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    Mannheimer - BU - Realitätsverzerrung geht weiter - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.08.02 18:25:54 von
    neuester Beitrag 20.08.02 14:41:08 von
    Beiträge: 5
    ID: 617.178
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      Avatar
      schrieb am 07.08.02 18:25:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Der Vorstand der Mannheimer hat mir nun geschrieben.

      Mein Vermittler hat bei der Beantragung einen kleinen Fehler
      gemacht, welcher den Experten bei der zweimonatigen Antragsprüfung
      nicht aufgefallen ist. Er hat von mir die beitragsfreie LV in die Hand
      gedrückt bekommen und hat fälschlicherweise eine Jahresrente von DM 2.500,--
      eingetragen. Es hätte natürlich heißen müssen Monatsrente Beitragsfrei DM 2.500,--.

      Soll ich als Kunde nun für den Fehler der Versicherungsfreaks bezahlen ???

      Weiter besteht der Vorstand auf meine Einkommensnachweise ab 1997 !!!
      Er verlangt nicht nur Steuererklärungen, sondern auch unsere Bilanz !
      Dies ist nach der Meinung meiner Partner ein Betriebsgeheimnis, denn
      wir waren ja keine AG.

      Das Einkommen hätte beim Antrag geprüft werden müssen !!!

      Kann mir jemand einen Rat geben, wie man sich gegen diese siitenwidrigen
      Methoden behaupten kann ?
      Avatar
      schrieb am 07.08.02 18:38:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Gib der Mannheimer die angeforderten Unterlagen und alles könnte gut werden:yawn:

      Werd mal locker:look:

      Glück auf
      Avatar
      schrieb am 07.08.02 18:48:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es soll wohl geprüft werden, ob deine BU im Verhätnis zu deinen Einnahmen paßt oder zu hoch ist. Ganz normal. Außerdem muß die Versicherungssumme der LV auch ein bestimmtes Verhältnis zur BU haben. Wenn die so gerechnet ist, daß du nur 2.500 BU pro Jahr bekommst und du willst 2.500 BU im Monat, müßte die Versicherungssumme der LV entsprechend erhöht werden.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 08.08.02 12:15:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3 stimmt vollkommen. Die Überprüfung der Einkommenshöhe ist mehr als berechtigt, eine mögliche Bereicherung im Wege der Berufsunfähigkeit liegt wirklich nicht im Sinne des Erfinders, dies ist unmittelbar einleuchtend und Insider 3000:look: nimms mir bitte nicht böse:confused: Deine Berater kannst Du in die Tonne hauen.

      Die Mannheimer war lieb und baut goldene Brücken:look: nutze sie:look:

      Liebe Grüße
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 14:41:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Insider3000

      Eine Publizitätspflicht besteht nicht nur für AGs!!! Ihr habt eure Bilanzen beim zuständigen Registergericht zu hinterlegen! Dort sind diese nach Gebührenzahlung für alle einsehbar. Die Zuwiderhandlung kann mit Ordnungsgeld geahntet werden.

      Hast du dich mittlerweile an das Bundesaufsichtsamt gewandt? Wenn nein, mach hinne, wenn du glaubst berechtigte Ansprüche aus den Vertrag zu haben.

      Wenn durch die ASS GmbH eine Falschberatung vorliegt, Anwalt nehmen und die Vermögensschadenhaftpflicht der Vermittlungsagentur angehen. Ein `vernünftiger` Makler hat i.d.R. eine Deckungssumme von mind. € 500.000, bessere, eine DS von € 1 Mio und mehr.

      Ciao BigLinus :cool:


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