checkAd

    Fehler des Finanzamts bei Feststellungsbescheid über Verlustvortrag? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.09.02 13:04:15 von
    neuester Beitrag 12.09.02 09:50:57 von
    Beiträge: 5
    ID: 631.530
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 497
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 13:04:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer von Euch kennt sich aus mit Verlustvorträgen aus Speku-Geschäften? Ich habe in meiner EKSteuer-Erklärung 2001 Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften im Formular SO in Höhe von 10.000 Euro angegeben, die nicht dem Halbeinkünfteverfahren und 20.000 Euro, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, angegeben. Nun erhalte ich den Feststellungsbescheid über einen Verlustvortrag in Höhe von 30.000 Euro an negativen Einkünften. Hierzu nun konkret meine Frage: Hat sich hier das Finanzamt nicht zu meinen Gunsten geirrt? Hätte mir das Finanzamt nicht korrekterweise nur 20.000 Euro an negativen Einkünften zubilligen müssen, nämlich 10.000 E. die nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen und die Hälfte von 20.000 E., die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen?
      Vielen Dank im voraus für Eure Antworten!
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 13:26:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      ...fuer den Scheiss bezahle ich meinen Steuerberater :D
      und dass nicht zu knapp
      cu
      DARC
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 14:01:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      @pinzon

      Es gibt zwei Möglichkeiten: (i) entweder Du hast Dich geirrt bei der Zuordnung Deiner Verluste (d.h. Deine 20.000 EUR Verlust fallen - noch - nicht unter das Halbeinkünfteverfahren, das in den meisten Fällen erst für die ESt-Erklärung 2002 greifen wird) und das FA hat deshalb Deinen Fehler zu Deinen Gunsten korrigiert und Dir den kompletten Verlustvortrag gewährt oder (ii) Dein FA hat einen Fehler zu DEinen Gunsten gemacht.

      In beiden Fällen gibt es für Dich keinen Anlass, einen Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.

      Dass ESt-Bescheide des FAs nicht gerade selten faktische Fehler in der Anwendung des `einfachen` deutschen Steuerrechts enthalten, ist allseits bekannt. Du bist allerdings nicht verpflichtet, Dein FA auf etwaige Fehler zu Deinen Gunsten aufmerksam zu machen.
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 16:40:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      Falls ein Fehler des Finanzamts zu deinen Gunsten vorliegt, ist kein Einspruch erforderlich.
      Falls das Finanzamt zutreffend entschieden hat, ist ebenfalls kein Einspruch erforderlich.
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 09:50:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke an Louvain und Nataly für Eure Antworten!


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Fehler des Finanzamts bei Feststellungsbescheid über Verlustvortrag?