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    wochenendabsturz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.07.02 09:02:19 von
    neuester Beitrag 22.07.02 13:47:10 von
    Beiträge: 10
    ID: 610.478
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      Avatar
      schrieb am 22.07.02 09:02:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo,
      nach einem bösen absturz am we machte mich ein kumpel auf was ganz schlimmes aufmerksam:

      ich hab´ ein mädel angebaggert. ist ja nicht weiter schlimm. eigentlich.

      aber er meinte die kleine wäre erst 16 gewesen. um mich vor dem staatsanwalt zu retten hat er natürlich eingegriffen bevor
      was passiert ist. danke.

      nun diskutieren wir jedoch schon ne weile ob er recht hatte mit dem staatsanwalt oder ob das mit 16 i.o. wäre.

      tannenzapfen
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 09:06:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ist i.O.
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 09:08:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ein Problem für die Kleine, wo Du
      doch erst 14 bist !!! :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 09:19:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      was passiert aber wenn sie, wie in dem alter üblich mal 1-2 jahre dazugemogelt hat.

      kann man(n) ja nicht immer sofort am aussehen erkennen.

      tannenzapfen
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 09:37:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hehe ... --- :D

      Machs doch wie ich, baggere Frauen ab 40 aufwärts an, da kriegste keinen Streß mit dem Staatsanwalt. Schlimmsten falls haut Dir ein eifersüchtiger Ehemann was auf die Mütze.

      So long

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      Avatar
      schrieb am 22.07.02 10:41:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      hab´ ich mir auch schon überlegt.
      wenn ich auch die altersgruppe von 30-40 bevorzuge, allein schon wegen der optik.

      aber wenn teufel alkohol zuschlägt, passieren halt manchmal auch solche sachen.


      gibt´s denn keine juristen hier, die die frage mal abschließend beantworten können ?



      tannenzapfen
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 13:21:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      @tannenzapfen
      Gib`s zu: Du bist Helmut Berger. Der hat mal in nem Interview gesagt: "Wissen Sie, wenn ich besoffen bin, mach ich`s auch mit Männern. Nein, falsch, eigentlich mit allem was sich bewegt".
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 13:26:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      #5
      @Pferd

      und was ist, wenn der Ehemann Staatsanwalt ist :D
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 13:44:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ehemann Staatsanwalt? Ja und?

      Entweder haut der mir auf die Mütze - oder er haut nicht...

      Soweit ich informiert bin, ist der Beischlaf mit einer verheirateten Frau nicht gesetzeswidrig.

      So long
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 13:47:10
      Beitrag Nr. 10 ()
      Gesetzeswidrig nicht, aber gesundheitsschädlich, wenn der Ehemann gewalttätig ist und Dich erwischt


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