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eröffnet am 16.07.02 16:08:46 von
neuester Beitrag 16.07.02 18:33:26 von
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ID: 608.502
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wer eigentlich zahlt disem "armen Jungen" die Flüge nach D ?
Gericht: ``Mehmet`` darf nach Deutschland zurück
Der als "Mehmet" bekannt gewordene jugendliche Serienstraftäter darf nach Deutschland zurückkehren. Das Bundesverwaltungsgericht entschied in Berlin, dass der vor dreieinhalb Jahren in die Türkei abgeschobene Jugendliche einen Anspruch auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis hat. Damit wiesen die Richter die Revision der Stadt München und des Landes Bayern zurück.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wertete in seiner Urteilsbegründung den besonderen Ausweisungsschutz für Minderjährige als so wichtig, dass trotz der Serie von Straftaten kein hinreichender Ausweisungsgrund vorliege. Die einzige von "Mehmet" im strafmündigen Alter begangene Straftat weise nicht die erforderliche Schwere auf. "Mehmet" selbst war trotz einer auf drei Tage befristeten Einreiseerlaubnis nicht zu der mündlichen Verhandlung erschienen. Nach Informationen türkischer Medien durfte er wegen eines abgelaufenen Passes die Türkei nicht verlassen.
Mehr als 60 Strattaten als Kind begangen
Der Fall "Mehmet" hatte für Aufsehen gesorgt, weil erstmals ein Kind von rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländern allein abgeschoben worden war. Der damals 14-jährige Muhlis A., aus Jugendschutzgründen "Mehmet" genannt, hatte 1998 bereits mehr als 60 Straftaten begangen, unter anderem Raub und Körperverletzung. Im Oktober 1998 wurde er zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. München verweigerte ihm daraufhin die Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung und schob ihn im November 1998 vor Rechtskraft des Urteils in die Türkei ab, wo er sich seitdem aufhält.
München hatte "Mehmet" Aufenthaltsrecht verweigert
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte im November 2001 die Stadt München verpflichtet, dem Jugendlichen wieder eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Als Sohn eines türkischen Arbeitnehmers habe er nach dem europäisch-türkischen Assoziationsvertrag ein Aufenthaltsrecht, hieß es zur Begründung. Dagegen hatte die Stadt und das bayerische Innenministerium Revision eingelegt.
München fürchtet negative Signalwirkung des Urteils
"Mehmets" Anwalt Alexander Eberth zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung der Richter. Das Urteil zeige, dass man mit einem 14-Jährigen strafrechtlich nicht so umgehen könne wie mit einem Erwachsenen. Der Münchner Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle gab dagegen zu bedenken, dass das Urteil einen negativen Einfluss auf andere potenzielle ausländische jugendliche Straftäter haben könne.
Der als "Mehmet" bekannt gewordene jugendliche Serienstraftäter darf nach Deutschland zurückkehren. Das Bundesverwaltungsgericht entschied in Berlin, dass der vor dreieinhalb Jahren in die Türkei abgeschobene Jugendliche einen Anspruch auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis hat. Damit wiesen die Richter die Revision der Stadt München und des Landes Bayern zurück.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wertete in seiner Urteilsbegründung den besonderen Ausweisungsschutz für Minderjährige als so wichtig, dass trotz der Serie von Straftaten kein hinreichender Ausweisungsgrund vorliege. Die einzige von "Mehmet" im strafmündigen Alter begangene Straftat weise nicht die erforderliche Schwere auf. "Mehmet" selbst war trotz einer auf drei Tage befristeten Einreiseerlaubnis nicht zu der mündlichen Verhandlung erschienen. Nach Informationen türkischer Medien durfte er wegen eines abgelaufenen Passes die Türkei nicht verlassen.
Mehr als 60 Strattaten als Kind begangen
Der Fall "Mehmet" hatte für Aufsehen gesorgt, weil erstmals ein Kind von rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländern allein abgeschoben worden war. Der damals 14-jährige Muhlis A., aus Jugendschutzgründen "Mehmet" genannt, hatte 1998 bereits mehr als 60 Straftaten begangen, unter anderem Raub und Körperverletzung. Im Oktober 1998 wurde er zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. München verweigerte ihm daraufhin die Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung und schob ihn im November 1998 vor Rechtskraft des Urteils in die Türkei ab, wo er sich seitdem aufhält.
München hatte "Mehmet" Aufenthaltsrecht verweigert
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte im November 2001 die Stadt München verpflichtet, dem Jugendlichen wieder eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Als Sohn eines türkischen Arbeitnehmers habe er nach dem europäisch-türkischen Assoziationsvertrag ein Aufenthaltsrecht, hieß es zur Begründung. Dagegen hatte die Stadt und das bayerische Innenministerium Revision eingelegt.
München fürchtet negative Signalwirkung des Urteils
"Mehmets" Anwalt Alexander Eberth zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung der Richter. Das Urteil zeige, dass man mit einem 14-Jährigen strafrechtlich nicht so umgehen könne wie mit einem Erwachsenen. Der Münchner Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle gab dagegen zu bedenken, dass das Urteil einen negativen Einfluss auf andere potenzielle ausländische jugendliche Straftäter haben könne.
im zeichen der jüngsten konjunkturflaute denkt die justiz wahrscheinlich ,das ihr die fälle ausgehen:
aber im ernst ,wieviele menschen müssen noch zu schaden kommen ?? haben die richter und anwälte keine kinder?
wieso müssen wir den ganzen kriminellen abschaum der welt aufnehmen??
sind unsere gefägnisse nicht schon genug voll??
gehts uns denn so gut ?? steuergelder sind wohl anscheinend noch im überfluß vorhanden!!
aber im ernst ,wieviele menschen müssen noch zu schaden kommen ?? haben die richter und anwälte keine kinder?
wieso müssen wir den ganzen kriminellen abschaum der welt aufnehmen??
sind unsere gefägnisse nicht schon genug voll??
gehts uns denn so gut ?? steuergelder sind wohl anscheinend noch im überfluß vorhanden!!
"gehts uns denn so gut ?? "
Uns geht es wunderbar.
Wir leben in der schönsten Phase, die die Menschheit je erleben durfte.
Uns geht es wunderbar.
Wir leben in der schönsten Phase, die die Menschheit je erleben durfte.
@Ost-Gmbh:
wieviele menschen müssen noch zu schaden kommen ??
Interessiert uns nicht, wir leben in gut gesicherten Villenvororten.
haben die richter und anwälte keine kinder?
Nein, wir verwirklichen uns selbst und zwingen später die Kinder anderer Leute, unsere Pensionen zu bezahlen.
wieso müssen wir den ganzen kriminellen abschaum der welt aufnehmen??
Weil wir als Deutsche schuldig sind an allem Elend dieser Welt. Wir sind ein biologisches Wunder, denn wir treten uns bei jeder Gelegenheit selber in den Hintern.
4. sind unsere gefägnisse nicht schon genug voll??
Darum wollen wir ja auch bei Kapitaldelikten (z.B. Vergewaltigung) Gefängnis durch Bewährung ersetzen. Die Folgen tragt ja Ihr.
5. gehts uns denn so gut ??
UNS ja! Euch dummen Familienmenschen, womöglich mit 2 oder mehr Kindern (igitt) nicht.
6. steuergelder sind wohl anscheinend noch im überfluß vorhanden!!
Ja natürlich. Es gibt immer noch genug von Euch, die so dumm sind, massig Steuern und Asozialbeiträge zu bezahlen.
MfG, BürokratRichterStaatsanwaltAbgeordneter
wieviele menschen müssen noch zu schaden kommen ??
Interessiert uns nicht, wir leben in gut gesicherten Villenvororten.
haben die richter und anwälte keine kinder?
Nein, wir verwirklichen uns selbst und zwingen später die Kinder anderer Leute, unsere Pensionen zu bezahlen.
wieso müssen wir den ganzen kriminellen abschaum der welt aufnehmen??
Weil wir als Deutsche schuldig sind an allem Elend dieser Welt. Wir sind ein biologisches Wunder, denn wir treten uns bei jeder Gelegenheit selber in den Hintern.
4. sind unsere gefägnisse nicht schon genug voll??
Darum wollen wir ja auch bei Kapitaldelikten (z.B. Vergewaltigung) Gefängnis durch Bewährung ersetzen. Die Folgen tragt ja Ihr.
5. gehts uns denn so gut ??
UNS ja! Euch dummen Familienmenschen, womöglich mit 2 oder mehr Kindern (igitt) nicht.
6. steuergelder sind wohl anscheinend noch im überfluß vorhanden!!
Ja natürlich. Es gibt immer noch genug von Euch, die so dumm sind, massig Steuern und Asozialbeiträge zu bezahlen.
MfG, BürokratRichterStaatsanwaltAbgeordneter
Ich habe vor zwei Jahren in Marmaris mitbekommen, wie zwei
angetrunkene deutsche Touristen sich eine Zigarre mit einem
türkischen Geldschein angezündet haben.
Ihr Pech: Auf dem Geldschein war ein Bild von Atatürk
Nochmal Pech: Sie wurden von zwei türkischen Polizisten dabei beobachtet.
Ergebnis: Sofortige Verhaftung, einen Tag und zwei Nächte in einem türkischen Gefängnis, dann sofortige Abschiebung.
angetrunkene deutsche Touristen sich eine Zigarre mit einem
türkischen Geldschein angezündet haben.
Ihr Pech: Auf dem Geldschein war ein Bild von Atatürk
Nochmal Pech: Sie wurden von zwei türkischen Polizisten dabei beobachtet.
Ergebnis: Sofortige Verhaftung, einen Tag und zwei Nächte in einem türkischen Gefängnis, dann sofortige Abschiebung.
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