TC UNTERHALTUNGSELEKTRONIK AG - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.04.05 11:45:32 von
neuester Beitrag 26.04.05 23:12:29 von
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Dienstag, 26. April 2005, 10:38 Uhr
**EIL**: Premiere gegen Cybersky: Gericht verbietet TV-Software
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(pk) Im seit Monaten andauernden Streit zwischen dem Pay-TV-Sender Premiere und der TC Unterhaltungselektronik AG (TCU) hat das Hamburger Landgericht den Vertrieb der " Cybersky" -Software vorerst verboten.
Das Gericht bestätigte am Dienstag eine von Premiere erwirkte Einstweilige Verfügung gegen TCU. Die Koblenzer Firma darf auch nicht damit werben, dass ihre Software " kostenloses Pay-TV" ermögliche.
Anmerkung: Weitere Informationen folgen bis 11.30 Uhr
Das wars dann wohl
**EIL**: Premiere gegen Cybersky: Gericht verbietet TV-Software
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(pk) Im seit Monaten andauernden Streit zwischen dem Pay-TV-Sender Premiere und der TC Unterhaltungselektronik AG (TCU) hat das Hamburger Landgericht den Vertrieb der " Cybersky" -Software vorerst verboten.
Das Gericht bestätigte am Dienstag eine von Premiere erwirkte Einstweilige Verfügung gegen TCU. Die Koblenzer Firma darf auch nicht damit werben, dass ihre Software " kostenloses Pay-TV" ermögliche.
Anmerkung: Weitere Informationen folgen bis 11.30 Uhr
Das wars dann wohl
da kommt auch noch eine Ad-Hoc das man verloren hat! Man wird wohl die Urteilsbegründung abwarten.........
Ja?? Was wars denn dann?? Ein Nebenprozess, gerade hat schon jemand 1.000 Stueck aus dem ASK gekauft, Schadensersatz von RTL kommt auch noch.
wer in solch einen Schrott auch nur 1€ investiert ist selber schuld!!!
- 15 %
das war´s !
Dienstag, 26. April 2005, 11:43 Uhr
Medien: [Update] Premiere gegen Cybersky: Software vor dem Aus
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(pk) Im juristischen Streit zwischen dem Pay-TV-Sender Premiere und der TC Unterhaltungselektronik AG (TCU) hat das Hamburger Landgericht die Markteinführung einer Tauschbörsen-Software für Pay-TV-Sendungen vorerst verboten.
Das Gericht bestätigte am Dienstag mit seinem Urteil eine von Premiere erwirkte Einstweilige Verfügung gegen TCU. Die Entscheidung des Gerichts ist vorläufig, da sich beide Parteien seit Februar in Hamburg auch noch in einem Hauptsacheverfahren gegenüberstehen.
TCU dürfe auf Grund des Urheberrechts keine Technologie anbieten, die den kostenlosen Empfang von Premiere per Internet ermöglicht, entschied das Gericht. Das Koblenzer Unternehmen, das einen Rechtsstreit mit dem Privatsender RTL um TV-Werbeblocker (" Fernsehfee" ) gewonnen hatte, wollte die neue Software im Mai auf den Markt bringen. Die Technologie sei eine " reine Datenübertragung" nach dem Vorbild von Musik- und Videotauschbörsen im Internet, der Empfang von Pay-TV könne dabei nicht verhindert werden, hatte das Unternehmen argumentiert. Der Bezahlsender Premiere war dagegen der Auffassung, dass TCU das rechtswidrige Entschlüsseln von Premiere-Programmen mit der neuen Software ausschließen müsse.
Auf Antrag von Premiere untersagt das Gericht der der TCU auch, mit der Chance auf " kostenloses Pay-TV" für die Software zu werben. Die TCU habe es geradezu darauf angelegt, den Einsatz seiner Software für den illegalen Empfang von Premiere herauszustellen, hieß es.
In dem Streit geht es um eine der Öffentlichkeit bislang nicht vorgestelle Software " CyberSky" , die auf einer P2P-Plattform basiert und auch Premiere-Sendungen per Internet unverschlüsselt übertragen soll. Das Projekt hat sich mittlerweile in drei Unterbereiche aufgesplittet: Neben der „neuen Übertragungstechnik CyberTelly" sowie der „anonymen und unzensierten Variante Cybersky" ist auch von einer Peer-To-Peer-Plattform namens „ByteTornado“ die Rede. Darüber hinaus soll auch die Integration in die TV-Software " Tvoon“ von Telecontrol erfolgen. Auf frühere Anfragen der SAT+KABEL wollte sich das Unternehmen nicht zum konkreten Entwicklungsstand der Software äußern.
Die TC Unterhaltungselektronik AG hat bislang weitgehend von der heißen Luft um die (99 Euro teure) " Fernseh-Fee" gelebt. Das Unternehmen erzielte früheren ARD-Angaben zufolge seit dem Börsengang anno 2000 nur 45.000 Euro Umsatz und schreibe immer noch rote Zahlen. Im Juli 2004 bewerteten die Wirtschaftsprüfer Geiler, Heinz und Jundt den Fortbestand der Firma als " deutlich gefährdet" nach einer eingehenden Prüfung der Jahresbilanz von 2003. Im November 2004 musste TCU eine Kapitalerhöhung durchführen. 2005 soll erstmals ein Gewinn erzielt werden, versprach die Vorstandsvorsitzende Petra Bauersachs der " Süddeutschen Zeitung" .
· Weitere Meldungen zum Streit " Cybersky"
Dienstag, 26. April 2005, 11:43 Uhr
Medien: [Update] Premiere gegen Cybersky: Software vor dem Aus
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(pk) Im juristischen Streit zwischen dem Pay-TV-Sender Premiere und der TC Unterhaltungselektronik AG (TCU) hat das Hamburger Landgericht die Markteinführung einer Tauschbörsen-Software für Pay-TV-Sendungen vorerst verboten.
Das Gericht bestätigte am Dienstag mit seinem Urteil eine von Premiere erwirkte Einstweilige Verfügung gegen TCU. Die Entscheidung des Gerichts ist vorläufig, da sich beide Parteien seit Februar in Hamburg auch noch in einem Hauptsacheverfahren gegenüberstehen.
TCU dürfe auf Grund des Urheberrechts keine Technologie anbieten, die den kostenlosen Empfang von Premiere per Internet ermöglicht, entschied das Gericht. Das Koblenzer Unternehmen, das einen Rechtsstreit mit dem Privatsender RTL um TV-Werbeblocker (" Fernsehfee" ) gewonnen hatte, wollte die neue Software im Mai auf den Markt bringen. Die Technologie sei eine " reine Datenübertragung" nach dem Vorbild von Musik- und Videotauschbörsen im Internet, der Empfang von Pay-TV könne dabei nicht verhindert werden, hatte das Unternehmen argumentiert. Der Bezahlsender Premiere war dagegen der Auffassung, dass TCU das rechtswidrige Entschlüsseln von Premiere-Programmen mit der neuen Software ausschließen müsse.
Auf Antrag von Premiere untersagt das Gericht der der TCU auch, mit der Chance auf " kostenloses Pay-TV" für die Software zu werben. Die TCU habe es geradezu darauf angelegt, den Einsatz seiner Software für den illegalen Empfang von Premiere herauszustellen, hieß es.
In dem Streit geht es um eine der Öffentlichkeit bislang nicht vorgestelle Software " CyberSky" , die auf einer P2P-Plattform basiert und auch Premiere-Sendungen per Internet unverschlüsselt übertragen soll. Das Projekt hat sich mittlerweile in drei Unterbereiche aufgesplittet: Neben der „neuen Übertragungstechnik CyberTelly" sowie der „anonymen und unzensierten Variante Cybersky" ist auch von einer Peer-To-Peer-Plattform namens „ByteTornado“ die Rede. Darüber hinaus soll auch die Integration in die TV-Software " Tvoon“ von Telecontrol erfolgen. Auf frühere Anfragen der SAT+KABEL wollte sich das Unternehmen nicht zum konkreten Entwicklungsstand der Software äußern.
Die TC Unterhaltungselektronik AG hat bislang weitgehend von der heißen Luft um die (99 Euro teure) " Fernseh-Fee" gelebt. Das Unternehmen erzielte früheren ARD-Angaben zufolge seit dem Börsengang anno 2000 nur 45.000 Euro Umsatz und schreibe immer noch rote Zahlen. Im Juli 2004 bewerteten die Wirtschaftsprüfer Geiler, Heinz und Jundt den Fortbestand der Firma als " deutlich gefährdet" nach einer eingehenden Prüfung der Jahresbilanz von 2003. Im November 2004 musste TCU eine Kapitalerhöhung durchführen. 2005 soll erstmals ein Gewinn erzielt werden, versprach die Vorstandsvorsitzende Petra Bauersachs der " Süddeutschen Zeitung" .
· Weitere Meldungen zum Streit " Cybersky"
TC sollte sich langsam mal auf eine Sache konzentrieren und die zu Ende bringen, anstatt sich in immer neuen Nebenkriegsschauplätzen zu verdingen.
DGAP-Ad hoc: TC Unterhaltungselek. AG <TCU> deutsch
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
TVoDSL, TVoIP, Broadband TV, iTV, Premiere, Pay-TV, TCU AG
Breitband-TV Urteil: Premiere gewinnt Einstweiliges Verfügungsverfahren
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Heute wurde das Urteil im Einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem
Landgericht Hamburg bekanntgegeben.
Demnach hat die TCU AG gegen Premiere gewonnen, Premiere muß sämtliche Kosten
des Verfahrens tragen. Unsere Gesellschaft hatte sich bereits zuvor in der
Sache unterworfen, da TCU AG die fragliche Software "Cybersky-TV", eine TV-
Stream Tauschbörse, nicht selbst vertreibt, sondern lediglich Lizenzgeber und
technischer Zuliefer in Teilbereichen dieses internationalen Projektes ist.
Premiere hat bgzl. des Vertriebs der Software größtenteils obsiegt, diese darf
in der jetzigen Form nicht vertieben werden.
Das Tausch-Prinzip an sich wurde in der Urteilsbegründung prinzipiell nicht
als illegal eingestuft, eine Haftung für Urheberrechtsverstöße wurde dem
Betreiber nicht auferlegt.
Nach Meinung des Gerichtes sei es aber die Aufgabe von dem Beklagten Herrn
Ciburski (Vorstand der TCU AG) gewesen, in seine Software ein Erkennungsmodul
einzubauen, welches Premiere-Streams erkennt und vom Zugang zum
Hochgeschwindigkeits-Tauschnetzwerk ausfiltert.
Interessanterweise hatte gerade dies der Beklagte selbst dem Gegner in der
mündlichen Verhandlung selbst vorgeschlagen, ohne Resonanz seitens Premiere.
Mit der Erstellung eines solchen Filters wurde bereits heute durch Herrn
Ciburski begonnen. Die solchermaßen abgeänderte Software soll noch im Laufe
des Monats Mai released werden. Herr Ciburski rechnet mit einem TV-Marktanteil
von 1,5% aller 150 Mio. Breitbandhaushalte weltweit.
Das Klagebegehren wurde zudem vom Gericht reduziert und gilt nur noch für TV-
Inhalte der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG.
Petra Bauersachs
Vorstandsvorsitzende
0172 65 84 139
TC Unterhaltungselektronik AG
56073 Koblenz
ISIN: DE0007454209
WKN: 745420
TC Unterhaltungselektronik AG
Koblenzer Straße 132
56073 Koblenz
Deutschland
ISIN: DE0007454209
WKN: 745420
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 26.04.2005
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
TVoDSL, TVoIP, Broadband TV, iTV, Premiere, Pay-TV, TCU AG
Breitband-TV Urteil: Premiere gewinnt Einstweiliges Verfügungsverfahren
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Heute wurde das Urteil im Einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem
Landgericht Hamburg bekanntgegeben.
Demnach hat die TCU AG gegen Premiere gewonnen, Premiere muß sämtliche Kosten
des Verfahrens tragen. Unsere Gesellschaft hatte sich bereits zuvor in der
Sache unterworfen, da TCU AG die fragliche Software "Cybersky-TV", eine TV-
Stream Tauschbörse, nicht selbst vertreibt, sondern lediglich Lizenzgeber und
technischer Zuliefer in Teilbereichen dieses internationalen Projektes ist.
Premiere hat bgzl. des Vertriebs der Software größtenteils obsiegt, diese darf
in der jetzigen Form nicht vertieben werden.
Das Tausch-Prinzip an sich wurde in der Urteilsbegründung prinzipiell nicht
als illegal eingestuft, eine Haftung für Urheberrechtsverstöße wurde dem
Betreiber nicht auferlegt.
Nach Meinung des Gerichtes sei es aber die Aufgabe von dem Beklagten Herrn
Ciburski (Vorstand der TCU AG) gewesen, in seine Software ein Erkennungsmodul
einzubauen, welches Premiere-Streams erkennt und vom Zugang zum
Hochgeschwindigkeits-Tauschnetzwerk ausfiltert.
Interessanterweise hatte gerade dies der Beklagte selbst dem Gegner in der
mündlichen Verhandlung selbst vorgeschlagen, ohne Resonanz seitens Premiere.
Mit der Erstellung eines solchen Filters wurde bereits heute durch Herrn
Ciburski begonnen. Die solchermaßen abgeänderte Software soll noch im Laufe
des Monats Mai released werden. Herr Ciburski rechnet mit einem TV-Marktanteil
von 1,5% aller 150 Mio. Breitbandhaushalte weltweit.
Das Klagebegehren wurde zudem vom Gericht reduziert und gilt nur noch für TV-
Inhalte der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG.
Petra Bauersachs
Vorstandsvorsitzende
0172 65 84 139
TC Unterhaltungselektronik AG
56073 Koblenz
ISIN: DE0007454209
WKN: 745420
TC Unterhaltungselektronik AG
Koblenzer Straße 132
56073 Koblenz
Deutschland
ISIN: DE0007454209
WKN: 745420
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 26.04.2005
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