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    Eine Frage an die Banker und Rechtexperten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.02.05 14:38:39 von
    neuester Beitrag 15.02.05 21:07:16 von
    Beiträge: 8
    ID: 954.511
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      Avatar
      schrieb am 15.02.05 14:38:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wir diskutieren im Freundeskreis gerade über eine Frage, bei der es verschiedene Meinungen gibt.

      Die Frage lautet:
      Was versteht man unter einem Konto, das für die Tilgungszahlung im Rahmen der Rückzahlung des Kredits sowie für die Zahlung von Zinsen und sonstigen Kosten dienen soll.

      Die einen sagen es handelt sich um das Konto dem die Tilgungszahlung oder Zinszahlung belastet wird, die andere Meinung lautet, es handelt sich um das Darlehenskonto, auf dem diese Zahlungen gutgeschrieben werden.

      Was meinen die Bank- bzw. die Rechtsexperten hier im Board dazu?
      Avatar
      schrieb am 15.02.05 14:44:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ist das nicht alles dasselbe ??? :confused::confused::confused:

      Je nachdem aus welcher Sicht man es betrachtet ??? :confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 15.02.05 14:50:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2
      hab ich auch gedacht, aber da steht die Meinung dagegen,dass eine Konto welches für eine Zahlung dienen soll, das Konto sein soll, von dem bezahlt wird, ansonsten müsste es ja Gutschrift statt Zahlung heißen.
      Avatar
      schrieb am 15.02.05 15:31:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Was sind Rechnungen???

      Die einen (Lieferanten) sagen, es sind Forderungen, die anderen (Kunden) sagen, es sind Verbindlichkeiten. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 15.02.05 15:41:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      #3

      Naja, du musst schon ein gewisses Guthaben auf dem Konto haben, damit du deine Zahlung leisten kannst.

      Ansonsten würde ich sagen, dass wenn du kein Guthaben hast, du einen Kreditkonto erhältst... :confused::confused::confused:

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      schrieb am 15.02.05 17:44:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      um mal etwas vernünftiges zu schreiben und nicht nur blabla:
      ich denke es handelt sich um das Kopnto von dem die monatliche Zins- bzw. Tilgungsrate abgebucht wird, also das im Kredit- oder Darlehensvertrag genannte "Belastungskonto"

      Das Kredit- oder Darlehenskonto kann es nicht sein, denn dieses Konto dient der Tilgungsgutschrift und der Zinsgutschrift wobei ich Zinsgutschrift und Tilgungsgutschrift mit Annuitätsrate gleichsetze, aber nicht der Tilgungszahlung bzw. der Zinszahlung.
      Avatar
      schrieb am 15.02.05 19:31:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      um mal etwas vernünftiges zu schreiben und nicht nur blabla:

      :look: :look:

      Wir warten auf etwas was vernüftiges :rolleyes:

      Kommt es heute noch.... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 15.02.05 21:07:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      #6 hat vollkommen Recht!

      Rene


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