Fehler des Finanzamts bei Feststellungsbescheid über Verlustvortrag? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.09.02 13:04:15 von
neuester Beitrag 12.09.02 09:50:57 von
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Wer von Euch kennt sich aus mit Verlustvorträgen aus Speku-Geschäften? Ich habe in meiner EKSteuer-Erklärung 2001 Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften im Formular SO in Höhe von 10.000 Euro angegeben, die nicht dem Halbeinkünfteverfahren und 20.000 Euro, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, angegeben. Nun erhalte ich den Feststellungsbescheid über einen Verlustvortrag in Höhe von 30.000 Euro an negativen Einkünften. Hierzu nun konkret meine Frage: Hat sich hier das Finanzamt nicht zu meinen Gunsten geirrt? Hätte mir das Finanzamt nicht korrekterweise nur 20.000 Euro an negativen Einkünften zubilligen müssen, nämlich 10.000 E. die nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen und die Hälfte von 20.000 E., die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen?
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten!
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten!
...fuer den Scheiss bezahle ich meinen Steuerberater
und dass nicht zu knapp
cu
DARC
und dass nicht zu knapp
cu
DARC
@pinzon
Es gibt zwei Möglichkeiten: (i) entweder Du hast Dich geirrt bei der Zuordnung Deiner Verluste (d.h. Deine 20.000 EUR Verlust fallen - noch - nicht unter das Halbeinkünfteverfahren, das in den meisten Fällen erst für die ESt-Erklärung 2002 greifen wird) und das FA hat deshalb Deinen Fehler zu Deinen Gunsten korrigiert und Dir den kompletten Verlustvortrag gewährt oder (ii) Dein FA hat einen Fehler zu DEinen Gunsten gemacht.
In beiden Fällen gibt es für Dich keinen Anlass, einen Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.
Dass ESt-Bescheide des FAs nicht gerade selten faktische Fehler in der Anwendung des `einfachen` deutschen Steuerrechts enthalten, ist allseits bekannt. Du bist allerdings nicht verpflichtet, Dein FA auf etwaige Fehler zu Deinen Gunsten aufmerksam zu machen.
Es gibt zwei Möglichkeiten: (i) entweder Du hast Dich geirrt bei der Zuordnung Deiner Verluste (d.h. Deine 20.000 EUR Verlust fallen - noch - nicht unter das Halbeinkünfteverfahren, das in den meisten Fällen erst für die ESt-Erklärung 2002 greifen wird) und das FA hat deshalb Deinen Fehler zu Deinen Gunsten korrigiert und Dir den kompletten Verlustvortrag gewährt oder (ii) Dein FA hat einen Fehler zu DEinen Gunsten gemacht.
In beiden Fällen gibt es für Dich keinen Anlass, einen Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.
Dass ESt-Bescheide des FAs nicht gerade selten faktische Fehler in der Anwendung des `einfachen` deutschen Steuerrechts enthalten, ist allseits bekannt. Du bist allerdings nicht verpflichtet, Dein FA auf etwaige Fehler zu Deinen Gunsten aufmerksam zu machen.
Falls ein Fehler des Finanzamts zu deinen Gunsten vorliegt, ist kein Einspruch erforderlich.
Falls das Finanzamt zutreffend entschieden hat, ist ebenfalls kein Einspruch erforderlich.
Falls das Finanzamt zutreffend entschieden hat, ist ebenfalls kein Einspruch erforderlich.
Danke an Louvain und Nataly für Eure Antworten!
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