checkAd

    Deutsche Verfassung dehnbar wie das Gummi meiner Unterhose - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.03.02 15:47:09 von
    neuester Beitrag 22.03.02 19:46:47 von
    Beiträge: 23
    ID: 570.009
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 627
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 15:47:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn die Judikative feststellt, daß dies ein eklatanter
      Verfassungsbruch war, dann muß doch Wowereit verhaftet
      werden, oder kann jetzt kommen wer will und auf die
      Verfassung scheißen?
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 15:53:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dann müßte Kohl schon sitzen weil das Kindergeld lt. Verfassungsgericht zu tief war, von seiner spendengeschichte und den bis heute nichz genannten(nicht vorhandenen Spendern) mal abgesehen.

      Akten aus dem Kanzleramt verschwinden zu lassen ist auch nicht grad die feine englische Art....
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 15:58:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      In Deutschland haben wir nur ein Grundgesetz,keine Verfassung.Setzen!6
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 15:58:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das mit Kohl finde ich auch nicht gut, aber es steht nicht
      in der Verfassung wieviel das Kindergeld betragen muß oder
      daß die Spendernamen zu nennen sind.
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 15:59:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      Aber Verfassungsgericht heißt es schon oder Grundgesetzgericht?????

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4020EUR +0,50 %
      NurExone Biologic: Erfahren Sie mehr über den Biotech-Gral! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 16:00:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      weitere Verfassungsverstoß Kohls: er hat den Zuwanderungs-
      wahnsinn (in die Sozialkassen) während seiner Amtszeit
      erst ermöglicht.

      Er hat somit dem deutschen Volk kraft Verfassung sehr geschadet.

      Einsperren diese Volksverhetzer !
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 16:02:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Stimmt aber das Verfassungsgericht hat die gesamte Familienpolitik in Sachen Kinderförderung als verfassungswidrig gekennzeichnet.
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 16:06:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      die roten und grünen müßten alle aufgehängt werden!!
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 16:09:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      Verfassungswidrigkeit ist aber etwas anderes als Verfassungsbruch.
      Was heute begangen wurde, ist doch ähnlich gewichtig wie z.B.
      eine Wahlfälschung.
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 16:15:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ chance

      vielleicht solltest Du erst mal Deinen Rausch ausschlafen, wenn Du vom Stammtisch kommst.

      Bin kein roter und auch kein grüner aber solche Kommentare kann man sich glaub ich sparen.
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 16:22:17
      Beitrag Nr. 11 ()
      @chance

      Genau, wenns schon um Verfassung und die Rechte aller geht, dann gewähre diese Rechte auch den Andersdenkenden und lern mal was über Toleranz!
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 16:23:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      @em

      habe ich früher auch mal gedacht.sieht man sich diesen sauhaufen aber an,kommt man nur zu solch einen schluß!!
      Es leben die reichen,dann gibt es diese würstchen von rot und grün wenigstens nicht mehr.
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 16:25:51
      Beitrag Nr. 13 ()
      meint jemand, das es mit cdu-csu besser ginge?

      bei der spd lebt man schon schlecht,siehe die spd regierten
      länder rheinland-pfalz, dieses land spricht bände!!

      cdu-csu sind keinen deut besser!!

      gründe: da man seit kriegsende außenpolitisch absolute lachnummer ist, die niemand ernst nimmt, tobt man sich halt
      im eigenen land....

      kein land dieser erde hat solche tollwütige "regulierer".
      in deutschland müssen sogar fensterputzer einen meisterbrief haben, und das ist bezeichnend für dieses mistland.
      rechte der bürger de facto nicht mehr vorhanden...ein paar tausend juristenbonzen halten dieses land und seine millionen im juristischen würgegriff.

      übrigens haben die einzelnen bundesländer eine verfassung, also boyle, setzen, sechs!

      grundgesetz....ausgeschlachtet bis zur ruine, das wird nix mehr..und die verbleibenden paar grundgesetze sind dermassen verändert und ausgehöhlt, das jeder geradeso jurist damit machen kann, was er will.
      rechtsstaat----staat hat immer recht.

      bürgerinitiativen gibt es faktisch nicht mehr, da jeder angst..so wie unsere kinder schon mit angst großgezogen bzw. heranwachsen....

      fazit: es sind seit langer zeit kräfte in diesem land am werk, kräfte in bundestag und bundesrat sowie hauptsächlich in ausschüssen, die unser land langsam und mit plan kaputt
      gehen lassen...und das wäre beweisbar.
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 16:29:07
      Beitrag Nr. 14 ()
      22.03.2002 15:44

      HINTERGRUND-Geteiltes Votum im Bundesrat war bisher einmalig

      - von Holger Hansen - Berlin, 22. Mär (Reuters) - Den Fall eines geteilten Votums eines Landes gab es vor der Entscheidung des Bundesrates vom Freitag erst einmal in der Geschichte der Länderkammer. Und da das Grundgesetz eine einheitliche Stimmabgabe der Vertreter eines Landes im Bundesrat vorschreibt, halten viele Verfassungsrechtler die Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes der rot-grünen Koalition daher für unwirksam. Der Münchener Verfassungsrechtler Peter Badura etwa meinte, Bundespräsident Johannes Rau dürfe das Gesetz nicht unterschreiben. Der einzige ähnliche Fall ereignete sich im Dezember 1949: Damals stimmten nach Angaben des Bundesrates zwei Landesminister der Großen Koalition in Nordrhein-Westfalen unterschiedlich. Der damalige Ministerpräsident Karl Arnold (CDU) votierte dann mit Ja. Sein Votum wurde als Stimmabgabe des Landes akzeptiert. Gut 52 Jahre später ist der Bundesratspräsident und Regierende Bürgermeister Berlins, Klaus Wowereit (SPD), genauso verfahren. Aber Verfassungsrechtler sind sich uneins, ob er damit rechtens gehandelt hat. Der Fall von 1949 wird in Rechtskommentaren überwiegend als nicht beispielhaft gewertet. Das Direktorium des Bundesrates hatte Wowereit daher empfohlen, ein Votum Brandenburgs als ungültig zu werten, wenn Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) mit Ja stimmt, sein Stellvertreter und Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) aber ein Nein entgegensetzt. Der Empfehlung der Bundesratsverwaltung musste Wowereit aber nicht folgen, wie ein Sprecher der Länderkammer bekräftigte. Die Bundesratsverwaltung habe zwar ausführlich verfassungsrechtliche Kommentare gesichtet und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass nach der "weitaus überwiegenden Meinung" von Verfassungsrechtlern ein gesplittetes Votum ungültig wäre. Aber es gebe auch eine Minderheitenmeinung unter den Verfassungsexperten, wonach solch ein Votum als gültig zu werten wäre. Bei der Abstimmung am Freitag rief Schönbohm bei der Abstimmung lautstark ein Nein in den Saal des Bundesrates, dem Stolpe auf Nachfrage Wowereits ein Ja entgegenhielt. "Damit stelle ich fest, dass das Land Brandenburg mit Ja abgestimmt hat", sagte Wowereit. Brandenburg verschaffte damit dem rot-grünen Zuwanderungsgesetz die Mehrheit. Der Münchener Verfassungsrechtler Badura sagte der Nachrichtenagentur Reuters, diese Entscheidung Wowereits entspreche nicht der Verfassung. In Artikel 51 des Grundgesetzes ist festgelegt, dass ein Bundesland seine Stimmen nur einheitlich abgeben darf. "Wenn die Mitglieder einer Landesregierung unterschiedlich abstimmen, fehlt es an der einheitlichen Stimmabgabe. Daraus kann nur der Schluss gezogen werden, dass das Land keine gültige Stimmabgabe vorgenommen hat", sagte Badura. Der Bundesratsbeschluss leide damit an einem rechtlichen Fehler, sagte Badura. "Damit ist der Beschluss insgesamt unwirksam." Als Konsequenz dürfe Bundespräsident Rau das Gesetz nicht unterzeichnen, verkünden und damit in Kraft setzen. "Es gibt keine wirksame Entscheidung des Bundesrates, also ist die Mitwirkung des Bundesrates unvollständig. Wenn ein wirksamer Beschluss nicht existiert, dann kann auch das Gesetz nicht ausgefertigt werden", sagte Badura. Andernfalls setzte sich Rau dem Risiko einer Verfassungsklage aus. "Er würde sich entgegen dem verhalten, was die Verfassung verlangt." Eine andere Meinung vertritt der Berliner Staatsrechtler Christian Pestalozza. Die geteilte Stimmabgabe Brandenburgs sei als gültiges Ja zu werten. Der Ministerpräsident gebe den Ausschlag. "Wenn der Ja sagt oder Nein, dann gilt das, egal, was weitere Regierungsvertreter sagen. Da habe ich gar keinen Zweifel", sagte Pestalozza Reuters. "Wer, wenn nicht der Ministerpräsident, soll für sein Land stimmen?" Badura indes sagte, ein Ministerpräsident sei nicht automatisch Stimmführer seines Landes, zumal wenn es - wie in Potsdam - keinen Regierungsbeschluss über die Stimmabgabe gegeben habe. Die Zukunft des Gesetzes liegt somit zunächst in den Händen Raus. Wenn er den Beschluss des Bundesrates als unwirksam einschätzen sollte und das Gesetz nicht verkündet, müsste die Länderkammer nach Einschätzung Baduras erneut entscheiden. hoh/mab

      Quelle: REUTERS
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 16:29:57
      Beitrag Nr. 15 ()
      Schröder hat auch gegen das Grundgesetz verstoßen,
      als sich gegen die Wiedervereinigung ausgesprochen hat,
      und als er sich zur uneingeschränkten Solidarität mit den USA verpflichtet.

      Schließlich muß er als Kanzler zu allererst den Interessen Deutschlands dienen.
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 16:31:20
      Beitrag Nr. 16 ()
      @hochwuerden

      ...da muß ich Dir völlig recht geben.

      Deshalb: SPD - Grüne oder SPD - PDS noch mal ran.
      Fahrt die reformunfähige Republik endlich richtig an
      die Wand.
      Bei der CDU / CSU würde es "leider" etwas länger dauern.
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 16:45:15
      Beitrag Nr. 17 ()
      @hochwürden
      Hier geht es um die Bundesratentscheidung.Ich denke nicht,daß die durch die Länderverfassungen geregelt ist,oder?
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 17:05:22
      Beitrag Nr. 18 ()
      boyle, also so ganz unrecht hast du nicht.
      basis unser grundgesetz, mit den jeweiligen verfassungen
      der bundesländer(sehr sehr unterschiedlich!!) hat man halt unseren ländern das recht zur eigenen "sauerei" gegeben.
      also in so weit hast du recht...
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 17:06:28
      Beitrag Nr. 19 ()
      korrigiere die sechs auf 5+
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 17:30:44
      Beitrag Nr. 20 ()
      würde eher sagen, du hast das Thema des Threads verfehlt
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 17:35:23
      Beitrag Nr. 21 ()
      also gut... 4- ...

      jetzt lach mal wieder, boyl!
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 17:58:43
      Beitrag Nr. 22 ()
      @Iserlohner..270 oder 271?
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 19:46:47
      Beitrag Nr. 23 ()
      Ich will aber mindestens eine 3:D


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Deutsche Verfassung dehnbar wie das Gummi meiner Unterhose