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    PAPST - GOLF - Josef Kardinal Ratzinger - ebay - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.04.05 07:41:02 von
    neuester Beitrag 06.05.05 22:01:53 von
    Beiträge: 35
    ID: 978.243
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      Avatar
      schrieb am 30.04.05 07:41:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hier kann man wieder einmal sehen wie "ideenlos" die heranwachsende Generation "erzogen" ist.

      Hans Eichel hat längst seine Finanzbeamten positioniert.
      Der Soli, die KV, Kirchensteuer und Sozialversicherung sind auch fällig.

      Ich hätte den Golf erst mal ein Jahr behalten, und nichts gesagt, abgemeldet und konserviert, allein schon wg. Speku-Gewinn. Entsprechend versichert, danach einen entsprechende Transportmöglichkeit anschaffen und eine Roadshow gestartet, und für Evants bzw. an Museen und Ausstellungen vermieten.
      Der Siegener VW-Händer hätte bestimmt auch mitgespielt.
      Der Junge hätte sein Leben lang ausgesorgt.

      Der Papst-Golf wäre doch die "Geschäfts-Idee Nummer 1"

      Eventuell über eine ICH-AG (herbeigeführt), oder eine GMBH (neue Form 10000 Euro).



      Eine ideale Basis für eine Autovermietung(Spezialfahrzeuge)
      Avatar
      schrieb am 30.04.05 07:46:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      Avatar
      schrieb am 30.04.05 09:17:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Haha, ich hab` genau das gleiche Auto wie der Papst. Gleiche Farbe. Sogar die Felgen sehen gleich aus. :D :D
      Avatar
      schrieb am 30.04.05 09:18:06
      !
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      Avatar
      schrieb am 30.04.05 09:23:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      @anti_lemming

      Fast das gleiche Auto.
      Denn in deinem ist bestimmt ein Lenkrad angebracht.
      In dem Golf von Ratzi gibt`s keins.
      Denn diesen Golf lenkte von jeher Gott!!!!!:laugh::laugh::laugh:

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      schrieb am 30.04.05 10:16:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      re #1
      In einem Jahr kräht kein Hahn mehr nach der Karre.
      Gelten für einmalige Geschäfte dieser Art überhaupt die "normalen" Steuergesetze?
      Avatar
      schrieb am 30.04.05 11:19:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      der Gedanke einen Golf zu fahren verursacht bei mir Hautausschlag!
      Avatar
      schrieb am 30.04.05 12:16:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Gelten für einmalige Geschäfte dieser Art überhaupt die " normalen" Steuergesetze?

      möchte ich auch gerne einmal wissen.
      Avatar
      schrieb am 30.04.05 12:49:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      Gelten für einmalige Geschäfte dieser Art überhaupt die " normalen" Steuergesetze?

      Bin zwar kein Steuerexperte, aber beim vorliegenden Fall handelt es sich wohl um ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) bei dem Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr auseinanderliegen. (Lt. Spiegel hat er den Wagen im Januar diesen Jahres erworben)
      Avatar
      schrieb am 30.04.05 13:13:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]16.497.480 von Mistral1978 am 30.04.05 12:49:48[/posting]Jo so isses ! Ein Geschäft reicht. Sonst wäre es ja sowieso ein Gewerbebetrieb.

      Der kann wohl nicht abwarten. Das Finanzamt ist ihm bestimmt schon auf der Spur.

      Hätte er mal ein paar Euro in eine Beratung investiert ...

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.04.05 14:39:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo!
      Ganz so einfach ist die Sache nicht.
      Private Autoverkäufe innerhalb der 12 Monatsfrist werden vom Finanzamt in der Regel nicht als Veräußerungsgeschäfte im Sinne des ESTG anerkannt.
      Warum wohl?
      Logischerweise bringt ein Auto verkauft nach ein paar Monaten weit weniger als den Kaufpreis wieder ein.
      Man könnte also regelmäßig ordentlich steuerlich Verluste produzieren.
      Da spielt aber das Finanzamt nicht mit.
      Und konsequenterweise kann dann auch ein Verkauf mit Gewinn nicht zur Steuer herangezogen werden.

      Grüße!
      Rauchi
      Avatar
      schrieb am 30.04.05 16:08:10
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ Rauchi

      deine Begründung klingt logisch. Hab nochmal bissl gestöbert und bin auf folgendes Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein gestoßen:

      Verkauf eines privaten Pkw: Kein Spekulationsgeschäft

      Der Verkauf eines privaten Pkw ist kein Spekulationsgeschäft im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so das Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein.

      In der Vergangenheit war es sehr beliebt, den Gewinnen aus Spekulationsgeschäften (zum Beispiel aus Wertpapiergeschäften) Verluste aus dem Verkauf eines privaten Pkw (Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist) gegen zu rechnen. Dieser Vorgehensweise hat das Finanzgericht Schleswig-Holstein aber vorerst einen Riegel vorgeschoben.

      Im zu Grunde liegenden Sachverhalt hatte der Steuerpflichtige im August 1999 einen Pkw für rund 10.000 Euro gekauft und diesen nachweislich im April 2000 für rund 2.800 Euro beim Kauf eines Neuwagens in Zahlung gegeben. Die im gleichen Jahr erwirtschafteten Aktiengewinne sollten nach Auffassung des Steuerpflichtigen mit den entstandenen Verlusten aus dem Autoverkauf verrechnet werden. Dies lehnte das Finanzgericht ab.

      In der Begründung zu diesem Urteil heißt es: Zwar unterlägen auch die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften der Einkommensteuer. Jedoch sei der private Pkw nicht als Wirtschaftsgut im Sinne des § 23 Einkommensteuergesetzes anzusehen. Wirtschaftsgüter im Sinne des § 23 Einkommensteuergesetz besäßen einen Normzweck, der denen der Wertpapiere ähnlich sei. Der Zweck des § 23 Einkommensteuergesetz würde verfehlt, wenn Wirtschaftsgüter des täglichen Lebens in den Tatbestand mit einbezogen würden, bei denen von vornherein nicht mit einer Wertsteigerung zu rechnen sei. Derartige Gegenstände des täglichen Gebrauchs müssten bei der steuerlichen Erfassung außer Ansatz bleiben, da die Finanzverwaltung keinerlei effektive Ermittlungs- und Kontrollmöglichkeit für derartige Geschäfte hätte (FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 2.10.2003, Az. 5 K 429/02).

      http://www.simons-moll.de/Flash2004/Flash040512_100.html
      Avatar
      schrieb am 30.04.05 17:33:28
      Beitrag Nr. 13 ()
      [posting]16.497.999 von Rauchi am 30.04.05 14:39:01[/posting]Und konsequenterweise kann dann auch ein Verkauf mit Gewinn nicht zur Steuer herangezogen werden.

      Bitte mal die Quelle hierzu!

      Danke !
      Avatar
      schrieb am 30.04.05 17:42:11
      Beitrag Nr. 14 ()
      Sorry, habe #12 nicht gesehen.

      Man kann aber sicher sein, dass ein Gewinngeschäft
      steuerpflichtig sein wird, da Wertsteigerungen bei Wirtschaftgütern
      des täglichen Lebens eben nicht üblich sind.

      Also wird das Finanzamt aus dem Wirtschaftsgut des täglichen Lebens
      schnell ein "Sammlerstück" machen, und schon ist die Grundlage
      für die Besteuerung da.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 30.04.05 17:59:12
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ BarnyXXL

      Dazu müsste man dem Jungen aber erstmal unterstellen, dass er besagtes Auto im Januar in der weisen Voraussicht gekauft hat, dass dessen Wert aufgrund der Ernennung von Ratze zum Papst den Status eines "Sammlerstücks" erlangen könnte. Soweit treibt es das Finanzamt dann wohl doch nicht, glaub ich.


      Alles zusammengenommen ist der junge Mann doch recht clever. Er nutzt den Ratze-Hype in Deutschland geschickt aus, um diese 6 Jahre alte Karre zum (bis dato) doppelten Neupreis zu verticken. In einem Jahr würde das wahrscheinlich niemanden mehr sonderlich interessieren, zumal besagter Golf keinerlei päpstliche Besonderheiten (Heiligenschein, Papamobil-Panzerglasaufbau etc.) aufweist, mit denen man jemanden auf Austellungen beeindrucken könnte. :D
      Avatar
      schrieb am 30.04.05 18:10:08
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo!

      Das Auto als Sammlerstück zu deklarieren dürfte dem Finanzamt wohl schwerfallen.
      Es ist ja ein stinknormaler Golf von der Stange ohne bauliche Besonderheiten.
      Falls doch hilft nur noch Einspruch und später Klage mit Verweis auf die schon gefällten Urteile (z.B.Schleswig-Holstein).
      Meiner Meinung nach mit sehr hohen Erfolgschancen.

      Grüße!
      Rauchi
      Avatar
      schrieb am 30.04.05 23:33:58
      Beitrag Nr. 17 ()
      Es war auch nicht sonderlich klug seinen Namen zu veröffentlichen.

      Der Preis steht mitlerweile bei 61.000,00 Euro.

      Die Auktion läuft noch bis 5.5.05 und ich schätze mal der Wagen bringt mindestens so um die 250.000,00 Euro.

      Nochmals eine Frage an die Steuerexperten.

      Wie wäre es wenn ich einen Ferrari (Luxusgut) von Michael Schumacher erstehe und diesen dann über ebay mit hohem Gewinn verkaufe.
      (die Fahrzeuge sind aber alle auf Ferrari bzw. FIAT angemeldet)
      Avatar
      schrieb am 01.05.05 13:02:23
      Beitrag Nr. 18 ()
      01. Mai 2005

      EBAY

      60.000 Euro für den Papst-Golf geboten

      Der beim Online-Auktionator eBay angebotene Golf von Papst Benedikt XVI. erreicht ein rekordverdächtiges Preisniveau. Der biedere Kleinwagen kostet mehr als ein gebrauchtes Mercedes Coupe mit weniger Kilometern.

      Hamburg - Am Sonntag lag der eBay-Preis für den Golf IV in Graumetallic (Erstzulassung 1999, 75.000 Kilometer) bei satten 61.250 Euro. Eine stolze Summe. Für 55.000 Euro kann man beispielsweise bei der Internetautobörse Mobile.de einen fast neuen Mercedes SLK mit weniger Kilometern kaufen. Das BMW-Allrad-Modell X5 mit 5000 Kilometern auf der Uhr gibt es dort für 56.000 Euro.

      Anders als der BMW oder der Mercedes hat der Golf allerdings einen prominenten Vorbesitzer. Bis vor kurzem gehörte der Wagen dem neuen Papst und ehemaligen Kardinal Joseph Ratzinger. Das Auto steht seit Montag und noch bis Donnerstagabend bei eBay zum Verkauf.

      Bis Freitagmittag hatten bereits mehr als eine Million Neugierige die Internetseite angeklickt. "Das ist unglaublich, es ist ganz sicher für eBay-Deutschland der meistangeklickte Artikel, den wir jemals hatten", sagte Unternehmenssprecher Nerses Copurian.

      Auch die Anfragen an den Verkäufer - den 21-jährigen Zivi Benjamin Halbe aus Olpe - erreichten schwindelerregende Höhen: War am Donnerstag noch von 80 offenen Fragen die Rede, wies Halbe am Freitag darauf hin, dass er mittlerweile über 1000 offene Fragen vorliegen habe, die er nur sporadisch beantworten könne, wenn sie seriös seien.

      Die himmlischen Fähigkeiten des Autos beschäftigten derweil die Phantasie der Bieter: So fragte einer an, ob der Wagen mit Weihwasser in der Scheibenreinigungsanlage betrieben werden könne. Ein anderer wollte wissen: "Ist auf dem Wagen zufällig irgendwo das Antlitz Christi zu sehen (so wie damals auf diesem alten Käsetoast)?" Die entscheidende Frage lautete aber, ob aus dem Auspuff weißer oder schwarzer Rauch komme. Für "Horst" war zumindest sicher: "Mit dem heiligen Rauch, der aus dem Auspuff kommt, besteht der Wagen sicher auch in 500 Jahren noch die Abgasuntersuchung!" :laugh:

      Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzkultur/0,1518,354253,00.h…
      Avatar
      schrieb am 05.05.05 11:12:45
      Beitrag Nr. 19 ()
      z.Zt. 110.000 Euro

      Bitte gebt mal Euren Tip:

      Mein Tip:

      über 300.000 Euro !!!
      Avatar
      schrieb am 05.05.05 12:06:24
      Beitrag Nr. 20 ()
      @ F430

      Und da sage noch jemand, ein Auto wäre eine schlechte Wertanlage ;)

      Mein Tip: 199.999,99 Euronen

      Mistral (der sich nur noch verwundert die Augen reibt)
      Avatar
      schrieb am 05.05.05 14:14:26
      Beitrag Nr. 21 ()
      wahrscheinlich ist der biedere ratzinger volkswagen nur deshalb so umworben, weil alle aufgeklärten, nicht einer absolutistischen amtskirche angehörigen leute dort nach spermaspuren suchen..und wahrscheinlich fündig zu hoffen gedenken...

      dieser fund würde einer ebay auktion eine ganz neue dimension eröffnen
      Avatar
      schrieb am 05.05.05 19:38:36
      Beitrag Nr. 22 ()
      Austin, TX
      Vereinigte Staaten von Amerika

      ca. 189.000,00 Euro
      Avatar
      schrieb am 05.05.05 19:40:03
      Beitrag Nr. 23 ()
      fuck !!!!

      die seite ist 4 min vorher abgestürzt... ein schelm wer böses...
      Avatar
      schrieb am 05.05.05 19:40:11
      Beitrag Nr. 24 ()
      Erfolgreiches Gebot: EUR 188.938,88 (Mindestpreis erreicht)


      Endet: 05.05.05 19:30:00 MESZ
      Angebotsbeginn: 25.04.05 19:30:00 MESZ
      Übersicht: 227 Gebote (EUR 9.999,00 Startpreis)
      Käufer: golden_palace_casino,Texas
      Avatar
      schrieb am 06.05.05 00:59:08
      Beitrag Nr. 25 ()
      was ein skandal!!! ich glaub zwar, dass die eh mit einigen millionen limit drin waren und kein anderer zum zug hätte kommen können, aber wengistens hätten man ihnen den preis noch etwas nochtreiben können :mad:


      "Papst-Golf": Versteigerung mit Frust
      Deutsche Bieter fühlten sich von der Technik ausgebremst
      Von Markus Rinke


      Für 188.938,88 Euro hat ein amerikanisches Casino den "Papst-Golf" ersteigert. Doch Freude kam darüber bei Benjamin Halbe erst einmal nicht auf. Vielmehr war der Verkäufer sauer.

      Schon während der Auktion hat Benjamin Halbe mit den Bietern telefoniert, und auch direkt danach kommt er nicht zur Ruhe. Es geht darum, dass angeblich gerade die deutschen Interessenten nicht mehr auf die Seite des Auktionshauses kamen, um Gebote abzugeben. "Sieben Minuten vor Ende kam keiner mehr auf die Seite, und gerade das ist die wichtigste Zeit", erklärt der Zivildienstleistende enttäuscht. Auch Freunde hätten ihn angerufen und ihn darauf hingewiesen. Und so sind die knapp 200.000 Euro für den gebrauchten Wagen zwar ein Rekordergebnis, aber es wäre noch mehr drin gewesen, glaubt der 21-jährige Halbe.


      "Ich fühl mich verkackeiert"

      Für knapp 200.000 Euro in die USA verkauft.
      Helmut Brossmann zum Beispiel hat damit gerechnet, dass das Höchstgebot zwischen 220.000 und 250.000 Euro liegen würde. Der Regensburger, der den Golf in die Heimatstadt des Papstes zurückholen wollte, ist ebenfalls sauer. "Ich fühl mich verkackeiert", lässt er seinen Ärger raus. Dabei habe er noch am Vortag mit dem Auktionshaus gesprochen und auf mögliche Probleme hingewiesen. Als dann ein Zugriff auf die Seiten nicht mehr möglich war, hat er noch einmal angerufen: "Die haben nur versucht, mich zu beruhigen." Jetzt sieht Helmut Brossmann keine Chance mehr, dass der Golf nach Süddeutschland kommt, in einem Park ausgestellt und für Veranstaltungen ausgeliehen wird.


      Fußball von Beckham und Schwangerschaftstest von Britney Spears

      Britney Spears
      Stattdessen hat ein amerikanisches Casino den Zuschlag bekommen. Der Bieter ist bei solchen Auktionen nicht unbekannt. Schließlich hat er auch den Schwangerschaftstest von Britney Spears ersteigert und den Fußball, mit dem David Beckham einen Elfmeter bei der vergangenen Europameisterschaft verschoss. Der Papst-Golf ist nur ein weiteres Ausstellungsstück. "Das ist schon traurig", kommentiert Helmut Brossman das Ergebnis und ist sich auch sicher, dass dem Zivildienstleistenden "eine Stange Geld durch die Lappen gegangen ist."


      "Auktion ist rechtens"
      Eine Verlängerung oder gar eine Neuauflage der Auktion wird es aber nicht geben. Daran lässt der Unternehmenssprecher des Auktionshauses, Nerses Chopurian, im Gespräch mit wdr.de keinen Zweifel: "Wir haben in der letzten Minute ein Höchstgebot und eine ordnungsgemäß abgeschlossen Auktion." Bei insgesamt fast 8,5 Millionen Klicks, davon alleine eine Million in der letzten Stunde, kämen einige Bieter nicht zum Zug, so Chopurian. "Das passiert bei einer zeitlich limitierten Auktion, und es wird immer Menschen geben, die mehr bieten wollen." Als Tipp hat er für diese Interessenten parat, ein Maximalgebot abzugeben und das eigentliche Bieten der Technik zu überlassen. Zu spät für die nicht zum Zug gekommenen Bieter des Papst-Golfes. Für den Zivildienstleistenden Benjamin Halbe aus Olpe wird die Aufregung wohl bald ein Ende haben. Bei der Übergabe des fast 200.000 Euro teuren Golfs wird es mit dem erfahrenen Käufer wohl kaum Probleme geben.
      Avatar
      schrieb am 06.05.05 09:19:24
      Beitrag Nr. 26 ()
      laut ZDF bzw.ARD Morgenmagazin ist nun auch noch die SPEKU Steuer fällig.
      Avatar
      schrieb am 06.05.05 09:22:33
      Beitrag Nr. 27 ()
      Es war kein private autoverkauf sonder eine Auktion, darin liegt wohl der Unterschied.

      Wie das jetzt als Privatauktion oder ä. gehandelt wird weiss ich nicht. :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.05.05 09:29:13
      Beitrag Nr. 28 ()
      @ F430

      Dann scheinen in diesem Punkt wohl doch die Meinungen auseinander zugehen, wie so ein Sachverhalt steuerlich zu behandeln ist. Vielleicht wird das ja ein Fall für den Bundesfinanzhof. Dann sollte es wohl entgültige Klarheit darüber geben.

      Mit meinem Tip zum Endpreis lag ich ja gar nicht so weit weg. Ich kann die Aufregung und Unzufriedenheit nicht verstehen. Wenn man schon das umständliche Akreditierungsverfahren wählt und weiß, dass diese Auktion derart im Blickfeld der Öffentlichkeit steht, muss man damit rechnen, dass in der heißen Endphase Probleme auftreten können. Wie der Artikel schon aussagt, hätte die anderen ja auch rechtzeitig ihre Höchstgebote abgeben können. Am Ende bekommt eben der den Zuschlag, der das Meiste zu zahlen bereit ist. Punkt aus! ;)
      Avatar
      schrieb am 06.05.05 09:32:49
      Beitrag Nr. 29 ()
      [posting]16.543.430 von F430 am 06.05.05 09:19:24[/posting]Dann sollte ein jeder jetzt noch schnell seinen 11-Monats-Wagen abstoßen, wenn er sich verzockt hat, da die erhoffte Wertsteigerung offenbar nicht Realität wurde, um so die anfallenden Speku-Verluste dem Finanzamt vor die Tür zu schaufeln. ;)
      Avatar
      schrieb am 06.05.05 09:52:49
      Beitrag Nr. 30 ()
      ..."Derartige Gegenstände des täglichen Gebrauchs müssten bei der steuerlichen Erfassung außer Ansatz bleiben, da die Finanzverwaltung keinerlei effektive Ermittlungs- und Kontrollmöglichkeit für derartige Geschäfte hätte"

      Die Argumentation des Gerichts finde ich interessant. Demnach darf es auch keine Spekusteuer auf Aktiengewinne geben, weil es "keinerlei effektive Ermittlungs- und Kontrollmöglichkeit" gibt.

      BF
      Avatar
      schrieb am 06.05.05 10:56:19
      Beitrag Nr. 31 ()
      #29

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.05.05 14:41:32
      Beitrag Nr. 32 ()
      Kaufpreis ist publiziert mit 9500 Euro / per Jan.2005

      ...und der Verkaufspreis ist auch bekannt.
      Avatar
      schrieb am 06.05.05 19:12:50
      Beitrag Nr. 33 ()
      Die Versteigerung fand ohne päpstlichen Segen statt. Wenn das mal kein schlechts Omen ist ;)

      06. Mai 2005

      GOLF-AUKTION

      Der Papst ist verstimmt

      Papst Benedikt XVI. ist von dem Wirbel um sein früheres Auto nicht begeistert. Sein Bruder sagte, der Papst habe die Aktion missbilligt.

      Die Versteigerung des "Papst-Golf" ist ohne den Segen des Heiligen Vaters erfolgt. Papst Benedikt XVI. habe die Aktion sehr missbilligt und den Kopf geschüttelt, als er ihm davon erzählt habe, sagte sein Bruder Georg Ratzinger am Freitag in Regensburg. Der Papst habe keinen Führerschein, berichtete der frühere Regensburger Domkapellmeister. Er habe offensichtlich seinem damaligen Sekretär erlaubt, das Auto "unter dem Namen seines Chefs führen zu dürfen". Mitgefahren sei sein Bruder aber schon -der Sekretär habe mit ihm Ausflüge gemacht.

      Der früher auf den damaligen Joseph Kardinal Ratzinger zugelassene Wagen war am Donnerstagabend bei eBay für knapp 190.000 Euro unter den Hammer gekommen. Verkauft hatte ihn ein 21-jähriger Zivildienstleistender aus dem nordrhein-westfälischen Olpe.

      http://www.spiegel.de/netzwelt/netzkultur/0,1518,354883,00.h…
      Avatar
      schrieb am 06.05.05 20:32:40
      Beitrag Nr. 34 ()
      Die Fahrzeuge von Schumi sind z. b. auf FIAT bzw. Ferrari zugelassen. Ist dann so gut wie nicht mehr nachweisbar wer der vorbesitzer war.
      Avatar
      schrieb am 06.05.05 22:01:53
      Beitrag Nr. 35 ()
      Der Junge hat es schon richtig gemacht.
      Er hat den aktuellen Hype ausgenutzt.

      Wer weiß, ob er in 12 Monaten wirklich mehr bekommen hätte.
      Außerdem hätte ihm der Schutz vor Vandalismus und Diebstahl einigen Aufwand abverlangt.

      Was ist eigentlich so schlimm daran, für einen solchen Handel Steuern abzuführen?

      Dem Kaiser, was des Kaisers.

      Der Bursche hat nen schnellen Euro gemacht.
      Das sei ihm gegönnt.
      Die Allgemeinheit bekommt ihre Prozente.
      Und das ist recht so.


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