Verlust und nun Stellungnahme - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.09.02 12:46:21 von
neuester Beitrag 13.09.02 20:45:08 von
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Ich hatte im Jahr 2000 und 2001 ein klitzekleines Gewerbe (GbR) angemeldet, um Handyverträge über das Internet zu vertreiben. Es wurden nur über Ebay Handys + Verträge versteigert. Leider hat der Provider den Betrieb eingestellt und alle Provisionen storniert wegen angeblich fehlender Originalanträge. Wir haben wegen dieser Rückforderung seitens des Providers 21.000,00 DM Verlust ausgewiesen.
Das Gewerbe wurde im März 2002 abgemeldet. Nun meldet sich das Finanzamt wegen der Negativeinkünfte und verlangt eine ausführliche Stellungnahme mit den angefallenen Buchhaltungskosten.
Was gilt denn nun? Ist es in irgendeiner Weise Steuerhinterziehung, weil wir die Kosten angegeben haben aber den Rechnungsbetrag nicht überwiesen haben? Der Provider hat in der Zwischenzeit fast alle Originalanträge wiedergefunden. Haben wir jetzt eine Geldstrafe zu befürchten? Wer kennt sich aus?
Ich muss wirklich festellen, es geht mit einem ungeheuren bürokratischen Aufwand einher, als Student ein ganz kleines Geschäft mit Mini-Umsätzen zu betreiben.
Kein Wunder, dass viele diesen Schritt scheuen. Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Das Gewerbe wurde im März 2002 abgemeldet. Nun meldet sich das Finanzamt wegen der Negativeinkünfte und verlangt eine ausführliche Stellungnahme mit den angefallenen Buchhaltungskosten.
Was gilt denn nun? Ist es in irgendeiner Weise Steuerhinterziehung, weil wir die Kosten angegeben haben aber den Rechnungsbetrag nicht überwiesen haben? Der Provider hat in der Zwischenzeit fast alle Originalanträge wiedergefunden. Haben wir jetzt eine Geldstrafe zu befürchten? Wer kennt sich aus?
Ich muss wirklich festellen, es geht mit einem ungeheuren bürokratischen Aufwand einher, als Student ein ganz kleines Geschäft mit Mini-Umsätzen zu betreiben.
Kein Wunder, dass viele diesen Schritt scheuen. Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Deine Steuererklärung war falsch. Es zählt bei der Einnahmen und Überschußrechnung nur das gezahlte Geld. Verbindlichkeiten und Forderungen werden nicht beachtet.
Ich rate Dir, da Du ja anscheinend keinen Steuerberater hast, zu einem persönlichen Termin beim Finanzamt. Eine Betrugsanzeige sehe ich nicht als gegeben.
Mfg
flowtec
Ich rate Dir, da Du ja anscheinend keinen Steuerberater hast, zu einem persönlichen Termin beim Finanzamt. Eine Betrugsanzeige sehe ich nicht als gegeben.
Mfg
flowtec
Ich nehme an, dass du nicht bilanziert hast sondern den Gewinn (bzw. Verlust) mit Hilfe der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt hast.
In diesem Fall werden nur tatsächliche Einnahmen und tatsächliche Ausgaben bei der Gewinn/Verlust-Ermittlung berücksichtigt, (nicht bezahlte) Forderungen gegen die GbR aber nicht.
Steuerhinterziehung liegt sicher nicht vor. Entweder besorgt ihr euch einen Steuerberater (dürfte hier das Beste sein) oder ihr geht zum Finanzamt (würde ich aber nicht anraten).
In diesem Fall werden nur tatsächliche Einnahmen und tatsächliche Ausgaben bei der Gewinn/Verlust-Ermittlung berücksichtigt, (nicht bezahlte) Forderungen gegen die GbR aber nicht.
Steuerhinterziehung liegt sicher nicht vor. Entweder besorgt ihr euch einen Steuerberater (dürfte hier das Beste sein) oder ihr geht zum Finanzamt (würde ich aber nicht anraten).
Einen Steuerberater haben wir schon, war auch sein Versehen. Ist allerdings ein elementarer Fehler, Verbindlichkeiten in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung anzugeben. Dies hat er schon zugegeben. Ich bin gespannt, was uns noch blüht. Danke für Eure Antworten.
@tonytheking
wechsel sofort den SB!
GGG
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GGG
#4 Tony
<<<Einen Steuerberater haben wir schon, war auch sein Versehen. Ist allerdings ein elementarer Fehler, Verbindlichkeiten in der
Einnahmen-Überschuss-Rechnung anzugeben. Dies hat er schon zugegeben. Ich bin gespannt, was uns noch blüht. Danke für Eure Antworten.
Och komm, nicht wirklich, oder ?
...und da gab es dann auch noch den Feuerwehrmann, der mit dem Tankstellenschlacuh versuchte das Feuer zu löschen, oder?
Grüße
Thorim
<<<Einen Steuerberater haben wir schon, war auch sein Versehen. Ist allerdings ein elementarer Fehler, Verbindlichkeiten in der
Einnahmen-Überschuss-Rechnung anzugeben. Dies hat er schon zugegeben. Ich bin gespannt, was uns noch blüht. Danke für Eure Antworten.
Och komm, nicht wirklich, oder ?
...und da gab es dann auch noch den Feuerwehrmann, der mit dem Tankstellenschlacuh versuchte das Feuer zu löschen, oder?
Grüße
Thorim
@Tony
Mach Deinem StBerater klar, dass er für seine Beratung und alle Tätigkeiten, die er für Dich gemacht hat, haftet! D. h.: Ihm blüht zunächst etwas. Und folglich muss er auch die Suppe auslöffeln, die er eingebrockt hat. Also nicht selber zum FA gehen, sondern ihn auf Trab bringen. Er ist auch schadensersatzpflichtig, wenn er den Bockmist nicht selber wieder ins Reine bringt. Frag´ ihn schon mal nach seiner Berufs-Haftpflichtversicherung .
Mach Deinem StBerater klar, dass er für seine Beratung und alle Tätigkeiten, die er für Dich gemacht hat, haftet! D. h.: Ihm blüht zunächst etwas. Und folglich muss er auch die Suppe auslöffeln, die er eingebrockt hat. Also nicht selber zum FA gehen, sondern ihn auf Trab bringen. Er ist auch schadensersatzpflichtig, wenn er den Bockmist nicht selber wieder ins Reine bringt. Frag´ ihn schon mal nach seiner Berufs-Haftpflichtversicherung .
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