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    Neuwahlen nur durch Verfassungsbruch? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.05.05 15:27:34 von
    neuester Beitrag 25.08.05 12:01:42 von
    Beiträge: 72
    ID: 982.996
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      schrieb am 23.05.05 15:27:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Schröders Vorhaben, sich politisch neu legitimieren zu lassen, könnten schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken ein Ende bereiten. Ein Verfassungsgerichtsurteil dazu liegt nämlich vor.

      Oder verabschiedet sich Schröder möglicherweise durch Verfassungsbruch, wie der Spiegel mutmaßt?

      Dies meint der Spiegel dazu:


      Doch ganz so einfach wird die rot-grüne Koalition ihre Regierungsverantwortung nicht los. Vor allem Verfassungsrechtler dürften sich nach Münteferings Worten verwundert die Augen gerieben haben. Der SPD-Chef ruft Neuwahlen aus? So weit ist es noch nicht - und so weit wird es wohl auch nicht kommen.

      Das Grundgesetz regelt sehr präzise, unter welchen Voraussetzungen der Deutsche Bundestag aufgelöst und Neuwahlen angesetzt werden können. Im Unterschied zu vielen anderen Parlamenten westlicher Demokratien kann sich der Deutsche Bundestag nicht einfach mit einem Mehrheitsbeschluss selbst auflösen. Auch keine Zwei-Drittel-Mehrheit, nicht einmal ein einstimmiges Votum aller Abgeordneten würde dazu genügen. Die Väter der Verfassung haben - nach den Erfahrungen der Weimarer Republik - dem ganz bewusst einen Riegel vorgeschoben. Keine Partei sollte die Möglichkeit erhalten, so oft wählen zu lassen, bis ihr das Ergebnis gefällt.

      ...

      Schon einmal nutzte ein Regierungschef diesen verfassungsrechtlichen Schleichweg, um eine Neuwahl zu erreichen. Nachdem Helmut Kohl 1982 im Bundestag durch ein konstruktives Misstrauensvotum zum Kanzler gewählt worden war, fehlte diesem die klare Bestätigung durch den Souverän, den Wähler. Kohl wollte unbedingt eine vorgezogene Neuwahl und bekam sie durch genau den gleichen Trick, den Schröder nun anwenden will: Er stellte die Vertrauensfrage und seine eigenen Parteifreunde verweigertem ihm absprachegemäß die Gefolgschaft. Der Bundestag wurde aufgelöst und am 6. März 1983 gab es Neuwahlen, die Kohl klar gewann.

      Verfassungsrechtlich ist das Verfahren äußerst fragwürdig - und das Bundesverfassungsgericht urteilte 1983 sinngemäß: Die Auflösung des Bundestages mit Hilfe der unechten Vertrauensfrage war ausnahmsweise erlaubt, noch einmal würden die Parlamentarier mit diesem Trick allerdings nicht durchkommen.

      Um erneutem Missbrauch vorzubeugen, untersagten die Richter damals eine vorzeitige Parlamentsauflösung, wenn

      ein Kanzler, "dessen ausreichende Mehrheit im Bundestag außer Zweifel steht", versuchen würde, "sich zum geeignet erscheinenden Zeitpunkt die Vertrauensfrage negativ beantworten zu lassen mit dem Ziel, die Auflösung des Bundestages zu betreiben",

      sich ein Bundeskanzler zur Begründung der Vertrauensfrage lediglich auf "besondere Schwierigkeiten der in der laufenden Wahlperiode sich stellenden Aufgaben" berufen würde,


      die Mehrheitsparteien argumentieren, "ein über ein konstruktives Misstrauensvotum neu gewählter Bundeskanzler bedürfe neben seiner verfassungsmäßigen Legalität noch einer durch Neuwahlen vermittelten Legitimität.


      Vor allem die ersten beiden Punkte könnten sich für Schröder und Müntefering zu unüberwindbaren Hindernissen auf dem Weg zu Neuwahlen erweisen.
      ...

      http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,357089,00.h…

      ;
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 15:31:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dann dürfte ja Köhler nicht unterschreiben, was wirklich ein schöner Spaß wäre.:D
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 15:37:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das deutsche Grundgesetz hatte nur einen Zweck, Deutschland zu lähmen, und das tut es äußerst effektiv. Da müßte mal ordentlich aufgeräumt werden.

      Im Unterschied zu vielen anderen Parlamenten westlicher Demokratien kann sich der Deutsche Bundestag nicht einfach mit einem Mehrheitsbeschluss selbst auflösen. Auch keine Zwei-Drittel-Mehrheit, nicht einmal ein einstimmiges Votum aller Abgeordneten würde dazu genügen. Die Väter der Verfassung haben - nach den Erfahrungen der Weimarer Republik - dem ganz bewusst einen Riegel vorgeschoben.

      Das ist ja abenteuerlich. Wenn das Parlament sich auflöst, gibts Neuwahlen, ist doch selbstverständlich.
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 15:42:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Selbst wenn mit dem GG Kreativ umgegangen werden muss, lieber ne Wahl in diesem Jahr, als ein Jahr mit einer handlungsunfähigen Regierung.
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 15:49:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bruder Johannes haette sich vermutlich um die Verfassungsmaessigkeitsbedenken (was fuer ein Wort!) wenig geschert. Koehler hingegen wird sie - wie ich ihn einschaetze - sehr ernst nehmen.

      Ausserdem gibt es ja noch die vielen nichtsnutzigen Koaltionshinterbaenkler, die sich um ihre Stuehlchen bzw. ihre Abgeordnetenpensionen Sorgen machen. :D

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      Avatar
      schrieb am 23.05.05 15:53:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]16.690.237 von Neonjaeger am 23.05.05 15:42:26[/posting]Sehr leichtsinnig, Neonjaeger! Am Ende kommt wieder eine Flut - und Du hast 4 Jahre lang eine handlungsunfaehige Regierung. :cry: :cry:
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 15:55:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ Newnoise

      Das ist nicht abenteuerlich, so ist es halt laut GG. Das Parlament hat kein Recht, sich so einfach selbst aufzulösen.

      Das ist ha gerade der Punkt und 1983 wurde dies von Verfassungericht eindeutig klargestellt, dass sie Kohls mit allen Parteien abgesprochene Aktion zwar nachträglich billigten, aber für die Zukunft defintiv untersagten.

      @ Steinpilz,

      Es ist auf jeden fall interessant, wie sich Köhler verhält. Er kündigte an, es erstmal überprüfen zu wollen. Es wird auf jeden fall noch heißer Gesprächsstoff werden, und man kramt dieses Verfassungsgerichtsurteil sicher wieder aus.

      @ Neonjaeger

      Bisher hat sich Rotgrün auch immer "kreativ" verhalten (Manchmal gings ja auch in die Hose, s. Wowereits seltsame Abstimmungsbefragung und Wertung im Bundesrat beim Zuwanderungsgesetz). Hoffen wir, dass sie sich diesmal auch nicht beirren lassen.

      ;
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 15:57:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      Verfassungsbruch - so etwas tuen die Rot-Grünen doch nicht.

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 15:57:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      [posting]16.690.392 von QCOM am 23.05.05 15:53:03[/posting]... immerhin koennte man sich dann gruendlich darueber Gedanken machen, ob eine handlungsunfaehige oder eine schlicht unfaehige Regierung schwerer zu ertragen ist ... :D :D :mad:
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 15:58:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich hatte gestern Abend schon Zweifel. Wissen unsere Politiker sowas nicht :confused:

      Man hätte doch im Stillen was inszenieren können, aufstand der SPD-Linken oder sowas in der Richtung. Das hätte glaube ich fast jeder geglaubt. :look:
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 15:59:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      also komische Gesetze habt ihr schon - jeder darf kündigen und zurücktreten, nur Abgeordnete sollen rechtlose Sklaven sein :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 16:00:42
      Beitrag Nr. 12 ()
      [posting]16.690.467 von Punk24 am 23.05.05 15:58:21[/posting]Wieso das denn? Haben Deine Helden von der WASG nicht gerade gruendlichst versagt? :D
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 16:01:51
      Beitrag Nr. 13 ()
      ..ich sehe keine der beiden Varianten als erfüllt an.

      Variante 1 meint wohl, dass man eine günstige Wählerstimmung ausnutzen will, um wiedergewählt zu werden, das Gegenteil dürfte der Fall sein...;)

      Variante 2 meint wohl eher, dass man sich vor Schwierigkeiten "verpissen" will, weil man sich nicht rantraut.
      Auch das ist eher nicht der Fall: Schröder musste spätestens gestern erkennen, dass er für seine Politik keine Mehrheit mehr hat in der Bevölkerung. Auch kann er eigene Politik gegen den Bundesrat kaum noch umsetzen, noch weniger mit den Grünen, die vernünftigen Lösungen, mit denen sich alle 3 Parteien wohl anfreunden könnten, immer wieder im Wege standen...(das kommt aber schon nahe an Variante 2).

      Wir haben hier eine "dritte" Situation: die SPD trägt Schröders Politik in Teilen nur noch widerwillig mit. Kompromissmöglichkeiten für eine Reformpolitik sind wegen der extremen Unterschiede zwischen Grünen und der Bundesratsmehrheit kaum vorhanden. Deutschland braucht aber diese Reformen so dringend, dass man nicht 1 Jahr verlieren darf. Faule Kompromisse bringen das Land mit Sicherheit nicht weiter, ein Bruch der Koalition ist auch (noch) nicht in Sicht. So akzeptiert Schröder, dass lieber eine andere Regierung handelt, als dass 1 Jahr mit vergeblichen Mühen auf Einigungen vergeudet wird, die letztlich nur Aufschub bringen, aber keine Veränderung.

      Natürlich könnte Schröder statt einer "vorgezogenen" Vertrauensfrage zunächst den Bruch der Koalition provozieren, ich finde die jetzt angedachte Lösung aber "sauberer", weil sie Deutschland 1 Jahr Stillstand erspart. Und es wird mit Sicherheit eine Reihe von Abgeordneten im Rot-Grünen Lager geben, die ihr Gewissen nicht überanstrengen müssen, wenn sie gegen Schröder stimmen - ein Herr Schreiner sei nur als Beispiel genannt.
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 16:05:27
      Beitrag Nr. 14 ()
      [posting]16.690.522 von xylophon am 23.05.05 16:01:51[/posting]Du wirst Schröder doch nicht so etwas wie Verantwortungsbewusstsein unterstellen :confused:
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 16:08:18
      Beitrag Nr. 15 ()
      [posting]16.690.565 von Punk24 am 23.05.05 16:05:27[/posting]..doch, das tu ich.

      Ausnahmsweise. Hätt ich ihm gar nicht zugetraut.
      Aber er weiß mit Sicherheit, dass er diese Wahlen verlieren wird und das wird er auch.

      Vielleicht kommt dazu, dass es auch keinen Spaß mehr macht. Aber das ist entschuldbar, solange es dem Lande dient.
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 16:16:43
      Beitrag Nr. 16 ()
      @xylo: Ich sehe das anders. Meiner Meinung nach sind beide Punkte erfüllt, und deshalb wäre eine vorgezogene Neuwahl verfassungswidrig, auch wenn sie zum Wohle Deutschlands wünschenswert ist. ;)

      Selbstverständlich wollen Münte und Schröder nur deshalb jetzt plötzlich Neuwahlen, weil sie glauben, dass es jetzt deutlich günstiger ist als im Herbst 2006. Die werden zwar höchstwahrscheinlich jetzt nicht wiedergewählt werden, aber wenn diesen Herbst Neuwahlen sind, wird es die SPD als Partei überleben, und die merken halt mittlerweile auch, dass sie als stänkernde Opposition stärker sind als wenn sie selbst regieren müssen, was sie nicht können.

      Wäre die Wahl erst im Herbst 2006, würde sich die SPD vorher völlig zerfleischen, und es bestünde grosse Gefahr, dass sie völlig auseinanderbricht. Das ist der einzige Grund, warum die bereits gestern abend verkündet haben, dass sie Neuwahlen wollen. Sie sehen darin ihre einzige Chance, wie die SPD überhaupt das momentane Chaos überleben kann.

      Auch die 2. Variante ist erfüllt. Es ist eben kein Grund, Neuwahlen auszuschreiben, bloss weil sich rot-grün nicht mit dem CDU-dominierten Bundesrat einigen kann. Es wäre ja auch absurd, deshalb Neuwahlen zuzulassen, bei denen dann wieder rot-grün gewählt werden könnte, und das gleiche Dilemma weiterbestehen würde. Diese Variante würde also nur Sinn machen, wenn die bisherige Regierung darauf verzichtet, bei den Neuwahlen überhaupt anzutreten, weil sie zugibt, dass sie in der momentanen Konstellation grundsätzlich nicht regieren kann. Das wäre allerdings durchaus eine Idee, mit der ich mich anfreunden könnte! :D
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 16:24:03
      Beitrag Nr. 17 ()
      [posting]16.690.415 von Semikolon am 23.05.05 15:55:28[/posting]Das Grundgesetz interesiert mich sekundär; ist ohnehin ein seltsames Konstrukt, daß nicht entwickelt wurde, um Deutschland zu nützen, sondern um "33" zu verhindern" etc. Mit welcher Inbrunst manche das Grundgesetz als eine Art Bibel betrachten ist geradezu absurd.

      Wenn das Volk, die Regierung und die Opposition Neuwahlen wollen, dann soll es sie auch geben. Punkt.
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 16:32:29
      Beitrag Nr. 18 ()
      [posting]16.690.522 von xylophon am 23.05.05 16:01:51[/posting]Variante 1 meint wohl, dass man eine günstige Wählerstimmung ausnutzen will, um wiedergewählt zu werden, das Gegenteil dürfte der Fall sein...

      Er stellt sich aber wieder zur Wahl, xylophon, war doch heute zu vernehmen, und er verspricht sich, (politisch) gestärkt aus dieser Wahl herauszugehen.

      Und das Argument, dass der Kanzler glaubt, keinen Rückhalt in der Bevölkerung zu haben, zieht beim Verfassungsgericht nicht, da geht es nur um seine Regierungsfähigkeit im Parlament, evtl. spielt hier auch der Bundesrat noch eine Rolle.
      Er müsste also zunächst einmal beweisen, so versteh ich das Urteil, dass er in wichtigen Abstimmungen zu Regierungsvorhaben im Bundestag keine Mehrheit mehr hat, bevor er sich "stürzen lassen kann". Das ist es, was Punkt 1 wohl meint.

      Und Punkt 2 betrifft genau den Punkt, dass er jetzt halt durch die Bundesratsverhältnisse "besondere Schwierigkeiten" habe, aber da muss er laut Verfassungsgericht halt durch und dürfe nicht kneifen, so lange er nicht im Bundestag bewiesen habe, dass er kein Gesetz mehr durchbringe.
      Außerdem hatte die Opposition Zusammenarbeit angekündigt, bei wichtigen Gesetzesvorhaben diese mitzutragen, sie hatten nicht erklärt zukünftig alles blokieren zu wollen.
      Auch das ist ein Aspekt, der hier eine Rolle spielt.

      Gleichwohl finde ich dieses Ansinnen auch sauberer, es geht ja nur darum, ob es auch verfassungsgemäß in Ordnung ist. Auch Kohls Ansinnen, sich durch ein solches Verfahren per Neuwahlen legitimieren zu wollen, war "sauber", wurde aber vom verfsaaungsgericht zum Anlaß genommen, es zukünftig zu mißbilligen.

      ;
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 16:32:43
      Beitrag Nr. 19 ()
      [posting]16.690.392 von QCOM am 23.05.05 15:53:03[/posting]Ne Flut kann´s aber auch im nächsten Jahr geben, wer weiss das schon. Ausserdem, was für ne Flut sollte rot/grün retten? Die Sinflut? Mal im Ernst, ich will nicht von der CDU regiert werden, aber bei der derzeitigen Konstelation im Bundesrat, ist das leider das kleinere ÜBEL. Vorallem, weil die "Reformen" kurz und schmerzlos durch die Gesetzgebung kommen und nicht monatelang immer neue Säue durchs Dorf getrieben werden, bis irgendein oberfauler "Kompromis" verabschiedet wird.
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 16:40:10
      Beitrag Nr. 20 ()
      Wenn das Grundgesetz in der jetzigen Situation keine Neuwahlen zulässt, ist das Grundgesetz Müll und nicht die Idee Neuwahlen abzuhalten. Das Land braucht Klarheit.

      Aber das wird sich schon hinbiegen lassen, bisher erwieß sich die "Verfassung" ja als äußerst anpassungsfähig.
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 16:46:36
      Beitrag Nr. 21 ()
      @Newnoise

      Kleiner Verfassungsfeind, was?:D:D
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 16:48:25
      Beitrag Nr. 22 ()
      [posting]16.690.717 von flitztass am 23.05.05 16:16:43[/posting]Auch die 2. Variante ist erfüllt. Es ist eben kein Grund, Neuwahlen auszuschreiben, bloss weil sich rot-grün nicht mit dem CDU-dominierten Bundesrat einigen kann. Es wäre ja auch absurd, deshalb Neuwahlen zuzulassen, bei denen dann wieder rot-grün gewählt werden könnte, und das gleiche Dilemma weiterbestehen würde. Diese Variante würde also nur Sinn machen, wenn die bisherige Regierung darauf verzichtet, bei den Neuwahlen überhaupt anzutreten, weil sie zugibt, dass sie in der momentanen Konstellation grundsätzlich nicht regieren kann.

      Richtig, flitztass, das ist der SPD-Strategie-Widerspruch per se. Fiel mir gestern abend nach der Kanzlerrede auf und ich schmunzelte schon, welches Wahlkampffeuer es für die Kontrahenten geben würde, wenn die SPD diese Begründung als "Entschuldigung" für die vorgezogenen Neuwahlen nehmen würde.
      Dann müßten sie nämlich gar nicht antreten, sie hätten dasselbe Problem ja wieder, aber dafür eine teure Neuwahl und einen halben oder ganzen Verfassungsbruch inszeniert.
      Diese Inszenierung gibt nur Sinn, wenn man mit einem völlig neuen Kanzlerkandiaten und einer evtl. damit verbundenen programmatischen Neuausrichtung antritt.

      Umso erstaunter war ich dann, als ich heute schon las, dass der Kanzler sogar mit unveränderter Mannschaft neu antreten will. Und dazu würde ich gerne mal das Verfassungsgericht hören.

      ;
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 16:58:24
      Beitrag Nr. 23 ()
      Wie würde eigentlich das Procedere sein, wenn Schröder von sich aus zurücktritt (da ist der Wunsch Vater der Gedanken) und der Bundestag keinen Nachfolger wählt?
      Bliebe Schröder dann geschäftsführend trotz Rücktritt im Amt? Kann/darf/muss der Bundespräsident dann den Bundestag nach einer Schamfrist und einigen erfolglosen Wahlversuchen auflösen?
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 16:58:35
      Beitrag Nr. 24 ()
      #21

      Mitnichten, das Grundgesetz ist nur nicht Grundlage meiner Moral und meiner Auffassung von dem was richtig und falsch ist.

      Ich zitiere noch mal:

      Im Unterschied zu vielen anderen Parlamenten westlicher Demokratien kann sich der Deutsche Bundestag nicht einfach mit einem Mehrheitsbeschluss selbst auflösen.

      Wenn das in der gesamten westlichen Welt eine Normalität ist, dann sollte das auch für Deutschland kein Problem sein.

      Das Volk, die Regierung und und die Opposition wollen Neuwahlen. Das Land braucht eine handlungsfähige Regierung.

      Wenn das Grundgesetz in einer solchen Situation sich Neuwahlen widersetzen würde, wäre dies eine Versündigung am Wohle Deutschlands.
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 17:16:58
      Beitrag Nr. 25 ()
      [posting]16.691.203 von GroundSteinhart am 23.05.05 16:58:24[/posting]Kann/darf/muss der Bundespräsident dann den Bundestag nach einer Schamfrist und einigen erfolglosen Wahlversuchen auflösen?


      Vorgesehen sind max. 2 Wahlgänge mit Zwang zur absoluter Mehrheit, danach muss der Bundestag erneut wählen und der Bundespräsident entscheidet, ob er auch den Kandidaten mit relativer Mehrheit ernennt oder den Bundestag auflöst.

      Ansonsten Auflösung nur über gescheiterte Vertrauensfrage (dazu aber schon besagtes einschränkendes Verfassungsurteil, um zu verhindern, dass Vertrauensfrage mißbraucht wird, um z.b: Neuwahlen zu erreichen und nur dann greift, wenn tatsächlich der Bundeskanzler kein "Vertrauen" des Bundestags mehr hat.)

      Bliebe also das konstruktive Mißtrauensvotum als rechtlich sauberer Weg übrig, dann wäre Schröder aber weg und Neuwahlen auch erst zum normalen Termin.

      ;
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 17:23:01
      Beitrag Nr. 26 ()
      [posting]16.691.402 von Semikolon am 23.05.05 17:16:58[/posting]Dann könnte doch auf diese Weise (Rücktritt von Schröder) eine juristisch nahezu einwandfreie vorzeitige Auflösung des Bundestages erreicht werden?! Zumindest mit weniger Mauschelei als bei der (getürkten) Vertrauensfrage.

      Wer wäre dann geschäftsführender Kanzler? Etwa unser lustiger Bundestagspräsident?
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 17:24:48
      Beitrag Nr. 27 ()
      [posting]16.691.402 von Semikolon am 23.05.05 17:16:58[/posting]Rein theoretisch wäre es da nicht auch möglich, dass Schröder durch Scheidung / Wiederverheiratung etwa oder durch Konvertierung zum Islam (Modell Cat Stevens) sein Amt retten könnte.

      Sprich sich als Schröder misstrauen zu lassen, dann entweder Brigitte Kalupke heiraten und mit dem Kabinett Kalupke neu anzutreten, oder eben durch Konvertierung zum Islam als Mohammed Al-Doris anzutreten (würde vermutlich den Grünen einige Stimmen kosten, wer weiß ob das dann durchgeht)?
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 17:25:44
      Beitrag Nr. 28 ()
      Auszug aus einer t-online-Nachricht:



      Neuwahlen stehen auf der Kippe
      Ob sich die vorzeitige Auflösung der Regierung tatsächlich umsetzen lässt, ist noch unklar. Vorgesehen sind in der Verfassung nur das konstruktive Misstrauensvotum der Opposition oder die Vertrauensfrage, die der Kanzler normalerweise stellt, um sie zu gewinnen. Eine Vertrauensfrage mit dem festen Vorsatz, sie zu verlieren, ist verfassungsrechtlich angreifbar.

      Ein Deal, bei dem sich alle einig sein müssen
      Am Nachmittag wollen sich Gerhard Schröder und Horst Köhler treffen, um über die verkürzte Legislaturperiode zu verhandeln. Wenn es hart auf hart kommt, könnte der Bundespräsident das oberste Gericht anrufen, um seine Entscheidung über die Auflösung der Regierung abzusichern. Lothar Probst hält auch eine Klage aus den Reihen des Bundestags für möglich: "Die beiden PDS-Abgeordneten könnten sich in ihren Abgeordnetenrechten eingeschränkt fühlen, wenn alle anderen Parteien einen Deal machen."

      ;
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 17:32:37
      Beitrag Nr. 29 ()
      Wenn sich alle Parteien einig sind, wie sähe es denn dann mit eine Verfassungsänderung aus?!
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 17:36:19
      Beitrag Nr. 30 ()
      [posting]16.691.458 von GroundSteinhart am 23.05.05 17:23:01[/posting]Auch hier könnte sich der Bundespräsident natürlich erstmal über das Verfassungsgericht absichern, weil die Analogie des Rechtsmißbrauchs durch die Abgeordneten bleibt, und damit die Frage, ob er angesichts des Falles wirklich gleich dann das Parlament auflöst oder dem Kandidaten mit relativer Mehrheit (wie in anderen Ländern schon geschehen) erstmal eine Chance geben muss, eine handlungsfähige Regierung zu bilden. Das würde natürlich alles Zeit kosten.

      Aber letztendlich bliebe dem Bundespräsidenten kaum eine andere Wahl, da er die Abgeordneten ja nicht zwingen kann, mehrheitlich einen Kandidaten zu wählen und diesen zu unterstützen.

      Aber Kanzler Schröder will ja als "Kanzler" und "Sieger der Herzen" in den Wahlkampf und nicht als "zurückgetretener Kanzler", deshalb bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich mit dem Verfassungsgerichtsurteil zur Vertrauensfrage zu befassen und abzuwarten, wie der Präsident zunächst entscheidet.

      ;
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 17:43:36
      Beitrag Nr. 31 ()
      [posting]16.691.571 von Newnoise am 23.05.05 17:32:37[/posting]Wenn sich alle Parteien einig sind, wie sähe es denn dann mit eine Verfassungsänderung aus?!

      Das wäre natürlich die sauberste Lösung.
      Ein Artikel rein:
      "Wenn der Kanzler meint, es ist an der Zeit, Neuwahlen auszurufen, und wenn das Parlament mit Zwei/Drittel Mehrheit dies ebenfalls wünscht, dann gibt es Neuwahlen."

      Wäre aber schlecht für kleine Parteien, da die Gefahr bestünde, der Bundestag (bestimmt durch zwei große Parteien) läßt gerade dann neu wählen, wenn ein den großen Parteien entsprechendes Ergebnis rauskommt und die Kleinen alle unter der 5 Prozent-Marke landen würden.

      ;
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 17:50:26
      Beitrag Nr. 32 ()
      Sinn und Zweck des Artikel 68 I GG ist es zu verhindern, dass eine Mehrheitsfraktion (unechte Vertrauensfrage) das Parlament auflöst, um sich in einer für sie günstigen Situation der Wiederwahl zu stellen, z.B. um von aktuellen Ereignissen (z.B. Flutkatastrophe) oder von einer Schwäche der Oppostition (z.B. Spendenskandal) zu profitieren.
      Diese Voraussetzungen sind aber nicht gegeben (katastrophale Wahlniederlage der SPD), zumal einige Bundestagsabgeordnete der SPD (z.B. Herr Schreiner) bereits mit einem Parteiaustritt geliebäugelt haben und das dokumentiert ist. Angesichts der knappen Mehrheit im Bundestag kann der Bundeskanzler deshalb nicht vom zukünftigen Fortbestand einer sicheren Regierungsmehrheit ausgehen, ihm kommt hier ein Beurteilungsspielraum zu, den auch der Bundespräsident nicht nachprüfen kann. Die Vertrauensfrage gemäß Art. 68 GG ist dehalb ein verfassungsgemäßer Weg Neuwahlen zu veranlassen.
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 18:03:24
      Beitrag Nr. 33 ()
      Wenn man Artikel 63 Abs. 4 GG in Verbindung mit Art. 69 Abs. 3 GG betrachtet, könnte doch folgender Weg beschritten werden. Schröder tritt zurück, der Bundestag schafft es nicht in zwei Wahlgängen einen Kandidaten mit absoluter Mehrheit zu bestätigen. Im dritten Wahlgang stellt sich niemand offiziell zur Wahl. Hohmann wählt sich selbst und wird mit der relativen Mehrheit von einer Stimme Bundeskanzler. Angesichts der parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse wird er aber vom Bundespräsidenten nicht ernannt; das BVG dürfte hierbei keinerlei Bedenken haben. Köhler könnte dann binnen sieben Tagen den Bundestag auflösen. Schröder bittet Fischer - das hat sich der Marathonläufer einfach verdient - die Geschäfte zu führen, bis nach Neuwahlen des Bundestages die Abgeordneten einen neuen/alten Kanzler wählen.
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 18:05:16
      Beitrag Nr. 34 ()
      Bananenrepublik
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 18:09:20
      Beitrag Nr. 35 ()
      [posting]16.691.691 von Semikolon am 23.05.05 17:43:36[/posting]Die kleinen Parteiein sind eh relativ übeflüssig. Und SPD und CDU zusammen reichen ja für eine Verfassungsänderung aus, also werden sie ohnehin nicht gefragt.

      Das wäre natürlich die sauberste Lösung.
      Ein Artikel rein:
      " Wenn der Kanzler meint, es ist an der Zeit, Neuwahlen auszurufen, und wenn das Parlament mit Zwei/Drittel Mehrheit dies ebenfalls wünscht, dann gibt es Neuwahlen."

      Wäre aber schlecht für kleine Parteien, da die Gefahr bestünde, der Bundestag (bestimmt durch zwei große Parteien) läßt gerade dann neu wählen, wenn ein den großen Parteien entsprechendes Ergebnis rauskommt und die Kleinen alle unter der 5 Prozent-Marke landen würden.
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 18:13:18
      Beitrag Nr. 36 ()
      @33

      Verfassungsrechtlich die sauberste Lösung wäre es die Selbstauflösung des Parlamaments mit 2/3 Mehrheit in die Verfassung auzunehmen. 2/3 Mehrheit wäre wohl legtim, da diese ja generell für Verfassungsänderungen ausreicht. Zimmermann hat das wohl schon mal prüfen lassen, sah aber die Gefahr einer Kollision mit dem sogenannten Ewigkeitsgrundsatz der Verfassung, meiner Meinung nach aber zu Unrecht, da die Ewigkeitsgarantie nur die Grundrechte und substanzielle Grundsätze des Staatsorganisationsrechts (z.B. Föderalismus, wehrhafte Demokratie, Rechtsstaatsprinzip) umfasst. Im Zuge der notwendigen Föderalismusreform sollte man m.E. auch die Grundlagen für eine saubere Selbstauflösung des Parlaments schaffen.
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 18:16:32
      Beitrag Nr. 37 ()
      Für alle, die etwas tiefer einsteigen möchten: BVerfGE 62, 1 - Bundestagsauflösung :look:
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 18:16:45
      Beitrag Nr. 38 ()
      Im Zuge der notwendigen Föderalismusreform sollte man m.E. auch die Grundlagen für eine saubere Selbstauflösung des Parlaments schaffen.

      Bravo!
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 18:23:05
      Beitrag Nr. 39 ()
      [posting]16.691.898 von sheet am 23.05.05 18:05:16[/posting]Stimmt! Inzwischen offensichtlich zu bloed, die eigene Verfassung zu kapieren!

      Wenn bei den Sozen wirklich so etwas wie staatstragende Vernunft am Werke waere, wuerde man eine grosse Koalition z.B. unter Steinbrueck oder Stoiber auflegen. Aber das ist ja bekanntlich mit dem Kindergarten um Schreiner, Nahles nicht zu machen!
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 18:30:35
      Beitrag Nr. 40 ()
      Wo kein Kläger da kein Richter. Wenn interessiert das, ausser ein paar Korinthenkacker, die es anscheinend zu hauf in diesem Land gibt, ob verfassungskonform oder nicht. Neuwahlen müssen her, damit endlich klar wird, wo die Reise hingehen soll in diesem Land, das immer noch eines der mächtigsten Industrienationen der Welt ist.
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 18:36:12
      Beitrag Nr. 41 ()
      also die sauberste Lösung wäre doch in etwa folgende:

      Schröder geht zum Bundesverfassungsgericht und stellt fest, daß er nicht mehr will und seine Partei nicht mehr will und überhaupt.
      und wenn er und seine Genossen nicht ihre Ämter und Mandate zurücklegen dürfen, dann ist das Zwangsarbeit und Sklaverei und verstößt gegen höhere Rechtsgüter wie die Menschenrechte :D
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 18:43:16
      Beitrag Nr. 42 ()


      Mindestens 5 Parlamentarier der SPD treten aus der Partei aus und in die WASG ein oder beantragen alternativ politisches Asyl bei der Union.

      ;) :look:
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 18:50:57
      Beitrag Nr. 43 ()
      @ 40

      1. Korinthenkacker = in Juristenkreisen gebräuchliche Bezeichnung für Betriebswirte, eben solche, denen es nur ums Geld geht.

      2. Wo kein Kläger, da kein Richter - Korrekt, wenn das Verfassungsgericht Rot/Grün nicht schon ein paar mal erldedigt hätte, wo stünde Deutschland heute.

      3. Richter machen die Gesetze nicht, das sind Politiker. Richter legen sie aus und wenden sie an.

      4. Ein ehemaliger Verfassungsrichter wie Kirchhoff trägt monentan mehr zu einer modernen und einfachen Steuergesetzgebung bei als sämtliche Politiker von SPD und Union in den vergangenen 60 Jahren.

      5. Recht und Gesetz müssen der Maßstab eines jeden politischen Handelns sein. Es war die glücklicherweise unabhängige deutsche Justiz, die den Visa Mist von Fischer an die Öffentlichkeit brachte.

      6. Wenn sich Politiker, egal welcher Couleur anmassen, sich über das Gesetz zu stellen, dann haben wir alle fertig. Jede Partei neigt im Laufe ihrer Herrschaft zu Machtanmassung, Korruption, Vetternwirtschaft und Totalitarismus. Dem muss Einhalt geboten werden (die Amis nennen das Checks and Balances). Das ist auch kein Problem einer Partei, sondern Politik wird nicht von Parteien, sondern von Menschen gemacht (die sich in Vereinen zusammenschließen).

      7. Die Verfassung darf man nicht mit Füssen treten, auch wenn ich glaube, dass unsere (und die EU Verfassung) dringenst der Legitimation durch das Volk bedarf. Langfristige Rechtssicherheit und der Schutz des Einzelnen gegenüber dem Staat sind jedenfalls für mich wichtiger als die Frage, wer aktuell dran ist.
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 18:54:00
      Beitrag Nr. 44 ()
      Neuwahlen: Abgeordnete erwägen Gang vors BVG
      Montag, 23. Mai 2005, 17.260 Uhr
      Einige Bundestagsabgeordnete von SPD und Grünen erwägen, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, um die von Bundeskanzler Schröder (SPD) geplante Auflösung des Bundestags und Neuwahlen zu verhindern. Der Vize-Fraktionschef der Grünen, Hans-Christian Ströbele, sagte den Stuttgarter Nachrichten: „Ich gehe davon aus, daß einige Parlamentarier nach Karlsruhe gehen. Schließlich sind wir für vier Jahre gewählt und nicht nur für drei.“ Es gebe zu viele verfassungsrechtliche Komponenten, die in fragwürdiger Form vom Kanzler übergangen würden.
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 19:25:55
      Beitrag Nr. 45 ()
      [posting]16.692.411 von Bacillus_WOsius am 23.05.05 18:54:00[/posting]Ströbele zittert um sein Direktmandat.
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 21:35:43
      Beitrag Nr. 46 ()
      [posting]16.690.890 von Semikolon am 23.05.05 16:32:29[/posting]ich hatte wichtiges zu tun, deshalb erst jetzt eine Antwort:

      Er müsste also zunächst einmal beweisen, so versteh ich das Urteil, dass er in wichtigen Abstimmungen zu Regierungsvorhaben im Bundestag keine Mehrheit mehr hat, bevor er sich " stürzen lassen kann" . Das ist es, was Punkt 1 wohl meint.

      ....genau das ist doch im Prinzip seit Beginn der Regierungszeit doch der Fall. 2 oder 3 Mal in der Legislaturperiode musste er wichtige Grundsatzfragen mit der Vertrauensfrage verbinden...und nur der Wille zum Machterhalt hat geholfen, dass die Mehrheiten zustande kamen, in einem Fall mit peinlichem Geschacher bei den Grünen, wer Nein sagen darf bzw. sich enthalten....

      "Politik" sieht anders aus, finde ich.
      Mehrheiten hätte Schröder nicht, wenn es wirklich um die Sache ginge. Er hätte sie schon länger nicht mehr. Weder im Volk noch im Parlament.
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 21:40:54
      Beitrag Nr. 47 ()
      [posting]16.691.757 von derbewunderer am 23.05.05 17:50:26[/posting]so sehe ich das auch, gut auf den Punkt gebracht. "Getürkt" wäre die Vertrauensfrage wohl eher nicht, es gibt bestimmt genug SPD-ler, die gerne "Nein" sagen, die einen weil sie endlich die Grünen loswerden wollen, die sie an den Abgrund geführt haben, die anderen, weil sie den "neoliberalen" Kurs Schröders nicht mittragen wollen.
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 21:43:32
      Beitrag Nr. 48 ()
      [posting]16.692.375 von derbewunderer am 23.05.05 18:50:57[/posting]:eek: 43 ich werde zu einem Bewunderer des bewunders....;)
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 21:51:59
      Beitrag Nr. 49 ()
      Die Frage, die ihr diskutiert, ist rein akademischer Natur und versteht das Volk nicht. Die wollen nach dem Votum von gesern in NRW Neuwahlen und das ist das entscheidende. Dem Volk is es einerlei wie die Neuwahl zustande kommt. Kohl hat auch mal eine "getürkte" Vertrauensfrage gestellt. Das BVG hat das damals für gut befunden.
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 22:37:18
      Beitrag Nr. 50 ()
      # 48 Ohne zu protzen, meine Examina waren etwas schlechter als die Stoibers, aber besser als die des Kanzlers.
      Deswegen noch keine Bewunderung, Adenauers waren auch ziemlich besch...

      @49

      Nur grob durchdacht, ist das leider keine Frage rein akademischer Natur, sondern greift in ein Privatleben ein (s. Bankgeheimnis). Unsere Verfassung gründet letzlich auf zwei Prinzipien, nämlich Freiheit (Art 2) und Gleichheit (Art 3) unter der Menschenwürde (Art 1). Leider klingen aus juristischer Sicht viele Sache kompliziert, aber viele Sachverhalte lassen sich auf diese Sachen vereinfachen. So sollte Artikel 2 der deutschen Verfassung mal lauten.

      "Jeder kann tun und lassen, was er will" und so wird dieser Artikel heute noch gelesen.

      Wenn man Art. 3 mal vereinfacht, jeder ist nicht nur vor seondern durch das Gesetz gleich, so käme man zu einem einfachen Steuerrecht.

      Oder Art. 3 Gleiches muss gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden.

      Es ist zum Kotzen, sich ansehen zu müssen, wie einfachste Sachverhalte (Steuerrecht) z.T. kompliziert werden. Steuern dienen der Einnahmesicherung des Staates. Der Staat hat aber nicht das Recht über die Finanzierung der Staatsaufgaben hinaus, Lenkungsmaßnahmen mit Hilfe des Steuerrechts vorzunehmen.

      Damit bewegt man sich auf gefährichlem Grund, weil viele Menschen glauben, dass Familienförderung, Eigenheimzulage oder die Lenkung des Ess, Bau, Trink - bz. Rauchverhaltens staatlicher Lenkung unterlägen.

      Nein, sie unterliegen dem nicht, weil unsere Verfassung eine Verfassung der Freiheit ist, die wir stets verteidigen müssen. Notfalls gegen jeden dämlichen Finanzbeamten oder Bundestagsabgeordneten, der sie uns im Namen "höherer Interessen" nehmen will.

      Und darum geht es.

      Grüsse

      der bewundererer
      Avatar
      schrieb am 24.05.05 10:11:51
      Beitrag Nr. 51 ()
      Dank an StillhalterTrader für den Link #37 zum Verfassungsgerichtsurteil und natürlich auch Dank an derbewunderer, der mir gestern abend einiges auszusprechen gekonnt abnahm.

      Einige Postings hier sind wirklich ein Zeichen, wie wenig man rechtliche (unantatstbare) Grundsätze wert schätzt und meint mit Verweis auf "das Volk will...", eine Mehrheit könne alles bestimmen, selbst es wenn zum Verschwinden von "überflüssigen" kleinen Parteien führt, wie ein anderes Posting andeutet.

      Auch eine Demokratur ist das Ende einer freien humanen Gesellschaft. Die "Herrschaft des Gesetzes" ist auf jeden Fall der "Herrschaft der Mehrheit" vorzuziehen. Bravo für deine Statements, derbewunderer.

      Ind diesem Sinne entspricht meiner Meinung dein
      Die Verfassung darf man nicht mit Füssen treten, auch wenn ich glaube, dass unsere (und die EU Verfassung) dringenst der Legitimation durch das Volk bedarf. Langfristige Rechtssicherheit und der Schutz des Einzelnen gegenüber dem Staat sind jedenfalls für mich wichtiger als die Frage, wer aktuell dran ist.

      ;
      Avatar
      schrieb am 10.06.05 12:27:28
      Beitrag Nr. 52 ()
      Wie zu Erwarten war, verfassungsrechtlich ist die Kuh noch nicht vom Eis:

      Rechtliche Argumentation für Parlamentsauflösung umstritten

      Verfassungsrechtler warnen Köhler



      Mit seinem gestrigen Machtwort wollte Gerhard Schröder vor allem gut Wetter bei Bundespräsident Horst Köhler machen. Denn der Kanzler braucht Köhler für die von ihm geplante Auflösung des Parlaments. Doch immer mehr Verfassungsrechtler warnen den Präsidenten davor, sich auf Schröders Spiel einzulassen.

      co BERLIN. Schröder will die Vertrauensfrage am 1. Juli im Parlament verlieren, damit es eine Neuwahl geben kann. Die Entscheidung über eine Auflösung des Bundestags liegt aber bei Bundespräsident Horst Köhler. Wichtig für Köhlers Votum ist die Begründung Schröders für die Vertrauensfrage. Am Donnerstag kündigte der Kanzler an, die Frage nicht an ein Sachthema oder eines Gesetzesbeschluss zu knüpfen.

      Nun wird damit gerechnet, dass der Kanzler mit mangelndem Rückhalt für seine Reformpolitik argumentieren wird. Allerdings ließ der Schröder die Begründung für sein Vorgehen weiter offen. „Die Gründe, weshalb ich die Voraussetzungen (der Vertrauensfrage) als erfüllt ansehe, werde ich gegenüber dem Deutschen Bundestag darlegen“, sagte er, ohne ein Datum zu nennen.

      Verfassungsrechtler äußern jedoch vermehrt Zweifel an der rechtlich einwandfreien Gangbarkeit dieses Schritts. Dagegen wäre ein Rücktritt des Kanzlers ein jederzeit und ohne Begründung möglicher Weg, sagte der frühere Verfassungsgerichtspräsident Ernst Benda in dieser Woche. Ähnlich äußerten sich auch der Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof und die Verfassungsrechtler Erhard Denninger, Rupert Scholz und Philip Kunig.

      Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt der Weg über Artikel 68 „stets eine politische Lage der Instabilität zwischen Bundeskanzler und Bundestag voraus“. Der Regierungschef darf sich nach Ansicht der Verfassungsrichter „der stetigen parlamentarischen Unterstützung durch die Mehrheit nicht sicher sein“.

      [URL mehr]http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/GoArt!200013,300327,911118/SH/0/depot/0/ [/URL]

      ;
      Avatar
      schrieb am 03.07.05 17:38:24
      Beitrag Nr. 53 ()
      Das wäre schon ein Hammer wenn eine Merkel durch einen Verfassungsbruch in´s Kanzleramt käme.:eek:
      Avatar
      schrieb am 03.07.05 19:52:06
      Beitrag Nr. 54 ()
      [posting]17.117.907 von ConnorMcLoud am 03.07.05 17:38:24[/posting]Sollte dem so sein, muss sie irgendwann ihr Kanzlergehalt zurückzahlen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.07.05 19:57:56
      Beitrag Nr. 55 ()
      Ist es nicht etwas anmaßend, wenn Verfassungsrichter den Bundespräsidenten "warnen"! Haben sich Richter nicht aus der Politik rauszuhalten?

      So lange kein Papier auf dem Tisch liegt, sollten die Richter schweigen, für Stimmungsmache sind andere zuständig.
      Avatar
      schrieb am 03.07.05 20:02:08
      Beitrag Nr. 56 ()
      ja das ist ja entsetzlich !

      :laugh::laugh::laugh:

      da sieht man mal wieder wie machtgeil die schwarzen sind - verfassungsbruch - ist ihnen doch piepegal hauptsache man hat das amt - deshalb auch der spruch von "kohls kleines mädchen".
      Avatar
      schrieb am 03.07.05 22:57:20
      Beitrag Nr. 57 ()
      Schäuble hat sich aber soeben ganz anders geäußert. Er wird die Entscheidung des Bundespräsidenten respektieren. Daß eine Opposition an die Macht will, ist selbstverständlich, und bei der derzeitigen Regierung auch dringend notwendig.
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 20:43:17
      Beitrag Nr. 58 ()
      Am Donnerstag erfahren wir, ob Schröder ein Verfassungsbrecher ist:

      BVG verkündet Urteil über Bundestagswahl am Donnerstag

      Karlsruhe - Am Donnerstag wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über die Klagen gegen die Bundestagswahl im September verkünden.

      Das teilte eine Sprecherin des Gerichts in Karlsruhe mit. Die Entscheidung sei gefallen.

      Die beiden Bundestagsabgeordneten Werner Schulz und Jelena Hoffmann hatten gegen die Auflösung des Bundestags und die Neuwahl geklagt. Ihrer Ansicht nach hat Kanzler Gerhard Schröder nach wie vor Rückhalt in der Regierungskoalition - im Gegensatz zu der verlorenen Vertrauensabstimmung.

      Quelle: web.de

      ;
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 20:56:44
      Beitrag Nr. 59 ()
      Interessant dann auch, ob das höchste deutsche Gericht uns Bürger dann in letzter Konsequenz dazu verdonnert, weiter von einem Verfassungsbrecher regiert zu werden, oder ob es sibylinisch wie so oft eine Formel findet, die ungefähr so lautet:

      "Der Schröder hat zwar mit seiner gekleinasiatischten (wir wollen hier keine ausländische Minderheiten verletzen) Vertrauensfragen eindeutig gegen die Verfassung verstoßen (aber das sind wir ja schon gewohnt hehe) aber eine Rückgängigmachung des Procedere mit der Bundestagsauflösung und begonnenen Neuwahlvorbereitungen und der damit verbundenen Chance ihn dann loszuwerden, wäre ein weit schlimmeres Übel,
      denn das hieße ja, das Volk müsste mit diesen sich selbst als regierungsunfähig sich einstufenden Verfassungsbrecher noch weitere 15 Monate erdulden.
      Deshalb stimmen unter Abwägung der sich widerstreitenden Rechtsgüter vor allem um weiteren größeren Schaden vom deutschen Volk abzuwenden einer unter Ausnutzung einer gekleinasiatischten Vertrauensfrage angestrebten Neuwahl ausnahmsweise aber nun wirklich letzmalig zu."

      ;
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 21:07:12
      Beitrag Nr. 60 ()
      ..wenn das Verfassungsgericht so urteilen würde, könnte es sich auch gleich selbst abschaffen.

      Weil es dann erklären würde, sich über das GG hinwegzusetzen, aus "höheren" Gründen....

      Ich bleibe bei dem, was ich ganz am Anfang geschrieben habe. Es geht schon in Ordnung, was Schröder gemacht hat mit der fingierten Vertrauensfrage und bewegt sich im Bereich dessen, was das damalige Urteil vorgegeben hat.
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 21:37:03
      Beitrag Nr. 61 ()
      [posting]17.660.768 von xylophon am 23.08.05 21:07:12[/posting]Naja,
      häufig urteilt das Gericht doch ungefähr (im weiteren Sinne) so und die Politiker testen halt ständig die Grenzen aus, aber ganz selten wird in politischen Entscheidungen eine bereits zurückliegende Handlung für ungültig betrachtet, meist ja nur für die Zukunft die Richtlinen enger formuliert.
      Natürlich kannst du Recht haben, dass das Gericht am Donnerstag sagt, dass eine fingierte Vertrauensfrage völlig in Ordnung ist. Wir wissen es am Donnerstag.

      ;
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 01:13:21
      Beitrag Nr. 62 ()
      [posting]17.119.003 von eierdieb am 03.07.05 20:02:08[/posting]Richtig, denen ist jedes Mittel Recht.

      :(
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 01:46:10
      Beitrag Nr. 63 ()
      Am Wahltag weiss keiner mehr warum eigentlich gewählt wird !!!



      ...wegen der verlorenen Wahl in NRW, und daraus resultierenden Minderheit im Bundesrat.

      Die Frauen wählen wieder Gerhard.

      ...und ob Frauen gerne ein Frau wählen ?

      Jedenfalls hätte es ohne Neuwahl keine LINKE gegeben.

      Ist der SPD überhaupt bewusst das Schröder die Partei "gespaltet" hat ?
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 01:06:50
      Beitrag Nr. 64 ()
      Heute soll es ja "spannend" werden:


      Spannung vor BVG-Urteil

      Karlsruhe (dpa) - Die Deutschen erfahren an diesem Donnerstag, ob sie am 18. September wie vorgesehen einen neuen Bundestag wählen können.

      Gut zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung verkündet das Bundesverfassungsgericht am Vormittag sein Urteil über die Organklagen der Bundestagsabgeordneten Werner Schulz (Grüne) und Jelena Hoffmann (SPD) gegen die Anordnung der vorgezogenen Bundestagswahl durch Bundespräsident Horst Köhler. Die Fragen der Richter in der Verhandlung am 9. August hatten den Eindruck erweckt, dass der Zweite Senat die Klagen abweisen und die Neuwahl zulassen wird.

      Allerdings wird damit gerechnet, dass das Karlsruher Gericht künftigen Bundestagsauflösungen deutliche Grenzen setzen werden. Wegen der Kürze der Zeit liegt am Donnerstag noch keine schriftliche Urteilsbegründung vor; Vizepräsident Winfried Hassemer wird die Entscheidung mündlich erläutern.

      Hintergrund des Verfahrens ist die absichtlich verlorene Vertrauensfrage von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) - mit dem erklärten Ziel einer Neuwahl. Das ist nach Artikel 68 Grundgesetz zwar grundsätzlich möglich, aber - so hatte das Bundesverfassungsgericht 1983 entschieden - nur dann zulässig, wenn der Kanzler keine dauerhafte Mehrheit mehr hinter sich hat und dadurch politisch gelähmt ist. Köhler billigte Schröders Vorgehen am 21. Juli und setzte die vorgezogene Wahl auf den 18. September fest.

      Die Kläger hatten Schröder Flucht aus der Verantwortung vorgeworfen. Er genieße nach wie vor die Unterstützung der Regierungskoalition. «Das gefühlte Misstrauen, der pauschale Argwohn sollte nicht Grundlage der Bundestagsauflösung sein», sagte Schulz in der Verhandlung. Staatsrechtler beurteilen das Vorgehen des Kanzlers kontrovers: Während der frühere Verfassungsrichter Ernst-Gottfried Mahrenholz Schröders Vertrauensfrage für zulässig erachtete, äußerten sein Ex-Kollege Dieter Grimm und der einstige Gerichtspräsident Ernst Benda gravierende Bedenken.

      Entscheidend für den Ausgang des Verfahrens wird sein, welchen Einschätzungsspielraum das Gericht dem Kanzler bei der Beurteilung des fehlenden Rückhalts in den eigenen Reihen zubilligt. Mehrere Richter hatten in der Verhandlung anklingen lassen, dass das höchste deutsche Gericht wie auch der Bundespräsident nur eingeschränkt nachprüfen können, ob der Kanzler in der Regierungskoalition noch eine tragfähige Basis für seine Politik hat. «Wie soll man das überprüfen?», fragte Richter Udo Di Fabio, der als «Berichterstatter» in dem Verfahren eine Schlüsselrolle spielt.

      ;
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 01:18:08
      Beitrag Nr. 65 ()
      Bin mal gespannt wie das konservativ dominierte Richter-Gremium entscheiden und vor allem begründen wird.;)
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 01:59:59
      Beitrag Nr. 66 ()
      Bin mal gespannt wie das konservativ dominierte Richter-Gremium entscheiden und vor allem begründen wird

      Überhaupt beschämend für eine solchen Super-Kanzler, dass so ein vom Steuerzahler teuer bezahltes "konservativ dominiertes Gremium" nun wegen seiner ihm nach drei Jahren plötzlich offenbar werdenden Regierungsunfähigkleit ein Urteil gemäß der Verfassung eines demokratischen Rechtsstaates fällen muss. Häte er das nur mal früher eingesehen.

      ;
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 10:51:44
      Beitrag Nr. 67 ()
      Tja, die Richter haben den Kanzler bestätigt.;)
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 10:56:25
      Beitrag Nr. 68 ()
      [posting]17.679.844 von ConnorMcLoud am 25.08.05 10:51:44[/posting]Ja stimmt, habe gerade gelesen, dass ein Verfassungsrichter davaon sprach, dass man nur die Wahl zwischen "Pest und Cholera" hatte.
      Er ließ aber offen, ob er jetzt die Option Schröder weiterregieren zu lassen, als "Pest" oder als "Cholera" einstufte.

      ;
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 11:01:29
      Beitrag Nr. 69 ()
      [posting]17.679.915 von Semikolon am 25.08.05 10:56:25[/posting]Interessante Wortwahl eines Obersten Richters.

      Quelle?:confused:
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 11:16:53
      Beitrag Nr. 70 ()
      [posting]17.679.983 von ConnorMcLoud am 25.08.05 11:01:29[/posting]War aus dem neuen Thread von Viva2, Thread Nr 1002514.

      ;
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 11:20:35
      Beitrag Nr. 71 ()
      Hier auch noch einmal eine Nachricht (von t-online.de)

      Also 1:0 für Xylo. Zum Glück haben wir Skeptiker ja nicht gewettet.


      Deutsche können am 18. September wählen

      Die vorgezogene Bundestagswahl kann wie geplant am 18. September stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab am Donnerstag grünes Licht. Der Zweite Senat wies die Organklagen der beiden Abgeordneten Werner Schulz von den Grünen und Jelena Hoffmann von der SPD zurück. Der Kanzler habe mit Blick auf die Vertrauensfrage einen weiten politischen Spielraum, so die Begründung.

      Eindeutige Entscheidung
      Die Entscheidung sei eindeutig mit sieben zu eins Stimmen für die Neuwahl gefallen, erklärte der Vizepräsident des Gerichts Winfried Hassemer. "Die Anträge sind unbegründet". Die Auflösung des Bundestags und die Anordnung der Neuwahl durch Bundespräsident Horst Köhler verstoße nicht gegen das Grundgesetz. Auch die unechte Vertrauensfrage, mit der Bundeskanzler Gerhard Schröder am 1. Juli die Neuwahlen auf den Weg gebracht hatte, war rechtens, so Hassemer. Grundsätzlich bedürften Kanzler und Regierung einer "verlässlichen parlamentarischen Mehrheit", sagte Hassemer.

      "Weiter Spielraum"
      Die Begründung: Schröders Einschätzung, er habe keine verlässliche Mehrheit für seine Reformprojekte mehr, sei wegen des Streits um seine "Agenda 2010" und den Stimmenverlusten bei mehreren Landtagswahlen plausibel, befand der Zweite Senat. Der Kanzler habe bei der Beurteilung dieser politischen Frage einen weiten Spielraum. Das Gericht könne seine Entscheidung nur eingeschränkt überprüfen.

      Grünes Licht erwartet
      Die Parlamentarier Schulz und Hoffmann hatten gegen die absichtlich von Schröder verlorene Vertrauensfrage und die Auflösung des Bundestages geklagt. Sie werfen dem Kanzler Flucht aus der Verantwortung vor. Er genieße nach wie vor die Unterstützung der Regierungskoalition. "Das gefühlte Misstrauen, der pauschale Argwohn sollte nicht Grundlage der Bundestagsauflösung sein", sagte Schulz. Beobachter hatten allerdings schon im Vorfeld damit gerechnet, dass Karlsruhe die Neuwahl zulässt.

      Juristen uneins
      Staatsrechtler beurteilen das Vorgehen des Kanzlers allerdings kontrovers: Während der frühere Verfassungsrichter Ernst-Gottfried Mahrenholz Schröders Vertrauensfrage für zulässig erachtete, äußerten sein Ex-Kollege Dieter Grimm und der einstige Gerichtspräsident Ernst Benda gravierende Bedenken.

      ;
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 12:01:42
      Beitrag Nr. 72 ()
      Die Richter haben in diesem Fall wohl eher aus politischer Sicht, als nach Recht und Gesetz entschieden.
      Aber ich finde es so richtig. Was ist falsch daran,daß das Volk neu entscheiden kann, wen es haben will? Dieses Weitergewurstel von Rot/Grün wäre auch nicht gut im Sinne Deutschlands gewesen.
      wilbi


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