Abschreibung von Schuldzinsen als Werbungskosten beim Wertpapierkauf????? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.06.02 19:51:49 von
neuester Beitrag 11.06.02 22:31:20 von
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Hallo Provis!
Habe in der Zeitschrift "FINANZEN" gelesen, dass es möglich ist Schuldzinsen als Werbungskosten beim Wertpapierkauf abzuschreiben. Ein Aktenzeichen habe ich auch Az: 13 K66/96 Niedersächsisches Finanzgericht.
Wer hat da Erfahrung beim Einreichen der Unterlagen beim Finanzamt? Muß ich auf eine bestimmte Formulierung achten???? Wer weis wo icch im Internet nachlesen kann was in dem Urteil steht?
Dank euch allen!!!!!!!!
Habe in der Zeitschrift "FINANZEN" gelesen, dass es möglich ist Schuldzinsen als Werbungskosten beim Wertpapierkauf abzuschreiben. Ein Aktenzeichen habe ich auch Az: 13 K66/96 Niedersächsisches Finanzgericht.
Wer hat da Erfahrung beim Einreichen der Unterlagen beim Finanzamt? Muß ich auf eine bestimmte Formulierung achten???? Wer weis wo icch im Internet nachlesen kann was in dem Urteil steht?
Dank euch allen!!!!!!!!
ich nutze seit jahren einen effektenkredit für wertpapierkäufe.
meine bank bescheinigt die sollzinsen automatisch in der jährlichen erträgnisaufstellung.
bisher gab es nie probleme mit der anerkennung.
meine bank bescheinigt die sollzinsen automatisch in der jährlichen erträgnisaufstellung.
bisher gab es nie probleme mit der anerkennung.
@Börsenbayer: Bei welchen Einkünften möchtest du denn die Darlehenszinsen als Werbungskosten geltend machen:
a)bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (Anlage KAP) oder
b) bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften (Anlage SO, 2. Seite)?
Berichte über das Urteil kannst du leicht über www.google.de finden. Du gibst einfach das Aktenzeichen wie folgt ein:
"13 K 66/96"
einschließlich der Anführungszeichen.
a)bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (Anlage KAP) oder
b) bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften (Anlage SO, 2. Seite)?
Berichte über das Urteil kannst du leicht über www.google.de finden. Du gibst einfach das Aktenzeichen wie folgt ein:
"13 K 66/96"
einschließlich der Anführungszeichen.
Geltend machen würde ich Sie gerne bei a)! Allerdings sagen die vom Finanzamt, es wäre bei einer Fonds-Anlage (die ich per Darlehen finanziert habe) nicht möglich da es hier mehr um die Spekulatuion geht und nicht um stetigen Gewinnzuwachs wie bei einer Festgeldanlage.
Wenn es um steuerfreien Wertzuwachs geht, dann können auch die Darlehenszinsen keine Werbungskosten sein, da Werbungskosten nur von steuerpflichtigen Einnahmen abgezogen werden können.
Ob das Finanzamt bei deinem Fonds recht hat, weiss ich nicht. Wieso hast du den Fonds mit Kredit gekauft? Rechnest du damit, dass die Erträge höher sind als die Zinsen?
Wenn du deinen Fonds in der Speku-Frist verkaufst, kannst du ie Zinsen bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften geltend machen.
Ob das Finanzamt bei deinem Fonds recht hat, weiss ich nicht. Wieso hast du den Fonds mit Kredit gekauft? Rechnest du damit, dass die Erträge höher sind als die Zinsen?
Wenn du deinen Fonds in der Speku-Frist verkaufst, kannst du ie Zinsen bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften geltend machen.
eigentlich ging es bei dem Kauf der Fonds nur um eine kurzfristige Umschichtung von Darlehen zum Kauf einer ETW.
Wäre eben schön wenn man die Schuldzinsen, die man ja nicht mehr bei der ETW absetzten kann über die Fondsanlage als Werbungskosten mit verrechnen kann.
Aber ich danke dir "recht sakrisch" hast mir gut weitergeholfen!
Vielen Dank NATALY
Wäre eben schön wenn man die Schuldzinsen, die man ja nicht mehr bei der ETW absetzten kann über die Fondsanlage als Werbungskosten mit verrechnen kann.
Aber ich danke dir "recht sakrisch" hast mir gut weitergeholfen!
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