Deutsche Verfassung dehnbar wie das Gummi meiner Unterhose - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.03.02 15:47:09 von
neuester Beitrag 22.03.02 19:46:47 von
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ID: 570.009
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Wenn die Judikative feststellt, daß dies ein eklatanter
Verfassungsbruch war, dann muß doch Wowereit verhaftet
werden, oder kann jetzt kommen wer will und auf die
Verfassung scheißen?
Verfassungsbruch war, dann muß doch Wowereit verhaftet
werden, oder kann jetzt kommen wer will und auf die
Verfassung scheißen?
Dann müßte Kohl schon sitzen weil das Kindergeld lt. Verfassungsgericht zu tief war, von seiner spendengeschichte und den bis heute nichz genannten(nicht vorhandenen Spendern) mal abgesehen.
Akten aus dem Kanzleramt verschwinden zu lassen ist auch nicht grad die feine englische Art....
Akten aus dem Kanzleramt verschwinden zu lassen ist auch nicht grad die feine englische Art....
In Deutschland haben wir nur ein Grundgesetz,keine Verfassung.Setzen!6
Das mit Kohl finde ich auch nicht gut, aber es steht nicht
in der Verfassung wieviel das Kindergeld betragen muß oder
daß die Spendernamen zu nennen sind.
in der Verfassung wieviel das Kindergeld betragen muß oder
daß die Spendernamen zu nennen sind.
Aber Verfassungsgericht heißt es schon oder Grundgesetzgericht?????
weitere Verfassungsverstoß Kohls: er hat den Zuwanderungs-
wahnsinn (in die Sozialkassen) während seiner Amtszeit
erst ermöglicht.
Er hat somit dem deutschen Volk kraft Verfassung sehr geschadet.
Einsperren diese Volksverhetzer !
wahnsinn (in die Sozialkassen) während seiner Amtszeit
erst ermöglicht.
Er hat somit dem deutschen Volk kraft Verfassung sehr geschadet.
Einsperren diese Volksverhetzer !
Stimmt aber das Verfassungsgericht hat die gesamte Familienpolitik in Sachen Kinderförderung als verfassungswidrig gekennzeichnet.
die roten und grünen müßten alle aufgehängt werden!!
Verfassungswidrigkeit ist aber etwas anderes als Verfassungsbruch.
Was heute begangen wurde, ist doch ähnlich gewichtig wie z.B.
eine Wahlfälschung.
Was heute begangen wurde, ist doch ähnlich gewichtig wie z.B.
eine Wahlfälschung.
@ chance
vielleicht solltest Du erst mal Deinen Rausch ausschlafen, wenn Du vom Stammtisch kommst.
Bin kein roter und auch kein grüner aber solche Kommentare kann man sich glaub ich sparen.
vielleicht solltest Du erst mal Deinen Rausch ausschlafen, wenn Du vom Stammtisch kommst.
Bin kein roter und auch kein grüner aber solche Kommentare kann man sich glaub ich sparen.
@chance
Genau, wenns schon um Verfassung und die Rechte aller geht, dann gewähre diese Rechte auch den Andersdenkenden und lern mal was über Toleranz!
Genau, wenns schon um Verfassung und die Rechte aller geht, dann gewähre diese Rechte auch den Andersdenkenden und lern mal was über Toleranz!
@em
habe ich früher auch mal gedacht.sieht man sich diesen sauhaufen aber an,kommt man nur zu solch einen schluß!!
Es leben die reichen,dann gibt es diese würstchen von rot und grün wenigstens nicht mehr.
habe ich früher auch mal gedacht.sieht man sich diesen sauhaufen aber an,kommt man nur zu solch einen schluß!!
Es leben die reichen,dann gibt es diese würstchen von rot und grün wenigstens nicht mehr.
meint jemand, das es mit cdu-csu besser ginge?
bei der spd lebt man schon schlecht,siehe die spd regierten
länder rheinland-pfalz, dieses land spricht bände!!
cdu-csu sind keinen deut besser!!
gründe: da man seit kriegsende außenpolitisch absolute lachnummer ist, die niemand ernst nimmt, tobt man sich halt
im eigenen land....
kein land dieser erde hat solche tollwütige "regulierer".
in deutschland müssen sogar fensterputzer einen meisterbrief haben, und das ist bezeichnend für dieses mistland.
rechte der bürger de facto nicht mehr vorhanden...ein paar tausend juristenbonzen halten dieses land und seine millionen im juristischen würgegriff.
übrigens haben die einzelnen bundesländer eine verfassung, also boyle, setzen, sechs!
grundgesetz....ausgeschlachtet bis zur ruine, das wird nix mehr..und die verbleibenden paar grundgesetze sind dermassen verändert und ausgehöhlt, das jeder geradeso jurist damit machen kann, was er will.
rechtsstaat----staat hat immer recht.
bürgerinitiativen gibt es faktisch nicht mehr, da jeder angst..so wie unsere kinder schon mit angst großgezogen bzw. heranwachsen....
fazit: es sind seit langer zeit kräfte in diesem land am werk, kräfte in bundestag und bundesrat sowie hauptsächlich in ausschüssen, die unser land langsam und mit plan kaputt
gehen lassen...und das wäre beweisbar.
bei der spd lebt man schon schlecht,siehe die spd regierten
länder rheinland-pfalz, dieses land spricht bände!!
cdu-csu sind keinen deut besser!!
gründe: da man seit kriegsende außenpolitisch absolute lachnummer ist, die niemand ernst nimmt, tobt man sich halt
im eigenen land....
kein land dieser erde hat solche tollwütige "regulierer".
in deutschland müssen sogar fensterputzer einen meisterbrief haben, und das ist bezeichnend für dieses mistland.
rechte der bürger de facto nicht mehr vorhanden...ein paar tausend juristenbonzen halten dieses land und seine millionen im juristischen würgegriff.
übrigens haben die einzelnen bundesländer eine verfassung, also boyle, setzen, sechs!
grundgesetz....ausgeschlachtet bis zur ruine, das wird nix mehr..und die verbleibenden paar grundgesetze sind dermassen verändert und ausgehöhlt, das jeder geradeso jurist damit machen kann, was er will.
rechtsstaat----staat hat immer recht.
bürgerinitiativen gibt es faktisch nicht mehr, da jeder angst..so wie unsere kinder schon mit angst großgezogen bzw. heranwachsen....
fazit: es sind seit langer zeit kräfte in diesem land am werk, kräfte in bundestag und bundesrat sowie hauptsächlich in ausschüssen, die unser land langsam und mit plan kaputt
gehen lassen...und das wäre beweisbar.
22.03.2002 15:44
HINTERGRUND-Geteiltes Votum im Bundesrat war bisher einmalig
- von Holger Hansen - Berlin, 22. Mär (Reuters) - Den Fall eines geteilten Votums eines Landes gab es vor der Entscheidung des Bundesrates vom Freitag erst einmal in der Geschichte der Länderkammer. Und da das Grundgesetz eine einheitliche Stimmabgabe der Vertreter eines Landes im Bundesrat vorschreibt, halten viele Verfassungsrechtler die Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes der rot-grünen Koalition daher für unwirksam. Der Münchener Verfassungsrechtler Peter Badura etwa meinte, Bundespräsident Johannes Rau dürfe das Gesetz nicht unterschreiben. Der einzige ähnliche Fall ereignete sich im Dezember 1949: Damals stimmten nach Angaben des Bundesrates zwei Landesminister der Großen Koalition in Nordrhein-Westfalen unterschiedlich. Der damalige Ministerpräsident Karl Arnold (CDU) votierte dann mit Ja. Sein Votum wurde als Stimmabgabe des Landes akzeptiert. Gut 52 Jahre später ist der Bundesratspräsident und Regierende Bürgermeister Berlins, Klaus Wowereit (SPD), genauso verfahren. Aber Verfassungsrechtler sind sich uneins, ob er damit rechtens gehandelt hat. Der Fall von 1949 wird in Rechtskommentaren überwiegend als nicht beispielhaft gewertet. Das Direktorium des Bundesrates hatte Wowereit daher empfohlen, ein Votum Brandenburgs als ungültig zu werten, wenn Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) mit Ja stimmt, sein Stellvertreter und Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) aber ein Nein entgegensetzt. Der Empfehlung der Bundesratsverwaltung musste Wowereit aber nicht folgen, wie ein Sprecher der Länderkammer bekräftigte. Die Bundesratsverwaltung habe zwar ausführlich verfassungsrechtliche Kommentare gesichtet und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass nach der "weitaus überwiegenden Meinung" von Verfassungsrechtlern ein gesplittetes Votum ungültig wäre. Aber es gebe auch eine Minderheitenmeinung unter den Verfassungsexperten, wonach solch ein Votum als gültig zu werten wäre. Bei der Abstimmung am Freitag rief Schönbohm bei der Abstimmung lautstark ein Nein in den Saal des Bundesrates, dem Stolpe auf Nachfrage Wowereits ein Ja entgegenhielt. "Damit stelle ich fest, dass das Land Brandenburg mit Ja abgestimmt hat", sagte Wowereit. Brandenburg verschaffte damit dem rot-grünen Zuwanderungsgesetz die Mehrheit. Der Münchener Verfassungsrechtler Badura sagte der Nachrichtenagentur Reuters, diese Entscheidung Wowereits entspreche nicht der Verfassung. In Artikel 51 des Grundgesetzes ist festgelegt, dass ein Bundesland seine Stimmen nur einheitlich abgeben darf. "Wenn die Mitglieder einer Landesregierung unterschiedlich abstimmen, fehlt es an der einheitlichen Stimmabgabe. Daraus kann nur der Schluss gezogen werden, dass das Land keine gültige Stimmabgabe vorgenommen hat", sagte Badura. Der Bundesratsbeschluss leide damit an einem rechtlichen Fehler, sagte Badura. "Damit ist der Beschluss insgesamt unwirksam." Als Konsequenz dürfe Bundespräsident Rau das Gesetz nicht unterzeichnen, verkünden und damit in Kraft setzen. "Es gibt keine wirksame Entscheidung des Bundesrates, also ist die Mitwirkung des Bundesrates unvollständig. Wenn ein wirksamer Beschluss nicht existiert, dann kann auch das Gesetz nicht ausgefertigt werden", sagte Badura. Andernfalls setzte sich Rau dem Risiko einer Verfassungsklage aus. "Er würde sich entgegen dem verhalten, was die Verfassung verlangt." Eine andere Meinung vertritt der Berliner Staatsrechtler Christian Pestalozza. Die geteilte Stimmabgabe Brandenburgs sei als gültiges Ja zu werten. Der Ministerpräsident gebe den Ausschlag. "Wenn der Ja sagt oder Nein, dann gilt das, egal, was weitere Regierungsvertreter sagen. Da habe ich gar keinen Zweifel", sagte Pestalozza Reuters. "Wer, wenn nicht der Ministerpräsident, soll für sein Land stimmen?" Badura indes sagte, ein Ministerpräsident sei nicht automatisch Stimmführer seines Landes, zumal wenn es - wie in Potsdam - keinen Regierungsbeschluss über die Stimmabgabe gegeben habe. Die Zukunft des Gesetzes liegt somit zunächst in den Händen Raus. Wenn er den Beschluss des Bundesrates als unwirksam einschätzen sollte und das Gesetz nicht verkündet, müsste die Länderkammer nach Einschätzung Baduras erneut entscheiden. hoh/mab
Quelle: REUTERS
HINTERGRUND-Geteiltes Votum im Bundesrat war bisher einmalig
- von Holger Hansen - Berlin, 22. Mär (Reuters) - Den Fall eines geteilten Votums eines Landes gab es vor der Entscheidung des Bundesrates vom Freitag erst einmal in der Geschichte der Länderkammer. Und da das Grundgesetz eine einheitliche Stimmabgabe der Vertreter eines Landes im Bundesrat vorschreibt, halten viele Verfassungsrechtler die Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes der rot-grünen Koalition daher für unwirksam. Der Münchener Verfassungsrechtler Peter Badura etwa meinte, Bundespräsident Johannes Rau dürfe das Gesetz nicht unterschreiben. Der einzige ähnliche Fall ereignete sich im Dezember 1949: Damals stimmten nach Angaben des Bundesrates zwei Landesminister der Großen Koalition in Nordrhein-Westfalen unterschiedlich. Der damalige Ministerpräsident Karl Arnold (CDU) votierte dann mit Ja. Sein Votum wurde als Stimmabgabe des Landes akzeptiert. Gut 52 Jahre später ist der Bundesratspräsident und Regierende Bürgermeister Berlins, Klaus Wowereit (SPD), genauso verfahren. Aber Verfassungsrechtler sind sich uneins, ob er damit rechtens gehandelt hat. Der Fall von 1949 wird in Rechtskommentaren überwiegend als nicht beispielhaft gewertet. Das Direktorium des Bundesrates hatte Wowereit daher empfohlen, ein Votum Brandenburgs als ungültig zu werten, wenn Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) mit Ja stimmt, sein Stellvertreter und Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) aber ein Nein entgegensetzt. Der Empfehlung der Bundesratsverwaltung musste Wowereit aber nicht folgen, wie ein Sprecher der Länderkammer bekräftigte. Die Bundesratsverwaltung habe zwar ausführlich verfassungsrechtliche Kommentare gesichtet und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass nach der "weitaus überwiegenden Meinung" von Verfassungsrechtlern ein gesplittetes Votum ungültig wäre. Aber es gebe auch eine Minderheitenmeinung unter den Verfassungsexperten, wonach solch ein Votum als gültig zu werten wäre. Bei der Abstimmung am Freitag rief Schönbohm bei der Abstimmung lautstark ein Nein in den Saal des Bundesrates, dem Stolpe auf Nachfrage Wowereits ein Ja entgegenhielt. "Damit stelle ich fest, dass das Land Brandenburg mit Ja abgestimmt hat", sagte Wowereit. Brandenburg verschaffte damit dem rot-grünen Zuwanderungsgesetz die Mehrheit. Der Münchener Verfassungsrechtler Badura sagte der Nachrichtenagentur Reuters, diese Entscheidung Wowereits entspreche nicht der Verfassung. In Artikel 51 des Grundgesetzes ist festgelegt, dass ein Bundesland seine Stimmen nur einheitlich abgeben darf. "Wenn die Mitglieder einer Landesregierung unterschiedlich abstimmen, fehlt es an der einheitlichen Stimmabgabe. Daraus kann nur der Schluss gezogen werden, dass das Land keine gültige Stimmabgabe vorgenommen hat", sagte Badura. Der Bundesratsbeschluss leide damit an einem rechtlichen Fehler, sagte Badura. "Damit ist der Beschluss insgesamt unwirksam." Als Konsequenz dürfe Bundespräsident Rau das Gesetz nicht unterzeichnen, verkünden und damit in Kraft setzen. "Es gibt keine wirksame Entscheidung des Bundesrates, also ist die Mitwirkung des Bundesrates unvollständig. Wenn ein wirksamer Beschluss nicht existiert, dann kann auch das Gesetz nicht ausgefertigt werden", sagte Badura. Andernfalls setzte sich Rau dem Risiko einer Verfassungsklage aus. "Er würde sich entgegen dem verhalten, was die Verfassung verlangt." Eine andere Meinung vertritt der Berliner Staatsrechtler Christian Pestalozza. Die geteilte Stimmabgabe Brandenburgs sei als gültiges Ja zu werten. Der Ministerpräsident gebe den Ausschlag. "Wenn der Ja sagt oder Nein, dann gilt das, egal, was weitere Regierungsvertreter sagen. Da habe ich gar keinen Zweifel", sagte Pestalozza Reuters. "Wer, wenn nicht der Ministerpräsident, soll für sein Land stimmen?" Badura indes sagte, ein Ministerpräsident sei nicht automatisch Stimmführer seines Landes, zumal wenn es - wie in Potsdam - keinen Regierungsbeschluss über die Stimmabgabe gegeben habe. Die Zukunft des Gesetzes liegt somit zunächst in den Händen Raus. Wenn er den Beschluss des Bundesrates als unwirksam einschätzen sollte und das Gesetz nicht verkündet, müsste die Länderkammer nach Einschätzung Baduras erneut entscheiden. hoh/mab
Quelle: REUTERS
Schröder hat auch gegen das Grundgesetz verstoßen,
als sich gegen die Wiedervereinigung ausgesprochen hat,
und als er sich zur uneingeschränkten Solidarität mit den USA verpflichtet.
Schließlich muß er als Kanzler zu allererst den Interessen Deutschlands dienen.
als sich gegen die Wiedervereinigung ausgesprochen hat,
und als er sich zur uneingeschränkten Solidarität mit den USA verpflichtet.
Schließlich muß er als Kanzler zu allererst den Interessen Deutschlands dienen.
@hochwuerden
...da muß ich Dir völlig recht geben.
Deshalb: SPD - Grüne oder SPD - PDS noch mal ran.
Fahrt die reformunfähige Republik endlich richtig an
die Wand.
Bei der CDU / CSU würde es "leider" etwas länger dauern.
...da muß ich Dir völlig recht geben.
Deshalb: SPD - Grüne oder SPD - PDS noch mal ran.
Fahrt die reformunfähige Republik endlich richtig an
die Wand.
Bei der CDU / CSU würde es "leider" etwas länger dauern.
@hochwürden
Hier geht es um die Bundesratentscheidung.Ich denke nicht,daß die durch die Länderverfassungen geregelt ist,oder?
Hier geht es um die Bundesratentscheidung.Ich denke nicht,daß die durch die Länderverfassungen geregelt ist,oder?
boyle, also so ganz unrecht hast du nicht.
basis unser grundgesetz, mit den jeweiligen verfassungen
der bundesländer(sehr sehr unterschiedlich!!) hat man halt unseren ländern das recht zur eigenen "sauerei" gegeben.
also in so weit hast du recht...
basis unser grundgesetz, mit den jeweiligen verfassungen
der bundesländer(sehr sehr unterschiedlich!!) hat man halt unseren ländern das recht zur eigenen "sauerei" gegeben.
also in so weit hast du recht...
korrigiere die sechs auf 5+
würde eher sagen, du hast das Thema des Threads verfehlt
also gut... 4- ...
jetzt lach mal wieder, boyl!
jetzt lach mal wieder, boyl!
@Iserlohner..270 oder 271?
Ich will aber mindestens eine 3
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