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    Eichel: Spekuverluste können nicht mit anderen Einkuftsarten verrechnet werden. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.10.02 18:07:03 von
    neuester Beitrag 17.10.02 10:34:13 von
    Beiträge: 10
    ID: 647.295
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      schrieb am 16.10.02 18:07:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hat er eben bei Maischberger gesagt. Also ich frage mich da,
      ob dies so rechtens ist.
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 18:09:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      gilt dann auch für gewinne,oder.

      damit kommt der vor keinem gericht durch.
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 18:22:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ist doch nix neues !
      Das gilt jetzt auch schon, spekuverluste können auf das nächste jahr vorgetragen werden und nur mit gewinnen in spekulatiusgeschäften der nächsten jahre verrechnet werden ! sonst nix !
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 18:28:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die haben zwar in den Koalitionsgesprächen nichts als Scheiße beschlossen, das mit der Verrechenbarkeit ist aber schon lange so geregelt. Das gilt auch für andere Einkunftsarten! Wer lesen kann , ist hier im Vorteil.
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 20:35:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi, daß war doch vorher auch schon so.
      Den Zockern haben wir es bestimmt zu verdanken, die kurzfristig kaufen und wieder verkaufen, nur Verluste geltend machen, aber keine Gewinne, daß auch jetzt diejenigen mit dem neuen geplanten Gesetz bestraft werden, die wie ich langfristig Aktien ( mehrere Jahre) halten, sprich investieren.
      Gottlob, daß beide Depots im Minus sind.
      Sollte die Neuregelung eintreten, verkaufe ich bei Gewinnen solange nichts, bis es wieder geändert wird.
      Gruß, Fata

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      schrieb am 16.10.02 20:36:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      das Highlight wird gerade wiederholt - der redet einen Unsinn
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 21:37:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      @marterpfahl:

      Ja bislang gilt dies auch jetzt schon so. Nur mit dem Unterschied, dass es jetzt noch eine Spekulationsfrist gibt.
      Dies ist die einzige Begründung weshalb Spekulationsverluste nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden.
      Alle anderen Einkunftsarten können nämlich generell gegeneinander verrechnet werden.
      Soll heissen: Man verdient im Jahr 50.000Euro an Einkommen bzw. Lohn und macht durch Vermietung einer Wohnung beispielsweise 10.000Euro Gewinn im Jahr. Somit werden 60.000Euro als Einkünfte angesehen. Hat man nun in einem Jahr hingegen Verluste aus Vermietung/Verpachtung von z.Bsp. 5000Euro so ergeben sich nur 45.000Euro (50.000-5.000).
      Laut Eichel in Maischberger soll dies aber nun zukünftig für Spekulationsgewinne nicht gelten. Alle Einkunftsarten können miteinander verrechnet werden, bis auf Spekulationsgewinne. Dies dürfte recht fragwürdig sein, und ich rechne damit, dass sich damit wohl das Bundesverfassungsgericht erst noch mal beschäftigen wird.
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 21:44:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Was solls.....gibt ja noch vernünftige Abwicklungsplätze für Börsengeschäfte aller Art....man möchte halt,das das Geld woanders verdient werden soll!!
      drum halten wir uns dran und zocken übers Fürstentum...!!!
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 21:52:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      Was passiert eigentlich mit Fonds und Lebensversicherungen und so weiter? Konsequenterweise müssten diese Gewinne bei Auszahlung auch der vollen perönlichen Steuer unterliegen? :eek:
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 10:34:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo keine Antwort auf #9?

      Wenn Spekulationsgewinne (eigentlich wäre der Begriff ja nun sowieso
      falsch, weil ja zukünftig auch sehr langfristig erzielte Anlagengewinne
      versteuert werden sollen) dann doch wohl auch volle Belastung für Fonds oder
      Lebensversicherungsgewinne (natürlich nur im Falle von erzielten Gewinnen :D ).
      Müsste doch logischerweise so sein, oder?? :confused: :eek: :confused: :eek:


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