checkAd

    Ust. Pflicht bei ReImport-Auto - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.04.02 12:00:18 von
    neuester Beitrag 19.04.02 12:58:02 von
    Beiträge: 10
    ID: 578.377
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 790
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 18.04.02 12:00:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      habe 1997 einen re import wagen aus dänemark gekauft. in dem zusammenhang gab mir der händler eine bescheinigung für das fa. jetzt ist heute eine forderung des fa über die ust in der post.
      wer kann helfen?

      mfg
      Avatar
      schrieb am 18.04.02 12:10:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Niemand. Zahlen!
      Avatar
      schrieb am 18.04.02 12:13:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      warum?
      ich habe doch die bescheinigung des händlers in 97 schon eingereicht. wenn ich jetzt auch noch zahlen müsste, wäre das doch eine doppelbesteuerung oder?
      Avatar
      schrieb am 18.04.02 12:43:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Was stand denn in dieser Bescheinigung? Nach meiner Kenntnis des Verfahrens muss der Käufer die MWSt entrichten.
      Avatar
      schrieb am 18.04.02 12:52:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      klar musst Du zahlen. Das funktioniert so:

      in DK bekommst Du die Umsatzsteuer und eventuell Luxussteuer zurueck. In D musst Du die dann zahlen... Luxussteuer natuerlich noch nicht, aber bestimmt bald.

      Gruss

      dealface

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1890EUR -1,82 %
      InnoCan Pharma: Q1 2024 Monster-Zahlen “ante portas”?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 18.04.02 12:58:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      verstehe ich nicht, ich habe bei dem dt. reimporthändler einen brutto-preis bezahlt!
      der rest ist doch sein ding oder?
      Avatar
      schrieb am 18.04.02 13:05:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      wenn Du ne Rechnung mit ausgewiesener Mwst hast dann ist alles klar...

      Ich glaube aber die haben Dich abgezockt...

      Gruss

      dealface
      Avatar
      schrieb am 18.04.02 13:20:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      Unklar ist, um was für eine "Bescheinigung" des Händlers es sich handelt. Steht darin, daß er die deutsche Einfuhrumsatzsteuer an das deutsche Finanzamt... Steuer Nr... am... entrichtet hat (was sehr, sehr unwahrscheinlich ist), solltest Du gegen den Bescheid Einspruch einlegen. Aber auch nur dann!
      Avatar
      schrieb am 18.04.02 15:56:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Therion: Verstehe ich dich richtig? Du hast bei einem deutschen Händler ein Auto gekauft, das dieser aus Dänemark (re-) importiert hat? Der Händler hat dir eine Rechnung mit ausgwiesener MwSt. ausgestellt und du hast den Preis einschließlich MwSt an den deutschen Händler gezahlt?
      Dann würde ich nicht verstehen, warum der Fiskus von dir Geld will. Oder hast du nur eine Rechnung über den Nettopreis?
      Ich habe selbst schon vor längerer Zeit bei einem dt. Händler einen Re-Import Fiesta aus Belgien gekauft und von ihm eine Rechnung mit MwSt bekommen. Ich verstehe nicht, was die Bescheinigung soll, die du an das Finanzamt geschickt hst. Was stand denn in dieser Bescheinigung?
      Avatar
      schrieb am 19.04.02 12:58:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      die sache hat sich geklärt! das fa hat nur gesehen, es handelt sich um einen reimport und hat einfach mal versucht sich noch etwas zu holen. das fa dachte ich habe den wagen selbst importiert und wollte daher ust haben. das schreiben von damals war auch nur der nachweis, dass von mir ein brutto preis bezahlt wurde. dieses schreiben habe ich noch einmal gefaxt und sache sei erledigt meinte der fa beamte.
      dank an alle die mir helfen wollten!

      mfg und schönes we


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Ust. Pflicht bei ReImport-Auto