BKM Bausparkasse Mainz AG - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.06.05 09:08:08 von
neuester Beitrag 19.06.08 19:53:39 von
neuester Beitrag 19.06.08 19:53:39 von
Beiträge: 26
ID: 988.169
ID: 988.169
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 9.778
Gesamt: 9.778
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 43 Minuten | 12094 | |
vor 53 Minuten | 6825 | |
vor 49 Minuten | 5661 | |
gestern 21:04 | 4848 | |
vor 1 Stunde | 4176 | |
vor 1 Stunde | 3402 | |
gestern 21:48 | 2667 | |
vor 1 Stunde | 2487 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.207,00 | +0,83 | 261 | |||
2. | 2. | 10,580 | +9,07 | 80 | |||
3. | 3. | 184,64 | +1,90 | 70 | |||
4. | 4. | 1,2800 | +46,29 | 70 | |||
5. | 5. | 93,35 | +0,68 | 37 | |||
6. | 6. | 6,9200 | +0,64 | 34 | |||
7. | 8. | 6,7980 | +1,93 | 27 | |||
8. | 7. | 20,640 | +17,81 | 26 |
Zwar leider nur ausserbörslich Handelbar aber aus meiner Sicht eine interesante Aktie
BKM Bausparkasse Mainz AG
Unsere diesjährige ordentliche Hauptversammlung findet statt am Montag, 20. Juni 2005, um 14:30 Uhr, im Favorite Parkhotel Karl-Weiser-Str. 1, 55131 Mainz
TAGESORDNUNG :
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das 75. Geschäftsjahr (1.Januar bis 31.Dezember 2004), des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 1.932.862,80 EUR wie folgt zu verwenden:
a)
- 2,50 EUR pro Aktie: 900.000,00 EUR
- 0,75 EUR pro Aktie, einmalige Jubiläumsdividende: 270.000,00 EUR
b) Einstellung in andere Gewinnrücklagen: 750.000,00 EUR
c) Gewinnvortrag: 12.862,80 EUR
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2004
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor,
a) dem Vorstand
b) dem Aufsichtsrat
Entlastung zu erteilen.
4. Vorratsbeschluss zur Satzungsänderung in §§ 17,18,19:
Am 1. November 2005 soll gemäß dem Referentenentwurf das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) in Kraft treten. Damit wird das in Deutschland bisher übliche System der Hinterlegung von Aktien zur Hauptversammlung zugunsten einer Anmeldung und eines stichtagsbezogenen Nachweises und die damit verbundene Frist für die Hauptversammlung neu geregelt werden.
Um das formale Auseinanderfallen zwischen den Bestimmungen der Satzung und einer möglichen gesetzlichen Neuregelung zu verhindern, schlagen
Vorstand und Aufsichtsrat der Versammlung vor, einen Vorratsbeschluss zur Satzungsänderung zu fassen, der nur dann im Handelsregister zur Eintragung kommen soll, wenn die betreffenden Regelungen des UMAG in Kraft getreten sind.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Paragraf 17 Satz 2 wird neu in die Satzung eingefügt:
„Die Hauptversammlung ist mindestens dreißig Tage vor dem Tage, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre anzumelden haben, einzuberufen.“
b) Die darauf folgenden Sätze 3 und 4 werden geändert und wie folgt neu gefasst:
„Die Bekanntmachung ist mindestens einen Monat vor dem Tage, an dem die Anmeldung gemäß § 18 der Satzung zu erfolgen hat, im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Der Tag der Bekanntmachung und der letzte Tag der Anmeldefrist sind dabei nicht mitzurechnen.“
c) In Paragraf 17 der Satzung wird folgender Absatz als Absatz 3 neu eingefügt:
„Der Vorstand ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, vor der Hauptversammlung Auskünfte auf der Internetseite der Gesellschaft zu erteilen. Die Auskünfte müssen gegebenenfalls dort mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung und bis zum Ende der Hauptversammlung verfügbar und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich sein.“
d) Paragraf 18 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
„Anmeldung:
Um an der Hauptversammlung teilnehmen und dort das Stimmrecht ausüben und Anträge stellen zu können, müssen sich die Aktionäre spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor dem Versammlungstag anmelden. Fällt der letzte Tag der Anmeldefrist auf einen Samstag, Sonntag oder staatliche anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Anmeldefrist mit dem ersten diesem Tag nachfolgenden Werktag. Die Aktionäre sind berechtigt, sich durch schriftlich Bevollmächtigte in der Hauptversammlung vertreten zu lassen.
Nachweis:
Um an der Hauptversammlung teilnehmen und dort das Stimmrecht ausüben und Anträge stellen zu können, müssen die Aktionäre ihre Berechtigung hierfür nachweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den einundzwanzigsten Tag vor der Versammlung beziehen und der Gesellschaft bis spätestens am siebten Tag vor der Versammlung unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.“
e) Paragraf 19 der Satzung wird im 2. Absatz um folgenden dritten Satz ergänzt:
„Der Versammlungsleiter ist ermächtigt, das Frage- und Rederecht für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner angemessen zu beschränken.“
f) Der Vorstand wird angewiesen, vorstehende Beschlüsse über die Änderungen der Satzung erst und nur nach Inkrafttreten entsprechender Gesetzesänderungen durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) zum Handelsregister anzumelden. Werden Teile des UMAG abweichend von dem jetzt vorliegenden Referentenentwurf anderslautend geregelt, so ist der Vorstand in vorheriger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat ermächtigt, die Satzungsänderung den gesetzlichen Vorgaben anzupassen und im Handelsregister eintragen zu lassen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
60439 Frankfurt /Main
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung 2005
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt. Zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens 13. Juni 2005 bei der Gesellschafts-kasse, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einer der folgenden Stellen in den üblichen Geschäftsstunden bis zur Beendigung der Hauptver-sammlung hinterlegen:
Dresdner Bank Aktiengesellschaft,
Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft,
Commerzbank Aktiengesellschaft,
Deutsche Bank Aktiengesellschaft.
Die Hinterlegung kann auch derart erfolgen, daß die Aktien mit Zustimmung einer Hinter-legungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist der Hinterlegungsschein für die hinterlegten Aktien bis spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei unserer Gesellschaft einzureichen.
Hinweise zur Stimmrechtsvertretung
Es ist in unserem besonderen Interesse, dass die Aktionäre ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung ausüben.
Nehmen Sie nicht persönlich an der Hauptversammlung teil, können Sie das Stimmrecht durch einen schriftlich Bevollmächtigten Ihrer Wahl, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist die fristgerechte Hinterlegung bzw. ein Sperren der Aktien erforderlich.
Um Ihnen die Wahrnehmung Ihres Stimmrechts weiter zu erleichtern, bieten wir Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, einen von unserer Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter schriftlich zu bevollmächtigen, gemäß Ihren Weisungen für Sie abzustimmen. Dies kann insbesondere von Interesse sein, wenn Ihre Depotbank es ablehnt, Ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung für Sie auszuüben.
Zur Bevollmächtigung des von unserer Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters benötigen Sie eine Eintrittskarte, obwohl Sie nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen. Diese dient auch als Formular für die Bevollmächtigung unseres Stimmrechtsvertreters und die Erteilung Ihrer Stimmanweisung.
Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis spätestens 17. Juni 2005 bei der Gesellschaft vorliegen, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden. Bitte richten Sie Ihre Anschreiben an das Vorstandssekretariat.
Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in einem Merkblatt beschrieben, das Sie zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt bekommen. Entsprechende Informationen finden Sie auch im Internet unter www.bkm.de
Hinweis für Gegenanträge gem. § 126 Abs. 1 AktG
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem Tagesordnungspunkt sind ausschließlich zu richten an:
Bausparkasse Mainz AG
Vorstandssekretariat
Kantstr. 1
55122 Mainz
Fax: 06131 303-155
Mitteilungspflichtige unter dieser Adresse eingegangen Gegenanträge werden auf der Homepage der Gesellschaft unter www.bkm.de bekannt gemacht. Dort werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht.
Mainz, 26. April 2005
DER VORSTAND
Ergänzung
In unserer Einladung zur ordentlichen HAUPTVERSAMMLUNG am Montag, 20. Juni 2005, um 14:30 Uhr, im Favorite Parkhotel, Karl-Weiser-Str. 1, 55131 Mainz muss es zu Punkt 2 der Tagesordnung heißen:
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 1.932.862,80 EUR wie folgt zu verwenden:
a) 2,50 EUR pro Aktie Dividende: 900.000,00 EUR
und
0,75 EUR pro Aktie einmalige Jubiläumsdividende: 270.000,00 EUR
b) Einstellung in andere Gewinnrücklagen: 750.000,00 EUR
c) Gewinnvortrag: 12.862,80 EUR
Der Vorstand
BKM Bausparkasse Mainz AG
Unsere diesjährige ordentliche Hauptversammlung findet statt am Montag, 20. Juni 2005, um 14:30 Uhr, im Favorite Parkhotel Karl-Weiser-Str. 1, 55131 Mainz
TAGESORDNUNG :
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das 75. Geschäftsjahr (1.Januar bis 31.Dezember 2004), des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 1.932.862,80 EUR wie folgt zu verwenden:
a)
- 2,50 EUR pro Aktie: 900.000,00 EUR
- 0,75 EUR pro Aktie, einmalige Jubiläumsdividende: 270.000,00 EUR
b) Einstellung in andere Gewinnrücklagen: 750.000,00 EUR
c) Gewinnvortrag: 12.862,80 EUR
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2004
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor,
a) dem Vorstand
b) dem Aufsichtsrat
Entlastung zu erteilen.
4. Vorratsbeschluss zur Satzungsänderung in §§ 17,18,19:
Am 1. November 2005 soll gemäß dem Referentenentwurf das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) in Kraft treten. Damit wird das in Deutschland bisher übliche System der Hinterlegung von Aktien zur Hauptversammlung zugunsten einer Anmeldung und eines stichtagsbezogenen Nachweises und die damit verbundene Frist für die Hauptversammlung neu geregelt werden.
Um das formale Auseinanderfallen zwischen den Bestimmungen der Satzung und einer möglichen gesetzlichen Neuregelung zu verhindern, schlagen
Vorstand und Aufsichtsrat der Versammlung vor, einen Vorratsbeschluss zur Satzungsänderung zu fassen, der nur dann im Handelsregister zur Eintragung kommen soll, wenn die betreffenden Regelungen des UMAG in Kraft getreten sind.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Paragraf 17 Satz 2 wird neu in die Satzung eingefügt:
„Die Hauptversammlung ist mindestens dreißig Tage vor dem Tage, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre anzumelden haben, einzuberufen.“
b) Die darauf folgenden Sätze 3 und 4 werden geändert und wie folgt neu gefasst:
„Die Bekanntmachung ist mindestens einen Monat vor dem Tage, an dem die Anmeldung gemäß § 18 der Satzung zu erfolgen hat, im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Der Tag der Bekanntmachung und der letzte Tag der Anmeldefrist sind dabei nicht mitzurechnen.“
c) In Paragraf 17 der Satzung wird folgender Absatz als Absatz 3 neu eingefügt:
„Der Vorstand ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, vor der Hauptversammlung Auskünfte auf der Internetseite der Gesellschaft zu erteilen. Die Auskünfte müssen gegebenenfalls dort mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung und bis zum Ende der Hauptversammlung verfügbar und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich sein.“
d) Paragraf 18 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
„Anmeldung:
Um an der Hauptversammlung teilnehmen und dort das Stimmrecht ausüben und Anträge stellen zu können, müssen sich die Aktionäre spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor dem Versammlungstag anmelden. Fällt der letzte Tag der Anmeldefrist auf einen Samstag, Sonntag oder staatliche anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Anmeldefrist mit dem ersten diesem Tag nachfolgenden Werktag. Die Aktionäre sind berechtigt, sich durch schriftlich Bevollmächtigte in der Hauptversammlung vertreten zu lassen.
Nachweis:
Um an der Hauptversammlung teilnehmen und dort das Stimmrecht ausüben und Anträge stellen zu können, müssen die Aktionäre ihre Berechtigung hierfür nachweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den einundzwanzigsten Tag vor der Versammlung beziehen und der Gesellschaft bis spätestens am siebten Tag vor der Versammlung unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.“
e) Paragraf 19 der Satzung wird im 2. Absatz um folgenden dritten Satz ergänzt:
„Der Versammlungsleiter ist ermächtigt, das Frage- und Rederecht für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner angemessen zu beschränken.“
f) Der Vorstand wird angewiesen, vorstehende Beschlüsse über die Änderungen der Satzung erst und nur nach Inkrafttreten entsprechender Gesetzesänderungen durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) zum Handelsregister anzumelden. Werden Teile des UMAG abweichend von dem jetzt vorliegenden Referentenentwurf anderslautend geregelt, so ist der Vorstand in vorheriger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat ermächtigt, die Satzungsänderung den gesetzlichen Vorgaben anzupassen und im Handelsregister eintragen zu lassen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
60439 Frankfurt /Main
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung 2005
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt. Zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens 13. Juni 2005 bei der Gesellschafts-kasse, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einer der folgenden Stellen in den üblichen Geschäftsstunden bis zur Beendigung der Hauptver-sammlung hinterlegen:
Dresdner Bank Aktiengesellschaft,
Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft,
Commerzbank Aktiengesellschaft,
Deutsche Bank Aktiengesellschaft.
Die Hinterlegung kann auch derart erfolgen, daß die Aktien mit Zustimmung einer Hinter-legungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist der Hinterlegungsschein für die hinterlegten Aktien bis spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei unserer Gesellschaft einzureichen.
Hinweise zur Stimmrechtsvertretung
Es ist in unserem besonderen Interesse, dass die Aktionäre ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung ausüben.
Nehmen Sie nicht persönlich an der Hauptversammlung teil, können Sie das Stimmrecht durch einen schriftlich Bevollmächtigten Ihrer Wahl, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist die fristgerechte Hinterlegung bzw. ein Sperren der Aktien erforderlich.
Um Ihnen die Wahrnehmung Ihres Stimmrechts weiter zu erleichtern, bieten wir Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, einen von unserer Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter schriftlich zu bevollmächtigen, gemäß Ihren Weisungen für Sie abzustimmen. Dies kann insbesondere von Interesse sein, wenn Ihre Depotbank es ablehnt, Ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung für Sie auszuüben.
Zur Bevollmächtigung des von unserer Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters benötigen Sie eine Eintrittskarte, obwohl Sie nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen. Diese dient auch als Formular für die Bevollmächtigung unseres Stimmrechtsvertreters und die Erteilung Ihrer Stimmanweisung.
Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis spätestens 17. Juni 2005 bei der Gesellschaft vorliegen, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden. Bitte richten Sie Ihre Anschreiben an das Vorstandssekretariat.
Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in einem Merkblatt beschrieben, das Sie zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt bekommen. Entsprechende Informationen finden Sie auch im Internet unter www.bkm.de
Hinweis für Gegenanträge gem. § 126 Abs. 1 AktG
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem Tagesordnungspunkt sind ausschließlich zu richten an:
Bausparkasse Mainz AG
Vorstandssekretariat
Kantstr. 1
55122 Mainz
Fax: 06131 303-155
Mitteilungspflichtige unter dieser Adresse eingegangen Gegenanträge werden auf der Homepage der Gesellschaft unter www.bkm.de bekannt gemacht. Dort werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht.
Mainz, 26. April 2005
DER VORSTAND
Ergänzung
In unserer Einladung zur ordentlichen HAUPTVERSAMMLUNG am Montag, 20. Juni 2005, um 14:30 Uhr, im Favorite Parkhotel, Karl-Weiser-Str. 1, 55131 Mainz muss es zu Punkt 2 der Tagesordnung heißen:
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 1.932.862,80 EUR wie folgt zu verwenden:
a) 2,50 EUR pro Aktie Dividende: 900.000,00 EUR
und
0,75 EUR pro Aktie einmalige Jubiläumsdividende: 270.000,00 EUR
b) Einstellung in andere Gewinnrücklagen: 750.000,00 EUR
c) Gewinnvortrag: 12.862,80 EUR
Der Vorstand
Bausparkasse Mainz AG
Kantstr. 1, 55122 Mainz
ISIN DE0008018706
Wertpapier-Kenn-Nummer: 801 870
Dividendenbekanntmachung
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 20. Juni 2005 hat die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2004 in Höhe von 2,50 EUR, zuzüglich einer einmaligen Jubiläumsdividende von 0,75 EUR, (= 3,25 EUR) je dividendenberechtigter Stückaktie beschlossen.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt am Dienstag, 21. Juni 2005, durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, über die Depotbanken unter Abzug von 20 Prozent Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragssteuer (insgesamt 21,1%).
Auf die Dividende entrichtete Kapitalertragsteuer und der darauf entfallende Solidaritätszuschlag werden bei anrechnungsberechtigten Aktionären auf die Einkommens- oder Körperschaftsteuer angerechnet.
Der Abzug der Kapitalertragssteuer und des Solidaritätszuschlages entfällt bei den Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Kapitalerträge bereits aufgebraucht ist.
Die Besteuerung der Dividende erfolgt bei inländischen Aktionären nach den Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes (Halbeinkünfteverfahren) bzw. Körperschaftssteuergesetzes.
Zentrale Zahlstelle unserer Gesellschaft ist die Dresdner Bank AG, Frankfurt/Main.
Mainz, 21. Juni 2005
Bausparkasse Mainz AG
Der Vorstand
Kantstr. 1, 55122 Mainz
ISIN DE0008018706
Wertpapier-Kenn-Nummer: 801 870
Dividendenbekanntmachung
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 20. Juni 2005 hat die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2004 in Höhe von 2,50 EUR, zuzüglich einer einmaligen Jubiläumsdividende von 0,75 EUR, (= 3,25 EUR) je dividendenberechtigter Stückaktie beschlossen.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt am Dienstag, 21. Juni 2005, durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, über die Depotbanken unter Abzug von 20 Prozent Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragssteuer (insgesamt 21,1%).
Auf die Dividende entrichtete Kapitalertragsteuer und der darauf entfallende Solidaritätszuschlag werden bei anrechnungsberechtigten Aktionären auf die Einkommens- oder Körperschaftsteuer angerechnet.
Der Abzug der Kapitalertragssteuer und des Solidaritätszuschlages entfällt bei den Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Kapitalerträge bereits aufgebraucht ist.
Die Besteuerung der Dividende erfolgt bei inländischen Aktionären nach den Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes (Halbeinkünfteverfahren) bzw. Körperschaftssteuergesetzes.
Zentrale Zahlstelle unserer Gesellschaft ist die Dresdner Bank AG, Frankfurt/Main.
Mainz, 21. Juni 2005
Bausparkasse Mainz AG
Der Vorstand
@Lintorfer:
Ja, in erster Linie eine konservative und relativ sichere Aktie!
Bei der VEH AG gibt es um die 115 Euro immer wieder kleinere Umsätze.
Vielleicht steckt in diesem Wert auf lange Sicht auch ein wenig Übernahmephantasie.
Ja, in erster Linie eine konservative und relativ sichere Aktie!
Bei der VEH AG gibt es um die 115 Euro immer wieder kleinere Umsätze.
Vielleicht steckt in diesem Wert auf lange Sicht auch ein wenig Übernahmephantasie.
Konservativ und sicher schon.
Aber die Dividendenrente ist kein Hit und Kursphantasie sehe ich auch nicht.
Gibt besseres.
Aber die Dividendenrente ist kein Hit und Kursphantasie sehe ich auch nicht.
Gibt besseres.
Antwort auf Beitrag Nr.: 16.923.235 von Lintorfer am 19.06.05 09:08:08Bausparkasse Mainz AG
Mainz
Wertpapier-Kenn-Nr.: 801 870 (ISIN DE 000 801 870 6)
Einladung zur Hauptversammlung
Unsere diesjährige ordentliche Hauptversammlung findet statt am Montag, 19. Juni 2006, um 14:30 Uhr, im Favorite Parkhotel Karl-Weiser-Str. 1, 55131 Mainz
TAGESORDNUNG:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das 76. Geschäftsjahr (1. Januar bis 31. Dezember 2005), des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 1.947.468,36 EUR wie folgt zu verwenden:
a) 2,50 EUR pro Aktie
900.000,00 EUR
b) Einstellung in andere Gewinnrücklagen
1.000.000,00 EUR
c) Gewinnvortrag
47.468,36 EUR
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor,
a) dem Vorstand
b) dem Aufsichtsrat
Entlastung zu erteilen.
4. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die satzunggemäße Amtszeit von Herrn Dr. Heinz Lehna und Herrn Jürgen List enden mit dem Ablauf der Hauptversammlung am 19. Juni 2006.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren
Dr. Heinz Lehna
Direktor i.R., Mainz
und
Jürgen List,
Vorsitzender der Aufsichtsräte der
Inter Versicherungen, Birkenau
wieder in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich nach §§ 96, 101 Aktiengesetz, § 9 der Satzung und § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes von 1952.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
60439 Frankfurt /Main
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2006 zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung 2006:
Um an der Hauptversammlung teilnehmen und dort das Stimmrecht ausüben und Anträge stellen zu können, müssen sich die Aktionäre spätestens bis zum Ablauf des 12. Juni 2006 unter der nachstehenden Adresse anmelden und dort den Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder den Finanzdienstleister erbringen, dass sie zu Beginn des 29. Mai 2006 Aktionär der Gesellschaft waren.
Bausparkasse Mainz Aktiengesellschaft
c/o Dresdner Bank AG
OSS SO Hauptversammlungen
Jürgen–Ponto-Platz 1
60301 Frankfurt am Main
Telefax: * 49 (0) 69/263-15263
E-Mail: tbhvservice@dresdner-bank.com
Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der o.g. Stelle bis zum Ablauf des 12. Juni 2006 zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis bedürfen der Textform und müssen in deutscher Sprache erfolgen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren depotführenden Kreditinstituten angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Kreditinstitut vorgenommen.
Hinweise zur Stimmrechtsvertretung
Es ist in unserem besonderen Interesse, dass die Aktionäre ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung ausüben.
Nehmen Sie nicht persönlich an der Hauptversammlung teil, können Sie das Stimmrecht durch einen schriftlich Bevollmächtigten Ihrer Wahl, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung mit dem entsprechenden Nachweis über den Aktienbesitz und eine Eintrittskartenbestellung erforderlich.
Um Ihnen die Wahrnehmung Ihres Stimmrechts weiter zu erleichtern, bieten wir Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, einen von unserer Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter schriftlich zu bevollmächtigen, gemäß Ihren Weisungen für Sie abzustimmen. Dies kann insbesondere von Interesse sein, wenn Ihre Depotbank es ablehnt, Ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung für Sie auszuüben.
Zur Bevollmächtigung des von unserer Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters benötigen Sie eine Eintrittskarte, obwohl Sie nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen. Diese dient auch als Formular für die Bevollmächtigung unseres Stimmrechtsvertreters und die Erteilung Ihrer Stimmanweisung.
Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis spätestens 16. Juni 2006 bei der Gesellschaft vorliegen, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden. Bitte richten Sie Ihre Anschreiben an das Vorstandssekretariat.
Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in einem Merkblatt beschrieben, das Sie zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt bekommen. Entsprechende Informationen finden Sie auch im Internet unter www.bkm.de
Hinweis für Gegenanträge gem. § 126 Abs. 1 AktG
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem Tagesordnungspunkt sind ausschließlich zu richten an:
Bausparkasse Mainz AG
Vorstandssekretariat
Kantstr. 1
55122 Mainz
Fax: 06131 303-155
Mitteilungspflichtige unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden auf der Homepage der Gesellschaft unter www.bkm.de bekannt gemacht. Dort werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht.
Mainz, 3. Mai 2006
DER VORSTAND
Mainz
Wertpapier-Kenn-Nr.: 801 870 (ISIN DE 000 801 870 6)
Einladung zur Hauptversammlung
Unsere diesjährige ordentliche Hauptversammlung findet statt am Montag, 19. Juni 2006, um 14:30 Uhr, im Favorite Parkhotel Karl-Weiser-Str. 1, 55131 Mainz
TAGESORDNUNG:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das 76. Geschäftsjahr (1. Januar bis 31. Dezember 2005), des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 1.947.468,36 EUR wie folgt zu verwenden:
a) 2,50 EUR pro Aktie
900.000,00 EUR
b) Einstellung in andere Gewinnrücklagen
1.000.000,00 EUR
c) Gewinnvortrag
47.468,36 EUR
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor,
a) dem Vorstand
b) dem Aufsichtsrat
Entlastung zu erteilen.
4. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die satzunggemäße Amtszeit von Herrn Dr. Heinz Lehna und Herrn Jürgen List enden mit dem Ablauf der Hauptversammlung am 19. Juni 2006.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren
Dr. Heinz Lehna
Direktor i.R., Mainz
und
Jürgen List,
Vorsitzender der Aufsichtsräte der
Inter Versicherungen, Birkenau
wieder in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich nach §§ 96, 101 Aktiengesetz, § 9 der Satzung und § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes von 1952.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
60439 Frankfurt /Main
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2006 zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung 2006:
Um an der Hauptversammlung teilnehmen und dort das Stimmrecht ausüben und Anträge stellen zu können, müssen sich die Aktionäre spätestens bis zum Ablauf des 12. Juni 2006 unter der nachstehenden Adresse anmelden und dort den Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder den Finanzdienstleister erbringen, dass sie zu Beginn des 29. Mai 2006 Aktionär der Gesellschaft waren.
Bausparkasse Mainz Aktiengesellschaft
c/o Dresdner Bank AG
OSS SO Hauptversammlungen
Jürgen–Ponto-Platz 1
60301 Frankfurt am Main
Telefax: * 49 (0) 69/263-15263
E-Mail: tbhvservice@dresdner-bank.com
Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der o.g. Stelle bis zum Ablauf des 12. Juni 2006 zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis bedürfen der Textform und müssen in deutscher Sprache erfolgen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren depotführenden Kreditinstituten angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Kreditinstitut vorgenommen.
Hinweise zur Stimmrechtsvertretung
Es ist in unserem besonderen Interesse, dass die Aktionäre ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung ausüben.
Nehmen Sie nicht persönlich an der Hauptversammlung teil, können Sie das Stimmrecht durch einen schriftlich Bevollmächtigten Ihrer Wahl, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung mit dem entsprechenden Nachweis über den Aktienbesitz und eine Eintrittskartenbestellung erforderlich.
Um Ihnen die Wahrnehmung Ihres Stimmrechts weiter zu erleichtern, bieten wir Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, einen von unserer Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter schriftlich zu bevollmächtigen, gemäß Ihren Weisungen für Sie abzustimmen. Dies kann insbesondere von Interesse sein, wenn Ihre Depotbank es ablehnt, Ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung für Sie auszuüben.
Zur Bevollmächtigung des von unserer Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters benötigen Sie eine Eintrittskarte, obwohl Sie nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen. Diese dient auch als Formular für die Bevollmächtigung unseres Stimmrechtsvertreters und die Erteilung Ihrer Stimmanweisung.
Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis spätestens 16. Juni 2006 bei der Gesellschaft vorliegen, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden. Bitte richten Sie Ihre Anschreiben an das Vorstandssekretariat.
Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in einem Merkblatt beschrieben, das Sie zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt bekommen. Entsprechende Informationen finden Sie auch im Internet unter www.bkm.de
Hinweis für Gegenanträge gem. § 126 Abs. 1 AktG
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem Tagesordnungspunkt sind ausschließlich zu richten an:
Bausparkasse Mainz AG
Vorstandssekretariat
Kantstr. 1
55122 Mainz
Fax: 06131 303-155
Mitteilungspflichtige unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden auf der Homepage der Gesellschaft unter www.bkm.de bekannt gemacht. Dort werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht.
Mainz, 3. Mai 2006
DER VORSTAND
die stellen hälfte der ganze kohle in die gewinnrücklagen ein das ist das problem nur was soll es in den rücklagen wenn die damit nix machen, das geld ist tot
da wären 4% Div.rendite schon besser
da wären 4% Div.rendite schon besser
Bausparkasse Mainz AG
Kantstr. 1, 55122 Mainz
ISIN DE0008018706
Wertpapier-Kenn-Nummer: 801 870
Dividendenbekanntmachung
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 19. Juni 2006 hat die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2005 in Höhe von 2,50 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie beschlossen.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt am Dienstag, 20. Juni 2006, durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, über die Depotbanken unter Abzug von 20 Prozent Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 21,1 %).
Auf die Dividende entrichtete Kapitalertragsteuer und der darauf entfallende Solidaritätszuschlag werden bei anrechnungsberechtigten Aktionären auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet.
Der Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages entfällt bei den Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Kapitalerträge bereits aufgebraucht ist.
Die Besteuerung der Dividende erfolgt bei inländischen Aktionären nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (Halbeinkünfteverfahren) bzw. Körperschaftsteuergesetzes.
Zentrale Zahlstelle unserer Gesellschaft ist die Dresdner Bank AG, Frankfurt/Main.
Mainz, 20. Juni 2006
Bausparkasse Mainz AG
Der Vorstand
Kantstr. 1, 55122 Mainz
ISIN DE0008018706
Wertpapier-Kenn-Nummer: 801 870
Dividendenbekanntmachung
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 19. Juni 2006 hat die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2005 in Höhe von 2,50 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie beschlossen.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt am Dienstag, 20. Juni 2006, durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, über die Depotbanken unter Abzug von 20 Prozent Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 21,1 %).
Auf die Dividende entrichtete Kapitalertragsteuer und der darauf entfallende Solidaritätszuschlag werden bei anrechnungsberechtigten Aktionären auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet.
Der Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages entfällt bei den Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Kapitalerträge bereits aufgebraucht ist.
Die Besteuerung der Dividende erfolgt bei inländischen Aktionären nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (Halbeinkünfteverfahren) bzw. Körperschaftsteuergesetzes.
Zentrale Zahlstelle unserer Gesellschaft ist die Dresdner Bank AG, Frankfurt/Main.
Mainz, 20. Juni 2006
Bausparkasse Mainz AG
Der Vorstand
Bausparkasse Mainz AG
Mainz
Wertpapier-Kenn-Nr.: 801 870 (ISIN DE 000 801 870 6)
Gemäß § 106 AktG geben wir hiermit bekannt,dass die Hauptversammlung in Ihrer Sitzung am 19. Juni 2006 Herrn Dr. Heinz Lehna, Direktor i.R., Mainz und Herrn Jürgen List, Vorsitzender der Aufsichtsräte der Inter Versicherungen, Birkenau, erneut in den in den Aufsichtsrat der Bausparkasse Mainz AG gewählt hat.
Direkt im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung fand eine Sitzung des Aufsichtsrates statt in welcher Herr Dr. Heinz Lehna zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates und Herr Professor Dr. Helmut Diederich zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt wurden.
Mainz, 20. Juni 2006
DER VORSTAND
Mainz
Wertpapier-Kenn-Nr.: 801 870 (ISIN DE 000 801 870 6)
Gemäß § 106 AktG geben wir hiermit bekannt,dass die Hauptversammlung in Ihrer Sitzung am 19. Juni 2006 Herrn Dr. Heinz Lehna, Direktor i.R., Mainz und Herrn Jürgen List, Vorsitzender der Aufsichtsräte der Inter Versicherungen, Birkenau, erneut in den in den Aufsichtsrat der Bausparkasse Mainz AG gewählt hat.
Direkt im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung fand eine Sitzung des Aufsichtsrates statt in welcher Herr Dr. Heinz Lehna zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates und Herr Professor Dr. Helmut Diederich zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt wurden.
Mainz, 20. Juni 2006
DER VORSTAND
Kennt jemand eine deutsche AG die einen auch nur annähernd so hohen Diskontsatz für die zukünftigen Pensionsverpflichtungen verwendet wie die BKM? Mir ist kaum eine deutsche AG bekannt die mit mehr als 5% diskontiert. Die BKM diskontiert mit 6%. Alles andere als konservativ.
Gruß tt
Gruß tt
Nichts los hier....
Was jemand wann hie HV sein wird den sonst bekommt man ja keine News zu der AG
Was jemand wann hie HV sein wird den sonst bekommt man ja keine News zu der AG
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.331.400 von ladykiller64 am 16.03.07 17:31:38Hauptversammlung der BKM 2007
Termin: 18. Juni 2007
Beginn: 14:30 Uhr
Ort: Favorite Parkhotel
Karl-Weiser-Str. 1
55131 Mainz
http://www.bkm.de/kontakt/investor-relation/
Termin: 18. Juni 2007
Beginn: 14:30 Uhr
Ort: Favorite Parkhotel
Karl-Weiser-Str. 1
55131 Mainz
http://www.bkm.de/kontakt/investor-relation/
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.480.946 von altersfuchs am 25.03.07 14:07:14Danke !
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.331.400 von ladykiller64 am 16.03.07 17:31:38HV ist am 18.06.2007
14:30 im Favorite Parkhotel Mainz.
Die HV ist immer ganz nett wenn
man Wein mag (zu Essen gibts nicht
allzu viel).
Mehr als 2 Aktien sollte man aber
nicht haben. Waren bisher die Ergebnisse
jedes Jahr schlecht sind sie für
2006 nun in die Katastrophe gelaufen.
Vor einmaligem positivem Steuereffekt
wurden satte 3,7 Mio Verlust erwirtschaftet.
Wie geht das denn mitten im Boom???????
Na ja - es passt ins Bild dass sie jedes
Jahr lieferten. Nur so schlimm hätt' ich's
nicht erwartet. Trotz aktuell immer noch
EUR 260 Eigenkapital pro Aktie seh ich
keinen sinnvollen Wertansatz der über
EUR 50 hinausreichen würde.
Das Eigenkapital liesse sich ja auch bei
einer theoretischen Liquidation des
Unternehmens wegen der damit verbundenen
Kosten nicht realisieren.
Ich hab zum Glück nur 10 Stück.
Grüße
Robert
14:30 im Favorite Parkhotel Mainz.
Die HV ist immer ganz nett wenn
man Wein mag (zu Essen gibts nicht
allzu viel).
Mehr als 2 Aktien sollte man aber
nicht haben. Waren bisher die Ergebnisse
jedes Jahr schlecht sind sie für
2006 nun in die Katastrophe gelaufen.
Vor einmaligem positivem Steuereffekt
wurden satte 3,7 Mio Verlust erwirtschaftet.
Wie geht das denn mitten im Boom???????
Na ja - es passt ins Bild dass sie jedes
Jahr lieferten. Nur so schlimm hätt' ich's
nicht erwartet. Trotz aktuell immer noch
EUR 260 Eigenkapital pro Aktie seh ich
keinen sinnvollen Wertansatz der über
EUR 50 hinausreichen würde.
Das Eigenkapital liesse sich ja auch bei
einer theoretischen Liquidation des
Unternehmens wegen der damit verbundenen
Kosten nicht realisieren.
Ich hab zum Glück nur 10 Stück.
Grüße
Robert
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.978.576 von rbaethke am 24.04.07 20:58:01Ooops sehe gerade,
der Termin war auf der
nächsten Seite schon
beantwortet.
Aber der Geschäftsbericht
den ich heute aufgrund der
HV-Einladung im Bundesanzeiger
gelesen habe schlägt nun
schon dem Fass den Boden aus.
Gute Güte!
der Termin war auf der
nächsten Seite schon
beantwortet.
Aber der Geschäftsbericht
den ich heute aufgrund der
HV-Einladung im Bundesanzeiger
gelesen habe schlägt nun
schon dem Fass den Boden aus.
Gute Güte!
Die Zahlen sind wirklich miserabel.
Ich werde aber nachkaufen, wenn die Aktie abschmiert. Geduld zahlt sich aus. Inter kauft schließlich auch jedes Jahr dazu. Noch 40 Jahre und die haben den Laden übernommen...
Ich werde aber nachkaufen, wenn die Aktie abschmiert. Geduld zahlt sich aus. Inter kauft schließlich auch jedes Jahr dazu. Noch 40 Jahre und die haben den Laden übernommen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.988.984 von altersfuchs am 25.04.07 14:32:31Abwarten wie es weitergeht optimal wenn die mal an die Börse gehen würden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.869.283 von tigges06 am 06.10.07 17:29:46Anzeichen für einen Börsengang
gibt es eher nicht - wobei man
es natürlich auch nicht ausschliessen
kann.
Ganz so schlimm wie ich es bei
Durchsicht des Geschäftsbericht
zuerst einschätzte ist es dann
doch nicht - man hat neben dem
positven Steuereffekt (4,8 Mio)
der dem operativen Ergebnis
nicht zugerechnet werden darf
einen weiteren Sonderposten
gehabt: (angeblich völlig unnötige)
Rückstellungen in genau derselben
Höhe. Hatte auf der HV auch noch mal
nachgefragt ob sich das exakt
ausgleicht. Antwort: ja.
Somit war dann doch ein um Sonder-
effekte bereinigter Gewinn von einer
Mio. übrig. Also doch nicht gar soooo
schlimm wie zuerst gedacht. Eine sinn-
volle Kapitalanlage scheint es mir
dennoch nicht zu sein. Für regionale
Aktionäre darf es aber ein "überschauberer"
Bestand sein.
gibt es eher nicht - wobei man
es natürlich auch nicht ausschliessen
kann.
Ganz so schlimm wie ich es bei
Durchsicht des Geschäftsbericht
zuerst einschätzte ist es dann
doch nicht - man hat neben dem
positven Steuereffekt (4,8 Mio)
der dem operativen Ergebnis
nicht zugerechnet werden darf
einen weiteren Sonderposten
gehabt: (angeblich völlig unnötige)
Rückstellungen in genau derselben
Höhe. Hatte auf der HV auch noch mal
nachgefragt ob sich das exakt
ausgleicht. Antwort: ja.
Somit war dann doch ein um Sonder-
effekte bereinigter Gewinn von einer
Mio. übrig. Also doch nicht gar soooo
schlimm wie zuerst gedacht. Eine sinn-
volle Kapitalanlage scheint es mir
dennoch nicht zu sein. Für regionale
Aktionäre darf es aber ein "überschauberer"
Bestand sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.894.445 von rbaethke am 08.10.07 01:49:58Für regionale Aktionäre darf es aber ein "überschauberer"
Bestand sein.
BSM gibt es nicht nur regional, habe kurzlich eine in Hamburg gesehen.
Sportsfreund
Bestand sein.
BSM gibt es nicht nur regional, habe kurzlich eine in Hamburg gesehen.
Sportsfreund
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.894.533 von Sportsfreund am 08.10.07 06:46:30schon klar.
Interessant ist die BKM
mMn aber dennoch nur für
regionale Aktionäre im
Rhein-Main-Gebiet.
Die HV ist nun mal in Mainz
und ohne die dort gebotene
Realdividende macht diese
Aktie eher gar keinen Sinn.
Robert
Interessant ist die BKM
mMn aber dennoch nur für
regionale Aktionäre im
Rhein-Main-Gebiet.
Die HV ist nun mal in Mainz
und ohne die dort gebotene
Realdividende macht diese
Aktie eher gar keinen Sinn.
Robert
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.900.975 von rbaethke am 08.10.07 17:27:18Inter hat weiter nachgekauft (ca. 8.500 Aktien im letzten Jahr). Besitzen jetzt 62,70 %. Wenn das so weitergeht haben sie den Laden nicht in 40 Jahren, sondern schon in 20 Jahren übernommen. Eine andere Phantasie gibts hier auch nicht. Bin aber dennoch schon auf den Geschäftsbericht gespannt.
Gestern war die HV Baukasse Mainz
im schönen Favorite Parkhotel.
Der Unmut der freien Aktionäre über
den erneuten Ausfall der Dividende
war sehr gross (39.695 Neinstimmen,
= 13,5% der Präsenz).
Aber besonders die Art und Weise wie
der Aufsichtsratsvorsitzende Lehna mit
den freien Aktionären umspringen
wollte (Redezeitbeschränkung auf 5 Minuten!)
heizte die Stimmung erst richtig auf.
Na ja - bei meinen 10 Stück ist es
mir möglich mich durch Naturaldividende
schadlos zu halten. Gab reichlich Sekt,
später eine Schlachtplatte und Wein.
Ausserdem eine Flasche Portwein als
Aktionärspräsent.
NEU: ab heute Freiverkehrsnotiz in Frankfurt.
aktueller Kurs 85,--
Muss man also nicht mehr die sündhaft
teure VALORA bemühen.
im schönen Favorite Parkhotel.
Der Unmut der freien Aktionäre über
den erneuten Ausfall der Dividende
war sehr gross (39.695 Neinstimmen,
= 13,5% der Präsenz).
Aber besonders die Art und Weise wie
der Aufsichtsratsvorsitzende Lehna mit
den freien Aktionären umspringen
wollte (Redezeitbeschränkung auf 5 Minuten!)
heizte die Stimmung erst richtig auf.
Na ja - bei meinen 10 Stück ist es
mir möglich mich durch Naturaldividende
schadlos zu halten. Gab reichlich Sekt,
später eine Schlachtplatte und Wein.
Ausserdem eine Flasche Portwein als
Aktionärspräsent.
NEU: ab heute Freiverkehrsnotiz in Frankfurt.
aktueller Kurs 85,--
Muss man also nicht mehr die sündhaft
teure VALORA bemühen.
mal ganz allgemein und nicht auf diesen Wert bezogen, wer kauft denn noch vorbörsliche Beteiligungen in so einem Umfeld?
Die märkte orientieren sich um hin zu Rohstoffkontrakten ect.
Die Zeiten der Versprechungen und Kurs Gewinn Verhältnissen sind doch vorbei.
Agrar Rohstoff Terminkontrakte sind angesagt und keine Versprechungen auf Zukunftsgeschichten die sind nämlich alle Pleite bis dahin Nichts geht mehr.
Nicht auf diesen Wert bezüglich einfach mal allgemein zum Nachdenken!
Einige der vorbörslichen Gesellschaften halten seit Jahren keine HV mehr ab oder verlegen diese auf den 23. 12. weil sie Ihre geldgeber nicht ertragen können.
Meine Privatmeinung ist, dass nicht einmal 3 Prozent der vorbörslichen Werte es schaffen werden:
Wie gesagt zum nachdenken und nicht auf diesen Wert bezogen!
Die märkte orientieren sich um hin zu Rohstoffkontrakten ect.
Die Zeiten der Versprechungen und Kurs Gewinn Verhältnissen sind doch vorbei.
Agrar Rohstoff Terminkontrakte sind angesagt und keine Versprechungen auf Zukunftsgeschichten die sind nämlich alle Pleite bis dahin Nichts geht mehr.
Nicht auf diesen Wert bezüglich einfach mal allgemein zum Nachdenken!
Einige der vorbörslichen Gesellschaften halten seit Jahren keine HV mehr ab oder verlegen diese auf den 23. 12. weil sie Ihre geldgeber nicht ertragen können.
Meine Privatmeinung ist, dass nicht einmal 3 Prozent der vorbörslichen Werte es schaffen werden:
Wie gesagt zum nachdenken und nicht auf diesen Wert bezogen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.319.166 von halleluhjah am 17.06.08 19:37:57"Agrar Rohstoff Terminkontrakte sind angesagt und keine Versprechungen auf Zukunftsgeschichten"
Echt gut, selten so gelacht.
Was bitte schön sind denn Terminkontrakte, wenn keine Versprechungen auf die Zukunft??
Man kann gerne darüber streiten, ob alle Aktien in diesem Forum die Hammerwerte der Zukunft sind (wohl eher nicht), aber was Derivate und strukturierte Produkte anrichten können, sehen wir ja seit einem knappen Jahr.
Da ist mir eine solide Aktie deutlich lieber, auch wenn es gerne etwas anderes als die BKM sein darf.
Echt gut, selten so gelacht.
Was bitte schön sind denn Terminkontrakte, wenn keine Versprechungen auf die Zukunft??
Man kann gerne darüber streiten, ob alle Aktien in diesem Forum die Hammerwerte der Zukunft sind (wohl eher nicht), aber was Derivate und strukturierte Produkte anrichten können, sehen wir ja seit einem knappen Jahr.
Da ist mir eine solide Aktie deutlich lieber, auch wenn es gerne etwas anderes als die BKM sein darf.
BKM ist sicher kein typischer außerbörslicher Wert.
Solide aber hochlangweilig und aus Renditeaspekten selbt von Termingeldanlagen zu schlagen.
Selbst ein Inflationsausgleich ist nicht gewiss.
Also: Getrost vergessen!
Solide aber hochlangweilig und aus Renditeaspekten selbt von Termingeldanlagen zu schlagen.
Selbst ein Inflationsausgleich ist nicht gewiss.
Also: Getrost vergessen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.326.870 von JuliaPapa am 18.06.08 18:13:56kein Problem ist auch nur allgemein gemeint und keinesfalls auf den Wert bezogen
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
262 | ||
79 | ||
69 | ||
69 | ||
37 | ||
34 | ||
26 | ||
25 | ||
23 | ||
22 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
22 | ||
20 | ||
20 | ||
17 | ||
17 | ||
17 | ||
17 | ||
16 | ||
14 | ||
13 |