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    WAS FINANZÄMTER JETZT PRÜFEN +++ BUNDESWEITE ÜBERSICHT +++ - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.06.02 14:31:45 von
    neuester Beitrag 25.06.02 20:27:57 von
    Beiträge: 14
    ID: 599.711
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      schrieb am 20.06.02 14:31:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Finanzamt


      Schwerpunkte







      Aachen-Innenstadt


      Fortbildungskosten (bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, selbständiger Arbeit sowie Gewerbebetrieb)
      Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
      Schuldzinsenabzug bei Einkünften aus Gewerbetrieb und aus selbständiger Arbeit







      Aachen-Außenstadt


      Sonder- und Ansparabschreibung, 7 g EstG
      Private Grundstücksveräußerungen, 23 EstG
      Vermietung und Verpachtung neue Objekte, hohe Verluste







      Aachen-Kreis


      Eigenheimzulage (Verträge zwischen nahen Angehörigen)
      Private Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken ( 23 Abs. 1 Nr. 1 EstG)
      Einkommensteuerliche Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Privat- oder Betriebsvermögen







      Ahaus


      Veräußerung von Anteilen
      Unterstützungsleistungen
      Provision und Fremdleistungen
      Vorwegabzug bei Gesellschafter-Geschäftsfühern
      Wertaufholungsgebot
      Gläsernes Bauhaus (Herstellungskosten Wohngebäude)







      Altena


      Veräußerungsgeschäfte
      Einnahmen aus Kapitalvermögen
      Einnahmen aus VuV
      Bilanzanalyse







      Arnsberg


      Veräußerung von GmbH-Anteilen
      Private Grundstücksveräußerungsgeschäfte
      Steuerfreie Vergütungen von Arbeitgebern
      Weihnachtsbaumkulturen, Überprüfung der Handelswege vom Erzeuger bis zum Endverbraucher
      Gewerblicher Grundstückshandel







      Beckum


      Fremdleistungen
      Einsatzwechseltätigkeiten bei Monteuren
      Anzahl der Arbeitstage bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 14:32:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Finanzamt


      Schwerpunkte







      Bergheim


      Vermögensübertragungen gegen wiederkehrende Leistungen (Renten, Raten, dauernde Lasten)
      Alle Fälle, in denen das Fördergebietsgesetz (FördGG) zu prüfen ist.
      Alle Fälle, in denen Gewinne bzw. Verluste gemäß 17 EStG geltend gemacht werden
      Mietaufwand bei Mietverhältnissen mit Gesellschaftern bzw. nahen Angehörigen
      Erteilung von Pensionszusagen
      Finanzierbarkeit der Pensionszusage bei fehlender Rückdeckungsversicherung







      Bergisch-Gladbach


      Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften bei wesentlicher Beteiligung i.S.d. 17 EStG
      Erstmalige oder erneute doppelte Haushaltsführung







      Bielefeld-Außenstadt


      Ansparabschreibung ( 7 g EStG)
      Veräußerung wesentlicher Beteiligungen ( 17 EStG)
      Private Veräußerungsgeschäfte im Immobilienbereich ( 23 EStG)







      Bielefeld-Innenstadt


      Private Veräußerungsgeschäfte ( 23 EStG)
      Veräußerung wesentlicher Beteiligungen ( 17 EStG)
      Ansparabschreibung ( 7 EStG)
      Anforderung der Anlage WA und Meldung von Auslandsbeteiligungen
      Bankenfälle







      Bochum-Mitte


      Betriebliche Schuldzinsen ( 4 Abs. 4a EStG)
      Liebhaberei bei Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit und Vermietung und Verpachtung
      VuV: Verteilung der Erhaltungsaufwendungen zwischen dem selbstgenutzten und vermieteten Bereich
      Private Veräußerungsgeschäfte ( 23 EStG)







      Bochum-Süd


      Baukosten
      Betriebsveräußerung
      Private Veräußerungsgeschäfte (Immobilien)
      Betriebliche Schuldzinsen ( 4 Abs. 4 a EStG)
      Berlindarlehn







      Bonn-Innenstadt


      17 EstG
      3 a Abs. und 4 UStG
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 14:34:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bonn-Außenstadt


      Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz
      Aufwendungen für häusliche Arbeitszimer
      Doppelte Haushaltsführung







      Borken


      Gewinnausschüttungen (Steuersenkungsgesetz)
      Kalkulation/Verprobung (Gastronomie)
      Wertaufholung LuF ( 6 Abs. 1 S. 4 EStG)
      Umbau von LuF-Gebäuden zu Wohnzwecken
      Unterstützungsleistungen ( 33 a Abs. 1 EStG)
      Ruhender Gewerbebetrieb (VZ 2000)
      Schuldzinsenabzug- 4 Abs. 4a EStG (VZ 2000)
      Einsatzwechseltätigkeit (VZ 2000)







      Bottrop


      Schuldzinsenabzug ( 4 Abs. 4 a EStG)
      Grundstücke ( 23 EStG)
      Mittelherkunft/Kalkulation
      Reisekosten/Fahrten Wohnung- Arbeitsstätte
      Schuldzinsen bei VuV







      Brilon


      Unterstützungsleistungen (VZ 2000, VZ 2001)
      Weihnachtsbaumkulturen
      Inaugenscheinnahmen (VZ 2000, VZ 2001)
      Vorsteuerabzug - 15 a UstG (VZ 2000)
      Wesentliche Beteiligungen - 17 EStG (VZ 2000)
      Vorwegabzug Vorsorgeaufwand (VZ 2000)
      Spenden an Vereine Neuregelung (VZ 2001)
      Ausbildungsfreibeträge (VZ 2001)







      Brühl


      Veräußerungsgewinne/- verluste i.S.d. 17 EStG
      Private Veräußerungsgeschäfte i.S.d. 23 Abs. 1-3 EStG
      1999
      Außensteuerrecht (Freistellung von Brutto-Arbeitslohn über 10.00000 DM auf Grund DBA bzw. ATE, Wechselfälle gem. 2 Abs. 7 S. 3 EStG, Wegzugsbesteuerung gem. 6 AStG







      Bünde


      Aufwendungen für den Unterhalt bedürftiger Personen ( 33 a EStG)
      Fälle der Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG)
      Fälle der Liebhaberei
      Fälle des 15 a EStG







      Coesfeld


      Reparaturkosten/Finanzierungskosten
      Haushaltshilfe
      Verluste nach & 17 EStG
      Tantiemezusage
      Liebhaberei ( 13, 18 EStG)
      Gewerblicher Grundstückshandel
      Liebhaberei ( 13 EStG)
      Wertaufholungsgebot ( 6 EStG) LuF
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 14:35:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Finanzamt


      Schwerpunkte







      Detmold


      Bankenfälle
      Einschränkung des Schuldzinsenabzugs ( 4 Abs. 4 a EStG)
      Schuldzinsen bei refinanzierten Berlin-Darlehn
      Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung
      Verluste nach 17 EStG)







      Dortmund-Hörde


      Kostenverlagerung VuV
      Private Pkw-Nutzung
      Entfernungspauschale
      Ansparabschreibung ( 7 g EStG)
      Ausschüttungen über 50.000 DM







      Dortmund-Ost


      Entfernungspauschale
      Umzugskosten
      Ansparabschreibung (7 g EStG)
      Aus- und Fortbildungskosten
      Private Nutzung betr. Kfz, 1% Regelung







      Dortmund-Unna


      Einnahmeüberprüfung ( 15 EStG)
      Ansparabschreibung ( 7 EStG)
      Entfernungspauschale
      Gewerkeprüfung bei Bauwerken







      Dortmund-West


      Entfernungspauschale
      Private Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken 8 23 EStG)
      Eigenverbrauch nach Richtsätzen
      Vorsteuerabzug ( 15 UstG)
      Gewinnverlagerungen 2000/2001 aufgrund der Körperschaftssteuerreform







      Düren


      Private Grundstücksveräußerungen ( 23 EStG)
      Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen (7 g EStG) (Bei Bildung einer Rücklage ist die Investitionsabsicht glaubhaft zu machen, d. h., das Wirtschaftsgut, das angeschafft oder hergestellt werden soll, muss seiner Funktion nach benannt werden. Zusätzlich ist der beabsichtigte Investitionszeitpunkt sowie die Höhe der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellkosten anzugeben. (BMF-Schreiben vom 12.12.1996, BStBl. I 1996, 1441. Da die Glaubhaftmachung teilweise nicht oder in nicht hinreichendem Maße erfolgt, können hier ansonsten erforderliche Rückfragen vermieden werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass den Gewinnermittlungsunterlagen ein Anlagenverzeichnis beigefügt ist.)
      Nicht abziehbare Betriebsausgaben nach 10 Nr. 2 KStG







      Erkelenz


      Keine Meldung
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 14:35:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Finanzamt


      Schwerpunkte







      Euskirchen


      Einkünfte aus 17 EStG
      Private Grundstücksveräußerungen gem. 23 EStG
      Liebhaberei







      Geilenkirchen


      Einkünfte 17 EStG
      Pensionsrückstellungen
      Schuldzinsabzug unter Beachtung des 4 Abs. 4 a EStG







      Gelsenkirchen-Nord


      Schuldzinsenabzug ( 4 Abs. 4 a EStG)
      Liebhaberei
      Entfernungspauschale
      Arbeitsmittel
      Unterhaltsleistungen







      Gelsenkirchen-Süd


      VuV Einnahmebereich
      Schuldzinsenabzug ( 4 Abs. 4a EStG)
      Umsatzsteuer- Betriebseinstellung
      Ansparabschreibung- Gewinnzuschlag nach Abs. 5 ( 7 g EStG)







      Gladbeck


      Mittelherkunft/Mittelverwendung
      Betrieblicher Schuldzinsenabzug ( 4 Abs. 4a EStG)
      Reisekosten
      Neues Spendenrecht







      Gummersbach


      Gewerblicher Grundstückshandel
      Private Veräußerungsgeschäfte (Grundstücke) i.S.d. 33 a EStG
      Unterstützung bedürftiger Personen i.S.d. 33 a EStG







      Hagen


      Kalkulation im Gastronomiebereich
      Betriebsbeendigung
      Tantiemezusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer
      Spendenabzug
      Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
      Ausbildungsfreibetrag

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      Avatar
      schrieb am 20.06.02 14:36:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      Finanzamt


      Schwerpunkte







      Hamm


      Abfindungen/Entschädigunen ( 34 EStG)
      Schuldzinsenabzug ( 4 Abs. 4 a EStG)
      Fahrten zwischen Wohnung-Arbeitsstätte







      Hattingen


      Schuldzinsenabzug ( 4 Abs. 4a EStG)
      Vorsteuerabzug/Vorsteuerkorrektur (15, 15 a UStG)
      Ansparabschreibung 7 g EStG)
      Unterhaltsaufwendungen ( 33a Abs. 1 EStG)







      Herford


      Unterstützungsleistungen ( 33 a Abs. 1 EStG)
      Überprüfung von mehrjährigen Schätzungsfällen
      Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
      Ruhender Gewerbebetrieb
      Verprobung von bestimmten Unternehmen







      Herne-Ost


      Liebhaberei
      Schuldzinsenabzug ( 4 Abs. 4a EStG)
      Ansparabschreibung ( 7 g Abs. 3 EStG)
      Dienstreisen/doppelte Haushaltsführung
      Hohe Werbungskosten







      Herne-West


      Unterhaltsleistungen ( 33 a Abs. 1 EStG)
      Entfernungspauschale
      Einsatzwechseltätigkeit
      Kalkulation von Gewerbebetrieben
      Schuldzinsenabzug ( 4 Abs. 4a EStG)
      Immobilienveräußerungen ( 23 EStG)
      Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ( 17 EStG)
      ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung ( 50 c EStG)
      Verluste bei beschränkter Haftung ( 15 a EStG)







      Höxter


      Private Veräußerungsgeschäfte ( 23 EStG)
      Verschiedene Aufwendungen bei 15,18 und 19 EStG)
      Vorsteuerabzug/Vorsteuerkorrektur ( 15 Abs. 4 und 15a UstG)
      Unterstützungsleistungen ( 33a Abs. 1 EStG)
      Ruhender Gewerbebetrieb







      Ibbenbüren


      Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
      Unterstützungsleistungen ( 33 a Abs. 1 EStG)
      Werbungskostenabzug i.V.m. Firmenfahrzeugen
      Liebhaberei
      Dauernde Lasten (Barleistung)
      Gewerbeverlust ( 10 a GewStG)
      Umsatzsteuerbefreiungen ( 4 Nr. 14 UstG)
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 14:37:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      Finanzamt


      Schwerpunkte







      Iserlohn


      Verluste bei beschränkter Haftung ( 15 a EStG)
      Doppelte Haushaltsführung
      Private Veräußerungsgeschäfte (23 EStG)
      Veräußerung von Mitunternehmeranteilen
      Ferienwohnungen ( 15, 21 EStG)







      Jülich in 2002


      Ansparrücklage
      Gründungs-, Kapitalerhöhungs- und Anteilsveräußerungskosten
      Unterhaltungsaufwendungen an im Ausland lebende Angehörige







      Köln-Altstadt


      Keine Meldungen







      Köln-Mitte


      Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften bei wesentlicher Beteiligung ( 17 EStG)
      Refinanzierte Berlindarlehn sowie Renten- und Lebensversicherungen
      Überprüfung von Pensionszusagen und Tantiemevereinbarungen an den/die Gesellschafter-Geschäftsführer







      Köln-Nord


      Unterhaltsleistungen an Angehörige nach 33 a EStG
      Übertragung von Privatvermögen gegen wiederkehrende Leistungen, wird im Laufe des 1. Halbjahres abgelöst durch Besteuerung der Kleinunternehmer i.S.d 19 UstG
      Unmittelbare Steuerberechtigung nach 1 Zerlegegesetz (hausintern), wird im Laufe des 1. Halbjahres abgelöst durch Erweiterte Kürzung bei Wohnungsunternehmen gem. 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG







      Köln-Ost


      Liebhaberei
      Pensionsrückstellungen
      17 EStG







      Köln-Porz


      Keine Meldung
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 14:37:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      Finanzamt


      Schwerpunkte







      Köln-Süd


      Schuldzinsenabzug nach 4 Abs. 4a EStG
      Pensionszusagen und Tantiemen bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer Kapitalgesellschaft







      Köln-West


      Werbungskosten bei 20 EStG
      Liebhaberei
      17 EstG







      Leverkusen


      Unterstützungsleistungen an bedürftige Personen im Ausland gem. 33 a EStG
      Ansparrücklagen und Sonderabschreibungen nach 7 EStG







      St. Augustin


      Private Veräußerungsgeschäfte (Grundvermögen), wird ab 01.04 abgelöst durch Übertragung von Vermögen gegen wiederkehrende Leistungen
      Veräußerungsgeschäfte wesentliche Beteiligungen 17 wird ab 01.06. abgelöst durch 7 g Rücklagen
      Unterhaltsleistungen 33 a Abs. 1







      Siegburg


      Ab 01.01.01: Verluste nach 17 EStG
      Ab 01.09.01: Private Veräußerungsgeschäfte, alle privaten Grundstücksveräußerungen, priv. Wertpapiergeschäfte mit Gewinn/Verlust ab 30.000,00
      Ab 01.01.02: Werbungskosten über 5000 DM/2500 Euro bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (schwerpunktmäßige Prüfung auffallend hoher oder nicht schlüssiger Aufwendungen)







      Schleiden


      Private Grundstücksveräußerungen nach 23 EStG ab 1999 (Ab dem Veranlagungszeitraum 2001 sind im Mantelbogen in jeder Steuererklärung zwingend Angaben zu privaten Veräußerungsgeschäften (Grundstücke, Wertpapiere etc.) zu machen, auch wenn keine Einkünfte erzielt worden sind bzw. die Einkünfte weniger als 1.000,00 DM betragen.
      Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ( 21 EStG)-Erstjahr
      Unterstützung bedürftiger Personen im Ausland ( 33 a Abs. 1 EStG) (Die Bearbeiterinnen und Bearbeiter sind gehalten, alle zu dem jeweiligen Prüffeld erforderlichen Unterlagen anzufordern. Art und Umfang der Ermittlungen werden von der Finanzbehörde bestimmt (Untersuchungsgrundsatz - 88 AO). Es wird daher angeregt, alle mit dem jeweiligen Prüffeld in Zusammenhang stehenden Unterlagen und Nachweise den Steuererklärungen beizufügen.







      Wipperfürth


      Unterstützungsleistungen gem. 33 a Abs. 1 EStG
      Private Veräußerungsgeschäfte
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 14:38:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      Finanzamt


      Schwerpunkte







      Lemgo



      Vorsteuerberichtigung ( 15a UstG)
      Einkünfte aus Kapitalvrmögen
      Erhaltungsaufwendungen
      Unterstützungsleistungen ( 33a Abs. 1EStG)








      Lippstadt


      Vorwegabzug bei Gesellschafter-Geschäftsführer
      Einkünfte aus VuV: Abgrenzung Erhaltungsaufwendungen ( 21, 12 EStG)
      Eigenheimzulage: Herstellung/Anschaffung bzw. Ausbau/Erweiterung einer zulagenbegünstigten Wohnung
      Schuldzinsenabzug ( 4Abs.4a EStG)
      Finanzierung von Neuanschaffungen im betrieblichen Bereich
      Ansparabschreibung (7gEStG)







      Lübbecke


      Unterhaltsleistungen (33a Abs. 1 EStG)
      VuV: Erhaltungsaufwand und Zufallsauswahl
      Berichtigung des Vorsteuerabzugs ( 15 a UstG)
      Betriebsvergleich: Gastronomiebranche







      Lüdenscheid


      Erhebliche sonstige Werbungskosten ( 19 EStG)
      Betriebsveräußerung, -aufgabe ( 16 EStG)
      Überprüfung von Vorsteuern ( 15a UStG)
      Neufalle VuV/ Anschaffungs-/Herstellungskosten, Mieteinnahmen, Finanzierung
      Gesamtausstattung des GmbH-Geschäftsführers ( 8 Abs. 3 KStG)







      Lüdinghausen


      Schuldzinsenabzug ( 4 Abs. 4a EStG)
      Betriebsaufgabe
      Bilanzanalyse: Gastronomie
      Kfz-Gestellung durch AG
      Wertaufholungsangebot
      Vorsteuerabzug ( 15 a EStG)







      Marl


      VuV: Verlagerung von Kosten
      Überprüfung bilanzierender Stpfl. in ausgewählten Bereichen
      Reisekosten: Handels- und Versicherungsvertreter







      Meschede


      Eigenheizulage
      Weihnachtsbäume
      Spendenrecht
      Vollständige Erfassung von Einnahmen bei Festveranstaltungen
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 14:39:22
      Beitrag Nr. 10 ()
      Finanzamt


      Schwerpunkte







      Minden


      Renten, Raten, dauernde Lasten
      Schuldzinsenabzug ( 4 Abs. 4a EStG)
      Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte







      Münster-Außenstadt


      Unterhaltsleistungen
      Renten, Raten, dauernde Lasten
      Anteilsübertragung /Anteilsvereinigung
      Schuldzinsenabzug (4 Abs. 4a EStG)







      Münster-Innenstadt


      Innerer und äußerer Betriebsvergleich
      Beschränkt auf Handelsbetriebe und bestimmte Branchen
      Betriebsaufspaltung/umsatzsteuerliche Organschaft







      Olpe


      Ruhende Betriebe
      Schuldzinsenabzug ( 4 Abs. 4a EStG)
      Unterstützungsleistungen (33 a Abs. 1 EStG)
      Pflichtveranlagung ( 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG)







      Paderborn


      Unterstüzungsleistungen ( 33 aEStG)
      Außergewöhnliche Belastungen infolge Behinderung ( 33, 33b EStG)
      Firmenneugründungen, Aufdeckung von Scheinfirmen
      Überprüfung von VdN und Vorläufigkeitsfällen







      Recklinghausen


      Gewerblicher Grundstückshandel
      Besteuerung von ausländischem Arbeitslohn
      Besteuerung der Vereine
      Entfernungspauschale
      Private Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken







      Schwelm


      Private Veräußerungsgeschäfte
      Entfernungspauschale
      Schuldzinsenabzug ( 4 Abs. 4a EStG)
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 14:39:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      Finanzamt


      Schwerpunkte







      Siegen


      Entfernungspauschale über DM 10.000,--
      Teilentgeltlicher Erwerb (Eigenheimzulage, VuV)
      Liebhaberei
      Ruhender Gewerbebetrieb, Betriebsaufspaltung
      Pensionsrückstellung: Gesellschafter von Kapitalgesellschaften
      Grundstücksveräußerungen ( 23 EStG)
      Berlin-Darlehen / Refinanzierung







      Soest


      Gewerblicher Grundstückshandel
      Liebhaberi
      Kalkulation
      Kostenverlagerung VuV
      Eigenheimzulage
      Vorsteuerabzug /Fahrzeuge







      Steinfurt


      Mieteinnahmen
      Ferienwohnungen
      Einkünfte/Bezüge von Kindern anhand gestellter DM 630,-- Anträge Vorsteuerabzugs ( 15a UstG)
      Zerlegungsgesetz
      Auswertung Gebietsentswicklungsplan (nur LuF)







      Warburg


      Ausbildungsfreibeträge
      Vorwegabzug bei Vorsorgeaufwendungen
      Verschiedene Aufwendungen bei 15, 18 und 19 EStG)







      Warendorf


      Provisionen /Fremdleistungen
      Schuldzinsenabzug ( 4 Abs. a EStG)
      Einsatzwechseltätigkeit







      Wiedenbrück


      Immobiliengeschäfte
      Bankenfälle
      Verüßerungen nach 17 EStG)
      Betriebsverpachtung / ruhender Gewerbebetrieb







      Witten


      Schuldzinsenabzug ( 4 Abs. 4a EStG)
      Ermittlung von bisher nicht erkannten Betriebsuafspaltungen
      Verlagerung von Kosten des privaten Wohnens in den Werbungskostenbereich bei vermieteten Objekten
      (bereits Prüffeld: VZ 2000)
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 14:40:59
      Beitrag Nr. 12 ()
      Sämtl. Daten www.impulse.de





      Interne Anweisungen aus über 70 Finanzämtern: Schon die Beamten, die die Steuererklärungen von Firmenchefs und Privatpersonen in Empfang nehmen, sollen bei neuralgischen Punkten sehr genau hinsehen. Und für Steuerzahler attraktive Sparmodelle sofort scharf kontrollieren.


      Schwerpunkte, die bundesweit gelten:











      Gewinne und Verluste aus Spekulationsgeschäften





      Ansparabschreibung für mittelständische Firmen





      Schuldzinsenabzug beim Zwei-Konten-Modell











      Besonderer Aufmerksamkeit der Beamten können sich auch alle Besserverdiener ab 200000 Euro Einkommen erfreuen. Ebenso Unternehmer oder Vermieter, die hohe Verluste mit anderen Einkünften verrechnen wollen.
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 14:47:36
      Beitrag Nr. 13 ()
      Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung kann jeden treffen



        

      Der Bundesfinanzminister packt die Keule aus und keiner weiß es. Fast unbemerkt von weiten Teilen der Öffentlichkeit hat Hans Eichel (SPD) den Straftatbestand der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung in die Abgabenordnung aufgenommen. Damit trifft er nicht nur Umsatzsteuerbetrüger, sondern auch normale Steuerzahler.

      Bekämpfen möchte Eichel mit der neuen Vorschrift in erster Linie den Umsatzsteuerbetrug, wenn Waren durch mehrere Länder geliefert werden. Umsatzsteuerbetrüger sacken dabei immer häufiger in großem Stil Vorsteuerbeträge ein, ohne dass der leistende Unternehmer entsprechende Umsatzsteuerbeträge ans Finanzamt überweist. Steuerausfälle in Milliardenhöhe sind die Folge.

      Was viele nicht wissen: Gefahren birgt die neue Vorschrift auch für gewöhnliche Steuerzahler. "Juristen sprechen von gewerbsmäßig, wenn sich jemand durch wiederholtes steuerliches Fehlverhalten eine dauerhafte Einnahmequelle verschaffen möchte", erklärt Christian von Oertzen, Fachanwalt für Steuerrecht in Frankfurt am Main. Legt man diese Definition zu Grunde, laufen viele Steuerzahler Gefahr, unangemessen kriminalisiert zu werden. Von Oertzen: "Strafbar wäre danach auch, wer beispielsweise Sparbuchzinsen, Mieteinnahmen oder Renten in mehreren Kalenderjahren nicht angegeben hat, auch wenn die hinterzogenen Steuern einen geringfügigen Umfang aufweisen."

      Die Folgen eines Verstoßes gegen Paragraf 370a Abgabenordnung sind gravierend:











      Wer sich der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung schuldig gemacht hat, erhält eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren.





      Die Straftat ist ein Verbrechen. Das Strafverfahren kann also nicht gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt werden, um dem Steuerzahler eine strafrechtliche Verurteilung zu ersparen.





      Gegen Anwalt, Steuerberater und Mandant können prozessuale Zwangsmittel wie Durchsuchung, Beschlagnahme, Telefonüberwachung oder akustische Wohnraumüberwachung angeordnet werden.





      Die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige entfällt. Das kann in folgendes Dilemma führen: Entschließt sich der reuige Steuerzahler zur Selbstanzeige, stuft das Finanzamt die Tat aber trotzdem als "gewerbsmäßige Steuerhinterziehung" ein, hat er sich selbst belastet, ohne Straffreiheit zu erlangen.









      Ob die leichte Steuerkriminalität künftig mit den Taten von Schwerstkriminellen auf eine Stufe gestellt wird, bleibt aber abzuwarten. "Die Finanzverwaltung will die Vorschrift so auslegen, dass sie die kleine Steuerkriminalität nicht erfasst. Eine entsprechende Anweisung an die Finanzämter ist in Arbeit," weiß von Oertzen. Steuerzahlern rät der Fachmann, beim Ausfüllen der Steuererklärung alles korrekt anzugeben. Dann gebe es auch keinen Ärger mit den Strafverfolgungsbehörden.
      Avatar
      schrieb am 25.06.02 20:27:57
      Beitrag Nr. 14 ()
      Strafmilderung für Steuersünder








      Kleine Steuersünder können aufatmen: Wenn sie zum Beispiel mehrfach zu viele Fahrtkilometer oder zu wenig Zinseinnahmen in der Steuererklärung angegeben haben, drohen ihnen nun keine besonders drakonischen Strafen mehr.





      uhl BERLIN. Denn eine Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses hat sich darauf verständigt, derartige Vergehen nicht mehr als gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung einzustufen. Diese erst zu Jahresbeginn 2002 durch einen neuen Paragrafen 370 a in die Abgabenordnung eingefügte strenge Bestimmung dürfte damit entschärft werden.

      Der SPD-Steuerpolitiker Jörg-Otto Spiller erwartet wegen des "großen Einvernehmens" zwischen Koalition und Opposition, dass der Vermittlungsausschuss morgen den Vorschlag der Arbeitsgruppe übernimmt. Danach wird gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung nur noch dann mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft, wenn "in großem Ausmaß" unterschlagen wird. Nach den einschlägigen Urteilen beginnt das "große Ausmaß" bei Steuerhinterziehungen ab etwa 350 000 bis 500 000 Euro.

      Außerdem plädiert die Arbeitsgruppe dafür, im Gegensatz zur heutigen Regelung gewerbs- und bandenmäßigen Steuerhinterziehern eine Selbstanzeige zu erlauben. In Fällen "ohne großes Ausmaß" wirkt sie strafbefreiend. Dann sind nur die Steuern samt Hinterziehungszinsen nachzuzahlen. Bei Unterschlagungen "in großem Ausmaß" soll die Selbstanzeige keine Straffreiheit einbringen, aber das Strafmaß auf drei Monate bis fünf Jahre verringern.

      Der Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Dieter Ondracek, bezeichnete den Kompromissvorschlag gegenüber dem Handelsblatt als "gelungen". Alle Bedenken gegen die bisherige Regelung würden ausgeräumt.

      Die CDU/CSU-Finanzpolitikerin Gerda Hasselfeldt begrüßte zudem, dass der Vermittlungsausschuss in Paragraf 3 c des Einkommensteuergesetzes die Abzugsmöglichkeiten von Aufwendungen in Zusammenhang mit bestimmten Beteiligungsverkäufen verbessern wolle.



      Quelle: www.wiwo.de



      25.06.2002 18:21:17


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