schreiben habe ich noch schriftlich reagiert und als die nur noch an der sache vorbei geredet haben, hab ich gar nicht mehr reagiert.

      fazit: wenn du sicher bist keine offenen posten zu haben, auf keinen fall zahlen!

      ich hab jetzt seit 1 1/2 jahren nix mehr von denen gehört

      premiere ist auch so ein verein, der auf vernünftige korrespondenz keinen wert legt. bei mir war der vertrag ausgelaufen und ich habe vergessen die karte(pfennigartikel) zurück zu schicken. ohne mahnung kam ein schreiben von einem inkassobüro mit einer forderung von ca. 50€. ich hab auf das schreiben nicht reagiert, sondern einfach die karte an premiere geschickt, da im vertrag nur stand: die karte ist unverzüglich an premiere zurück zu geben. jetzt mahnt inzwischen ein anwaltsbüro irgendwelche auslagen an. ich reagiere auf nichts! sollten sie einen mahnbescheid veranlassen, lege ich einspruch ein und dann sollen die dem richter ihre geschäftsgebahren erklären...
      Avatar
      schrieb am 06.01.05 20:48:48
      Beitrag Nr. 17 ()
      DUKEBOY:

      Bei mir kamen sie im Oktober letzten jahres mit der Anmahnung einer Rechnung von 2001!!!!! Ich dachte die haben nicht mehr alle Nadeln auf der Tanne.

      Als ich denen geschrieben habe, dass ich nicht zahlen werde und meine Anwalt einschalte, wenn sie mich nochmals anschreiben, kam noch ein frecherer Wisch ins Haus geflattert von denen. Ich solle innerhalb 7 Tagen unverzüglich zahlen, sonst gehts ans Gericht.

      Mein Anwalt hat denen aber richtig Feuer unterm Hintern gemacht. Seitdem habe ich nichts mehr von denen gehört.

      Ob es nun ausgestanden ist, weiss ich aber auch nicht wirklich... ;)
      Avatar
      schrieb am 06.01.05 23:59:16
      Beitrag Nr. 18 ()
      Was lernen wir daraus:
      1) Es gibt offensichtlich Firmen, die glauben, einen Kunden, der gekündigt hat, nochmal so richtig abzocken zu können. Egal ob die Kündigung fristgerecht war oder nicht.

      Ein Arbeitskollege erzählte mir letzte Woche, er hätte den Prozeß gegen Cellway gewonnen.
      Cellway - auch so eine Drückerkolonne von mogelcom - hatte ihm vor ca. 3!! Jahren nach einer fristgerechten Kündigung des Handyvertrags noch eine Rechnung über rd. 1000DM gestellt - angeblich hätte er die noch zum Schluß vertelefoniert.
      Das Ganze lief dann wie üblich ab: Mahnungen, Vollstreckungsbescheid, Einspruch, Anwalt - und das Spiel revolvierend bis Ende 2004 zum Gerichtstermin.
      Er hat den Prozeß gewonnen, da Cellway wohl nicht in der Lage war, die angemahnten Gebühren nachzuweisen. Wie auch?
      Die Kosten des Verfahrens mit allem Drum und Dran lagen wohl deutlich über 3000€ (nicht DM) - selbstredend von Cellway zu tragen! In meinen Augen eigentlich noch um den Faktor 10 zu niedrig.

      2) Kaufe niemals Aktien von Abzockerfirmen, denn wer seine Kunden abzockt, der zockt auch seine Aktionäre ab!
      Und irgendwann haben solche Firmen keine Kunden mehr.

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 07.01.05 10:46:59
      Beitrag Nr. 19 ()
      Genau. Soe ein Verhalten seinen Kunden gegenüber wird sich auf kurz oder lang rächen. Die schlechte Mundpropaganda dadurch wird Freenet und Mobilcom sicherlich noch schaden!
      Avatar
      schrieb am 06.03.05 16:02:00
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Fäkalsprache
      Avatar
      schrieb am 17.03.05 08:41:01
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ich habe die gleichen schlechten Erfahrung mit Freenet.
      Nachdem es mir nach einen 1/4 jahr Hickhack zu bunt wurde, habe ich denen eine Rechnung geschrieben über meine Kosten (mit Frist der Bezahlung) und gleichzeitig eine Frist gesetzt bis wann Sie IHRE Forderung mir gegenüber eröffnen sollen. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, bestehen keine Forderung von Freenet, deren Beauftragte und verbundene Unternehmen (sinngemäß9.
      Den Brief per Einschreiben mit Rückschein an Freenet geschickt und seit dem habe ich nie wieder etwas gehört.
      Avatar
      schrieb am 26.04.05 16:52:20
      Beitrag Nr. 22 ()
      @jesue #21:

      danke für den tip!

      weist du entsprechende formulierungsvorschläge oder musterschreiben, die juristisch sicher sind?
      Avatar
      schrieb am 26.04.05 18:43:19
      Beitrag Nr. 23 ()
      dow40000
      leider habe ich keine Ahnung ob die Formulierung rechtssicher ist. Aber als Einkäufer habe ich gelernt das unbedingt Fristen zusetzen ist und am besten noch Gegenforderung aufmachen und ebenfalls fristsetzetn bis wann diese zu begleichen sind. Sollten diese Forderung zum Termin nicht beglichen sein werden 5% Zinsen über den Diskontsatz der EZB berechnet. Somit steht zumindest Forderung gegen Forderung. Meine Querelen mit freenet liegen nun fast 1 Jahr zurück seit meinen letzten Brief und habe seitdem niewieder etwas gehört.
      Wichtig schicke deine Post immer mit Einschreiben mit Rückschein.
      Avatar
      schrieb am 02.05.05 14:09:45
      Beitrag Nr. 24 ()
      @jesue #23

      ok, vielen dank.
      Avatar
      schrieb am 20.05.05 15:30:22
      Beitrag Nr. 25 ()
      wunderschön
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 17:33:03
      Beitrag Nr. 26 ()
      :confused:
      wat??
      Avatar
      schrieb am 14.01.06 19:16:43
      Beitrag Nr. 27 ()
      ich wollte noch die auflösung der angelegenheit mitteilen.

      habe der x-ten mahnung von ksp zum x-ten mal widersprochen.

      und habe frist gesetzt zur beantwortung meines widerspruchs auf die meines erachtens unrichtigen rechnungen/mahnungen. Unten in meinem Anschreiben: "Kopie: RA".

      denen war der widerspruch natürlich zu aufwendig zu bearbeiten und sie haben mir telefonisch mitgeteilt , dass sie "...ihrer mandantschaft (=01019) die Ausbuchung/Nichtverfolgung der angeblichen Forderung empfohlen..." hätten.

      schreiben hierüber ging nicht raus von denen. ich habe das aber gar nicht mehr bestätigt (ist wohl jetzt auch verjährt).

      PS: Übrigens # 25 "barbara_bienhold" ist der username eines rechtsanwalts von ksp namens herr bienhold, der die ganzen mahnschreiben unterschreibt. der kerl will hier verwirrung stiften und vielleicht verdeckt einschüchtern? keine ahnung. ist mir jetzt auch egal.
      Avatar
      schrieb am 14.01.06 19:31:52
      Beitrag Nr. 28 ()
      Alles viel zu aufwändig. Einfach antworten, dass man gelassen dem gerichtlichen Mahnbescheid entgegensähe. DEN werden die im Zweifel nie beantragen, und wenn, dann legst Du innerhalb von 2 Wochen Widerspruch dagegen ein. Ganz easy. DANN müssten sie gegen Dich klagen (die wissen natürlich, dass sie verlören). Ist alles - wie so oft im Leben - ein einziger BLUFF.
      Easy. Ganz easy..:rolleyes::lick:
      Avatar
      schrieb am 14.01.06 19:32:58
      Beitrag Nr. 29 ()
      Aah. Sorry. Fall ist ja bereits im Guten geklärt. na, also!:cool::)


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