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    Gründung einer GbR - Worauf ist bei Vertragsgestaltung zu achten? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.04.02 16:40:00 von
    neuester Beitrag 09.04.02 22:29:13 von
    Beiträge: 4
    ID: 573.494
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      Avatar
      schrieb am 03.04.02 16:40:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein paar meiner Freunde (alle über 18) haben bechlossen, gemeinsam ein kleines Häuschen
      als eine Art Treff (nur für sie selbst) zu bauen. Da es doch ein paar tausend Euro kosten wird,
      die anteilig aufgebracht werden, haben sie eine GbR
      gegründet. Auf den Namen der Gesellschaft wurde das Bankkkonto eingerichtet,
      eine Versicherung abgeschlossen . . .
      Nun würden sie gerne einen schriftlichen Vertrag machen, wo alles Wichtige festgehalten
      werden soll. Dabei wurde ich um Rat gefragt. Ich selbst kenn die §§ 705 ff BGB , weil ich
      im BWL – Studium Recht als Vordiplomsfach hatte. Allerdings weiß ich nicht, was bei
      einem Vertrag zu beachten ist.


      Wie ist so ein Vertrag in der Regel aufgebaut?

      Was muß unbedingt drinstehen?

      Wie formuliert man Haftungsausschlüsse z .B. für Gäste ?

      Was muß alles geregelt werden?

      Wo kann ich mich selbst weiter schlau machen? Internetaddressen ?
      Gibt’s irgendwo Musterverträge?
      Avatar
      schrieb am 07.04.02 21:45:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi :)
      Du frage wo Vertrag weh tun ? :confused:
      Ich sagen Dir: Vertrag ist da wo Bauch sein ! :)
      Du fragen wo Bauch sein ? :confused:
      Ich sagen Dir: Bauch gegenüber Arsch sein ! :)
      Du fragen wo helfen können ? :confused:
      Ich sagen Dir: Rechtsanwalt helfen können ! :)
      Ali :)
      Avatar
      schrieb am 09.04.02 21:57:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      In dem Gesellschaftsvertrag regelt ihr das Verhältnis zwischen den gellschaftern d.h. Regelungen, die die Gäste betreffen jkönnen hier nicht für diese verbindlich getroffen werden.
      In den Vertrag sollte unbedingt der Zweck der Gesellschaft, die jeweiligen Leistungen die die Gesellschafter erbringen müssem (Geldbeträge, Tätigkeiten, Sacheinlagen...)
      Auch solltet ihr die Geschäftsführung und Vertretung regeln.
      Anosnsten ist sinnvoll Regelungen zu treffen wie in Sannungsfällen verfahren wird. Auch das Aussscheiden eines Gesellschafters sollte geregelt werden (Ausgleich für sein Anteil)

      Wenn Du noch studierst frag doch einen Jura-Studenten, der sich dem Examen nähert - die wissen i.d.R. genauer bescheid!

      Musterverträge kannst Du vielleicht in Formularhandbüchern finden.

      Viel Glück!
      Avatar
      schrieb am 09.04.02 22:29:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Drin sein sollten auch Sanktionen bei vertragswidrigem Verhalten von Gesellschaftern.
      Zu überlegen ist ein Passus, wie verfahren wird, wenn ein ausscheidungswilliger Gesellschafter einen Nachfolger für sich mitbringt.
      Ansonsten ist`s wie mit einem Ehevertrag ;)
      Viel Glück!


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