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    Draegerwerk: Genussscheine mit Nachholbedarf (Seite 661)

    eröffnet am 01.02.02 17:09:59 von
    neuester Beitrag 17.11.23 13:19:49 von
    Beiträge: 6.714
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      Avatar
      schrieb am 09.05.03 14:43:58
      Beitrag Nr. 114 ()
      @ # 109, 112

      § 139 Abs. 2 AktG: "Vorzugsaktien ohne Stimmrecht dürfen nur bis zur Hälfte des Grundkapitals ausgegeben werden".

      Gruß an alle hier
      Shortguy:)
      Avatar
      schrieb am 09.05.03 14:42:42
      Beitrag Nr. 113 ()
      Aktiengesetz, Sechster Unterabschnitt
      Vorzugsaktien ohne Stimmrecht
      § 139 Wesen
      (1) Für Aktien, die mit einem nachzuzahlenden Vorzug bei der Verteilung des Gewinns ausgestattet sind, kann das Stimmrecht ausgeschlossen werden (Vorzugsaktien ohne Stimmrecht).
      (2) Vorzugsaktien ohne Stimmrecht dürfen nur bis zur Hälfte des Grundkapitals ausgegeben werden.
      Avatar
      schrieb am 09.05.03 14:08:20
      Beitrag Nr. 112 ()
      @Langfristinvestor,

      Das ist ein gute Erklärung der aktuellen Situation.


      @Hiberna, Beitrag Nr. 109:


      Wo ist es festgelegt, daß es nicht mehr Vorzüge als Stämme geben darf?

      Das ist so, da bin ich mir ziemlich sicher. Wo es steht weiß ich allerdings auch nicht. Vielleicht AktG?


      Kannst du bitte erklären, welche Art der Körperschaftssteuerbefreiung gilt.

      siehe #58 und #60


      Du sprichts davon, daß im unwahrscheinlichen Liquidationsfall mindestens mit dem Ausgabepreis abgelöst werden muß. Willst Du damit sagen, daß die Ablösung auch höher als der Ausgabepreis sein kann?

      Nein, ich meinte damit den Fall, daß die Gesellschaft den GS kündigt. Im Liquidationsfall wird lt. Genußscheinbedingungen mit dem Ausgabebetrag abgefunden.


      Was ist Deine Meinung zur Ablösung mit dem 10-fachen des Vorzugspreises bei einer Liquiditation? Besteht eine solche Verpflichtung oder nicht?

      Meine Meinung: Es besteht keine Verpflichtung.
      Avatar
      schrieb am 09.05.03 14:06:50
      Beitrag Nr. 111 ()
      @Hiberna, Beitrag 109.
      Das ist meines Wissens im Aktiengesetz festgelegt;
      andernfalls könnte man im Extremfall mit einer minimalen Anzahl von Stammaktien einen Milliardenkonzern kontrollieren.

      Den zusammenlaufenden Spread GS/Vz. sehe ich im Zusammenhang mit der Fixierung von Privatleuten auf Nemax und Institutionellen auf Eurostoxx50 in den späten 90ern, wobei die GS noch stärker unter die Räder gekommen sind als die später in den M-Dax aufgestiegenen Vz.
      Preisfrage: welcher Wertpapierberater einer Sparkasse/Bank kann WPHG-gerecht einem Kunden Dräger GS empfehlen???

      Was die Ausgabe von GS an die Mitarbeiter angeht, erfolgt diese lt. http://www.draeger.com/de/Ag/Investor_Relations/genussschein…
      offensichtlich z.T. gratis.

      P.S. Heute Riesenumsätze in 555071 in Frankfurt.
      Avatar
      schrieb am 09.05.03 13:16:36
      Beitrag Nr. 110 ()
      Die fachlich anspruchsvolle Diskussion in Sachen Liquidation in Ehren,für die Bewertung der Genußscheine spielt das Thema eine zu vernachlässigende Rolle.
      Ein Gefühl für die Einordnung der GS bekommt man eher,wenn man sich die Historie vergegenwärtigt und die kapitalmarktspezifischen Rahmenbedingungen berücksichtigt.

      In der Tendenz läßt sich feststellen, daß der "Aktiencharakter" bzw. die Relation GS/Aktie im Zeitablauf deutlich nachgelassen hat. 1985-1987 notierten die Genüsse bei einem Aktienniveau von 18-25 Euro auf einem Niveau zwischen 90-120 Euro bei einer Auschüttung von ca 6 Euro. Dieses relativ hohe Bewertungsniveau von ca 50% haben die Genüsse nur noch einmal im Drägerwerk "Jammertal" 2000 gesehen,als der Floor bzw. der Bondcharakter der GS zum Tragen gekommen ist.In den 90-er Jahren hat sich der GS in einer Range von 25-35% seiner theoretischen Aktienbewertung bewegt.

      Nur zur Erinnerung: Diese Zeit war geprägt durch Mißmanagement, Renditekennzahlen ,die eher zu einem schlecht gemanagten Lebenmitteldiscounter als zu einem High-Tech Anbieter gepaßt haben und einer Ausschüttungspolitik, die die Substanz und die Ek-Quote tendenziell belastet haben. Die Emission der Genußscheine
      der Serie D Ende 1998 war letztlich eine finanzpolitische Verzweiflungstat. (Emissionsrendite von über 8% im Zinstal 1998 ) Nach dieser Junkbond-Emission (vernünftige Bankkredite hat man vermutlich nicht mehr bekommen) war eigentlich klar, wohin bei Drägerwerk die Reise geht.
      Besonders toll aus GS-D-Inhaber Sicht war, daß nach einer
      Pseudoauschüttung aus der Substanz der hohe Fehlbetrag aus der Restrukturierung mit entsprechender Quote gegen das nominelle GS-D-Kapital gebucht wurde.
      Mittlerweile ist durch einen bilanzpolitischen Kunstgriff das nominelle GS-D-Kapital zu Lasten der Gewinnrücklagen wieder aufgefüllt worden.

      Vertauensbildende (kurssteigernde) PR-Genußscheinarbeit aus Sicht der Gesellschaft sieht jedenfalls anders aus.

      Soweit zur Vergangenheitsbewältigung.
      Schenkt man der Aktienkursentwicklung und den entsprechenden Aktienanalysen auch nur bedingt Vertrauen,
      hat man es mit einer runderneuerten Gesellschaft zu tun und Drägerwerk kann in eine Ertrags- und damit auch Ausschüttungsrelation hineinwachsen, die vor einigen Jahren noch als völlig utopisch galt. Daß angesichts der tiefen EK-Basis die Ausschüttungsphantasie zulasten einer Thesaurierungspolitik eventuell 2-3 Jahre tief gehängt wird, hat dann weniger mit Aushungern der GS-Inhaber als mit finanzpolitischen Erfordernissen zu tun. Eine nachhaltige Ertragsentwicklung von Drägerwerk unterstellt, wäre ein Dividendensprung und eine entsprechend signifikant höhere GS-Ausschüttung bzw. ein signifikant höherer GS-Kurs nur eine Frage der Zeit. Angesichts der bei Aktienanlegern wieder verstärkt im Fokus stehenden Dividendenrendite würde eine einseitige Thesaurierungspolitik wenig Sinn machen und ist meiner Meinung nach wenig wahrscheinlich.

      Während die Vorzugsaktien einen Großteil der zukünftigen
      Ertragsphantasie korrekterweise abdiskontieren, sind die Genußscheine immer noch so bewertet,als wenn man das "Sterbeglöcklein" bzw. das "Liquidationsglöcklein" hören könnte.

      Noch ein kurzer Querverweis zu den Allianz-GS. Auch hier zeigt sich, wie lange der Markt ein Papier realitätsfern als festverzinsliches Papier einstufen kann.
      Eine Kündigung der Dräger-GS analog der Allianz GS (die Genußscheinbedingungen sind ähnlich) in Aktien macht aus Sicht von Drägerwerk leider keinen Sinn,
      da sie die 10-fache Ausschüttung auf die GS in der G+V vor Steuer ansetzen kann, während bei Tausch der GS in Aktien die Ausschüttung nach Steuer erfolgen würde.

      Es bleibt dabei: Die Genussscheine sind sowohl vor dem Hintergrund des aktuell tiefen Zinsniveaus als auch der intakten Ertrags/Ausschüttungsphantasie mit 15% der "theoretischen " Aktienbewertung zu tief bewertet und verfügen über ein exzellentes Chance/Risikoprofil.

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      schrieb am 09.05.03 13:05:00
      Beitrag Nr. 109 ()
      @carimba, Beitrag Nr. 108:

      Wo ist es festgelegt, daß es nicht mehr Vorzüge als Stämme geben darf?

      Kannst du bitte erklären, welche Art der Körperschaftssteuerbefreiung gilt.

      Du sprichts davon, daß im unwahrscheinlichen Liquidationsfall mindestens mit dem Ausgabepreis abgelöst werden muß. Willst Du damit sagen, daß die Ablösung auch höher als der Ausgabepreis sein kann?

      Was ist Deine Meinung zur Ablösung mit dem 10-fachen des Vorzugspreises bei einer Liquiditation? Besteht eine solche Verpflichtung oder nicht?
      Avatar
      schrieb am 09.05.03 11:39:41
      Beitrag Nr. 108 ()
      @Nr.104 Hiberna,

      Ich habe meinen Beitrag auch nicht mehr verstanden, als ich ihn durchgelesen habe :rolleyes:

      Ich meinte, daß der Ausgabebetrag zwar eine Bedeutung zur Erklärung von Kursunterschieden besitzt, dies aber eher hinsichtlich einer möglichen Ablösung durch die Gesellschaft (Ablösung mit mindestens dem Ausgabebetrag) als dieser (sehr sehr) unwahrscheinliche Liquidationsfall.

      Ich kann es mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, daß die Gesellschaft vor einem Liquidationsfall kündigen muß, weil der Genußschein ja dann doch (indirekt) einen Anspruch auf Anteil am Liquidationserlös besitzt, was er ja gerade nicht darf, wenn die Körperschaftssteuerbefreiung gelten soll.

      Eine Wandlung in Aktien ist unter derzeitigen Bedingungen gar nicht möglich, weil es nicht mehr Vorzüge als Stämme geben darf und die Anzahl beider Gattungen aktuell gleich ist.
      Avatar
      schrieb am 09.05.03 10:56:35
      Beitrag Nr. 107 ()
      Weiß jemand zu welchen Konditionen die Mitarbeiter die Genussscheine erwerben koennen und welche Menge ?
      Avatar
      schrieb am 09.05.03 10:47:09
      Beitrag Nr. 106 ()
      @se2707

      Wie von Dir dargestellt, hat sich der Aktienkurs dem Genussscheinkurs derzeit sehr genähert. Das Verhältnis Genussschein zu Aktie ist zur Zeit besonders niedrig.

      Draeger könnte ja in dieser Situation etwas nachhelfen, um die Bewertung der Genussscheine anzuheben. In § 11, Abs. 4 der Genussscheinbedingungen (z.Bsp. Serie A) steht ja, daß die Genußrechte anstelle durch Rückkauf auch durch Umwandlung in Stamm- oder Vorzüge abgelöst werden können und zwar im Verhältnis 1:10.

      Durch solch eine Umwandlung würde die Liquidität an der Börse wesentlich erhöht. Institutionelle Anleger könnten dann noch leichter bei Draeger einsteigen.

      Draeger könnte seinen Mitarbeitern,die Draeger-Genüsse besitzen, finanziell etwas zugute kommen lassen, ohne daß dies für Draeger Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung verursacht.

      So eine Umwandlung würde den Mitarbeitern mehr bringen als die bei anderen Firmen übliche Zuteilung von Belegschaftsaktien zu Sonderkonditionen.
      Avatar
      schrieb am 09.05.03 09:35:23
      Beitrag Nr. 105 ()
      @ Hiberna

      "Ich als Genussschein-Inhaber bin an einer Klärung interessiert, um das Kurssteigerungspotential meiner Genüsse beurteilen zu können."

      Vergleicht man die Bewertung Aktie / Genusscheine in der Vergangenheit dann fällt folgendes auf:

      1.) In den letzten 10 Jahren schwankte das Verhältnis Aktie Genusscheine zwischen 1:4,4 (2000) und 1:1,4 (aktuell)

      2.) Die Genusscheine machen extreme Kursbewegungen der Aktie weniger stark mit.

      3.) Beim letzten Zwischenhoch 1999 war das Verhältnis 1: 2,3.

      4.) Je höher die Aktie steigt, desto geringer wird das Verhältnis.
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