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    Neue Regeln gegen Kursbetrug - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.07.02 08:57:47 von
    neuester Beitrag 13.07.02 09:45:27 von
    Beiträge: 9
    ID: 607.099
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      schrieb am 12.07.02 08:57:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nur wenn es am Neuen Markt so weitergeht, braucht man die Regeln bald nicht mehr:

      jja. MAINZ, 11. Juli. Die EU-weiten Vorschriften gegen Kursmanipulation und Insiderhandel werden in den kommenden Wochen festgelegt: Der Ausschuß der europäischen Wertpapier-Aufsichtsbehörden (CESR) hat nunmehr seine Vorschläge dafür bekanntgegeben. "Das ist die letzte Gelegenheit für Deutschland, sich in Brüssel Gehör zu verschaffen", sagte Jens Fürhoff von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) bei einer Veranstaltung der Universität Mainz. Bis zum 30. September habe die Wirtschaft nun die Möglichkeit, zu dem im Internet veröffentlichten Konsultationspapier Stellung zu nehmen (www.fescoeurope.org). Geregelt wird dort etwa, wann ein strafbarer "Marktmißbrauch" vorliegt und wann sogenannte Insidertatsachen bekanntgegeben werden müssen. Die europäischen Finanzminister haben die zugrunde liegende Rahmenrichtlinie schon beschlossen. Die technischen Einzelheiten der Ausführung, die allerdings inhaltlich sehr weit gehen, beschließt dagegen nur noch der Wertpapierausschuß, in dem Verwaltungsvertreter der Mitgliedsländer sitzen (Komitologieverfahren). Dieser wiederum läßt sich im Auftrag der Europäischen Kommission von CESR beraten. Die so verabschiedeten Vorschriften muß schließlich der Bundestag in deutsches Recht umsetzen. Fürhoff wies darauf hin, daß die Pflicht zur Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen in Deutschland dadurch vermutlich ausgeweitet werde. Ausgedehnt werde auch die Strafbarkeit von Insiderhandel, etwa auf Geschäfte an den Strom- und Warenterminbörsen. Sehr weit ausgestaltet werde obendrein die Strafbarkeit von Kursmanipulationen. Verboten werden sollen danach "falsche oder irreführende Signale" an den Kapitalmarkt sowie solche Wertpapiergeschäfte, die ein "künstliches Preisniveau" bewirken.

      Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.07.2002, Nr. 159 / Seite 23
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 08:59:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja-Ja, wir machen einfach ein neues Gesetz und alles wird besser....
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 09:22:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Also wenn das so demnächst umgesetzt wird, dann ist endlich Schluß mit den ganzen Hotlines aus Kulmbach. Das erfülln nämlich schon diesen Tatbestand.
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 09:31:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      wenn es keine Hotlines mehr gibt, macht keiner mehr Werbung im N-TV Videotext ;)
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 10:04:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Es ist p. Gesetz verboten:

      - Zigarettenkippen auf die Strasse zu werfen

      - auf der Landstrasse mehr als 100 Km/h zu fahren

      - während der Hochzeitsfahrt zu hupen

      - ....

      Grüße, mpk

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      schrieb am 12.07.02 10:20:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ mpk

      .....in der Einbahnstraße zu rauchen,
      die Satteltaschen am Fahrrad zuzuknallen,
      beim Klingeln in der Nase zu bohren,
      Rotwein in die Scheibenwaschanlage zu füllen,
      beim Geldeinwurf in die Parkuhr laut zu furzen,

      usw.

      Es ist alles verboten !!!
      Verstanden ?!?!?!?!?!?
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 11:09:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ keinschwein...

      glaube Du hast die Message in meiner Botschaft nicht verstanden. Wollte sagen: Es wird sich wenig dadurch ändern, dass man einfach ein Gesetz schafft. Es müssen klare Regeln und strikte Konsequenzen gezogen werden.

      Bislang ist es jedenfalls so, dass derjenige in der Wirtschaft, der sich nicht an die Regeln hält weiterhin ruhig schlafen kann. Passieren wird Ihm nicht viel.

      Grüße, mpk
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 11:30:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      @mpk

      Ich vermute mal, Du spielst auf Zustände wie im Artikel der SZ an (hatte ich die Woche schon mal hier gepostet). Da ich im pre IPO Markt doch auch zu den Geschädigten gehöre, die durch kriminelle Machenschaften (schau Dir die Foren Neuemissionen oder vorbörslich an), kann ich nur bestätigen, dass die Ermittlungen zäh sind und offenbar wenig bringen werden; gut, der Staatsanwalt ist icht dazu da, Gelder zurückzuholen, aber mit einem strafrechtlichen Urteil kann man zivilrechtlich gegen die Schädiger vorgehen.


      Quelle http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/artikel1757.php



      Wirtschaftsdelikte in Deutschland: Milde Strafen für große Kriminelle

      Die meisten Verfahren müssen eingestellt werden oder enden durch Absprachen


      Von Ulrike Hörl

      Comroad, Flowtex, Holzmann, Vulkan, Wabag, Infomatec – kleinere und große Unternehmen, allesamt spektakuläre Kriminalgeschichten aus der deutschen Unternehmenslandschaft. Sie sind jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Die Dunkelziffer über Wirtschaftskriminalität, darin sind sich Experten einig, ist hoch, die Strafen vergleichsweise milde. Harte Urteile wie das des Landgerichts Mannheim im Milliarden-Betrugsfall Flowtex sind die Ausnahme. Manfred Schmider, den ehemaligen Chef des Horizontalbohrmaschinen-Herstellers, schickten die Richter für zwölf Jahre hinter Gitter. Auch seine drei Managerkollegen müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis.

      Die Liste der Wirtschaftsstrafverfahren ist in den vergangenen Jahren länger geworden. Das mag an der schlechten Konjunktur liegen. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass es seit Mitte der neunziger Jahre in einigen Bundesländern hoch spezialisierte Justizbehörden, so genannte Schwerpunktstaatsanwaltschaften, gibt, in denen Juristen und Wirtschaftswissenschaftler gemeinsam Firmenbilanzen und Geschäftsunterlagen unter die Lupe nehmen. Eine vollständige, bundesweit einheitliche Statistik über das Ausmaß der Wirtschaftskriminalität und über deren strafrechtliche Verfolgung gibt es aber nicht, oder sie ist zumindest öffentlich nicht zugänglich. Um so leichter nähren spektakuläre Fälle die in der Bevölkerung weit verbreitete Vermutung, „die Kleinen werden gehängt, die Großen lässt man laufen“.

      Langwierige Verfahren

      „Freiheitsstrafen sind in deutschen Wirtschaftsprozessen die Ausnahme, überwiegend kommt es nicht mal zum Urteilsspruch“, sagt Oberstaatsanwalt Job Tilman, Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Während man in Amerika auf Skandale wie beim Energiekonzern Enron und beim Telekommunikationsanbieter Worldcom schon zur Abschreckung mit härteren Strafen reagieren will, verzichtet die Justiz in Deutschland, wo es nur geht auf Anklage und Hauptverhandlung.

      Dabei hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren durchaus auf die steigende Zahl an Wirtschaftsstraftaten reagiert, Gesetze und Ermittlungsstrategien an die neuen, ausgefeilteren Formen der Kriminalität angepasst und die Grundlage für härtere Richtersprüche geschaffen. Die Gerichte schöpfen die Strafrahmen, die die Gesetze vorgeben, aber nur wenig aus, beklagen Staatsanwälte.

      Da scheint die Sorge der Unternehmer, die sich durch neues Regelwerk immer weiter in ihrer Risikobereitschaft eingeschränkt fühlen und sich „ständig mit einem Bein im Gefängnis“ sehen, unbegründet. Die Chancen, dass in Deutschland ein Verfahren nicht mal zur Anklage kommt, sondern vorher eingestellt wird, stehen gut. Die Masse der Beschuldigten profitiert verstärkt von den verschiedenen Möglichkeiten, welche die Strafprozessordnung zur Verfahrenseinstellung vorsieht. So wurden seit 1994 beispielsweise bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in München knapp 1700 Verfahren gegen Korruptionsdelikte eingeleitet. Nach Angaben der Behörde kam es in nur etwas mehr als einem Drittel der Fälle zur Anklage, die übrigen wurden eingestellt.

      „Dabei werden Korruptionsdelikte noch am ehesten angeklagt, weil dort die Ermittlungen vergleichsweise einfach sind“, sagt der Münchener Oberstaatsanwalt Manfred Wick. Andere Fälle seien meist komplexer, verschachtelte Gesellschafts- und Eigentümerstrukturen keine Seltenheit. Das erschwere die Beweisführung der Staatsanwälte ungemein. Häufig müssten Wirtschaftsverfahren schon mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt werden. Bei Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug komme das besonders oft vor.

      Auch in den Fällen, in denen es einen Tatverdächtigen gibt, kommt es häufig nicht bis zum Hauptverfahren. Wenn dem Täter nur eine geringe Schuld nachgewiesen werden kann oder kein besonderes Interesse für die Öffentlichkeit besteht, kommen die Verdächtigen gegen eine Geldauflage und vor allem ohne Vorstrafe davon. „Die Auflagen können aber schon mal in den Millionenbereich gehen, sagt Oberstaatsanwalt Tilmann.

      Die meisten Wirtschaftsverfahren ziehen sich über Jahre hin. „Wir haben es mit gewaltigen Bergen von Geschäftsunterlagen zu tun, deren rechtliche Bewertung immer schwieriger wird“, klagt Tilmann und nennt ein Beispiel: Im Fall Holzmann sind 6000 Leitzordner sichergestellt worden, die immer noch nicht vollständig ausgewertet sind. Die Ermittlungen laufen seit 1999, ein Ende ist noch nicht in Sicht.

      Die Staatsanwaltschaften sind hoffnungslos überlastet, personelle Engpässe ein Grund für die Langwierigkeit der Verfahren, heißt es in der Branche.Weil oft Jahre vergangen sind, bis ein Wirtschaftskrimineller überhaupt auf der Anklagebank sitzt, ist die Justiz am Ende gezwungen, milde zu bestrafen. „Unsere Strafprozessordnung ist für Wirtschaftsstrafsachen sehr unhandlich. Deswegen müssen wir schon mal Zugeständnisse im Strafmaß machen, um in langwierigen Prozessen zum Ende zu kommen“, erläutert Tilmann. Auch Kriminelle, deren Verfahren vor Gericht kommen, müssten nicht automatisch mit einem Urteil rechnen. „In mehr als der Hälfte aller Fälle werden stattdessen verfahrensbeendende Absprachen getroffen“, so Tilmann.

      Umfangreiche Unterlagen

      Man müsse hinnehmen, dass dabei vergleichsweise niedrige Strafen herauskommen, fügt er an: „Das liegt am System, da kann man nichts machen.“ Dass Kleinkriminelle von milden Absprachen nur träumen können, gibt der Oberstaatsanwalt offen zu. Man könne insofern schon sagen, dass es der Gauner in Schlips und Kragen in summa besser habe als Taschendiebe.

      Das sieht sein Münchner Kollege Wick anders. Nicht der große Gauner habe es besser, sondern die Staatsanwälte hätten es schwerer, ihm mit umfangreichen Geschäftsunterlagen die Straftat nachzuweisen. „Wir müssen meist lange ermitteln. Wenn zwischen Straftat und Hauptverhandlung sehr viel Zeit vergeht, spricht das nach der Rechtsprechung für den Angeklagten“, erläutert Wick: „Wir stehen unter Zeitdruck.“
      Avatar
      schrieb am 13.07.02 09:45:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      3 NM Firmen scheinen sie nun schon ausführlicher zu betrachten, was Hoffnung macht.


      Der Neue Markt beschäftigt die Staatsanwälte

      Der Münchner Behördenleiter Wick rechnet mit einem schwierigen Verfahren gegen die Brüder Haffa


      him. MÜNCHEN, 12. Juli. EM.TV und Comroad sind für die Staatsanwaltschaft München die spektakulärsten Fälle auf der noch kurzen Liste von Unternehmen des Neuen Markts. Doch der leitende Oberstaatsanwalt Manfred Wick rechnet damit, daß Kursbetrug oder Insiderhandel im Wachstumssegment der Deutschen Börse ihm und seinen Kollegen noch mehr Arbeit machen werden. "Die Sensibilität gegenüber solchen Straftaten ist gewachsen", sagte er im Gespräch mit dem Club Wirtschaftspresse München. Seine Behörde ermittle bereits gegen eine weitere Gesellschaft des Neuen Marktes. Da dieses Verfahren erst begonnen habe, wollte der Oberstaatsanwalt den Namen aber noch nicht nennen.

      Die Brüder Thomas und Florian Haffa werden selbst vor Gericht erscheinen müssen, um sich gegen die Vorwürfe des Kursbetrugs und der falschen Darstellung der Verhältnisse ihres Unternehmens EM.TV zu rechtfertigen. Wie Wick weiter berichtete, fehlt nur noch ein Termin für die Hauptverhandlung, nachdem das Landgericht München I im Mai die Anklage zugelassen hat. Wegen der großen Arbeitsbelastung des Gerichts könne der Prozeß gegen Thomas Haffa, den Gründer und bis vor einem Jahr Vorstandsvorsitzenden des Medienunternehmens, und seinen Bruder Florian frühestens im Herbst dieses Jahres beginnen. Wick rechnet mit einem schwierigen Verfahren, da einige Aspekte zu entscheiden seien, für die es bisher keine Rechtssprechung von oberen Gerichten gebe. Im November 2001 hatte seine Behörde Anklage gegen die Haffas erhoben.

      In dem ebenfalls spektakulären Fall der Comroad AG, die sich als Telematik-Spezialist bezeichnet und deren Umsätze nach allen bisherigen Erkenntnissen fast nur auf Luftbuchungen beruhten, rechnet Wick damit, daß die Ermittlungen gegen den verhafteten Gründer und früheren Vorstandschef Bodo Schnabel sowie gegen dessen Frau in zwei Monaten abgeschlossen werden. Hier ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Kursbetrugs und des Insiderhandels. Jedes dieser Delikte könne mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden, berichtete der Oberstaatsanwalt. Insgesamt könne sich die Haftstrafe für eine Person auf 15 Jahre summieren.

      Eine strafrechtliche Verurteilung wäre nach seiner Ansicht für die Erfolgschancen der zahlreichen Zivilklagen von Kleinanlegern entscheidend. Für seine Behörde sei es in diesem Zusammenhang wichtig, Vermögenswerte der Personen, gegen die ermittelt werde, sicherzustellen, um mögliche Schadenersatzansprüche erfüllen zu können. Im Fall von Comroad sei ein großer Zeitaufwand erforderlich, "um Geldströmen nachzugehen und sie zu sichern". Insgesamt seien solche Verfahren für seine eher unterbesetzte Behörde schwer zu bewältigen. So habe sich ein Staatsanwalt fast sechs Monate nur mit dem Fall der Brüder Haffa beschäftigen können. "Wir müssen uns diesen Luxus aber leisten", sagte Wick. Ermittlungen sollten zügig vorangehen und, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen, zumindest ein Teil der Verurteilungen in der Öffentlichkeit bekannt werden.

      Auf der Liste der "zwei, drei kleineren Vorgänge" der Münchner Staatsanwälte steht, wie seit längerem bekannt ist, die nicht börsennotierte Risikokapitalgesellschaft AA Fortuna, in deren Aufsichtsrat der frühere Bundespräsident Roman Herzog sitzt. Die Ermittlungen wegen des Betrugsverdachts gegen zwei Vorstände dieses Unternehmens sind nach Wicks Angaben noch nicht beendet.

      Als auffällig bezeichnete er es, daß noch vielen Beschuldigten oder sogar Verurteilten nicht bewußt sei, daß sie eine Straftat begangen hätten. Das gelte besonders für das Delikt der Korruption, einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit der Münchner Staatsanwaltschaft. Wick begründete das mangelnde Unrechtsbewußtsein auch damit, daß sich die Justiz bis zum Beginn der neunziger Jahre wenig für das Thema Bestechung interessiert habe.

      In München ist 1994 eine Spezialeinheit für Korruptionsfälle gebildet worden, zu der mittlerweile ein Oberstaatsanwalt und elf Staatsanwälte gehören. Im Zentrum der Ermittlungen stünden Unternehmenskartelle, die sich mit Schmiergeldzahlungen Details aus Unterlagen zur Ausschreibung öffentlicher Aufträge beschafften und sich darauf verständigten, welche Firma mit Hilfe dieser Informationen den jeweiligen Auftrag erhalte, berichtete Wick. Ein Schwerpunkt seien derzeit zudem Ermittlungen gegen Amtsträger in Krankenhäusern und Mitarbeiter von Pharmaunternehmen, bei denen es Anhaltspunkte dafür gebe, daß für die Anwendung bestimmter Medikamente Geld gezahlt worden sei.

      Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.07.2002, Nr. 160 / Seite 16


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