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    Energiekontor - Perspektiven? (Seite 1427)

    eröffnet am 15.08.02 16:57:26 von
    neuester Beitrag 13.05.24 11:13:39 von
    Beiträge: 17.156
    ID: 620.753
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      Avatar
      schrieb am 24.06.05 19:33:48
      Beitrag Nr. 2.896 ()
      Schau mer mal!
      Avatar
      schrieb am 24.06.05 18:49:25
      Beitrag Nr. 2.895 ()
      Tja, da wirste bald erstaunt gucken.
      Avatar
      schrieb am 24.06.05 17:53:34
      Beitrag Nr. 2.894 ()
      "Es gibt jetzt eigentlich keinen Grund mehr, warum die Aktie unter 6E notieren sollte." Ich schon!

      Ohne Zweifel ist das Verschieben des 15b für die Branche der geschlossenen Fonds eine gute Nachricht. Ob das auch auf die deutsche Wirtschaft zutrift, lassen wir mal außen vor.

      Was bedeutet das aber konkret: Eine Verschlechterung, die von Eichel übereilt in die Welt gesetzt wurde, wird zeitlich aufgeschoben. Damit kann in diesem Jahr nochmals das Jahresendgeschäft laufen, so, wie es auch schon in den letzten Jahren laufen konnte. Also: Die Verluste, mit denen man dieses Jahr rechnete, werden weniger hoch ausfallen. Nächstes Jahr wird es den 15b in irgendeiner Form geben, damit ist das onshore-Geschäft so gut wie tot. Mal ganz abgesehen davon, dass die neue Regierung das EEG stark umgestalten wird, und das nicht zum Vorteil der Windkraft onshore!

      Offshore läuft 2006 noch nicht und wird, bis auf Versuchsanlagen, auch 07/08 nicht laufen, zumindest, was Deutschland angeht. Auch wenn das so mancher nicht wahr haben will.

      Bleibt das Auslandsgeschäft, unabhängig von 15b, aber bisher bestenfalls ein Geschäft mit einer schwarzen Null, häufig eher Verlustgeschäfte bei EKT. Ich kann auch nicht verstehen, warum im Ausland ein Projektierer aus Deutschland gebraucht wird. Rechtliche Hürden, zwischenmenschliches, da hat EKT Nachteile zu den Einheimischen, ich sehe da große Schwierigkeiten des Fußfassens.

      Was bleibt? Eine fundamental gute Absicherung, die zur Zeit noch deutlich über der MK liegt (wenn denn in der Bilanz alles werthaltig ist, bei der Konkurrenz soll gibt es da schonmal Schwierigkeiten), und die Hoffnung auf zukünftige Offshore-Erträge. Bleiben letztere aus, und damit scheinen auch andere Marktteilnehmer zu rechnen, wäre eine höhere Bewertung dann gerechtfertigt, wenn man sagt, wir lösen das Geschäft auf und zahlen die Aktionäre aus. Ansonsten können hier viele zuschauen, wie sich Jahr für Jahr der Kurs der Substanz annähert, aber leider von der falschen Seite!
      Avatar
      schrieb am 24.06.05 17:16:05
      Beitrag Nr. 2.893 ()
      Oh, endlich mal gute Nachrichten. Vor allen Dingen ist mit der drohenden Änderung der Verlustzuweisung erstmal (hoffentlich) mächtig Geld in die Kassen von EKT gespült worden. Jetzt könnte es noch mal "fluppen". Sollten wohl gute Zahlen werden bei EKT im Q2. Irgendwann muß ja mal EKT aus den Kurstiefen emporklimmen.

      stevee:D
      Avatar
      schrieb am 24.06.05 14:34:21
      Beitrag Nr. 2.892 ()
      Die Steuerpläne der Bundesregierung sind vom Tisch: Regierung und Opposition konnten sich gestern nicht über die Gegenfinanzierung der geplanten Körperschaftsteuersenkung einigen, die unter anderem über eingeschränkte Verlustverrechnungsmöglichkeiten bei so genannten Steuersparfonds erfolgen sollte. DER FONDS.com sprach mit dem Berliner Finanzrichter Hans-Joachim Beck über die Konsequenzen für Anleger und Initiatoren geschlossener Fonds.

      DER FONDS.com: Vorerst ist der Paragraf 15b Einkommensteuergesetz vom Tisch, wie geht es jetzt weiter?

      Hans-Joachim Beck: In dieser Legislaturperiode werden die Steuerpläne nicht mehr umgesetzt. Das heißt aber noch lange nicht, dass der Paragraf 15b damit endgültig beerdigt ist. Ich rechne fest damit, dass die CDU ihn ebenfalls einführen wird, wenn auch in leicht veränderter Form. Ich gehe davon aus, dass die neue Regelung spätestens Ende dieses Jahres eingeführt wird. Insofern ist der Ausgang der Bundestagswahlen für Anleger und Initiatoren unerheblich.

      DER FONDS.com: Für wie wahrscheinlich halten Sie es denn, dass die bisher vorgesehenen Fristen beibehalten werden?

      Beck:Ich halte das für eher unwahrscheinlich. Sollte die SPD die Bundestagswahl gewinnen, wäre fraglich, ob die genannten Fristen vor dem Verfassungsgericht Bestand hätten. Und wenn die CDU die Wahlen gewinnen sollte, ist es verfassungsrechtlich ebenfalls fraglich, ob sie an Vorgaben der vorherigen Bundesregierung anknüpfen dürfte. Zudem wird die CDU vermutlich schon aus Imagegründen eine andere Übergangsfrist wählen, um sich von der SPD abzugrenzen.

      DER FONDS.com: Was sollten Anleger Ihrer Einschätzung nach tun, jetzt doch noch zeichnen oder abwarten, bis nach den Wahlen endgültig feststeht, in welcher Form der 15b kommt?

      Beck: Grundsätzlich meine ich, dass Anleger keine Angst haben müssen, dass der 15b mit den bisher genannten Übergangsregeln in Kraft tritt. Insofern spricht nichts dagegen, jetzt zu zeichnen. Allerdings würde ich Anleger raten, sich Rücktrittsrechte einräumen zu lassen: Zum einem für den eher unwahrscheinlichen Fall, dass die aktuellen Fristen des 15b doch beibehalten werden. Zum anderen sollte sie auf einem Rücktrittsrecht für den Fall bestehen, dass der Fonds bis zum Inkrafttreten einer möglichen neuen CDU-Regelung nicht vollständig platziert ist.

      DER FONDS.com: Was raten Sie Anlegern noch?

      Beck: Sie sollten auf keinen Fall in Torschlusspanik geraten, sondern jedes Angebot sorgfältiger prüfen als sonst. Denn die Vergangenheit hat gezeigt, dass viele Anbieter immer dann, wenn bestimmte Fristen drohten, Projekte aus der Schublade holen, die sie sonst nicht auf den Markt gebracht hätten. Insofern gilt es mehr als sonst, sich intensiv mit den Angeboten auseinander zu setzen und sich nicht von Argumenten wie der letzten Chance zum Steuern sparen blenden zu lassen.

      DER FONDS.com: Was bedeutet das Scheitern der Steuerpläne für die Initiatoren?

      Beck: Die Branche dürfte jetzt erst einmal gewaltig aufatmen. Denn die Einführung des 15b mit den bisher genannten Fristen hätte böse Auswirkungen auf viele Anbieter gehabt, die ihre Fonds wegen der Einführung der Prospektpflicht zum 1. Juli durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zurückgehalten hatten und damit wesentlich stärker betroffen gewesen wären als diejenigen, die nicht abgewartet haben. Ich schätze, dass die Initiatoren ab der ersten Juliwoche enorm viele Fonds auf den Markt werfen werden, in den kommenden Tagen dürfte das Angebot dagegen wegen des Stichtags 1. Juli noch nicht so stark zunehmen.

      INFO: Der Entwurf des „Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen“ sah eine Einschränkung der Verlustverrechnung von Fonds vor, deren Verluste mehr als 10 Prozent des Eigenkapitals ausmachen. Diese Verluste sollten künftig nur noch mit Gewinnen aus der gleichen Beteiligung verrechnet werden. Die Regelung sollte für alle Fonds mit Vertriebsstart nach dem 18. März gelten, für alle anderen Fonds war eine Übergangsfrist bis zum 4. Mai dieses Jahres vorgesehen.

      DER FONDS.com 24.06.05 cl

      Quelle: DER FONDS.com


      Thread: Paragraf 15b: Schlussverkauf statt Sommerloch

      Für mich die beste Einschätzung zum Schicksal des §15b. Es gibt jetzt eigentlich keinen Grund mehr, warum die Aktie unter 6E notieren sollte.

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      schrieb am 24.06.05 10:35:13
      Beitrag Nr. 2.891 ()
      Ich glaub es ja auch nicht, aber cool wär es.

      Bisher war die Verhinderungsstrategie der großen Netzbetreiber (denn das sind sie in erster Linie und erst in zweiter Linie Energieerzeuger) durch Hinauszögern bis Ende Rot/Grün durchaus sehr erfolgreich. Problematisch wird es erst, wenn alle anderen Großen inkl. sie selbst bei den anderen Offshore bauen. Vielleicht sagt dann EDF plötzlich irgendwann: "Trasse ins Ruhrgebiet? Kein Problem, bauen wir!" Das wär dann der Super-GAU für E.ON/RWE.

      Mal schaun. Offshore ist für EKT die nächsten beiden Jahre sowieso nicht so wichtig.

      Der §15b wird sicher kommen Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres. Wichtig war aber eine ausreichende Frist, um die Parks im Inland in bereits fortgeschrittenem Stadium vertreiben zu können. Das ist jetzt gewährleistet. Ocean Wind fällt übrigens auch in diesen Bereich, womit sich der Kreis zu Offshore schließt.
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 20:29:23
      Beitrag Nr. 2.890 ()
      letzteres glaube ich ja eher weniger ;)

      vattenfall hat sich bis jetzt nur an der schwedischen seite von kreigers flak beteiligt - es wäre sicherlich sinnvoll, wenn si auch noch die deutsche seite übernehmen und den damit verbundenen link zwischen schweden und deutschland ein wenig stärker auslegen ...

      aber ansonsten ist eon meines wissens z.B. bei amrumbank und sky200 bereits mit von der partie ...

      rwe scheint ja erst langsam in die puschen zu kommen - erstmal onshore (mit repower ;) ) in uk ...
      oder hat sich harken irgendwo offshore bereits engagiert ...

      wirklich spannend dürfte es sein wie sich die enbw mit der edf im background verhält - die edf entwickelt ja mittlerweile eine immense aktivität - wenn jetzt die edf der enbw ein offshore-enagement in D ansbein hängt - dann würde ich ja wirklich gerne das gesicht von utz classen sehen ;)

      ansonsten scheint es mir als ob du recht hast und der §15-kelch scheint vorbeigegangen zu sein - es scheint ja auch keine neue lesung mehr zu geben ...
      wenn die sache erst in der neuen legislaturperiode aufgerollt werden wird, dürfte es eigentlich dieses jahr wohl doch noch ein jahresendgeschäft geben - auch wenn es vielleicht etwas geringer ausfällt durch die bereits gelaufenen engagements ...
      aber soviel ist ja auch nicht mehr auf dem markt ...
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 19:20:25
      Beitrag Nr. 2.889 ()
      ... und die bereits totgesagte Änderung von §15b springt auch nicht mehr von der Schippe:
      http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,361877,00.html

      ---------

      E.ON und Vattenfall interessiert im Ausland ihr dummes Geschwätz vom Inland nix. E.ON baut in UK den größten Offshore-Windpark der Welt und Vattenfall kauft sich Windportfolios in Dänemark und Ostsee zusammen. Schon lustig.

      E.ON:
      http://www.financialexpress.com/print.php?content_id=93200

      Vattenfall:
      http://www.planetark.com/dailynewsstory.cfm/newsid/31074/sto…
      http://www.taz.de/pt/2005/05/20/a0193.nf/text.ges,1
      http://www.iwr.de/re/iwr/05/06/0108.html

      Richtig cool wäre, wenn sich Vattenfall alle genehmigten Projekte zusammenkaufen und dann in die Netze von E.ON und RWE einspeisen würde ...
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 15:35:10
      Beitrag Nr. 2.888 ()
      Die Börsenzeitungen richten sich nach den Analystenschätzungen. Aktuell covert nur der Plambeck-Fan von M.M.Warburg unsere Energiekontor und so können schon mal interessante Sachen in den Börsenpostillen stehen ...

      -----

      EnergiekontorPlambeckABO WindP&T
      Aktien15.650.51030.368.6171.000.00011.500.000
      Kurs1,70 €0,80 €7,00 €1,10 €
      Marktkapitalisierung26.605.867 €24.294.894 €7.000.000 €12.650.000 €
      Eigenkapital61.460.344 €23.006.120 €1.938.289 €5.798.019 €
      Immaterielle VG5.236.917 €27.741.345 €15.285 €5.902.927 €
      EK - Immaterielle VG56.223.427 €-4.735.225 €1.923.004 €-104.908 €
      Jahresüberschuss-4.044.564 €-158.773.565 €360.414 €-3.769.942 €


      Weiterhin keinerlei Korrelationen zwischen Unternehmenssubstanz, -erfolg und Börsenbewertung. Dies ist aber durchaus üblich bei grünen Unternehmen, weshalb es in keiner Branche mehr Betrüger und Abzocker gibt.

      Dieses Mal habe ich Umweltkontor, die wohl wirklich nicht mehr von der Schippe springen werden, heraus und dafür ABO Wind herein genommen. Meinem Eindruck nach ist ABO Wind ein seriöses Unternehmen, womit es jetzt 2:2 steht.

      -----

      Der IWR-Windertragsindex für Mai lag im 10-jährigen Mittel. Bleibt es dabei, wird 2005 ein sehr gutes Windjahr.

      Küste:

      MonatErtragAbweichung%ErtragAbweichung%
      Januar19,08,072,7%19,08,072,7%
      Februar28,34,820,4%9,3-3,2-25,6%
      März39,16,118,5%10,81,313,7%
      April46,36,416,0%7,20,34,3%
      Mai52,46,413,9%6,10,00,0%
      Juni
      Juli
      August
      September
      Oktober
      November
      Dezember


      Binnenland:

      MonatErtragAbweichung%ErtragAbweichung%
      Januar17,75,241,6%17,75,241,6%
      Februar24,8-1,8-6,8%7,1-7,0-49,6%
      März33,2-2,5-7,0%8,4-0,7-7,7%
      April37,9-4,1-9,8%4,7-1,6-25,4%
      Mai42,7-4,0-8,6%4,80,12,1%
      Juni
      Juli
      August
      September
      Oktober
      November
      Dezember


      -----

      Das wird uns die Arbeit in Zukunft etwas erleichtern:

      Neufassung der 4. BImSchV ab Juli in Kraft - Rechtsunsicherheit für Windrad-Betreiber beendet

      Berlin – Ab 1. Juli unterliegt jede Windenergieanlage ab 50 Meter Gesamthöhe nicht mehr dem Baurecht, sondern dem Immissionsschutzrecht. Dies sieht die Neufassung der 4. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (4. BImschV), der auch der Bundesrat am 17. Juni zugestimmt hatte, vor. Eine Novelle der Verordnung wurde notwendig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 30. Juni 2004 klargestellt hatte, dass bereits drei benachbarte WEA unabhängig von der Anzahl der Betreiber als Windpark anzusehen seien, und demnach einer Genehmigung nach Immissionsschutz- und nicht nach Baurecht bedürften.Die Novelle der 4. BImschV legalisiert nun auch WEA, die baurechtlich und nicht immissionsschutzrechtlich genehmigt worden sind. Dazu erklärt Franz-Josef Tigges, Sprecher des Juristischen Beirats im Bundesverband WindEnergie (BWE): „Der Gesetzgeber hat aber alten Windkraftanlagen, die nach Baurecht genehmigt wurden, Bestandsschutz eingeräumt“. Damit sei die leidige Debatte um möglicherweise „illegale“ Windräder beendet, so Tigges:Grundsätzlich findet in Zukunft das vereinfachte Genehmigungsverfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit nach Immissionsschutzrecht statt. Ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ist an eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gekoppelt, die bei Windfarmen ab 20 Anlagen zwingend ist. Laufende Verfahren um eine Baugenehmigung werden nach Angaben des BWE altem Recht zu Ende geführt. Die erteilte Baugenehmigung gelte dann als immissionsschutzrechtliche Genehmigung weiter. Allerdings müsse der Kläger im gerichtlichen Verfahren den Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung umstellen.
      Avatar
      schrieb am 12.06.05 12:29:56
      Beitrag Nr. 2.887 ()
      Hallo Flussaufwerz,

      Danke für die Info. Was ich komisch finde ist, dass die Börsenzeitungen bei Energiekontor immer “Dividende: 0” schreiben (z. B. Börse Online), aber in Wirklichkeit seit Jahren gute Dividenden ausgeschüttet werden. Im Extrem, wer bei 1,0 die Aktie gekauft hat, hat einen Dividendentitel erster Wahl gekauft. Selbst bei 2 Euronen liegen wir bei 4%, also mehr als ein Sparbuch.
      Und wenn “meine” Entwicklungs KG Offshore erst mal die Nordsee zunagelt, gibt es 0,5 Euro Dividende………..:laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:

      Einen schönen Sonntag :):):)
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