checkAd

    +++++Kann ich mich dagegen wehren???+++++ - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.03.02 13:58:15 von
    neuester Beitrag 03.04.02 16:29:52 von
    Beiträge: 9
    ID: 572.330
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 639
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 28.03.02 13:58:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Ein ehemaliger guter Freund versucht mich mit üblen Mitteln fertig zu machen.
      Und zwar:Er hat versucht eine Freundin zu überreden, das sie mich ins Bett zieht um es danach meiner Freundin zu erzählen. Also, mich vor ihr bloß zu stellen bzw. mich vor meinen Freunden fertig zu machen.Er riskirte damit, meine ganze Beziehung zu zerstören.
      Jetzt meine Frage:Kann ich dagegen was machen?Also, eine schriftliche Aussage derjenigen die er zu überreden versuchte, habe ich bereits.Ich hab also handfeste Beweise das er sie versucht hat dazu zu überreden.
      Wer kann mir da weiterhelfen?



      Vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 28.03.02 14:11:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Stell mal ein Foto von der Frau rein die mit Dir in die Kiste gehen möchte. Danach können wir Dir sicherlich weiterhelfen.

      PS: Anstiftung zu Sex ist keine Straftat. (Es sei denn Er wollte SIE überreden Dich zu vergewaltigen)
      Avatar
      schrieb am 28.03.02 14:23:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dein "Freund" kann eine andere Dame als deine Freundin lang dazu überreden, dich ins Bett zu zerren - so lange du nein sagst, läuft nix, was dich vor deiner Freundin kompromittieren könnte! Du musst sie ja schließlich bumsen, und nur mit Fremdbeteiligung wird das kaum gehen.

      Deine Probleme möcht ich haben... Kindergarten live!

      Grüße, MartinRR
      Avatar
      schrieb am 28.03.02 15:00:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      siehste,
      es hat doch Vorteile schwul zu sein...........
      Avatar
      schrieb am 28.03.02 15:15:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      haste was im Kasten, kannste sie beide
      f.......ertigmachen :laugh: :cool:

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1890EUR -1,82 %
      InnoCan Pharma: Q1 2024 Monster-Zahlen “ante portas”?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 28.03.02 15:32:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      ...wenn Du die Aussage schriftlich hast geh´ zum Anwalt und veranlasse eine Klage auf Unterlassung. Wenn die Klage durchgeht muß der Verlierer die gesamten notwendigen Kosten tragen. (Was notwendig ist wird nach bestimmten Spielregeln vom Gericht festgelegt.)Wird Dein Gegner zur Unterlassung verurteilt, kannst Du bei Wiederholung einen sog. "Bestrafungsantrag" stellen.

      Bei meiner geschiedenen Frau hat´s geholfen...;-))
      Avatar
      schrieb am 28.03.02 17:41:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Disagio!

      schau mal bitte in dein Wo-Mailfach!
      Avatar
      schrieb am 29.03.02 09:40:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      ... hab selten so viel Unsinn gelesen.

      Wer mit wem in die Kiste springt, ist deren/dessen ureigene Entscheidung, es sei denn es liegt eine Bewußtseinsstörung etc. pp. vor.

      ... justitiabel ist das nicht.
      Es zwingt dich ja niemand treu zu sein. Solltest du dies nicht sein, biste dafür selbst verantwortlich, und nich die vollbusige Blondine!

      Charlotte
      Avatar
      schrieb am 03.04.02 16:29:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ turbocharlotte:

      Das war das richtige Schlusswort zu diesem Thread. Er ruhe in Frieden!

      Grüße, MartinRR

      P.S.: Den Preis für unfreiwillige Komik hat er aber verdient!


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      +++++Kann ich mich dagegen wehren???+++++