STEUERPLÄNE DER REGIERUNG>>>Aktienverkauf 2002??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.11.02 16:07:43 von
neuester Beitrag 12.11.02 15:00:13 von
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Denkt an einen kompletten Depotverkauf noch in diesem Jahr?
Könnte ein solcher Plan der Regierung den Aktienmarkt auf Jahre hinaus in die Tiefe schicken?
Kann es denn sein, daß zum hohen Risiko nun auch eine zusätzliche Steuer kommt?
Ist das noch verantwortungsbewusstes Handeln einer ROT/GRÜNEN Regierung?
Steht uns ein Crash ungeahnten Ausmaßes bevor?
aber lest am besten selbst!
-------------------
SdK warnt vor `Flucht aus der Aktie`
FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat in einem offenen Brief an den
Finanzminister vor einer "massenhaften Flucht" aus Aktien gewarnt. Dies würde geschehen, wenn die
Besteuerung von Aktiengewinnen sowie deren rückwirkenden Besteuerung umgesetzt würden, teilte die
Aktionärsvereinigung am Montag in Frankfurt mit.
Viele Anleger seien wegen der Steuerpläne in "heller Aufregung" und kündigten an, ihre Titel notfalls noch vor
Jahresende zu veräußern, um mögliche Kursgewinne steuerfrei vereinnahmen zu können. Ein massenhafter
Aktienverkauf von Privatanlegern könne gravierende Folgen für den Aktienmarkt haben, hieß es.
Die rot-grüne Koalition will ab 2003 alle Spekulationsgewinne aus Wertpapiergeschäften mit dem
persönlichen Einkommensteuersatz belasten, unabhängig davon, wann die Papiere gekauft und wie lange
sie gehalten wurden. Die bisherige Spekulationsfrist von einem Jahr, nach deren Ablauf die Gewinne
steuerfrei bleiben, soll gestrichen werden./hosa/mur/bi
info@dpa-AFX.de
Könnte ein solcher Plan der Regierung den Aktienmarkt auf Jahre hinaus in die Tiefe schicken?
Kann es denn sein, daß zum hohen Risiko nun auch eine zusätzliche Steuer kommt?
Ist das noch verantwortungsbewusstes Handeln einer ROT/GRÜNEN Regierung?
Steht uns ein Crash ungeahnten Ausmaßes bevor?
aber lest am besten selbst!
-------------------
SdK warnt vor `Flucht aus der Aktie`
FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat in einem offenen Brief an den
Finanzminister vor einer "massenhaften Flucht" aus Aktien gewarnt. Dies würde geschehen, wenn die
Besteuerung von Aktiengewinnen sowie deren rückwirkenden Besteuerung umgesetzt würden, teilte die
Aktionärsvereinigung am Montag in Frankfurt mit.
Viele Anleger seien wegen der Steuerpläne in "heller Aufregung" und kündigten an, ihre Titel notfalls noch vor
Jahresende zu veräußern, um mögliche Kursgewinne steuerfrei vereinnahmen zu können. Ein massenhafter
Aktienverkauf von Privatanlegern könne gravierende Folgen für den Aktienmarkt haben, hieß es.
Die rot-grüne Koalition will ab 2003 alle Spekulationsgewinne aus Wertpapiergeschäften mit dem
persönlichen Einkommensteuersatz belasten, unabhängig davon, wann die Papiere gekauft und wie lange
sie gehalten wurden. Die bisherige Spekulationsfrist von einem Jahr, nach deren Ablauf die Gewinne
steuerfrei bleiben, soll gestrichen werden./hosa/mur/bi
info@dpa-AFX.de
...um mögliche Kursgewinne steuerfrei vereinnahmen zu können...
Also doch nur paar...
Aktien einfach 4 Jahre halten....
dann kommt ne andere Regierung, die alles besser macht
Also doch nur paar...
Aktien einfach 4 Jahre halten....
dann kommt ne andere Regierung, die alles besser macht
Gegen die Gewinnbesteuerung spricht nichts, solange man die Verluste gegenrechnen kann.
Ich halte die Warnung für etwas überzogen. Wieviel Privatanleger wird es denn geben, die langfristig gehalten haben und noch auf Buchgewinnen sitzen?
Und die, die seit 20 Jahren irgendeine Aktie halten, gehen wegen dieser Sache wohl auch kaum raus.
Und die, die seit 20 Jahren irgendeine Aktie halten, gehen wegen dieser Sache wohl auch kaum raus.
Und genau das ist der springende Punkt,@Pfandbrief! Ich sitze da auf ein paar DAX-Werten..Linde oder Degussa z.B.
Die müßten vorher dringendst weg!!! Ich jedoch hoffe, es kommt gleich garnicht soweit!
Die müßten vorher dringendst weg!!! Ich jedoch hoffe, es kommt gleich garnicht soweit!
Genau, einfach Aktien die 4 Jahre halten und die blöde Regierung aussitzen
Dann verkauf sie halt und kauf sie sofort zurück.
@Dudde und @Pfandbrief das täte mir sehr weh derzeit, da ich diese Investments 1990 bzw 1992 tätigte.
Die gute Performance über die Jahre läßt mich vor solch einem Schritt zurückschrecken...übrigens besitze ich
noch Papiere aus der 2ten Reihe, die trotz Crash immer noch im Plus rangieren.
Ich denke mal, es gibt zuhauf Altinvestoren, die sich nur ungern von ihren Papieren trennen!
All jene müßten dann in der Tat verkaufen! Und nun die Kardinalfrage:
Wer möchte bei solchen Gesetzen dann wieder kaufen, wenn er schon gezwungen war, seine Gewinne zu realisieren?
Ich ehrlich gesagt nehme dann Abstand.
Die gute Performance über die Jahre läßt mich vor solch einem Schritt zurückschrecken...übrigens besitze ich
noch Papiere aus der 2ten Reihe, die trotz Crash immer noch im Plus rangieren.
Ich denke mal, es gibt zuhauf Altinvestoren, die sich nur ungern von ihren Papieren trennen!
All jene müßten dann in der Tat verkaufen! Und nun die Kardinalfrage:
Wer möchte bei solchen Gesetzen dann wieder kaufen, wenn er schon gezwungen war, seine Gewinne zu realisieren?
Ich ehrlich gesagt nehme dann Abstand.
Na dann kann ich ja endlich noch ein paar schrottaktien loswerden auf denen ich sitze und mit Gewinnen verrechnen.
Wenn das dann alle Telekomaktionäre machen wird es erst mal teuer für Eichel.
Wenn das dann alle Telekomaktionäre machen wird es erst mal teuer für Eichel.
Pfandbrief, darfst Dich aber nicht erwischen lassen - sagen zumindest einige im Board - sie meinen das Finanzamt würde dahinter kommen. Glaube ich nicht
Schinderluder, dann bleibe weiter drauf hocken, du bist doch eh langfristig investiert !!
Dudde
Schinderluder, dann bleibe weiter drauf hocken, du bist doch eh langfristig investiert !!
Dudde
Nein, @Dudde genau diese Investments gebe ich auf, da ich im "politischen Schwitzkasten" stecke!
Wer garantiert mir denn, daß ein solch unsinniges Gesetz doch keinen Bestand hat und in ein paar Jahren
revidiert wird?
Dann halte ich es wie so mancher Investor hier: Ich verkaufe und streiche meinen Gewinn per Saldo noch steuerfrei ein!
Wer garantiert mir denn, daß ein solch unsinniges Gesetz doch keinen Bestand hat und in ein paar Jahren
revidiert wird?
Dann halte ich es wie so mancher Investor hier: Ich verkaufe und streiche meinen Gewinn per Saldo noch steuerfrei ein!
Haste Recht, nimm mit
Ist bereits geschehen! EX und HOPP! Rein in Grundschuldverschreibungen.
Was solls, jetzt gehts noch.
Was solls, jetzt gehts noch.
Spekulationssteuer um zwei Monate verschoben
Die geplante Änderung der Spekulationssteuer wird wohl nicht zum 01.01.2003 in Kraft treten. Laut einem
Entwurf des Bundesfinanzministeriums greift der Fiskus generell auf Gewinne aus Wertpapiergeschäften
erst ab dem 21. Februar zu.
Am 21. Februar findet die dritte Lesung der Gesetzesänderung im Bundestag statt. Ein weiterer Grund für die
Terminänderung dürften die Landtagswahlen in Hessen und Niedersachsen am 2. Februar sein.
Spekulationsgewinne waren bisher steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens ein Jahr
gewartet wurde. Die Veräußerungsgewinne von Fondsanteilen, Termingeschäften und nicht selbst genutzter
Immobilien sollen in diesem Rahmen ebenfalls besteuert werden. Immobiliengewinne waren bisher
steuerfrei wenn eine Spekulationsfrist von 10 Jahren eingehalten wurde.
Jeder Gewinn, der nach dem 21.Februar aus einem dieser Geschäfte erzielt wird, ist steuerpflichtig. Das
Datum des Erwerbs wird keine Rolle mehr spielen. Verluste aus diesen Geschäften können mit anderen
Gewinnen, nicht jedoch mit dem Arbeitseinkommen, steuerlich verrechnet werden.
Die Banken müssen ihren Kunden fortan Jahresbescheinigungen über alle Depots und Konten ausstellen,
die für deren Steuererklärungen nötig sind. Die Kreditinstitute werden des weiteren verpflichtet, dem
Bundesamt für Finanzen einmal jährlich die Veräußerungsgewinne ihrer Kunden mitzuteilen. Inwiefern das
Bankgeheimnis dadurch beeinträchtigt sein wird, ist noch zu klären.
Die geplante Änderung der Spekulationssteuer wird wohl nicht zum 01.01.2003 in Kraft treten. Laut einem
Entwurf des Bundesfinanzministeriums greift der Fiskus generell auf Gewinne aus Wertpapiergeschäften
erst ab dem 21. Februar zu.
Am 21. Februar findet die dritte Lesung der Gesetzesänderung im Bundestag statt. Ein weiterer Grund für die
Terminänderung dürften die Landtagswahlen in Hessen und Niedersachsen am 2. Februar sein.
Spekulationsgewinne waren bisher steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens ein Jahr
gewartet wurde. Die Veräußerungsgewinne von Fondsanteilen, Termingeschäften und nicht selbst genutzter
Immobilien sollen in diesem Rahmen ebenfalls besteuert werden. Immobiliengewinne waren bisher
steuerfrei wenn eine Spekulationsfrist von 10 Jahren eingehalten wurde.
Jeder Gewinn, der nach dem 21.Februar aus einem dieser Geschäfte erzielt wird, ist steuerpflichtig. Das
Datum des Erwerbs wird keine Rolle mehr spielen. Verluste aus diesen Geschäften können mit anderen
Gewinnen, nicht jedoch mit dem Arbeitseinkommen, steuerlich verrechnet werden.
Die Banken müssen ihren Kunden fortan Jahresbescheinigungen über alle Depots und Konten ausstellen,
die für deren Steuererklärungen nötig sind. Die Kreditinstitute werden des weiteren verpflichtet, dem
Bundesamt für Finanzen einmal jährlich die Veräußerungsgewinne ihrer Kunden mitzuteilen. Inwiefern das
Bankgeheimnis dadurch beeinträchtigt sein wird, ist noch zu klären.
Ich möchte nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, daß die Pläne der jetzigen Regierung darauf
hinauslaufen, daß Verluste eben NICHT mehr mit Gewinnen verrechnet werden können!
Siehe diverse Artikel über dieses Thema im Handelsblatt, SZ, oder FAZ!
hinauslaufen, daß Verluste eben NICHT mehr mit Gewinnen verrechnet werden können!
Siehe diverse Artikel über dieses Thema im Handelsblatt, SZ, oder FAZ!
mal dumme fragen:
angenommen, ich habe meine aktien länger als 10 jahre. wenn ich mich nicht irre, muß ich buchungsbelege max. 10 jahre aufbewahren. nach 10 jahren muß ich also keine belege zum kauf meiner aktien mehr haben. wie soll dann ein eventueller gewinn ermittelt werden??
gleiches gilt für den kauf bzw. verkauf eines hauses. wie soll mir ein eventueller gewinn nachgewiesen werden, wenn ich keinerlei belege mehr haben muß, die den vorherigen kaufpreis ausweisen??
werden die entsprechenden belege an anderer stelle aufbewahrt?? und gelten für diese aufbewahrungsstellen andere aufbewahrungsfirsten??
wie ist es bei vererbten grundstücken,häusern, aktien usw. die seit sehr langer zeit in familienbesitz sind?? wie soll hier ein gewinn ermittelt werden, wenn niemand den einstandspreis nachweisen kann, bzw. wegen abgelaufener aufbewahrungsfrist, nachweisen muss??
beispiel: ich verkaufe aktien, die ich länger als 10 jahr in meinem besitz habe. finanzamt verlangt einen nachweis über den damaligen einkaufswert, ich behaupte, die unterlagen nach ablauf der aufbwahrungsfrist entsorgt zu haben und den einkaufswert nach so langer zeit auch nicht mehr weis. was passiert in diesem fall??
hat da rot/grün mal wieder nicht zuende gedacht, oder bin ich einfach nur nicht vollständig informiert??
f355
ps: rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur belustigung der leser
angenommen, ich habe meine aktien länger als 10 jahre. wenn ich mich nicht irre, muß ich buchungsbelege max. 10 jahre aufbewahren. nach 10 jahren muß ich also keine belege zum kauf meiner aktien mehr haben. wie soll dann ein eventueller gewinn ermittelt werden??
gleiches gilt für den kauf bzw. verkauf eines hauses. wie soll mir ein eventueller gewinn nachgewiesen werden, wenn ich keinerlei belege mehr haben muß, die den vorherigen kaufpreis ausweisen??
werden die entsprechenden belege an anderer stelle aufbewahrt?? und gelten für diese aufbewahrungsstellen andere aufbewahrungsfirsten??
wie ist es bei vererbten grundstücken,häusern, aktien usw. die seit sehr langer zeit in familienbesitz sind?? wie soll hier ein gewinn ermittelt werden, wenn niemand den einstandspreis nachweisen kann, bzw. wegen abgelaufener aufbewahrungsfrist, nachweisen muss??
beispiel: ich verkaufe aktien, die ich länger als 10 jahr in meinem besitz habe. finanzamt verlangt einen nachweis über den damaligen einkaufswert, ich behaupte, die unterlagen nach ablauf der aufbwahrungsfrist entsorgt zu haben und den einkaufswert nach so langer zeit auch nicht mehr weis. was passiert in diesem fall??
hat da rot/grün mal wieder nicht zuende gedacht, oder bin ich einfach nur nicht vollständig informiert??
f355
ps: rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur belustigung der leser
Bei Immobilien steht das glaube ich alles im Grundbuch. Bei Aktien dürfte das interessant werden, denn länger als 10 Jahre hebt die Bank keine Beleg auf.
(und wer bezahlt die Bankgebühren, wenn so altes Zeugs wieder im Keller gesichtet werden muss?)
(und wer bezahlt die Bankgebühren, wenn so altes Zeugs wieder im Keller gesichtet werden muss?)
Keine Ahnung, F355. Aber ich glaube, daß diese Regierung soweit gar nicht denken kann.
Schnellschüsse wohin man schaut! Was ist mit den Anlegern, die im Vertrauen auf die 1-jährige
Spekulationsfrist kauften?! Auch hier gibt es allergrößte Probleme.
Meiner Meinung nach kann so ein Gesetz die Ausschüsse nicht einmal passieren, geschweige denn den Bundesrat.
Trotzdem habe ich meine Altengagements bereits aufgegeben.
Ärgstes Mißtrauen ist hier wirklich angesagt!
Schnellschüsse wohin man schaut! Was ist mit den Anlegern, die im Vertrauen auf die 1-jährige
Spekulationsfrist kauften?! Auch hier gibt es allergrößte Probleme.
Meiner Meinung nach kann so ein Gesetz die Ausschüsse nicht einmal passieren, geschweige denn den Bundesrat.
Trotzdem habe ich meine Altengagements bereits aufgegeben.
Ärgstes Mißtrauen ist hier wirklich angesagt!
Vorschlag zur Bewertung von Altaktien:
Stichtag z.B. 1.03.2003 - alle Aktien, die sich an diesem Stichtag im Depot befinden, haben als fiktiven Kaufpreis den Schlusskurs vom Stichtag. Hat man sie teurer gekauft, wird man selbst beweispflichtig, was mit den Aufbewahrungspflichten der Banken kein Problem sein sollte. Sie können problemlos alle Transaktionen der vergangenen 8 Jahre (ohne im Keller zu wühlen) offenlegen.
Ich glaub ich mail dem Eichel diesen Vorschlag ...
Stichtag z.B. 1.03.2003 - alle Aktien, die sich an diesem Stichtag im Depot befinden, haben als fiktiven Kaufpreis den Schlusskurs vom Stichtag. Hat man sie teurer gekauft, wird man selbst beweispflichtig, was mit den Aufbewahrungspflichten der Banken kein Problem sein sollte. Sie können problemlos alle Transaktionen der vergangenen 8 Jahre (ohne im Keller zu wühlen) offenlegen.
Ich glaub ich mail dem Eichel diesen Vorschlag ...
Ich werde noch in diesem Jahr verkaufen und evtl. analoge Papiere kaufen (z.B. statt Surgutneftegaz Lukoil, statt Apex Silver Coer D`Alene usw.), damit das Finanzamt nicht den Rückkauf des selben Papiers als "Gestaltungsmißbrauch" monieren kann.
Ab nächstem Jahr werde ich zudem meinen Wohnsitz ins Ausland verlegen, vermutlich Großbritannien (angeblich 10% Steuern auf Gewinne), um die vom Schröder-Regime angestrebte Teilenteignung zu vermeiden.
Ab nächstem Jahr werde ich zudem meinen Wohnsitz ins Ausland verlegen, vermutlich Großbritannien (angeblich 10% Steuern auf Gewinne), um die vom Schröder-Regime angestrebte Teilenteignung zu vermeiden.
P.S.
Ich habe Surgutneftegaz Ende 1998 zu 1,50 DM gekauft, aktuell 17 Euro. Ähnlich ist es mit anderen russischen Werten in meinem Depot.
Ich geb doch vom Verkaufserlös nicht die Hälfte ab!
Ich habe Surgutneftegaz Ende 1998 zu 1,50 DM gekauft, aktuell 17 Euro. Ähnlich ist es mit anderen russischen Werten in meinem Depot.
Ich geb doch vom Verkaufserlös nicht die Hälfte ab!
Meine Altinvestments habe ich schon aufgegeben. Wenn erst mal alle kommen, möchte ich
nicht in dem Haufen stecken! Hau weg! Realisiere Deine Gewinne, diesem Staat ist nicht mehr zu helfen!
Du mußt nur die heutigen Nachrichten lesen, dann weißt Du genau wo´s lang geht!
Die Steuerschätzungen für das nächste Fiskaljahr sind verheerend!
nicht in dem Haufen stecken! Hau weg! Realisiere Deine Gewinne, diesem Staat ist nicht mehr zu helfen!
Du mußt nur die heutigen Nachrichten lesen, dann weißt Du genau wo´s lang geht!
Die Steuerschätzungen für das nächste Fiskaljahr sind verheerend!
#16 f355
In der FAZ (?) stand zu lesen, dass Rot-Grün (ist das ein Schipfwort geworden ?) für "Altaktienbestände" die Einführung von Plausibilitätslisten (oder Synonymen hiervon) prüft.
Im Zweifelsfall hat der Aktienerwerber höhere Einstandskurse (als die FA-Plausibilitätslisten) gegenüber dem FA nachzuweisen.
Wie die Plausibilitätslisten o.ä. zustandekommen könnten, wurde nicht weiter kommentiert.
Persönlicher Kommentar:
Evtl. sind jedoch Kurse von Okt. 1987 ein erster Anhaltspunkt. Vielleicht auch Kurse von 1929.
Viele Grüße
VC01
P.S.
Wieviele zusätzliche Beamte benötigt man eigentlich, um diese Plausibilitätslisten zu erstellen ?
In der FAZ (?) stand zu lesen, dass Rot-Grün (ist das ein Schipfwort geworden ?) für "Altaktienbestände" die Einführung von Plausibilitätslisten (oder Synonymen hiervon) prüft.
Im Zweifelsfall hat der Aktienerwerber höhere Einstandskurse (als die FA-Plausibilitätslisten) gegenüber dem FA nachzuweisen.
Wie die Plausibilitätslisten o.ä. zustandekommen könnten, wurde nicht weiter kommentiert.
Persönlicher Kommentar:
Evtl. sind jedoch Kurse von Okt. 1987 ein erster Anhaltspunkt. Vielleicht auch Kurse von 1929.
Viele Grüße
VC01
P.S.
Wieviele zusätzliche Beamte benötigt man eigentlich, um diese Plausibilitätslisten zu erstellen ?
@vc das wäre eine neue Steuerart. Ich denke, da braucht man zunächst mal Juristen, um die "Sache" gesetzmäßig zu formulieren.
Nur- jene Juristen dürften wissen, daß man schlecht auf Altanlagen einen fiskalischen Rückgriff formulieren kann, ohne gegen
geltende Gesetze zu verstoßen!
Ich bin aber gespannt wie dieser "Rösselsprung" aussehen wird! Die Kommentare zu dieser Gesetzesänderung werden von allerhöchstem Interesse sein!
Nur- jene Juristen dürften wissen, daß man schlecht auf Altanlagen einen fiskalischen Rückgriff formulieren kann, ohne gegen
geltende Gesetze zu verstoßen!
Ich bin aber gespannt wie dieser "Rösselsprung" aussehen wird! Die Kommentare zu dieser Gesetzesänderung werden von allerhöchstem Interesse sein!
Wenn man Aktien mit Gewinnen noch hat und diese aus Nostalgiegründen nicht hergeben will: Einzweites leeres Depot errichten. Auf dem neuen Depot die Aktien kaufen, die man kurze Zeit später an der Börse aus dem anderen Depot heraus verkauft. Kostet zwar zweimal Provision, aber man hat seine Gewinne steuerfrei vereinnahmt, ohne die Aktie aufzugeben.
Besser: Da rot-grün nicht nur der deutschen Wirtschaft sondern sogar der Weltwirtschaft den Garaus geben wird: Die Aktien sofort verkaufen und Geld verkonsumieren. Sollte dann noch Geld übrig bleiben, kann man die Aktien ein halbes Jahr später für einen Apfel und ein Ei zurückkaufen.
Einziges Risiko: Die Koalition zerplatzt und rot-grün wird bei Neuwahlen in die Wüste geschickt (aber das glauben nur hoffnungslose Optimisten).
Besser: Da rot-grün nicht nur der deutschen Wirtschaft sondern sogar der Weltwirtschaft den Garaus geben wird: Die Aktien sofort verkaufen und Geld verkonsumieren. Sollte dann noch Geld übrig bleiben, kann man die Aktien ein halbes Jahr später für einen Apfel und ein Ei zurückkaufen.
Einziges Risiko: Die Koalition zerplatzt und rot-grün wird bei Neuwahlen in die Wüste geschickt (aber das glauben nur hoffnungslose Optimisten).
Weiß eigentlich jemand, in welcher Höhe der Staat da mitessen möchte?
Ich weiß es nicht...
Ich weiß es nicht...
@baer45:
Fallbeispiel: Alteigentümer Meier kauft Aktie am 1.1.1980 zu
umgerechnet Euro 10. Alltimehigh 15.3.2000 zu Euro 100. An dem Tag kauft Müller. Annahme: Stand Aktie 31.12.2003 Euro 50.
30.6.2020: Aktie steht endlich wieder bei 100. Müller und Meier verkaufen. Nach Deinem Vorschlag Müller steuerfrei,
Meier versteuert 50.
Meinem Gerechtigkeitsempfinden nach müsste bei der von Dir angedachten Regelung auch Meier ein fiktiver Einstandskurs von 100 angerechnet werden. Mir ist klar, dass dieser bürokratische Aufwand nicht getrieben werden wird.
Fallbeispiel: Alteigentümer Meier kauft Aktie am 1.1.1980 zu
umgerechnet Euro 10. Alltimehigh 15.3.2000 zu Euro 100. An dem Tag kauft Müller. Annahme: Stand Aktie 31.12.2003 Euro 50.
30.6.2020: Aktie steht endlich wieder bei 100. Müller und Meier verkaufen. Nach Deinem Vorschlag Müller steuerfrei,
Meier versteuert 50.
Meinem Gerechtigkeitsempfinden nach müsste bei der von Dir angedachten Regelung auch Meier ein fiktiver Einstandskurs von 100 angerechnet werden. Mir ist klar, dass dieser bürokratische Aufwand nicht getrieben werden wird.
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