checkAd

    Ich suche den Rat eines Juristen oder eines Arztes. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.01.02 20:42:53 von
    neuester Beitrag 27.01.02 17:59:13 von
    Beiträge: 10
    ID: 540.111
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 462
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 24.01.02 20:42:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Was ich hier schreibe, entspricht absolut den Tatsachen.
      Es soll euch nicht zur Unterhaltung dienen, sondern zum Nachdenken anregen, um mir ggf. helfen zu können.
      Ich hoffe auf diesem Wege, einen Rat zu erhalten, der mich zum richtigen Handeln veranlasst.
      Die Geschichte:
      Sie handelt von einer jungen Frau, die mit uns familiär eng verbunden ist. Der Einfachhalt halber nenne ich sie Frau S.
      Frau S.ist 23 Jahre jung und sieht sehr attraktiv aus. Seit ihrem fünfzehntem Lebensjahr konsultiert sie den gleichen Frauenarzt. Sie ging zu regelmäßigen Untersuchungen und war wegen eben einer Frauenkrankheit auch schon im Krankenhaus.
      Frau S. ist nach kurzer Ehe geschieden und wieder neu liiert.
      Der Frauenarzt ist türkischer Nationalität, seit 10 Jahren verwitwet und 55-57 Jahre alt. Auch andere Mitglieder unserer Familie sind seine Patientinnen und bisher sehr zufrieden.
      Nun komme ich zum Wesentlichen.
      Als Frau S. zur Krebsvorsorgeuntersuchung in der Praxis des Frauenarztes war, kam es zu folgendem Gespräch:
      Liebe Frau S., ich habe von einer Firma eine Reise für zwei Personen nach Mallorca gespendet bekommen und möchte Ihnen die Freude machen und die Reise schenken.
      Frau S. dachte, sie könne die Reise mit ihrem Lebensgefährten antreten und bedankte sich.
      Am nächsten Tag dann kam ein Anruf über das Handy von Frau S. und der `Herr Doktor` meinte, man solle sich doch bei einem schönen Abendessen über den Verlauf der Reise unterhalten. Frau S. war wie vor den Kopf geschlagen und wusste nun, dass die Reise mit dem `Doktor` selbst geplant war. Um etwas Zeit zum Überlegen zu gewinnen sagte sie spontan, dass sie keinen Urlaub bekommen könne.
      Das macht nichts, ich schreibe sie krank, so die Antwort.
      Er freue sich auf die Reise mit ihr, sie wäre sein Typ.
      Und dann wörtlich:
      ICH KENNE SIE JA INNEN WIE AUßEN.
      Frau S. wurde die Sache sehr peinlich und machte ihm in aller, wirklich aller Deutlichkeit klar:
      Nicht Mit Mir!!!
      Es kamen danach zu allen möglichen und unmöglichen Zeiten Anrufe des Arztes auf das Handy. Da Frau S. wusste, wer da anrief, kam nie ein Gespräch zustande. Aber an den nicht angenommenen Anrufen kann man die Zeit und natürlich auch die Rufnummer nachvollziehen.
      Der Gipfel der Dreistigkeit und des m.M. nach kriminellen folgt nun.
      Es kam bei den Eltern von Frau S. ein Anruf aus der Praxis des `Doktors` an. Sie sollten ihre Tochter umgehend veranlassen, den `Herrn Doktor` anzurufen.
      Es ginge um die letzte Krebsvorsorgeuntersuchung!
      Die Mutter von Frau S. wollte mit dem `Doktor` sprechen, es wurde einfach aufgelegt.
      *****************************************
      Nun geht es um folgendes.
      Darf sich ein Arzt, dazu ausgerechnet ein Frauenarzt, seinen Patientinnen nähern?
      Die Äußerungen , ich schreibe sie krank, und, ich kenne sie von innen und außen, sind doch wohl rechtlich nicht vertretbar.
      Alle, die von dieser Sache wussten, haben natürlich den Arzt gewechselt.
      Frau S. ist sich seitdem auch nicht sicher, ob sie immer von den Augen eines Arztes oder eines alten, geilen Bockes untersucht wurde.
      Frau S. und auch meine Person möchten die Sache nicht so auf sich beruhen lassen, sondern gegen diesen Herrn Doktor vorgehen.
      Welche gesetzlichen Möglichkeiten sind uns gegeben?
      Anzeige bei der Polizei?
      Anzeige bei der Ärztekammer?
      Und die anderen Möglichkeiten?
      Ich dachte daran, von mir aus mehrmals täglich ein Fax in die Praxis zu schicken. Mit dem Inhalt, er solle die Nachstellungen unterlassen. dann weiß wenigstens die komplette Praxisbelegschaft bescheid.
      Oder vielleicht eine Anzeige in der Zeitung, gleichen Inhalts.
      Oder hinfahren und ihm auf die Fresse hauen, würde mir am besten gefallen, möchte Frau S. aber nicht.

      Wie gesagt, alles sind Tatsachen.
      Aber, es stünde wahrscheinlich Aussage gegen Aussage.
      Denn bis auf den gespeicherten Anruf von dem Privattelefon des `Doktors`, also Rufnummer und Uhrzeit, hat Frau S. nichts in der Hand.
      Ich werde versuchen, vielleicht ein Telefonat zu speichern, aber ob das was bringt?

      Ich würde mich sehr über fundierte Ratschläge freuen und hoffe, dass solche Ärzte nicht ungeschoren davon kommen.
      MfG
      error6
      Avatar
      schrieb am 24.01.02 20:46:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich habe es vergessen zu erwähnen.
      Der `Doktor` redet Frau S. mit DU an.
      War ja nicht unbedingt ungewöhnlich, nach diesem langen Arzt-Patientin Verhältnis.
      error6
      Avatar
      schrieb am 24.01.02 20:52:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Blechmtze fragen!
      Avatar
      schrieb am 24.01.02 20:55:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      die frau möge zum anwalt gehen und du zum arzt
      Avatar
      schrieb am 24.01.02 21:04:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      Eine Beschwerde bei der Ärztekammer kommt durchaus in Betracht. Nach dem geschilderten Sachverhalt liegt ein Verstoß gegen die Berufsordnung für Ärzte vor, der durch das zuständige Berufsgericht für Ärzte bestraft werden kann. Das Argument "Aussage steht gegen Aussage" gilt zwar im Zivilprozess, nicht aber im Strafprozess und im Verfahren vor dem Berufsgericht für Ärzte. Dort wäre der Arzt der Beschuldigte und Frau S. (und die Mutter) wären Zeugen. Frau S. könnte sich erst mal telefonisch an die Ärtekammer wenden. Es wäre denkbar, dass dort schon Vorfälle bekannt sind.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4500EUR +9,76 %
      Die bessere Technologie im Pennystock-Kleid?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 24.01.02 21:16:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das Ausstellen unrichtiger Zeugnisse über den Gesundheitszustand ist eine Straftat nach § 278 StGB:

      "Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

      Das Angebot, ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand auszustellen, ist wohl noch nicht strafbar, stellt aber einen Verstoß gegen ärztliche Berufspflichten dar, der berufsgerichtlich bestraft werden könnte.

      Wenn Frau S. auf das Angebot eingegangen wäre, sich krankschreiben zu lassen, hätte der Arzt eine Straftat begangen, wenn er Frau S. krankgeschrieben hätte.
      Avatar
      schrieb am 24.01.02 21:20:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die Behauptung des Arztes, er habe von einer Firma eine Reise für 2 Personen nach Mallorca gespendet bekommen, kann natürlich unwahr sein. Wenn sie richtig ist, dürfte es sich um eine Pharmafirma handeln, die Annnahme des Geschenks wäre ebenfalls ein Verstoß gegen ärztliche Berufspflichten.
      Avatar
      schrieb am 24.01.02 21:25:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich möchte aber auch ein Gegenargument gegen Eure Pläne vorbringen, gegen den Arzt tätig zu werden:
      Der Arzt kann zwar Probleme bekommen, für Frau S. steht aber zu erwarten, dass ihr unangenehme Befragungen und Konfrontationen vor dem Gericht bevorstehen, irgendwelche Vorteile ausser einer möglichen Befriedigung durch eine Bestrafung des Arztes ergeben sich für Frau S. nicht.
      Avatar
      schrieb am 24.01.02 22:43:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ll
      Danke.
      @NATALY
      Zuerst recht herzlichen Dank für die Auskünfte.
      Das Gegenargument wurde natürlich auch in Betracht gezogen.
      Aber die Redensart `Ich kenne Dich Innen und Außen` hat natürlich mit das Meiste zur Unfassbarkeit beigetragen.
      Es geht nicht um irgendwelche Genugtuung nach dem Motto:
      dem habe ich es gegeben.
      Man (Frau) stellt sich die Frage, waren alle körperlichen Kontakte wirklich nur Teil der Untersuchungen?
      Es geht um einen jungen Menschen, der jahrelang Vertrauen zu seinem Arzt hatte und menschlich zutiefst enttäuscht worden ist.
      Würde dieser Arzt sein Fehlverhalten rechtzeitig eingesehen haben und sich entsprechend verhalten haben, wäre die Angelegenheit längst erledigt. Aber das Ergebnis der vorrausgegangenen Untersuchung als Vorwand für ein erneutes persönliches Gespräch nutzen zu wollen, ist doch wohl das Allerletzte.
      Da sind die Äußerungen betreffs des Krankschreibens nicht so im Vordergrund.
      Wir werden auf jeden Fall doch die Ärztekammer informieren.
      Frau S. hat eine andere Ärztin ins Vertrauen gezogen, welche ihr sofort zu einer Anzeige geraten hat.
      Ich kann Dich ja per bm über den weiteren Verlauf informieren, wenn Du möchtest.
      :)error6
      Avatar
      schrieb am 27.01.02 17:59:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      Über bm würde ich mich freuen.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Ich suche den Rat eines Juristen oder eines Arztes.