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    Freistellungsauftrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.10.02 18:39:59 von
    neuester Beitrag 14.10.02 19:03:02 von
    Beiträge: 4
    ID: 645.971
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      Avatar
      schrieb am 14.10.02 18:39:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn kein Freistellungsauftag erteilt wurde, aber denndoch Zinserträge angefallen sind, überweist die Bank doch die Steuern direkt an das FA. Die Frage ist: passiert das pauschal in einer "Sammelüberweisung" oder mit Angabe von persönlichen Daten und Kontonummer, so dass dasa FA Rückschlüsse ziehen kann?
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 18:43:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das Geld wird anonymisiert an die Finanzbehörden abgeführt.
      Nur der Name, Adresse, Geb.Dat. & die Höhe des Freistellungsauftrages wird bei Erteilung an die Behörden gemeldet, da ja kontrolliert werden muss, ob er seine Freibetragsgrenzen einhält.


      Grüße


      Milamar :D
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 18:43:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      meines wissens in einer summe.. keine rückschluesse möglich
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 19:03:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      aber jetzt wird das bankgeheimnis geknackt, jetzt haben sie es endlich geschafft.
      big brother is watching you !!! der staat ist überall, bald ist er auch bei dir im schlafzimmer und kassiert pro nummer !!!
      nur nicht verzweiflen, alles, was du abdrückst, kommt den bedürftigen zugute - gute tat ist doch auch was schönes.


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