Mietrecht: Wann ist eine Maklercoutage fällig ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.12.04 13:56:04 von
neuester Beitrag 22.12.04 15:20:00 von
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Hallo
eine kurze Frage: wann muss dieser Betrag beglichen werden ? Nach Abschluss des Vertrages oder darf ich mir bis zum zum Einzug Zeit lassen ? Hintergrund ist, dass es einige Komplikationen gab/gibt und nicht zu 100% sicher ist, dass der jetzige Mieter das Feld räumt (obwohl sein Vertrag nicht mehr gültig ist)
Gruss
eine kurze Frage: wann muss dieser Betrag beglichen werden ? Nach Abschluss des Vertrages oder darf ich mir bis zum zum Einzug Zeit lassen ? Hintergrund ist, dass es einige Komplikationen gab/gibt und nicht zu 100% sicher ist, dass der jetzige Mieter das Feld räumt (obwohl sein Vertrag nicht mehr gültig ist)
Gruss
1. Grundsätzlich zahlt derjenige die Provision, der den Makler beauftragt hat. Oft wird jedoch zwischen Mieter und Vermieter vereinbart, dass der Mieter den Makler bezahlen muss.
2. Der Anspruch des Maklers auf die Provision entsteht mit Abschluss des Mietvertrages. Dann ist er auch fällig.
2. Der Anspruch des Maklers auf die Provision entsteht mit Abschluss des Mietvertrages. Dann ist er auch fällig.
zu #2: exakt.
Aber, sofern ein rechtswirksamer Mietvertrag ab 01.01.2005 zu Stande gekommen ist, du aber die Wohnung nicht in Besitz nehmen kannst, ist der Vermieter schadensersatzpflichtig hinsichtlich dir entstehender Kosten, wie Hotel, neue Wohnungssuche, neue Courtage usw.
Dieser kann dann seinerseits den Mieter, der dann ja nur noch Nutzer ist, in Regress nehmen.
So long,
Mattek
Aber, sofern ein rechtswirksamer Mietvertrag ab 01.01.2005 zu Stande gekommen ist, du aber die Wohnung nicht in Besitz nehmen kannst, ist der Vermieter schadensersatzpflichtig hinsichtlich dir entstehender Kosten, wie Hotel, neue Wohnungssuche, neue Courtage usw.
Dieser kann dann seinerseits den Mieter, der dann ja nur noch Nutzer ist, in Regress nehmen.
So long,
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