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    --- Hilfe zu Steuererklärung !! Abfindung !! --- - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.02.02 17:34:48 von
    neuester Beitrag 07.02.02 10:44:30 von
    Beiträge: 7
    ID: 545.422
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      schrieb am 04.02.02 17:34:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe Probleme mit meiner Steuererklärung !!

      Ich habe von meiner alten Firma eine Abfindung bekommen !! Man hat diesen Bterag allerdings auf meiner Steuerkarte zu meinem normalen Bruttogehalt geschrieben. Den Freibetrag hatte man schon abgezogen und auch nicht aufgeführt. Also hatte man auf meine Karte den gesamt zu Versteuernden Brutto Betrag in eine Summe eingetragen !!

      Jetzt hat mich das Finanzamt angerufen die kommen nicht mit der Erklärung zurecht ! Man hätte die Abfindung extra aufführen müßen weil es ander besteuert wird !!
      Die wollen jetzt eine Genaue Aufstellung wie sich der Bruttobetrag zusammen setzt !!

      Meine alte Firma will mir keine genaue Aufstellung geben warum weiß ich nicht. Die meinen das wäre nicht nötig weil es keinen Unterschied macht !!! Ausserdem meinte die auf meinem Finanzamt haben die keine Ahnung. Auf dem Finanzamt sagen die mir man hat noch nie eine so schlecht ausgefüllte Steuerkarte bekommen.

      Bevor ich mich noch weiter Ärger und die Unterlagen mit Waffengewalt erpresse ( Scherz )
      Wird die Abfindung anders besteuert wie der Normale Lohn ???

      Danke !!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 04.02.02 17:35:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich selber habe keine Unterlagen mehr ! War von 2000 und ich bin 2 mal umgezogen wobei sie verschwunden sind !!
      Avatar
      schrieb am 04.02.02 17:37:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ja, Abfindungen werden anders besteuert.
      Und ein Ausweis auf der Lohnsteuerkarte hätte stattfinden müssen!!!
      Wahrscheinlich sind die in der Firma zu doof.
      Die müssen Dir aber den Betrag mitteilen.
      Avatar
      schrieb am 04.02.02 17:43:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      die sind definitiv verpflichtet. notfalls "winke" mitnem Anwalt.

      gruß die jacky

      P.S. oder versuchs doch mit netten Worten bei dem Personalchef.
      Avatar
      schrieb am 04.02.02 17:49:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      ist denke ich eine Frage der Höhe Deiner Abfindung:

      16.000 sind steuerfrei und werden nicht eingerechnet, nur das was drüber geht muß ausgewiesen werden und kommt in die Felder 10/11/12 der Lohnsteuerkarte (so ist es jedenfalls bei mir !)

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      schrieb am 04.02.02 19:29:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      Alles klar Danke euch

      Dann werde ich morgen wohl noch mal bei meiner alten Firma anrufen !!!

      Zur Not muß ich dann wirklich mit einem Anwalt drohen. Das heute wirklich nichts mehr normal geht ohne irgend welchen Ärger !!

      Scheiß Steag
      Avatar
      schrieb am 07.02.02 10:44:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      steuerfrei sind mind. 16.000; steigt mit höherem Alter (und ich glaube es müssen dann auch bestimmte Dauern der Betriebszugehörigkeit erfüllt sein). Ich glaube es war § 9 EStG.

      Der über den Freibetrag hinausgehende Teil kann u. U. ermäßigt nach §34c (bin mir beim § nicht ganz sicher) besteuert werden. Kurz gesagt: es wird die Steuer einmal ohne Abfindung und einmal mit 1/5 der Abfindung berechnet. Der Unterschiedsbetrag wird mal 5 genommen. So ergibt sich die Steuer auf die (nicht vom Freibetrag gedeckte) Abfindung.

      Das vorgenannte Verfahren mindert (i. d. R.) die Progression. Voraussetzung ist aber, daß eine "Zusammenballung von Einkünften" vorliegt!!! Vereinfacht: Arbeitseinkommen (mit Abfindung und Arbeitslosengeld) muß höher, als das Arbeitseinkommen des Vorjahres sein. Diese Voraussetzung ist noch nicht bei allen Finanzbeamten bekannt. Daher ist es sinnvoll, das der AG auf der LSt.-Karte die ermäßigte Besteuerung einträgt. Dann wird diese vielleicht ohne Prüfung übernommen.

      In jedem Fall mußt Du Deine Kündigung und Deine Aufhebungsvertrag dem FA vorlegen. Hieraus sollte unbedingt hervorgehen, daß alles durch den AG veranlaßt wurde. Sonst volle Steuer auf alles! Aus meiner Sicht sollten diese Unterlagen auch für die Steuererklärung reichen, egal wo der AG die Beträge in der LSt.-Karte eingetragen hat.


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