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    100ster Eigenheimzulage Thread - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.10.02 22:30:13 von
    neuester Beitrag 16.10.02 22:28:13 von
    Beiträge: 16
    ID: 645.552
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      Avatar
      schrieb am 13.10.02 22:30:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      ich möchte Euch nach Euren Erfahrungen fragen, in wie weit das Finanzamt nachprüft, ob zum "offiziellen" Einzugstermin für die Eigenheimzulage auch das Haus bewohn wird.

      Ich werde zwar mit meinem Häusle in diesem Jahr noch fertig, überlege aber, ob ich mich nicht kurzfristig auf die neue Adresse anmelde, um evtl. die jetzige Eigenheimzulage beantragen zu können.

      Danke und

      CU

      Mirbel :D
      Avatar
      schrieb am 13.10.02 22:38:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      @mirbel
      Das FA möchte von dir eine Meldebescheinigung sehen, aus der hervorgeht, wann die Anmeldung bei der neuen Adresse erfolgte.
      Gruss
      Avatar
      schrieb am 13.10.02 22:39:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Notfalls kannst Du ja mit Luftmatratze und Schlafsack einziehen!;)
      Avatar
      schrieb am 13.10.02 22:39:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      anmelden allein reicht nich, muß nachgewiesen werden, z.b. durch stromanmeldung usw.
      Avatar
      schrieb am 13.10.02 22:44:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ all: Erst mal Danke !!

      #2 Anmeldung werde ich am Montag - in der Früh -erledigen...

      #3 Reicht diesen netten Herrschaften eine LuMa ??

      #4 Zahle ich seit Baubeginn ...



      Ich wohn´ halt nur mit nem Bett, ner Küche - aber ohne sonsigem Sims.

      Denkt Ihr, dies reicht ??

      Nochmals Danke !! :kiss:

      Mirbel

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      schrieb am 13.10.02 22:46:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Yo das reicht!

      Außendienst wirst du wohl nicht vorfinden!
      Avatar
      schrieb am 13.10.02 22:46:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      ja aber das ist baustrom und gilt als baunebenkosten, ich meine den richtigen haushaltsstrom, der ja nich mehr absetzbar ist weil privatausgabe
      Avatar
      schrieb am 13.10.02 22:50:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ hri

      Danke, aber ich glaub, Du hast es mißverstanden. Mir geht´s hier nicht um irgendeine steuerliche Absetzung.

      Ich will - und ich doofkopf habe die gewählt - meine volle Eigenheimzulage sichern ... :cry:

      CU

      MB
      Avatar
      schrieb am 13.10.02 22:55:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      ja aber man muß aufpassen, nach dem einzug hat es steuerliche auswirkungen bei der späteren abschreibung, die man beachten sollte !
      Avatar
      schrieb am 13.10.02 23:10:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      @HRI

      Warum ??? Noch nie gehört ... :confused:

      MB
      Avatar
      schrieb am 13.10.02 23:21:20
      Beitrag Nr. 11 ()
      soweit ich weiß können baukosten (Grundlage für die Förderung) bei eigengenutztem wohnraum nur bis zum einzug geltend gemacht werden kann. vor anmeldung solltest du in jedem fall einen SB befragen denn das änderungsgesetz wird ja nun nich über nacht kommen, also vorsicht und keinen schnellschuß !
      Avatar
      schrieb am 13.10.02 23:22:53
      Beitrag Nr. 12 ()
      @mirbel
      Ich denke, hri hat da etwas durcheinander gebracht.
      Ich denke, er meint, das man unterscheiden muss zwischen dem Baustrom und dem Haúshaltsstrom. Das ist aber nur dann relevant, wenn man später das Haus als ganzes oder zum Teil vermietet.
      Der Baustrom ist dann als Afa zu betrachten und wird über die Jahre abgeschrieben, der Haushaltsstrom ist jedoch unter berücksichtigung der Mieteinnahmen im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit anzusetzen.
      Gruss
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 08:57:50
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ schnellschuß (geiler Nick :D)
      @ hri

      Also, mein Problemchen ist nicht der Strom ...

      Vermietung ist eh nicht, ich will ja in mein Haus einziehen, habe aber echt die Sorge, unsere Herrschaften beschließen die Änderungen bei der Eigenheimzulage nicht erst per 01.01.2003 sonder per irgendwann gestern ...

      Könnt Ihr Euch noch an die - zwar mittlerweile abgeblasene - Besteuerung von Lebensversicherungen und die Änderung der Spekulationsfrist erinnern ??

      CU

      MB :eek:
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 22:39:21
      Beitrag Nr. 14 ()
      Puhhh, war heut beim Finanzamt, habe den Antrag auf die EghZul gestellt - war wohl noch rechtzeitig ...:rolleyes:

      Besten Dank für Eure Tipp´s

      CU

      Mirbel
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 16:56:55
      Beitrag Nr. 15 ()
      16.10.2002 16:05
      Neureglung der Eigenheimzulage erst von 2003 an gültig
      Berlin, 16. Okt (Reuters) - Die von der rot-grünen Koalition geplante Neuregelung der Eigenheimzulage wird erst vom kommenden Jahr an gelten. "Die neuen Regelungen sind erstmals anzuwenden, wenn der Anspruchsberechtigte im Fall der Herstellung nach dem 31. Dezember 2002 mit der Herstellung des Objekts begonnen oder im Fall der Anschaffung der Wohnung nach dem 31. Dezember 2002 auf Grund eines rechtswirksamen obligatorischen Vertrags (Notarvertrag) angeschafft hat", erklärte das Bundesfinanzministerium am Mittwoch in Berlin. Als Beginn der Herstellung gelte bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, an dem der Bauantrag gestellt worden sei, bei baugenehmigungsfreien Objekten, der Zeitpunkt, an dem die Bauunterlagen eingereicht werden. SPD und Grüne haben in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, die bisherige Eigenheimzulage abzuschaffen und durch eine kinderabhängige Förderung zu ersetzen. Diese soll auf 1200 Euro pro Kind von derzeit 750 Euro steigen. Die Einkunftsgrenze wird auf 70.000 Euro für Alleinstehende und 140.000 Euro für Ehepaare abgesenkt werden. gwb/bus
      Quelle: REUTERS
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 22:28:13
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ich selber habe gerade einen Plan im Landratsamt liegen und bin guter Zuversicht, denn entscheident ist doch die Plangenehmigung, die Fertigstellung wird bei mir nicht vor Frühjahr 2004 sein.


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